reden, ideen, transparenz

Schlagwort: Straßenbenennungen

Erinnerungskultur versus Cancel Culture – Sollen Antisemiten weiterhin mit Straßennamen verehrt werden?

Herzliche EINLADUNG für den 21. Februar !

War Leopold #Kunschak ein Antisemit?

Warum ist es ein Problem, wenn 2024 noch #Anstisemtiten als positive Helden im öffentlichen Raum geehrt werden?

Ist es #cancelculture zu verlangen, dass wir die Heldendarstellung in Wien neu bewerten?

Das diskutiere ich mit Florian Wenninger und Isolde Vogel in Hernals.

Ich freue mich auf einen Besuch und eine spannende Diskussion.

 

Der HINTERGRUND:

Die Debatte zur Benennung von Straßen und Plätzen ist auch ein politischer Aushandlungsprozess über Geschichte und unsere gesellschaftlich anerkannten Vorbilder und Werte.
Aktuell können wir solche Prozesse an den Beispielen von Karl Lueger und Leopold Kunschak, beide offene Antisemiten und Politiker.

Die Hernalser Grünen diskutieren auf Einladung von Ursula Berner, Grüne  Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin mit Isolde Vogel (Historikerin und Expertin in Visueller Antisemitismusforschung) und Florian Wenninger (Politikwissenschaftler und Historiker) am 21. Februar 2024 um 18:30 Uhr im Brandstetter.

Isolde Vogl, MA: Historikerin und Expertin in Visueller Antisemitismusforschung
Mag. Dr. Florian Wenninger: Politikwissenschafter und Historiker

Wir freuen uns auf euch und eine spannende Debatte.

Wir bitte um Anmeldung unter hernals@gruene.at

 

kulturausschuss.transparent Mai 23 – Diskurs oder Abnicken

Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.

Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“

Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.

Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.

Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:

Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.

In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.

Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.

Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“

Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?

Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.

Transparente Förderpolitik sieht anders aus!

Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.

Zu den Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen

 

Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html  haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.

Post Nr. 2

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
    Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.

Post Nr. 3

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die                  Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 4

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.

Post Nr. 6

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen

Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)

Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.

 

Post Nr. 7

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der                      Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.

Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.  

Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.

Post Nr. 8

Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.

 

 

Post Nr. 10

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich 25.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 10.000
3 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 5.000
4 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 20.000
5 Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 95.000
6 »Kaleidoskop – Film und Freiluft« 10.000
7 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 5.000
8 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 90.000
9 VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS 165.000
10 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst 30.000
Summe 455.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

 

Post Nr. 11

Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH 50.000
2 Filmarchiv Austria 50.000
3 Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. 20.000
Summe 120.000

*Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.

 

Post Nr. 14

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Vorgeschlagene Förderung*
1 Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 218.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) 65.000
3 MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH 400.000
4 Science Center Netzwerk 50.000
5 Sigmund Freud Privatstiftung 35.000
6 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 55.000
Summe 823.000

* Beträge in EUR

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro 

Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.

 

 

Post Nr. 15

Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.

 

Post Nr. 16

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

Zusatzinfo zur allg. Debatte:

Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:

III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.

Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.

 

V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
5
Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.

 

Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben

 

 

Kulturausschuss.transparent April 2023 – Bezirksmuseen und rassistische Straßennamen

Diesmal auf der Tagesordnung: Wie geht’s weiter mit den Wiener Bezirksmuseen? Und was plant die Stadt eigentlich gegen rassistische Straßennamen zu tun?
Kurz zusammen gefasst: In beiden Fällen bleiben viele Fragen offen:

Ad 1, Bezirksmuseen:

Mit 2020 wurde ein neuer Relaunch der Wiener Bezirksmuseen gestartet. Ursprünglich auf 3 Jahre beschränkt wurden die Mittel für die Wiener Bezirksmuseen unter dem Label „Bezirksmuseen Reloaded“ beinahe verdoppelt. Dafür wurde im Wien Museum eine Stabstelle eingerichtet, und drei Curatorial Fellows eingestellt. Im Frühjahr 2023 sollte entschieden werden ob und in welcher Weise  „Bezirksmuseum Reloaded“ weiter geht.

Ohne öffentliche Evaluierung war nun der Akt am Tisch, der die Mittel für die Bezirksmuseen insgesamt dem WIEN MUSEUM zuweist. Von dort sollen sie dann weiter verteilt werden.

Schon im Vorfeld zum dies-monatigen Ausschuss wurde die Debatte um die Strukturänderung in den Wiener Bezirksmuseen öffentlich

Der Hintergrund: Ursprünglich entstanden sind die Wiener Bezirksmuseen als Sammlungen von Lehrern zur Unterstützung ihres Unterrichts am Beginn des letzten Jahrhunderts. Die erste Strukturerneuerung gab es 1936. Da wurden die Museen in „Heimatmuseen“ umbenannt und teilweise zusammengelegt. Ab jetzt galt nur mehr als Museum, was durch einen Verein betreut wurde. Um die vielen unterschiedlichen Vereine zusammenzuführen gründete sich 1964 die „Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirksmuseen“. Diese koordiniert die Förderungen und unterstützt die größtenteils ehrenamtlich arbeitenden 29 Bezirks- und Sondermuseen in Wien für spezifische Projekte.

Nachdem die „zentralen Fördermittel“ (von der MA7) aufgeteilt auf 23 Museen recht gering sind – ca 5000€ – 8000€ je nach Größe des jeweiligen Museums -haben die einzelnen Vereine zusätzlich Museums-Unterstützungsvereine, die mit Spenden aushelfen. Diese „Freunde des Bezirksmuseums“ sind meist in der Organisation sehr nahe an die Bezirksvorstehung angelehnt, und sammeln zusätzlich Spenden, um Veranstaltungen oder Infrastruktur im Bezirksmuseum zu unterstützen.
Einzelne Spezialprojekte werden auch aus Mitteln der ARGE finanziert.

„Bezirksmuseum reloaded“ hat an dieser Struktur wenig geändert.

 „Ziel ist es, die Bezirks- und Sondermuseen in ihrer zivilgeschaftlichen Funktion zu belassen, aber durch unterschiedliche Formen der Professionalisierung zu gesellschaftlich relevanten Bildungs- und Kultureinrichtungen in den Bezirken weiterentwickeln. Durch die Einrichtung der Stabstelle Bezirksmuseen kann das Wien Museum nun seiner Aufgabe als Fachanstalt für die Bezirksmuseen gerecht werden.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Die Curatorial Fellows sollen die ehrenamtlichen Museen bei der Sammlungspflege, Ausstellungs- und Veranstaltungsprojekten unterstützten. Darüber hinaus organisiert die Stabstelle praxisbezogene Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter:innen und soll dazu beitragen, die öffentliche Sichtbarkeit zu erhöhen. Außerdem wurden Administrative Aufgaben in der ARGE Bezirksmusen neu strukturiert.

„Bezirksmuseen Reloaded schafft den Beginn einer Professionalisierung der Institutionen ohne ihre voluntaristischen, zivilgesellschaftlichen Prinzipien einzuschränken. Dies geschieht durch die Einrichtung einer Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum/Museen der Stadt Wien.“ (Zitat aus dem Antrag des Wien Museeums)

Im Frühjahr 2023 sollte die Arbeit der letzten 3 Jahre „Bezirksmuseum Reloaded“ evaluiert werden.

Daher gab es Anfang des Jahres 2023 bei den Museumsleiter: innen Verunsicherung. Nicht zuletzt weil die Fördermittel – die Basisförderung – verspätet ausgezahlt wurde. Es war nicht klar wie und ob das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ weitergeführt werden wird und vor allem unter wessen Führung die Bezirksmuseen in Zukunft stehen werden.

Klar ist: es gibt tatsächlich Bedarf an Unterstützung! Die ehrenamtliche Mitarbeit hat kaum zusätzliche Kapazitäten für Inventarisierungen oder Digitalisierung des Bestands, häufig ist die Lagerung der Artefakte nicht sachgemäß möglich – dh. sie werden in Kellern gelagert. Es gibt (noch) keine gemeinsame Plattform, die auflistet, was wo zu finden ist. Außerdem sind in der aktuellen Struktur die Öffnungszeiten sehr beschränkt durchführbar – großteils weil ehrenamtliches Personal fehlt, das während der Öffnungszeiten vor Ort Aufsicht machen kann.

Tatsächlich stellt sich die Frage wie man die Bezirksmuseen fürs Publikum zugänglicher und attraktiver machen kann, ohne noch viel mehr Förderungen hineinzupumpen. Die Stadt besteht weiter auf das System der grundsätzlich ehrenamtlichen Arbeit, hat aber ein paar Posten geschaffen, die den ehrenamtlichen unter die Arme greifen sollen.

Das geht einher mit einer Strukturerneuerung: die Gelder werden fortan nur noch an das Wien Museum ausgezahlt, und von dort weiter verteilt. Die Rolle der ARGE Wiener Bezirksmuseen ist in diesem neuen System ungeklärt, ebenso wie und ob der wissenschaftliche Anspruch des historischen Museums der Stadt Wien mit den Kapazitäten der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen umgesetzt werden kann.

Was aus unserer Sicht vor allem fehlt, ist eine großes Bild: Welche Rolle sollen die Bezirksmuseen in Zukunft in Wien spielen? Welche Vermittlungsaufgaben können sie übernehmen? Sind diese mit der Programmierung des Wien Museums koordiniert? Werden die Bezirksmuseen dezentrale Ausstellungsräume des Wien Museums? Was passiert mit den lokalen Sammlungen? Das Projekt „Bezirksmuseen Reloaded“ konnte in der vorliegenden Form noch keine Antwort auf diese Fragen geben.

Weil wir das Engagement der Bezirksmuseen sehr schätzen und hoffen, dass noch eine befriedigendere Lösung als derzeit gefunden werden kann, haben wir als Grüne der Finanzierung zugestimmt.

Ad 2, ein anderes trauriges Thema: rassistische und kolonialistische Straßennamen in Wien.

Als Grüne gehen wir davon aus, dass ein multikulturelle demokratische Gesellschaft gegenüber allen Bevölkerungsgruppen Respekt bewiesen sollte. Daher haben wir den dringenden Wunsch des Black Voices Volksbegehren unterstützt und einen Antrag gestellt, endlich diffamierende Straßennamen in Wien abzuändern oder zumindest nachvollziehbar zu kontextualisieren. Unser Argument:

Rassistische und kolonialistische Straßennamen normalisieren und verfestigen die rassistische Sprache im Alltag. Derartige Straßennamen sind aus dem öffentlichen Raum zu entfernen bzw. zu kontextualisieren. Eine solche Aufarbeitung hat bei mit dem NS-Regime in Verbindung stehenden Straßennamen stattgefunden. Nun ist es an der Zeit, auch auf andere Formen der Diskriminierung im öffentlichen Raum zu achten und entsprechend zu reagieren. Nord-Süd-Beziehungen und globale Ungleichheiten haben ihre Wurzeln im europäischen Kolonialismus. Auch rassistische Narrative wie etwa jenes vom „unfähigen Entwicklungsland“ sind einer mangelnden Auseinandersetzung mit der Verantwortung Europas an der Versklavung und Ermordung von Millionen von Menschen sowie deren gesellschaftlichen Auswirkungen, bis in die Gegenwart reichend, geschuldet.

Ein Antrag muss innerhalb von 2 Monaten bearbeitet werden. Daher stand auf dieser Tagesordung  der grüne Antrag und der Antwortbrief der Stadträtin. Man könnte ihn als Affront werten! Der Text lautet

Dieser Antrag wurde hiermit fristgerecht in Behandlung genommen. Sobald mir die diesbezüglichen Informationen der damit befassten Stellen vorliegen, werde ich dem Gemeinderatsausschuss umgehend darüber berichten.“

Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es eh den neu erschienen Ergänzungsband zu den Straßennamen (kann man hier finden) gibt, der diese Namen kennzeichnet. Dass weiter 170 Ergänzungstafeln im Entstehen sind. Dass die MA9 die Formulierungen der Zusatztafeln nochmal prüft. Und dass es sich um einen kontinuierlichen Prozess handelt, in dem Walter Sauer und black voices eingebunden sind…(aktueller Stand der Zusatztafeln ist hier abzulesen)

Uns ist das zu wenig, bzw zu unkonkret. Zusatztafel allein in zwei Zeilen werden nicht ausreichen. Daher haben wir den Bericht – sprich die Antwort aus dem Stadträtin Büro abglehnt.

Wir bleiben aber dran!
(Hintergrund zum Diskurs zu Straßennamen in Wien hier)

Die Akten der Reihenfolge nach.

Post Nr. 1

AZ PGL-262216-2023-KGR/GAT;

  1. Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag in den Ausschuss zugewiesen: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür; ÖVP, FPÖ: dagegen
Bericht: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür; GRÜ dagegen

 

Post Nr. 2

AZ 307719-2023-GKU; MA 7 – 1147633-2022

Die Verkehrsfläche (SCD 06846) in 1090 Wien, im Bereich zwischen Nußdorfer Straße und Fluchtgasse, wird in „Ni-Una-Menos-Platz“ (Übersetzt: „Nicht eine weniger“; Steht für ein Zeichen gegen jede Art von Gewalt an Frauen) benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

AZ 307764-2023-GKU; MA 7 – 1020414-2022

Die Parkanlage (SCD 20424) in 1120 Wien, im Bereich Schedifkaplatz, wird nach Franz Nekula (Oberamtsrat Franz Nekula; geb. 16. November 1924 in Wien, gest. 26. April 2011 in Wien; Beamter, Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, amtsführender Stadtrat sowie Vorsitzender des Wiener Pensionistenverbandes) in „Franz-Nekula-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
GRÜ dagegen –

Hier stimmen die Grünen dagegen, weil die Bezirksrät:innen in Meidling eine Liste verdienstvoller Frauen haben, die nun endlich geehrt werden sollen. Statt auf diese Liste zuzugreifen wurde für den Park wieder auf einen – durchaus verdienstvollen – Mann zurückgegriffen. Es ist schade, dass sich die Stadt nicht an die eignen Vorgaben hält. Nach wie vor gibt es ein großes Ungleichgewicht in der öffentlichen Ehrung zwischen Frauen und Männern. Obwohl Frauen 51% der Bevölkerung ausmachen, sind nur 9% der Straßen Wiens nach Frauen benannt. Es gab schon einmal ein öffentliches Bekenntnis auch der SPÖ diesem Missverhältnis entgegenzuarbeiten und neue Verkehrsflächen vorzugsweise historisch wichtigen Frauen zu widmen. Im Einzelfall finden sich dann leider doch immer Gründe, warum ein Mann einer verdienstvollen Frau vorgezogen wird. Mit unserer Ablehnung wollen wir auf dieses Ungleichgewicht  aufmerksam machen.   

 

Post Nr. 4

AZ 307836-2023-GKU; MA 7 – 813349-2021

Die Parkanlage (SCD 20622) in 1160 Wien, im Bereich Ludo-Hartmann-Platz, wird nach Arik Brauer (Arik (auch Erich) Brauer; geb. 4. Jänner 1929 Wien-Ottakring, gest. 24. Jänner 2021 Wien; Maler, Grafiker, Plastiker, Bühnenbildner, Sänger, Komponist, Tänzer und Dichter) in „Arik-Brauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

AZ 307920-2023-GKU; MA 7 – 518044-2022

Die Parkanlage (SCD 20688) in 1190 Wien, im Bereich Hungerbergstraße, wird nach Friedl Hofbauer (Friedl (eigentlich Elfriede) Hofbauer; geb. 19. Jänner 1924 Wien, gest. 22. März 2014 Wien; Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Friedl-Hofbauer-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

AZ 307984-2023-GKU; MA 7 – 2087562-2022

Die GTVS Wagramer Straße 27 (Code 21999) in 1220 Wien wird in „GTVS Alte Donau“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

AZ 336165-2023-GKU; MA 7 – 263297-2023

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

AZ 334037-2023-GKU; MA 7 – 239654-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für die Förderung für ukrainische Wissenschaftler*innen in Wien in der Höhe von insgesamt EUR 270.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Österreichische Akademie der Wissenschaften 90.000
2 Institut für die Wissenschaften vom Menschen 120.000
3 Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung 30.000
4 1989 – Verein zur Förderung der historischen Transformationsforschung und des Wissenstransfers 30.000
Summe 270.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die FPÖ hatte hier kritische Anmerkungen zur Unterstützung ukrainischer Wissenschaftler. Akzeptierte aber schließlich die Vorgangsweise und stimmte daher für den Antrag.

 

Post Nr. 9

AZ 397016-2023-GKU; MA 7 – 364507-2023

Die Förderung an die Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts Museen der Stadt Wien für Bezirksmuseen Reloaded in der Höhe von EUR 503.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Debatte dazu habe ich eingangs zusammengefasst.

 

Post Nr. 10

AZ 340820-2023-GKU; MA 7 – 314138-2023

  1. A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3710, Filmförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – Oktober 22

Wie das Amen im Gebet – um ein christliches Bild zu bemühen – der Nachtrag bringt die großen Brocken.
Diesmal im Nachtrag: die 4 Jahresförderung für die Wiener Festwochen –  10,7 Mio. jährlich. Warum musste der Posten im Nachtrag? War nicht absehbar, dass die Festwochen auch in den kommenden Jahren stattfinden sollen? Ich vermute einen anderen Grund – den die Mitglieder des Ausschusses zum Zeitpunkt der Diskussion noch nicht wissen konnten: eine Woche NACH dem Ausschuss und genau einen Tag nach dem Oktober-Gemeinderat, der die Finanzierung besiegelte, wurde öffentlich bekannt, dass Intendant Christophe Slagmuylder die Wiener Festwochen verlassen wird.  Nachträglich gesehen sind die Diskussionspunkte, die im Ausschuss aufgeworfen wurden, damit nicht mehr ganz so relevant: es ging vor allem um Auslastungszahlen und um deutlich weniger angebotene Karten als bei den Festwochen – vor 2019 – üblich gewesen war. Ob das nur Corona zuzuschreiben ist, oder den strukturellen Änderungen im Programm durch Tomas Zierhofer-Kien und danach durch Christophe Slagmuylder ist im Nachhinein nicht mehr so einfach zu klären.  Klar ist, dass die Wiener Festwochen ihr Alleinstellungsmerkmal verloren haben. Sie sind nicht mehr die einzige Möglichkeit gelobte internationale Produktionen zu sehen. Und darüber hinaus hat das heutige Publikum offenbar seine Seh- und Besuchsgewohnheiten geändert. Mit Corona aber auch davor:  vor der Neu-Ausschreibung der Intendanz wäre es daher jetzt einmal angebracht auch von Seiten der Stadträtin zu überlegen, was die Wiener Festwochen in Zukunft wohl auszeichnen soll.  Erst wenn der Fokus  für die Zukunft klar ist, erst wenn die Zielsetzung der Festwochen, ihre  Rolle im kulturellen Leben der Stadt neu  definiert ist, wird es möglich sein glückreichere IntendantInnen zu finden. Ohne politisch aufgespannten Rahmen, ohne Anforderungsprofil können neue Intendant:innen wieder nur im Dunklen tappen, sich aus sich selbst erfinden und dabei den Puls der Stadt leicht verfehlen.

Kurz es braucht eine langfristige Kulturstrategie für Wien, in der auch die neue Rolle und Ziel der Wiener Festwochen (neu) definiert wird!

Wir werden sehen.

Was noch irritiert hat:

Die Einzelförderungen in der Stadtteilkultur: 40.000 € für die Halloween Party des Pratervereins – was da genau gefördert werden soll, steht leider nicht im Akt – auf der Website erfahren wir etwas über Kinderschminken und Menschen erschrecken…. Für einen Nachmittag!
Dagegen gibt’s nur 25.000€ für das 3-tägige Buskers Festival am Karlsplatz, bei dem laut Website 100 KünstlerInnen auftreten werden. Warum? Wurde im Ausschuss nicht beantwortet.

Keine Frage – es ist wichtig Feste zu feiern und gute Stimmung und vielleicht auch Hoffnung zu verbreiten – dennoch, wenn von einer Förderung vor allem die Umsatzzahlen der Gastronomie und Schausteller profitieren und weniger Artisten, dann ist sie nicht optimal eingesetzt.
Da wäre dann eine Wirtschaftsförderung total legitim und zielführend. Warum genau wird sowas dann aus dem Kulturbudget bestritten?

Außerdem auf der Tagesordnung – eine lange Reihe von Neu-Bennungen von Verkehrsflächen: Mein persönliches Highlight: eine vom 5. Bezirk gewünschte Benennung nach der russisch-amerikanischen Journalistin Anna #Politkowskaja (deren Eltern aus der Ukraine stammen) wurde vom Verkehrsflächen-Ausschuss mehrheitlich abgelehnt „weil der Name zu fremd ist, und die Frau nichts mit Österreich zu tun hat.“ Im selben Ausschuss wurden geleichzeitig Benennungen nach Man Ray und Lee Miller beschlossen.

Zu den Posten im Detail:

 

Post Nr. 1

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.800.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Wir stimmen trotz der in der Einleitung genannten Kritikpunkte zu, weil wir prinzipiell davon überzeugt sind, dass die Stadtteilkulturförderung eine wichtige Förderschiene für lokale Künstler:innen ist. Die Liste der Einzelvergaben gilt uns Abgeordneten nur zu Information. Dh. Ich kann kommentieren, aber keine Förderungen ablehnen. Die Förderungen werden von einem Beirat befunden und die Letzteintscheidung, was gefördert wir,  trifft natürlich die Stadträtin.

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2023 für den Betrieb der Szene Wien in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Parkanlage (SCD 20465) in 1020 Wien, im Bereich der Krafftgasse zwischen Haasgasse und Untere Augartenstraße, wird nach Dora Schimanko (Dora Schimanko, geb. Kaldeck; 17. August 1932 in Wien bis 24. Oktober 2020 in Wien; Zeitzeugin, Autorin) in „Dora-Schimanko-Park“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 06850) in 1020 Wien, letzter Abschnitt der Engerthstraße zwischen Meiereistraße und Marathonweg, wird nach Stephanie Endres (Dr.in Stephanie Endres, geb. Göschka; 26. Dezember 1891 in Wien bis 5. März 1974 in Wien; Lehrerin, Schulleiterin, Förderin des schulischen und außerschulischen Sports, insbesondere des Mädchen- und Frauensports) in „Stephanie-Endres-Straße“ benannt.

Einstimmig dafür

Das ist ein Kompromiss: lange haben wir Grüne uns engagiert endlich das Dusika Stadion, statt nach einem Naziunterstützer , nach einer weiblichen (Rad)Sportlerin zu benennen. Das Stadion wurde abgerissen, aber noch kein neuer Namen gefunden. Stattdessen wird jetzt der Straßenzug , der zum künftigen Stadion führt anch Stephanie Endres beannt.  Schön das es trotz aller Widerstände gelungen ist, hier eine wichtige Sportlerin in die Stadt(geschichte) einzuschreiben!

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 06900) in 1060 Wien, Platz vor der Mariahilfer Kirche, im Bereich zwischen Mariahilfer Straße und Barnabitengasse, wird nach Erika Weinzierl (Univ.-Prof.in Dr.in Erika Weinzierl; 6. Juni 1925 in Wien bis 28. Oktober 2014 in Wien; Historikerin) in „Erika-Weinzierl-Platz“ benannt.

Nach zähem Verhandeln und mehreren (grünen) Anträgen mit dem Wunsch endlich die verdiente Historikerin und Vorkämpferin gegen Antisemitismus  Erika Weinzierl im öffentliche Raum Wiens zu ehren, gelang es nun endlich einen Platz im 6. Bezirk zu finden, der nach ihr benannt wird. Wir hoffen an dieser Stelle wird auch eine auführliche Tafel an ihre wichtige Arbeit erinnern!

Weiter Artikel zu dem Thema:

Bezirkszeitung Mariahilf

Kurier

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06844) in 1060 Wien, letzter Abschnitt der Liniengasse, im Bereich zwischen der Orientierungsnummer 60 und Mariahilfer Gürtel, wird nach Reinhardt Brandstätter (Dr. Reinhardt Brandstätter; 25. September 1952 in Linz bis 17. April 1992 in Wien; Mediziner; Mitbegründer und geschäftsführender zweiter Präsident der AIDS-Hilfe in Österreich) in „Reinhardt-Brandstätter-Platz“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür

Grüne dagegen

 

Post Nr. 7

Die Parkanlage Loquaipark (SCD 20163) in 1060 Wien, Loquaiplatz, wird in „Schmalzhoftempelpark“ (In Erinnerung an die ehemals zweitgrößte Synagoge Wiens, die sich an diesem Ort bis zur Reichspogromnacht befunden hat.) umbenannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Parkanlage (SCD 21995) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Walter Kuhn (Walter Kuhn; 14. Jänner 1933 Wien bis 6. Oktober 2014; Angestellter, Politiker) in „Walter-Kuhn-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 21997) in 1140 Wien, im Bereich zwischen Spallartgasse und Leyserstraße, wird nach Jutta Steier (Jutta Steier, geb. Schieder; 23. Jänner 1943 in Wien bis 25. April 2017 in Wien; Schneiderin, Heimhilfe; Kommunalpolitikerin) in „Jutta-Steier-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12882) in 1190 Wien, Unterführung entlang des Waldbaches, zwischen Bloschgasse und Kuchelauer Hafenstraße, wird nach Maximilian (Max) Raub (Maximilian (Max) Raub; 13. April 1926 bis 9. November 2019 in Wien; Tischler, Sportler, Sportfunktionär, international erfolgreicher Wassersportler) in „Max-Raub-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20997) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 06788) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Alfred Grasel (Alfred Grasel; 21. Juni 1926 in Wien bis 20. Februar 2017 in Wien; Hilfsarbeiter, Hoteldirektor. Alfred Grasel, der als Jugendlicher die berüchtigte Anstalt Am Spiegelgrund und ein Konzentrationslager überlebte, trat bis zu seinem Tod als Zeitzeuge auf.) in „Alfred-Grasel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06791) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Albert Schultz (Albert Schultz; 30. April 1940 in Wien bis 25. November 1993 in Wien; Schriftsetzer, Politiker) in „Am-Albert-Schultz-Park“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06790) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Anita Berber (Anita Berber; 10. Juni 1899 in Leipzig bis 10. November 1928 in Berlin; Tänzerin, Schauspielerin) in „Anita-Berber-Gasse“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06787) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Arnold Rosé (Arnold Rosé; 24. Oktober 1863 in Jassy bis 25. August 1946 in London; Violinist, Konzertmeister des Wiener Hofopernorchesters, Mitglied der Wiener Philharmoniker, Mitbegründer des Rosé-Quartetts) in „Arnold-Rosé-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06785) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Bruno Walter (Bruno Walter, eigentl. Bruno Walter Schlesinger; 15. September 1876 in Berlin bis 17. Februar 1962 in Beverly Hills; Dirigent, Pianist, Komponist) in „Bruno-Walter-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 07066) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Christine Lavant (Christine Lavant, geb. Christine Thonhauser, verehel. Habernig; im Kärntner Lavanttal geboren, nach welchem sie sich später auch als Künstlerin nannte; 4. Juli 1915 in Groß-Edling bei St. Stefan im Lavanttal bis 7. Juni 1973 in Wolfsberg; Schriftstellerin, Lyrikerin, Erzählerin) in „Christine-Lavant-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18

Die Verkehrsfläche (SCD 06821) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Claire Bauroff (Claire Bauroff, eigentl. Klara Amanda Anna Baur, verehel. Schrecker; 26. Februar 1895 in Weißenhorn bis 7. Februar 1984 in Gräfelfing; Tänzerin, Dichterin) in „Claire-Bauroff-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06793) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Clara Schumann (Clara Schumann, geb. Wieck; 13. September 1819 in Leipzig bis 20. Mai 1896 in Frankfurt am Main; Pianistin, Komponistin) in „Clara-Schumann-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 12808) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Fritz Kreisler (Fritz Kreisler; 2. Februar 1875 in Wien bis 29. Jänner 1962 in New York; Musiker, Violinvirtuose, Komponist) in „Fritz-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 12768) in 1220 Wien, entlang der Ostbahn, zwischen Anton-Klein-Gasse und Am Ries, wird nach Georg Kreisler (Georg Kreisler; 18. Juli 1922 in Wien bis 22. November 2011 in Salzburg; Schriftsteller, Komponist, Sänger, Kabarettist) in „Georg-Kreisler-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür


Post Nr. 22

Die Verkehrsfläche (SCD 03158) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Gustav Merten (Gustav Merten; 18. Juli 1887 in Ilmenau, Deutschland bis 28. Dezember 1959 in Wien; Unternehmer) in „Gustav-Merten-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Verkehrsfläche (SCD 06824) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Hans Weigel (Hans Weigel, geb. Julius Hans Weigel; 29. Mai 1908 in Wien bis 12. August 1991 in Maria Enzersdorf; Schriftsteller, Theater- und Literaturkritiker, Übersetzer) in „Hans-Weigel-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 24

Die Verkehrsfläche (SCD 06804) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Johann Kresnik (Johann Kresnik; 12. Dezember 1939 in St. Margarethen, Kärnten bis 27. Juli 2019 in Klagenfurt; Tänzer, Choreograf) in „Johann-Kresnik-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Verkehrsfläche (SCD 06792) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Josepha Auernhammer (Josepha Auernhammer, verehel. Bessenig; (getauft) 25. September 1758 in Wien bis 30. Januar 1820 in Wien; Pianistin, Komponistin) in „Josepha-Auernhammer-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Verkehrsfläche (SCD 06795) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Karl Abarth (Karl (Carlo) Abarth; 15. November 1908 in Wien bis 23. Oktober 1979 in Wien; Rennfahrer, Konstrukteur, Unternehmer) in „Karl-Abarth-Gasse“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Verkehrsfläche (SCD 06789) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lee Miller (Lee (eigentl. Elisabeth) Miller; 23. April 1907 in Poughkeepsie, New York, USA bis 21. Juli 1977 in Chiddingly, East Sussex, England; Fotomodell, Fotografin, Fotojournalistin) in „Lee-Miller-Promenade“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Verkehrsfläche (SCD 07016) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Lina Loos (Lina (Karoline) Loos, geb. Obertimpfler; 9. Oktober 1882 in Wien bis 6. Juni 1950 in Wien; Schauspielerin, Kabarettistin, Chansonette, Schriftstellerin) in „Lina-Loos-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 29

Die Verkehrsfläche (SCD 07435) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Man Ray (Man Ray, eigentl. Emmanuel Rudnitzky; 27. August 1890 in Philadelphia, Pennsylvania bis                                        18. November 1976 in Paris; Maler, Fotograf) in „Man-Ray-Promenade“ benannt.

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 30

Die Verkehrsfläche (SCD 12830) in 1220 Wien, Gebiet Oberes Hausfeld, wird nach Marianna Martines (Marianna Martines; 4. Mai 1744 in Wien bis 13. Dezember 1812 in Wien; Pianistin, Sängerin, Komponistin) in „Marianna-Martines-Weg“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 31

Die Parkanlage (SCD 21994) in 1230 Wien, im Bereich Breitenfurter Straße und Gerbergasse (ehemaliger Campingplatz Wien Süd), wird in „Stadtpark Atzgersdorf“ benannt.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 32

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 33

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.542.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 34

Die Förderungen im Bereich Freie Theatergruppen und -institutionen an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt
EUR 1.380.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 2023 70.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 2023 150.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative, kurz „ATASH“ (vormals: tanz.labor.labyrinth – Zeitgenössische Kunstinitiative) 2023 80.000
4 DANS.KIAS-Verein für physische Kommunikation in der Darstellenden Kunst 2023 50.000
5 das.bernhard.ensemble 2023 100.000
6 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 2023 80.000
7 Kulturverein E3 Ensemble 2023 80.000
8 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 2023 80.000
9 kunststoff – Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion 2023 80.000
10 Nesterval. Verein zur Förderung von immersiven Theater und Abenteuer 2023 100.000
11 Over 10.000. Darstellende Kunst in Wien und anderswo 2023 50.000
12 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 2023 90.000
13 Theaterkollektiv Hybrid- Verein für experimentelle, transkulturelle Performance-Art 2023 80.000
14 Verein für modernes Tanztheater 2023 100.000
15 VRUM Kunst- & Kulturverein 2023 90.000
16 Wiener Taschenoper 2023 100.000
Summe 1.380.000

 

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 35

Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GR Peter L. Eppinger und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Anbringung von QR-Tafeln an Verkehrsflächen“.

Antrag: einstimmig dafür

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht: SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, Grüne dagegen

 

Post Nr. 36

Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagege

Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Bericht:
SPÖ/NEOS, ÖVP dafür
Grüne FPÖ dagegen

 

Post Nr. 37

Die Förderungen an die Wiener Festwochen GesmbH in den Jahren 2023 bis 2026 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 10.700.000 (insgesamt EUR 42.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3250/781 gegeben.

Jahr 2023 EUR 10.700.000
Jahr 2024 EUR 10.700.000
Jahr 2025 EUR 10.700.000
Jahr 2026 EUR 10.700.000

 

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

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