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Schlagwort: Wiener-Festwochen

kulturausschuss.transparent – mai 24

Milo Rau – Kunsthalle neu – Wissenschaftstrategie für Wien

Der Mai-Ausschuss brachte einen spannenden Gast:
Milo Rau kam persönlich, um zu seiner Einladungspolitik und der Programmierung der Wiener Festwochen Stellung zu beziehen. Endlich, könnte man sagen, jedenfalls ist es positiv. Ich würde mich freuen, wenn Antragstellende, die sehr große Fördersummen erhalten sollen (über 1 Mio), prinzipiell im Kulturausschuss ihr Projekt präsentieren. Am besten BEVOR über eine Förderzusage abgestimmt wird. Das war in der vergangenen Periode leider äußerst selten der Fall.  Diesmal ist es gelungen!

Milo Rau begann sein Statement mit einer Grunddefinition: ein Kulturfestival solle ein Ort sein, wo Menschen zusammenkommen, die sonst nicht zusammenkommen können. Deshalb habe er zum Beispiel Konzerte von Teodoer Currentzis und Oksana Lyniv e als gemeinsame Reihe programmiert. Leider wäre sich das nicht ausgegangen. Currentzis hat er schließlich absagen müssen.
Details kennen wir aus den Medien.
Insgesamt scheint Milo Rau die Zerrüttung durch Kriegshandlungen unterschätzt zu haben: Neben der Konzertreihe mit Currentzis und Lyniv, war ursprünglich auch geplant, dass Pussy Riot mit einer ukrainischen Band bei der Festwochen Eröffnung auftritt. Das ist auch nicht geglückt.
„Im Krieg kann das nicht unemotional besprochen werden!“, gesteht Milo Rau ein, trotzdem muss Kunst ein Raum bleiben, wo weiter verhandelt wird, wo man über alle ideellen Grenzen hinweg zusammenkommen kann. Im Fall der Eröffnung war er da leider nicht erfolgreich.

Als Erfolg wertet Milo Rau, dass die Festwochen mehr mit lokalen Initiativen in der Stadt sichtbar werden. Weiters, dass es gelungen ist eine internationale Initiative (mit Paris und New York) zur Stärkung von weiblichen Komponistinnen ins Laufen zu bringen. Bis 2028 sollen jährlich 10 Komponistinnen nach Wien eingeladen werden. https://www.festwochen.at/akademie-zweite-moderne

Bei den Nachfragen an Milo Rau geht’s dann auch besonders um die Einladungspolitik zu den „Wiener Prozessen“: warum wurden polemisch-eskalative Persönlichkeiten wie Varoufakis eingeladen?

Milo Rau betont, dass er nicht mit allen Positionen übereinstimmt, die wohl während der Prozesse geäußert werden werden. Dennoch sei ihm die direkte Debatte das wichtigste Anliegen, solange sie innerhalb bestimmter Grenzen bleibt: Grenzüberschreitung wäre ein direkter Aufruf zu Verfolgung oder Mord. In so einem Fall wird er einschreiten. „Wir müssen rechten wie linken Antisemitismus klar bekämpfen.
Milo Rau will den Kunstraum und den Diskursraum auf Basis der gemeinsamen globalen Menschenwürde erhalten. Das möchte er mit seinem Programm vermitteln. Wir alle sind eingeladen uns vor Ort live eine Meinung zu dem Projekt zu bilden.

Und dann noch zu Kunsthalle: Wie schon bei anderen Ausschreibungen verlief auch die Ausschreibung um die Kunsthalle sehr unbefriedigend.
Nachdem es um die Neuausschreibung und Nicht-Wiederbestellung von WHW (What-How-for Whom? -Kuratorinnenkollektivöffentliche mediale Kritik, einen Rücktritt und einige Missstimmung  inklusive einer Petition gegeben hatte, löste die Wiener Stadträtin Veronica Kaup-Hasler, das Problem mit einer zweiten Ausschreibung und einem 2. Auswahlverfahren hinter geschlossenen Türen.

Im April wurde den Medien Michelle Cotton als neue Leiterin präsentiert. . Mit Juni wird die finale Übergabe stattfinden. Weitere Details zur Kunsthalle und den anderen Aktenstücken im Folgenden.

Außerdem noch interessant im Kulturausschuss: Auf die Frage, ob es in Wien so etwas wie ein Wissenschaftsförderstrategie gebe, war die Antwort der MA7: „Wir haben eine offene Tür für alles, wir setzen nicht nur auf ein Pferd. Wir lassen den 26 Hochschulen freien Lauf.“ (siehe Post 5)

Weitere Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 3.136.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS. ÖVP. GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren für das Projekt „Writers in Exile – Zufluchtstätte Wien“ in der Höhe von EUR 40.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 210.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 210.000 bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 473.000 werden gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 ASIFA Austria 30.000
2 Institut Pitanga Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 103.000
3 Landjäger Verein für Film- und Magazinkultur 10.000
4 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 10.000
5 Verein this human world 90.000
6 Verein zur Förderung des Fantastischen Films 190.000
7 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst (VFqfPWK) 40.000
  Summe 473.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

6: einstimmig dafür
7: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ wird im Voranschlag 2024 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.
  • Für die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt.

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Grüne Nachfrage wie es zu dieser Aufstockung gekommen ist, und ob das Projekt über den jetzt gefördreten zeitraum hinweg gesichert ist, antwortet die MA7: Das JAM MUSIC LAB wurd extra nochmal dazugeholt, finanziert wird der Aufbau eines Zentrums für JazzMusik. Dafür gibt es eine Garantie für 4 Jahre. Außerdem brauche es zusätzliche Mitel zum Aufbau von Personal.

 

Post Nr. 6

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2024: Untold Narratives in der Höhe von insgesamt EUR 266.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by,  Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 50.000
  Summe 266.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird im Voranschlag 2024 in Höhe von EUR 50.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 4.200.000 um EUR 914.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Grund für die Erhöhung sei einerseits die explodierenden Personalkosten und die zugesagten Valorisierungen. Darüber hinaus wird ein MEDIENKUNSTFESTIVAL mit kontinuierlicher Präsenz geplant. Dh. es soll eine permanente Plattform für digitale Kunst entstehen. 1x im Jahr soll im Rahmen eines Festivals dann digitale Kunst auch „analog“ gezeigt werden. 

Post Nr. 8

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

 

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ und NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – Oktober 22

Wie das Amen im Gebet – um ein christliches Bild zu bemühen – der Nachtrag bringt die großen Brocken.
Diesmal im Nachtrag: die 4 Jahresförderung für die Wiener Festwochen –  10,7 Mio. jährlich. Warum musste der Posten im Nachtrag? War nicht absehbar, dass die Festwochen auch in den kommenden Jahren stattfinden sollen? Ich vermute einen anderen Grund – den die Mitglieder des Ausschusses zum Zeitpunkt der Diskussion noch nicht wissen konnten: eine Woche NACH dem Ausschuss und genau einen Tag nach dem Oktober-Gemeinderat, der die Finanzierung besiegelte, wurde öffentlich bekannt, dass Intendant Christophe Slagmuylder die Wiener Festwochen verlassen wird.  Nachträglich gesehen sind die Diskussionspunkte, die im Ausschuss aufgeworfen wurden, damit nicht mehr ganz so relevant: es ging vor allem um Auslastungszahlen und um deutlich weniger angebotene Karten als bei den Festwochen – vor 2019 – üblich gewesen war. Ob das nur Corona zuzuschreiben ist, oder den strukturellen Änderungen im Programm durch Tomas Zierhofer-Kien und danach durch Christophe Slagmuylder ist im Nachhinein nicht mehr so einfach zu klären.  Klar ist, dass die Wiener Festwochen ihr Alleinstellungsmerkmal verloren haben. Sie sind nicht mehr die einzige Möglichkeit gelobte internationale Produktionen zu sehen. Und darüber hinaus hat das heutige Publikum offenbar seine Seh- und Besuchsgewohnheiten geändert. Mit Corona aber auch davor:  vor der Neu-Ausschreibung der Intendanz wäre es daher jetzt einmal angebracht auch von Seiten der Stadträtin zu überlegen, was die Wiener Festwochen in Zukunft wohl auszeichnen soll.  Erst wenn der Fokus  für die Zukunft klar ist, erst wenn die Zielsetzung der Festwochen, ihre  Rolle im kulturellen Leben der Stadt neu  definiert ist, wird es möglich sein glückreichere IntendantInnen zu finden. Ohne politisch aufgespannten Rahmen, ohne Anforderungsprofil können neue Intendant:innen wieder nur im Dunklen tappen, sich aus sich selbst erfinden und dabei den Puls der Stadt leicht verfehlen.

Kurz es braucht eine langfristige Kulturstrategie für Wien, in der auch die neue Rolle und Ziel der Wiener Festwochen (neu) definiert wird!

Wir werden sehen.

Was noch irritiert hat:

Die Einzelförderungen in der Stadtteilkultur: 40.000 € für die Halloween Party des Pratervereins – was da genau gefördert werden soll, steht leider nicht im Akt – auf der Website erfahren wir etwas über Kinderschminken und Menschen erschrecken…. Für einen Nachmittag!
Dagegen gibt’s nur 25.000€ für das 3-tägige Buskers Festival am Karlsplatz, bei dem laut Website 100 KünstlerInnen auftreten werden. Warum? Wurde im Ausschuss nicht beantwortet.

Keine Frage – es ist wichtig Feste zu feiern und gute Stimmung und vielleicht auch Hoffnung zu verbreiten – dennoch, wenn von einer Förderung vor allem die Umsatzzahlen der Gastronomie und Schausteller profitieren und weniger Artisten, dann ist sie nicht optimal eingesetzt.
Da wäre dann eine Wirtschaftsförderung total legitim und zielführend. Warum genau wird sowas dann aus dem Kulturbudget bestritten?

Außerdem auf der Tagesordnung – eine lange Reihe von Neu-Bennungen von Verkehrsflächen: Mein persönliches Highlight: eine vom 5. Bezirk gewünschte Benennung nach der russisch-amerikanischen Journalistin Anna #Politkowskaja (deren Eltern aus der Ukraine stammen) wurde vom Verkehrsflächen-Ausschuss mehrheitlich abgelehnt „weil der Name zu fremd ist, und die Frau nichts mit Österreich zu tun hat.“ Im selben Ausschuss wurden geleichzeitig Benennungen nach Man Ray und Lee Miller beschlossen.

Zu den Posten im Detail:

 

Post Nr. 1

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.800.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Wir stimmen trotz der in der Einleitung genannten Kritikpunkte zu, weil wir prinzipiell davon überzeugt sind, dass die Stadtteilkulturförderung eine wichtige Förderschiene für lokale Künstler:innen ist. Die Liste der Einzelvergaben gilt uns Abgeordneten nur zu Information. Dh. Ich kann kommentieren, aber keine Förderungen ablehnen. Die Förderungen werden von einem Beirat befunden und die Letzteintscheidung, was gefördert wir,  trifft natürlich die Stadträtin.

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2023 für den Betrieb der Szene Wien in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Parkanlage (SCD 20465) in 1020 Wien, im Bereich der Krafftgasse zwischen Haasgasse und Untere Augartenstraße, wird nach Dora Schimanko (Dora Schimanko, geb. Kaldeck; 17. August 1932 in Wien bis 24. Oktober 2020 in Wien; Zeitzeugin, Autorin) in „Dora-Schimanko-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 06850) in 1020 Wien, letzter Abschnitt der Engerthstraße zwischen Meiereistraße und Marathonweg, wird nach Stephanie Endres (Dr.in Stephanie Endres, geb. Göschka; 26. Dezember 1891 in Wien bis 5. März 1974 in Wien; Lehrerin, Schulleiterin, Förderin des schulischen und außerschulischen Sports, insbesondere des Mädchen- und Frauensports) in „Stephanie-Endres-Straße“ benannt.

Einstimmig dafür

Das ist ein Kompromiss: lange haben wir Grüne uns engagiert endlich das Dusika Stadion, statt nach einem Naziunterstützer , nach einer weiblichen (Rad)Sportlerin zu benennen. Das Stadion wurde abgerissen, aber noch kein neuer Namen gefunden. Stattdessen wird jetzt der Straßenzug , der zum künftigen Stadion führt anch Stephanie Endres beannt.  Schön das es trotz aller Widerstände gelungen ist, hier eine wichtige Sportlerin in die Stadt(geschichte) einzuschreiben!

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 06900) in 1060 Wien, Platz vor der Mariahilfer Kirche, im Bereich zwischen Mariahilfer Straße und Barnabitengasse, wird nach Erika Weinzierl (Univ.-Prof.in Dr.in Erika Weinzierl; 6. Juni 1925 in Wien bis 28. Oktober 2014 in Wien; Historikerin) in „Erika-Weinzierl-Platz“ benannt.

Nach zähem Verhandeln und mehreren (grünen) Anträgen mit dem Wunsch endlich die verdiente Historikerin und Vorkämpferin gegen Antisemitismus  Erika Weinzierl im öffentliche Raum Wiens zu ehren, gelang es nun endlich einen Platz im 6. Bezirk zu finden, der nach ihr benannt wird. Wir hoffen an dieser Stelle wird auch eine auführliche Tafel an ihre wichtige Arbeit erinnern!

Weiter Artikel zu dem Thema:

Bezirkszeitung Mariahilf

Kurier

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06844) in 1060 Wien, letzter Abschnitt der Liniengasse, im Bereich zwischen der Orientierungsnummer 60 und Mariahilfer Gürtel, wird nach Reinhardt Brandstätter (Dr. Reinhardt Brandstätter; 25. September 1952 in Linz bis 17. April 1992 in Wien; Mediziner; Mitbegründer und geschäftsführender zweiter Präsident der AIDS-Hilfe in Österreich) in „Reinhardt-Brandstätter-Platz“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür

Grüne dagegen

 

Post Nr. 7

Die Parkanlage Loquaipark (SCD 20163) in 1060 Wien, Loquaiplatz, wird in „Schmalzhoftempelpark“ (In Erinnerung an die ehemals zweitgrößte Synagoge Wiens, die sich an diesem Ort bis zur Reichspogromnacht befunden hat.) umbenannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Parkanlage (SCD 21995) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Walter Kuhn (Walter Kuhn; 14. Jänner 1933 Wien bis 6. Oktober 2014; Angestellter, Politiker) in „Walter-Kuhn-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 21997) in 1140 Wien, im Bereich zwischen Spallartgasse und Leyserstraße, wird nach Jutta Steier (Jutta Steier, geb. Schieder; 23. Jänner 1943 in Wien bis 25. April 2017 in Wien; Schneiderin, Heimhilfe; Kommunalpolitikerin) in „Jutta-Steier-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12882) in 1190 Wien, Unterführung entlang des Waldbaches, zwischen Bloschgasse und Kuchelauer Hafenstraße, wird nach Maximilian (Max) Raub (Maximilian (Max) Raub; 13. April 1926 bis 9. November 2019 in Wien; Tischler, Sportler, Sportfunktionär, international erfolgreicher Wassersportler) in „Max-Raub-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20997) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 06788) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Alfred Grasel (Alfred Grasel; 21. Juni 1926 in Wien bis 20. Februar 2017 in Wien; Hilfsarbeiter, Hoteldirektor. Alfred Grasel, der als Jugendlicher die berüchtigte Anstalt Am Spiegelgrund und ein Konzentrationslager überlebte, trat bis zu seinem Tod als Zeitzeuge auf.) in „Alfred-Grasel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06791) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Am-Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06790) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Anita Berber (Anita Berber; 10. Juni 1899 in Leipzig bis 10. November 1928 in Berlin; Tänzerin, Schauspielerin) in „Anita-Berber-Gasse“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06787) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Arnold Rosé (Arnold Rosé; 24. Oktober 1863 in Jassy bis 25. August 1946 in London; Violinist, Konzertmeister des Wiener Hofopernorchesters, Mitglied der Wiener Philharmoniker, Mitbegründer des Rosé-Quartetts) in „Arnold-Rosé-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06785) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Bruno Walter (Bruno Walter, eigentl. Bruno Walter Schlesinger; 15. September 1876 in Berlin bis 17. Februar 1962 in Beverly Hills; Dirigent, Pianist, Komponist) in „Bruno-Walter-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 07066) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Christine Lavant (Christine Lavant, geb. Christine Thonhauser, verehel. Habernig; im Kärntner Lavanttal geboren, nach welchem sie sich später auch als Künstlerin nannte; 4. Juli 1915 in Groß-Edling bei St. Stefan im Lavanttal bis 7. Juni 1973 in Wolfsberg; Schriftstellerin, Lyrikerin, Erzählerin) in „Christine-Lavant-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18

Die Verkehrsfläche (SCD 06821) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Claire Bauroff (Claire Bauroff, eigentl. Klara Amanda Anna Baur, verehel. Schrecker; 26. Februar 1895 in Weißenhorn bis 7. Februar 1984 in Gräfelfing; Tänzerin, Dichterin) in „Claire-Bauroff-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06793) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Clara Schumann (Clara Schumann, geb. Wieck; 13. September 1819 in Leipzig bis 20. Mai 1896 in Frankfurt am Main; Pianistin, Komponistin) in „Clara-Schumann-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 12808) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Fritz Kreisler (Fritz Kreisler; 2. Februar 1875 in Wien bis 29. Jänner 1962 in New York; Musiker, Violinvirtuose, Komponist) in „Fritz-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 12768) in 1220 Wien, entlang der Ostbahn, zwischen Anton-Klein-Gasse und Am Ries, wird nach Georg Kreisler (Georg Kreisler; 18. Juli 1922 in Wien bis 22. November 2011 in Salzburg; Schriftsteller, Komponist, Sänger, Kabarettist) in „Georg-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür


Post Nr. 22

Die Verkehrsfläche (SCD 03158) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Gustav Merten (Gustav Merten; 18. Juli 1887 in Ilmenau, Deutschland bis 28. Dezember 1959 in Wien; Unternehmer) in „Gustav-Merten-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Verkehrsfläche (SCD 06824) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Hans Weigel (Hans Weigel, geb. Julius Hans Weigel; 29. Mai 1908 in Wien bis 12. August 1991 in Maria Enzersdorf; Schriftsteller, Theater- und Literaturkritiker, Übersetzer) in „Hans-Weigel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 24

Die Verkehrsfläche (SCD 06804) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Johann Kresnik (Johann Kresnik; 12. Dezember 1939 in St. Margarethen, Kärnten bis 27. Juli 2019 in Klagenfurt; Tänzer, Choreograf) in „Johann-Kresnik-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Verkehrsfläche (SCD 06792) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Josepha Auernhammer (Josepha Auernhammer, verehel. Bessenig; (getauft) 25. September 1758 in Wien bis 30. Januar 1820 in Wien; Pianistin, Komponistin) in „Josepha-Auernhammer-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Verkehrsfläche (SCD 06795) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Karl Abarth (Karl (Carlo) Abarth; 15. November 1908 in Wien bis 23. Oktober 1979 in Wien; Rennfahrer, Konstrukteur, Unternehmer) in „Karl-Abarth-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Verkehrsfläche (SCD 06789) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lee Miller (Lee (eigentl. Elisabeth) Miller; 23. April 1907 in Poughkeepsie, New York, USA bis 21. Juli 1977 in Chiddingly, East Sussex, England; Fotomodell, Fotografin, Fotojournalistin) in „Lee-Miller-Promenade“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Verkehrsfläche (SCD 07016) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lina Loos (Lina (Karoline) Loos, geb. Obertimpfler; 9. Oktober 1882 in Wien bis 6. Juni 1950 in Wien; Schauspielerin, Kabarettistin, Chansonette, Schriftstellerin) in „Lina-Loos-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 29

Die Verkehrsfläche (SCD 07435) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Man Ray (Man Ray, eigentl. Emmanuel Rudnitzky; 27. August 1890 in Philadelphia, Pennsylvania bis                                        18. November 1976 in Paris; Maler, Fotograf) in „Man-Ray-Promenade“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 30

Die Verkehrsfläche (SCD 12830) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Marianna Martines (Marianna Martines; 4. Mai 1744 in Wien bis 13. Dezember 1812 in Wien; Pianistin, Sängerin, Komponistin) in „Marianna-Martines-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 31

Die Parkanlage (SCD 21994) in 1230 Wien, im Bereich Breitenfurter Straße und Gerbergasse (ehemaliger Campingplatz Wien Süd), wird in „Stadtpark Atzgersdorf“ benannt.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 32

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 33

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.542.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 34

Die Förderungen im Bereich Freie Theatergruppen und -institutionen an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt
EUR 1.380.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 2023 70.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 2023 150.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative, kurz „ATASH“ (vormals: tanz.labor.labyrinth – Zeitgenössische Kunstinitiative) 2023 80.000
4 DANS.KIAS-Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst 2023 50.000
5 das.bernhard.ensemble 2023 100.000
6 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 2023 80.000
7 Kulturverein E3 Ensemble 2023 80.000
8 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 2023 80.000
9 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 2023 80.000
10 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theater und Abenteuer 2023 100.000
11 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 2023 50.000
12 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 2023 90.000
13 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 2023 80.000
14 Verein für modernes Tanztheater 2023 100.000
15 VRUM Kunst- & Kulturverein 2023 90.000
16 Wiener Taschenoper 2023 100.000
Summe 1.380.000

 

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 35

Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen“.

Antrag: einstimmig dafür

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht: SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, Grüne dagegen

 

Post Nr. 36

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagege

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht:
SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
Grüne FPÖ dagegen

 

Post Nr. 37

Die Förderungen an die Wiener Festwochen GesmbH in den Jahren 2023 bis 2026 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 10.700.000 (insgesamt EUR 42.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3250/781 gegeben.

Jahr 2023 EUR 10.700.000
Jahr 2024 EUR 10.700.000
Jahr 2025 EUR 10.700.000
Jahr 2026 EUR 10.700.000

 

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

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