Gleich zwei Kulturausschüsse brachte der Jänner, mit wenig strittigen Themen. Die drängenste Frage, nämlich wer Anita Zemlyak als Leiterin der MA7 nachfolgen soll, ist in beiden Ausschüssen unbeantwortet geblieben.

Und dann ein unwürdiges Schauspiel zum Thema Transparenz anhand der Debatte um das Sobieski Denkmal.

Vorrausgeschickt: Wir Grünen sind gegen eine Errichtung eines weiteren Sobieski Denkmals über den derzeit bestehenden Gedenkstein am Kahlenberg hinaus. Der Ort wird schon jetzt gerne von Neo-Nazis und Identitären genutzt und soll nicht noch mehr aufgeladen werden. Es gibt andere Orte in Wien, die an Sobieski und seine Taten erinnern.

Hier geht es um eine Studie zum Umgang mit dem Ort am Kahlenberg: Die ist zwar 2019 fertiggestellt, wird aber seither nicht veröffentlicht. Warum?
Das ist nicht nachvollziehbar. Sie ist noch immer unter Verschluss. Und das obwohl das Ergebnis im Sinne der Stadtregierung ist: laut einer Presseaussendung von Herbst 2024 beinhaltet die Studie der österreichisch-polnischen Expert*innengruppe eine dringende Empfehlung, von jeglicher Form eines heroisierenden Denkmals Abstand zu nehmen. „Heute würde die Errichtung eines Heldendenkmals, wie sie für das ausgehende 19. Jahrhundert üblich war,“ so Heidemarie Uhl (1956­ – 2023) und Johannes Feichtinger in ihrer Empfehlung, „als Anachronismus auf Kritik stoßen, auch dahingehend, dass ein Denkmal dieser Art mit einem vereinten Europa, das sich als Friedensprojekt versteht, schwer zu vereinbaren wäre.“

In anderen Ländern werden öffentlich finanzierte Studien selbstverständlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Aussage der Stadträtin „die Wissenschaftler:innen würden die Studie nicht freigeben, weil sich die Forschungslage weiterentwickelt hat“, ist recht verwunderlich. Dementsprechend dürfte keine einzige Studie je veröffentlicht werden – schließlich ist es der Forschung implizit, dass sich Diskurse weiterentwickeln. Deshalb erhalten Studien die Jahreszahl ihrer Erscheinung und können dann dementsprechend im Kontext gelesen und verstanden werden.

Der Streit um die Studie ist eigentlich ein Nebenschauplatz.

Relevant an der Geschichte ist vor allem der situationselastische Umgang der SPÖ mit der TRANSPARENZ. Der zieht sich durch und zeigt sich leider auch bei anderen nicht veröffentlichten Studien.

zB. Die Studie zum Umgang mit der Platane neben dem LUEGER Denkmal am Luegerplatz. Die Platane ist etwa so alt wie das Denkmal selbst – an die 100 Jahre – und daher mittlerweile als Naturdenkmal in der Stadt geführt. Wenn nun das Lueger Denkmal gekippt werden soll, braucht es ein neues Fundament. Die Studie soll nun klären, wie und ob überhaupt ein neues Fundament gegossen werden kann, ohne das Wurzelwerk der hundertjährigen Platane zu schädigen. Die Studie ist erstellt, kann aber leider weder in den Ausschüssen des Bezirks vorgelegt werden, noch im Kulturau sschuss des Gemeinderats… jede Anfrage danach verwiest auf andere Zuständigkeiten. Man fühlt sich verloren in Kafkas Schloss.
Vielleicht bringt ja die Aufhebung des Amtsgeheimnis ab September 2025 Licht ins Dunkle.

Außerdem im Ausschuss: Neuigkeiten zum Otto Wagner Areal: Im Frühjahr 25 werden Programm- und Betriebsleitung ausgeschrieben. Ziel ist es in den neuen Ateliers 80 -100 Künstler:innen unterzubringen. 8 Artists in Residencies sollen entstehen. Insgesamt steht eine Nutzfläche von 3500m2 im Pavillon 18 zur Verfügung.  Zeit der Fertigstellung ist jetzt mit 2027 fixiert worden. Details folgen.

Andreas Brunner (li.) und Hannes Sulzenbacher (re.), Co-Leiter und Gründer von QWIEN, Foto: Victoria Nazarova

Das QWien, Zentrum für queere Geschichte wird in Zukunft anteilig aus dem Kulturbudget (220 000) und dem Bildungsbudget (400.000) finanziert. Hier soll sowohl Bildungs- als auch Forschungsarbeit stattfinden. Ab Mai 2025 eröffnet QWIEN in Margareten sein neues Ausstellungs-, Kultur- und Forschungszentrum mit einer ersten Ausstellung.

Spannenste Information aus dem zweiten Jänner-Kulturausschuss: ÖVP und FPÖ stimmen gemeinsam GEGEN die Förderung der Wiener Festwochen.
Das kann als Vorgeschmack auf die zukünftigen Entscheidungen für Kulturförderungen im Bund gelesen werden.

Wir werden uns alle warm anziehen müssen!

Anbei die Details zu den Akten:

 

 

GRA 7.1.2025

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend Gutachten zu Sobieski-Denkmal.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Dauerausstellung „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ und das Vermittlungsprogramm 2025 in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2025 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, mit EUR 150.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2025 in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Info: Das Medienkunstfestival soll in Zukunft abwechseln ein Jahr in der Kunsthalle und ein Jahr in der Foto Arsenal Wien ausgetragen werden. Programm heurte heißt „Model Collapse“, Start ist März 2025

 

Post Nr. 4

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien – Jahresprogramm 2025-2026 wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, mit EUR 50.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien – Jahresprogramm 2025-2026 in der Höhe von EUR 9.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.800.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien-Jahresprogramm 2025 und 2026 inkl. FOTO WIEN Festival wird im Voranschlag 2025 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819 mit EUR 200.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien – Jahresprogramm 2025 und 2026 inkl. FOTO WIEN Festival in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Atelierhaus Wien 2025 wird im Voranschlag 2025, eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819 mit EUR 50.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Atelierhaus Wien 2025 in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung einer ersten Rate an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 8.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die finale Umsetzung „QWIEN neu“ samt Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 400.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2720, Volksbildung, mit EUR 400.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die finale Umsetzung „QWIEN neu“ samt Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an die schule für dichtung für Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle gegeben.

einstimmig dafür

 

GRA 28.01.2025

Post Nr. 1

Die Förderung an den Kunstverein das weisse haus für die Jahresförderung in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

  • Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten mit EUR 30.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 auf gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.12.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.

einstimmig

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Mehrjahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 27.200.000 wird mit einer Erhöhung der bereits genehmigten Beträge
    von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 pro Finanzjahr gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende, zusätzliche Betrag in Höhe von
    EUR 2.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für das Vorhaben ImPulsRaum – Studios für die Freie Szene – Seestadt & Rennweg wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 173.000 um EUR 18.000 auf sohin insgesamt EUR 191.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden „Richtlinien für Konzeptförderung im Bereich Darstellende Kunst“ sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2025 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der Gemeinderäte Maximilian Krauss, MA, Anton Mahdalik und Stefan Berger betreffend Erhalt des historischen Schüttkastens in Aspern-Essling.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunst im öffentlichen Raum Wien – Jahresprogramm 2025 wird im Voranschlag 2025 eine fünfte Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 6121, Straßenbau mit EUR 400.000 sowie in Minderauszahlungen auf Ansatz 4820, Wohnbauförderung Neubau mit EUR 400.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunst im öffentlichen Raum Wien – Jahresprogramm 2025 in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür

ÖVP, FPÖ dagegen