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Schlagwort: Vereinigte Bühen

kulturausschuss.transparent – dezember 24

Dezemberausschuss heißt traditionell Budget-Ausschuss. Also, viele Akte und viel Zahlenmaterial. Seit rot-pink das Doppelbudget eingeführt haben sollte jeder 2. Dezember-Ausschuss ruhiger verlaufen – wir können theoretisch nur die Fortschreibung des vergangenen Jahres beschließen – theoretisch! De facto gibt es bei der aktuellen Inflationsentwicklung natürlich Kostensteigerungen. Für alle. Viele Fördersummen bleiben tatsächlich, trotz gesteigerter Fixkosten für das neue Budgetjahr gleich, z.B. für den Kultursommer oder Jeunesse.

Andere große Institutionen haben besser verhandelt:  die VBW, die Symphoniker, das KunstHausWien, das Haus der Musik, das Mozerthaus bekommen deutliche Steigerungen.

Das ist nachvollziehbar – Personalkosten und techn. Infrastrukturkosten sind deutlich teurer geworden.

Aber woher kommt das Geld? Nachdem diese Fördersummen im Doppeltbudget nicht geplant wurden, muss die Stadt dafür „Fremdmittel“, also Schulden, aufnehmen. Diese werden im Kulturbereich vor allem für die großen Institutionen in großem Stil aufgenommen: für Wien Holding assoziierte Institutionen wie zB. die VBW 4,5 Mio, für das KunstHausWien 2,1 Mio., für das Haus der Musik 950.000 und für die Symphoniker 3,95 Mio.
Kleinere Institutionen erhalten, wenn überhaupt, eher Trostpflaster, die die tatsächlichen Kostensteigerungen kaum decken können.

Langfristig wird es eine Strategie brauchen, wie wir bei begrenzten (Budget-)Mitteln, die Vielfältigkeit der Wiener Kulturangebote erhalten können. Die Stadt Wien hat nicht zuletzt in Corona über die Jahre Schulden in Höhe von angehäuft.
Derzeit wirkt es, als würde die Stadtregierung nach dem Prinzip „to big, to fail“ agieren:
Statt gut strategisch vorbereitet große Summen gerecht auf unterschiedliche Player zu verteilen, denkt die Stadtregierung über die Kostenbeteiligung an der riesigen Konzerthalle von EVENTIM nach. An die 150 Mio. Kostenbeteiligung für einen internationalen Konzern, der dann seine Umsätze kaum in Österreich versteuern wird.
Oder das neueste Projekt: die Mitfinanzierung einer neuen Musicallocation im Wiener Prater. Eine Location mit 1800 Sitzplätzen soll entstehen, die den ohnehin nicht kostendeckend arbeitenden Vereinigten Bühnen wohl Publikum abspenstig machen wird. Sollen die Vereinigten Bühnen in Zunft also eingespart werden? Oder verlangen sie wegen der starken Konkurrenz zukünftig noch mehr Fördermittel. Sie sind jetzt schon die Institution mit der höchsten Fördersumme im Kulturbudget.

Wien braucht eine Kulturstrategie, die sich aktiv um den Erhalt der spezifischen, spannenden und vielfältigen lokalen Kulturarbeit kümmert: dh. konkrete und spezifische Förderung kleinerer Kulturlocations und der freien Szene und moderate Förderung der Kulturtanker.
Großevents mit internationalen Mainstream-Stars kann man in jeder Großstadt besuchen. Solche Riesen-Events werden Wiens liebgewonnen Ruf als informelle „Kulturhauptstadt Europas“ eher aufweichen als ihn zu stärken.

Am Schluss der Ausschuss-Sitzung hat sich Anita Zemlyak, Leiterin der MA7 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wer folgt ist vorerst noch nicht bekannt.

Und dann gabs noch ein paar Straßenbenennungen – die FPÖ natürlich gegen die Umbenennung der Lueger Brücke.Ist aber trotzdem durchgegangen udn wird in Zukunft Hannelore Burger ehren.

Zu den Akten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Die Verkehrsfläche (SCD 06921) in 1020 Wien, im Bereich zwischen Hedwiggasse, Franzensbrückenstraße und Helenengasse, wird nach Katharina Ennöckl (Katharina Ennöckl, verehel. Bäuerle; geb. 10. Oktober 1790 in Wien, gest. 20. Juli 1869 in Wien; Schauspielerin) in „Katharina-Ennöckl-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 06833) in 1100 Wien, Stichstraße FH Campus Wien, im Bereich Höhe Favoritenstraße 224-226, wird in „Am Campus Favoriten“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06931) in 1110 Wien, im Bereich Svetelskystraße und Etrichstraße, wird nach Wilhelm Svetelsky (Wilhelm Svetelsky; geb. 19. Oktober 1905 in Wien,
gest. 11. Dezember 1987 in Mödling; Gewerkschafter, Politiker) in „Wilhelm-Svetelsky-Platz“ benannt.
SPÖ/NEO, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4

Die Brücke (SCD 10163) in 1140 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Brücke, wird nach Hannelore Burger
(Drin Hannelore („Hannah“) Burger, geb. Bartell; geb. 10. Februar 1946 in Berlin,
gest. 20. November 2017 in Wien; Historikerin) in „Hannelore-Burger-Brücke“ umbenannt.
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 06915) in 1210 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Donaufeld – Quartier an der Schanze, wird nach Rosa Wien (Regierungsrat Rosa Wien; geboren 27. Juni 1847 in Wien, gestorben 15. März 1935 in Wien; Vereinsfunktionärin, Mitglied mehrerer Wohltätigkeitsvereine) in „Rosa-Wien-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 09297) in 1220 Wien, im Verlauf Richtung Osten, wird als Verlängerung von Am Rain in „Am Rain“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 05873) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Edith Klinger (Edith Klinger; geb. 20. Dezember 1911 in Wien, gest. 1993 in Wien; Fußballerin, Funktionärin, stellvertretende Vorsitzende der 1. Österreichischen Damenfußball-Union. Pionierin des österreichischen Frauenfußballs, gründete 1934 den ersten Frauenfußballverein, legte 1935 als erste Frau beim ÖFB die Schiedsrichterprüfung ab und bestand mit ausgezeichnetem Erfolg.) in „Edith-Klinger-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 06241) in 1220 Wien, im Bereich Hirschstettner Straße und Süßenbrunner Straße, wird als Verlängerung der Franz-Fellner-Gasse in „Franz-Fellner-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 03463) in 1220 Wien, im Verlauf Richtung Westen, wird als Verlängerung der Oberfeldgasse in „Oberfeldgasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06129) in 1230 Wien, Kurt-Peters-Weg, wird in „Klavierfabrikweg“ (nach der dort bis in die 1950er Jahre ansässigen Klavierfabrik) umbenannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Verkehrsfläche (SCD 12719) in 1230 Wien, zwischen Eduard-Kittenberger-Gasse und Reklewskigasse, wird nach Kurt Peters (Univ.-Prof. Dr. Dr. Dipl.-Ing. Kurt Peters,
geb. 17. August 1897 in Atzgersdorf, gest. 23. Mai 1978 in Wien; Technologe, Chemiker) in
„Kurt-Peters-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 13

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/3819/755 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.470.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 – Kulturankerzentrum 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 90.000

 

4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 255.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 155.000
6 Kulturzentrum Flucc, FLUCC – Center for Arts and Communities 160.000

 

7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 200.000
  Summe 1.470.000

 

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: alle dafür
FPÖ: 1-4, 6, 7 dagegen

Post Nr. 15

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag  gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür 

Post Nr. 18

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür 

Post Nr. 19

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY-Festival für Club Culture – Vienna in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 20

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2025 in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: dafür
FPÖ: dagegen

Post Nr. 22

Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale Wien 2026 in der Höhe von EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages in der Höhe von
EUR 1.000.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 23

Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KRW Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von EUR 390.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. Das Bankvermögen des Karl Anton Wolf-Fonds soll lt. Fondssatzung § 3 bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der Magistratsabteilung 7, übertragen werden und soll im Sinne des Fondszwecks für die Förderung von Künstler*innen aus dem Bereich der bildenden Kunst, der Literatur und der Musik Verwendung finden.
  2. Die Kunstsammlung des Karl Anton Wolf-Fonds soll bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der Magistratsabteilung 7, übertragen werden. Nach Übertragung der Kunstwerke in das Eigentum der Stadt Wien, wird die Kunstsammlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Wiener Museumsgesetz, von der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“ (kurz „Wien Museum“) als Leihgabe mit den Nutzungsrechten im Sinne der §§ 4 und 7 Wr. MuG überlassen und durch die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“ („Wien Museum“) von der Stadt Wien übernommen werden.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 745.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 3s Research Laboratory – Forschungsverein 10.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 100.000
4 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
5 Freund_Innen* des Pornographischen Films 25.000
6 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
7 Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur 10.000
8 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
9 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
10 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
11 Filmarchiv Austria 25.000
12 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 25.000
13 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 130.000
  Summe 745.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ alle dafür
ÖVP 1 & 5 dagegen
FPÖ 1, 4-6, 11 dagegen

Post Nr. 26

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür 

Post Nr. 27

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2025 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 29

Die Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
ABGESETZT

Post Nr. 31

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.220.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 32

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für den Teilbereich „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 33

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.820.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 34

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 35

Die Förderung an JUNGE THEATER WIEN für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 36

Die Förderung an „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen für die Jahrestätigkeit 2025 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 90.000 um EUR 10.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 37

Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 38

Die Förderung an die TheaterArche für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 39

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 248.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 40

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für IG Netz in der Höhe von
EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 41

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 42

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 810.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von maximal je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von maximal EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 43

Die Förderung an die kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 44

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede für die Jahrestätigkeit 2025 in der Höhe von EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

  • Für das Vorhaben Digitale Erschließung der Oberkammeramtsrechnungsbücher der Stadt Wien wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 29.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen mit EUR 29.000 zu decken ist.
  • Für das Vorhaben Digitale Erschließung der Oberkammeramtsrechnungsbücher der Stadt Wien wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 48.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen mit EUR 48.000 zu decken ist.

einstimmig dafür 

Post Nr. 46

Das Vorhaben der Restaurierung sowie der statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 47

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 48

  • Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von
    EUR 950.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 950.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 49

  • Für die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.595.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.595.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 21.210.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 50

  • Für die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung ZOOM Kindermuseum MQ plus Vorbereitungskosten ZOOM Floridsdorf wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.130.000 genehmigt, die mit EUR 1.130.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung ZOOM Kindermuseum MQ plus Vorbereitungskosten ZOOM Floridsdorf in der Höhe von
    EUR 2.563.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 51

  • Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.100.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit
    EUR 2.100.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm in der Höhe von
    EUR 2.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 52

  • Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 300.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

  • Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 5.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 54

  • Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 4.500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 4.500.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 57.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ und NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

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