Rede zur Gesetzesnovelle, die Kinderschutz und gleichzeitig neue Beschäftigungsformen in Kinderbetreuungseinrichtungen verankert.
Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Vorsitzende!
Warum wollen wir ein Kinderschutzkonzept? –
Was ist der Ausgangspunkt?
Ein paar Beispiele:
- vermeintliche Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten im Frühjahr
- eigentümliche Strafen in einem anderen Kindergarten vor einigen Jahren,
- vermutete Übernachtungsparties mit einem Lehrer im Rahmen von Sportveranstaltungen
- eigentümliche Workshops durch Fremdpersonal mit vermehrten Körperkontakt
Wo Kinder betreut werde, ist körperliche Nähe natürlich –
Manchmal ist nicht mehr so leicht zu sagen, was noch passt und was wohl eher doch ein Übergriff war.
Die Einschätzung darüber, ob etwas passiert ist und wie man mit vermeintlichen Opfern und vermeintlichen Tätern und Täterinnen umgeht, ist auch für erfahrene PädagogInnen eine Herausforderung.
Das alles haben wir erkannt.
In einer Krise – also in der Situation eines Missbrauchsvorwurfs
- braucht es Ruhe,
- Reflexionvermögen,
- psychologisches Einfühlungsvermögen und
- Wissen, wo ExpertInnen und Hilfsangebote zu finden sind.
Da haben wir Grüne jahrelang gefordert.
Jetzt wurde quasi aus Anlass der letzten Vorkommnisse, also des Missbrauchsverdacht im Kindergarten, eine Gesetzesnovelle vorgelegt.
ABER: so wie dieser Gesetzesvorschlag formuliert ist, wird es uns leider vor keiner kritische Situation in der Zukunft bewahren, kein Kind vor Übergriffen schützen können.
Festgeschrieben sind nur 10 Std. Ausbildung im ersten Jahr, in den Folgejahren nur mehr 4 Std.
Aber:
Nach wie vor gibt es insgesamt zu wenig erfahrenes gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor gibt es zu viele Aufgaben für erfahrenes, gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor sind die Gruppen zu groß, 25 Kinder auf eine Betreuungsperson mit Erfahrung und einer Assistenz,
wie soll man da was rechtzeitig bemerken, wenn ein vermeintlicher Missbrauch vor Ort stattfindet, oder wenn zu Haus plötzlich etwas nicht mehr stimmt – oder im engen Umfeld des Kindes?
Wie soll unter solchen Bedingungen mit Kindern sensibel zu intimen Themen gearbeitet werden?
Echter Kinderschutz, der seinen Namen auch verdient, braucht ausreichend budgetäre Mittel – sonst bleibt der Ruf nach Kinderschutz eine reine PR-Maßnahme.
Ein wirksames Kinderschutzkonzept holt alle beteiligten Parteien ins Boot, indem er Bewusstsein bei Eltern und Betreuungspersonal schafft und Kinder in ihrer Resilienz stärkt.
Ein echtes Kinderschutzkonzept ist ein Prozess der – professionell begleitet – bis 36 Monaten dauert, wie die Liga für Kindergesundheit kürzlich veröffentlicht hat.
Der Gesetzesvorschlag überträgt die gesamte Verantwortung des Kinderschutzes auf die Träger und Tagesmütter, die sollen jeweils einen Kinderschutzbeauftragten, eine Kinderschutzbeauftragte stellen.
Sie stellen sich diese Kinderschutzbeauftragte offenbar eher wie eine Brandschutzbeauftragte vor: einmal Ausbildung machen und dann passiert hoffentlich nix. Die Aufgaben sind im Gesetzesvorschlag so umfassend formuliert, dass Trägerorganisationen dafür je nach Größe eine Teilzeit oder gar eine Vollzeitstelle verplanen müssen – wie sollen sie die finanzieren?
Das Aufgabenspektrum einer/s Kinderschutzbeauftragten ist breit:
- Es soll zuerst eine Risikoanalyse gemacht werden,
- darauf aufbauend ein Verhaltenskodex erarbeitet werden,
- im Verein, im Kindergarten soll ein Beschwerde- und Fallmanagement implementiert werden
- und alle Kolleg:innen und Eltern geschult
- Außerdem müssen die Kinder in die Analyse und in den Erarbeitungsprozess einbezogen
- Die Kinder müssen kindgerecht über ihre Rechte und den Kinderschutz informiert werden.
Kurz gesagt: eine nachhaltige Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes braucht Ressourcen – Arbeitszeit und Gehirnschmalz – und daher auch eine Finanzierung.
Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ist hingegen keine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte für Trägerorganisationen und Tageseltern vorgesehen.
Kein Cent zusätzlich soll an die Träger gehen oder an die Tageseltern, obwohl sie offensichtlich einen großen Mehraufwand haben. Die Erläuterungen zum Gesetz weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Neuerungen die Stadt keine zusätzlichen Mittel kosten soll!
In einer Situation, die nach 2 Jahren Corona, und durch Energiekrise ohnehin extrem angespannt ist.
Sie alle kennen die Situation!
Schon jetzt können in den Kindergärten wegen massiven Personalmangels manche pädagogischen Aufgaben nicht erfüllt werden:
zu viele Kinder in den Gruppen,
kaum Zeit für Vorbereitung oder Fortbildung führen zu Dauerstress.
Das ist die Gemengelage, in der Übergriffe leicht übersehen werden und in Krisen nicht schnell und effizient gehandelt werden kann.
Insbesondere für Tageseltern ist der unbezahlte zusätzliche Zeitaufwand für die Erstellung und Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes überfordernd.
Ohne zusätzliche Ressourcen,
ohne Umstrukturierungen in der Ausbildung
und Anreizsysteme kann sich die Situation kaum verbessern.
Wenn hier keine finanzielle Abfederung und strukturelle Entlastung mitgeplant wird, steht zu befürchten, dass die Kinderschutzkonzepte nicht umgesetzt werden können,
dh. sie werden ein reines Lippenbekenntnis bleiben.
Kinderschutz als PR-Maßnahme allein ist uns zu wenig!
Deshalb lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab
Wir Grünen Wien fordern mit dem vorliegenden Antrag (Antrag finanzielle Absicherung Kinderschutz) ausreichend und verbriefte budgetäre Mittel für die Einsetzung eines Wiener Kinderschutzkonzeptes.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nachtrag: Auszüge aus den Stellungnahmen von Trägerorgansiationen:
SOS Kinderdörfer
umfangreichere Bildungsmaßnahmen für Kinderschutzbeauftragte und pädagogische Fachkräfte braucht. D.h. es braucht mehr Stunden an spezifischen Ausbildungen und die müssen zusätzlich zu den herkömmlichen Ausbildungs- und Fortbildungsplänen vorgesehen werden. Kinderschutz ohne zusätzliche Ressourcen in Ausbildung und Fortbildung zu integrieren wird nicht genügen.
Jedem Kind ein liebevolles Zuhause
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Kinderschutzbeauftragte mit einer gesetzlich zu definierenden, hohen Grundqualifikation benötigt. An ihnen wird es ganz wesentlich liegen die Umsetzung von Kinderschutz in den 2.780 Standorten zu begleiten.
-
einer regelmäßigen Evaluierung der Kinderschutzkonzepte in einem maximal 3jährigem Abstand braucht. Die Ergebnisse der Evaluierung sind in die Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzepte einzubeziehen.
-
einer ausreichenden Budgetierung dieser Maßnahmen bedarf. Die aktuell in den Entwürfen vorgezeichneten budgetären Auswirkungen mit lediglich einer/m Elementarpädagog*in und einer/m Sozialpädagog*in auf zentraler Ebene sind deutlich zu gering angesetzt. Kinderschutz in allen elementarpädagogischen Einrichtungen Wiens wirksam zu implementieren und zu verfolgen kostet Geld. Hier wird es vor allem Ressourcen für die Pädagog*innen in den Einrichtungen brauchen, um sich regelmäßig mit Kinderschutz auseinanderzusetzen. Das muss budgetiert werden!
Gemeinsame TrägerInnen stellungnahme: Wr. Kindersfreunde, Diakonie, KIWI und ST. Nikolausstiftung
Vorab möchten wir grundsätzlich festhalten, dass bei jeder Änderung auch darauf geachtet werden soll, dass die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auch eine budgetäre Deckung finden. Dies möchten wir deshalb betonen, da die vergangenen gesetzlichen Veränderungen, die wir auch begrüßt haben, wie z. B. die Einführung von verpflichtenden Leitungsstunden, die verpflichtende Fortbildung oder auch die Sprachförderung von Kindern usw. dazu geführt haben, dass wir diese Mehrkosten entweder den Eltern verrechnen (Stichwort: beitragsfreier oder beitragsreduzierter Kindergarten) oder Sparmaßnahmen einleiten mussten.
Nun zu den einzelnen Punkten im Entwurf-WKGG:
§ 1a: Kinderschutz, Kinderrechte:
Anmerkungen zu §1 (2) Kindergärten haben durch ein Kinderschutzkonzept transparent darzulegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden.
Hier wünschen wir uns die Ergänzung, dass es sich um ein fachlich anerkanntes Kinderschutzkonzept handelt, das auch von einer anerkannten Einrichtung (z. B. „die möwe“, ECPAT oder vergleichbare Organisationen) bzw. Kinderschutzkonzepten von größeren Organisationen (bundesweite Trägerorganisationen) bei der Erstellung begleitet wurde.
Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Laut den Anmerkungen im Entwurf hat die verpflichtende Einführung des Kinderschutzes zur Folge, dass durch die Schaffung von zwei neuen Arbeitsplätzen, Zusatzpersonal bei der Stadt Wien pro Jahr um ca. € 155.000,00 (je nach Vordienstzeiten der geplanten Mitarbeitenden) angestellt werden muss.
Auch bei den Trägern führt die Einführung/Umsetzung zu Implementierungskosten. Dazu sei erwähnt, dass es zu laufenden Kosten (Personal-, Schulung-, Projektbegleitungskosten usw.) kommen wird. Die bisherig entstandenen Kosten konnten nur durch Verzögerungen von Sanierungen oder Rücklagen aufgebracht werden.
Durch unsere jeweilige Trägergröße ist es außerdem erforderlich, dass wir freigestellte Kinderschutzbeauftrage und ein Vier-Augen-Prinzip sicherstellen müssen. Es muss daher auch zusätzlich finanzielle Mittel geben.
Kommentar der AK:
Die AK Wien begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Darüberhinausgehend dürfen jedoch die Rahmenbedingung, unter welchen Kindergruppen gegründet werden und arbeiten, nicht aus dem Blick verloren werden. Viel zu oft ist nur eine oder keine Fachkraft in einer Gruppe anwesend, das Personal ist oftmals völlig überlastet und Supervision, um etwa über schwierige Situationen und Belastungen zu reflektieren fehlen in Kindergruppen so gut wie komplett. Bessere Rahmenbedingung sind für einen weitreichenden Kinderschutz unerlässlich, daher kann die vorliegende Novelle nur ein erster Schritt sein
Kommentar Kinder und Jugendanwaltschaft
Ansich zu begrüßen aber:
Dokumentationsverpflichtungen sind als wichtiger Bestandteil des transparenten Umgangs mit den im Rahmen des Kinderschutzkonzepts behandelten Anliegen zu sehen.
Auch die Weiterentwicklung ist ein wichtiger Aspekt für effektive Kinderschutzkonzepte. Die Konzepte müssen immer an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden, für die sie wirksam werden sollen.
In Abs. 3 leg. cit. wird festgehalten, dass nicht entsprechend ausgebildetes
Betreuungspersonal vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung im Ausmaß von 16 Stunden
absolvieren muss. Als Inhalt der Fortbildung werden pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kommunikations- und Konfliktmanagement, Entwicklungspsychologie sowie Kinderschutz und Kinderrechte als Themengebiete genannt. Neben der Tatsache, dass die Vermittlung dieser verschiedenen Themengebiete innerhalb von 16 Stunden eine zeitliche Herausforderung darstellen müsste, wird insbesondere die aktuell in Abs. 3 verankerte Auswahlmöglichkeit kritisch gesehen.
Nach dem Text des Abs. 3 leg. cit. müssen sich die Inhalte „auf mehrere der folgenden Themengebiete beziehen. Nach diesem Wortlaut, der auch durch die Erläuterung keine weitere Konkretisierung erfährt, wäre es möglich, einzelne Themengebiete auszusparen.
Dachverband Kindergruppen.
Auf der Ebene der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen u.a. in der Einbindung der Eltern auf Augenhöhe und der Implementierung von Reflexionen, Teambesprechungen, Intervisionen und Supervisionen in den pädagogischen Ablauf. Dies bedeutet, neben vielem anderen, auch mehr Zeit für diese Tätigkeiten. Wir vermissen daher in den Entwürfen eine Änderung des Fachkraft – Kind- Schlüssels, um eine nachhaltige „Entlastung“ möglich zu machen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Artikel „Experten sehen Kindergarten als „sicheren Ort“, erschienen am 8. Juni 2022 im Kurier verweisen, in dem ganz deutlich dargelegt wird, dass ausreichend Personal eine wesentliche Variante für gelingenden Kinderschutz ist.
NeBÖ – Netzwerk elementare Bildung Österreich
ad WKGG § 1a. (2):
Es ist nicht ausreichend ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, ohne die Mitarbeitenden durch Fortbildungsmaßnahmen zu begleiten. Zudem braucht die Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes in das pädagogische Konzept eines Standortes ausreichend Zeit im Rahmen pädagogischer Konferenztage.
Mindestens drei pädagogische Tage, an welchen die Einrichtungen für Kinder geschlossen sind und die Mitarbeitenden in der Dienstzeit während der regulären Öffnungszeiten an der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes arbeiten.
Um bis 31.12.2023 ein praxistaugliches Kinderschutzkonzept partizipativ erarbeitet zu haben, ist es notwendig ,zeitliche Ressourcen zu schaffen (z.B. temporäre Verkürzung der Öffnungszeiten, mehr Fachpersonal, …)