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Schlagwort: Philharmoniker

kulturausschuss.transparent – april 2025

Je näher die Wahl rückt, desto kürzer werden die Kultur-Ausschüsse.
Straßenbenennungen und die Philharmoniker prägten die Debatte in diesem Ausschuss.  In beiden Fällen ging es nicht zuletzt um das Sichtbarmachen von #Frauen:

Diesmal gab es 16 Akten, wovon 9 Verkehrsflächenbenennungen waren – deshalb starte ich damit:

Nachdem diese Akten schon zuvor in den Bezirksparlamenten und danach im Unterausschuss für Verkehrsflächenbenennung diskutiert wurden, sind die meist einstimmig. Einen Ausreißer gabs: die FPÖ stimmte gegen die Bennungen einer Straße nach Renée Dürmayer, vermutlich, weil sie ausgewiesene Kommunistin war.

Bemerkenswert an diesen Benennungen war vor allem, dass die Stadt entschieden hat im neu-entstehenden Nordwestbahnviertel eine Reihe von Straßen nach politisch aktiven Frauen zu benennen, zB. Lotte Brainin. Diese Entscheidung beruht nicht zuletzt auf großen Druck und Anträge der Grünen aus Brigittenau.

Es zeigt sich immer wieder: Das Verankern von Namen im öffentlichen Raum und damit im kollektiven Gedächtnis geht nicht von selbst, es braucht immer engagierte Menschen, die sich für die Erinnerung an eine Person einsetzen!  Es ist eine politische Entscheidung wer erinnert und genannt wird!
Für Frauen war so ein Lobbyismus in den vergangenen Jahrzehnten leider oft nicht stark genug – das ändert sich jetzt!

Und dann zum Sommernachtskonzert der #Wiener Philharmoniker:

Keine Frage – es ist ein ehrenvolles Anliegen hochqualitative klassische Musik einem breiten Publikum gratis anzubieten – noch dazu im historischen Garten des Schlosses Schönbrunn.

Und trotzdem hat diese Sommernachtskonzert einen schalen Beigeschmack. Was gratis klingt kostet die Wiener*innen in Wirklichkeit 250.000 € Steuergeld. Vom Bund kommen nochmal ca. 230.000 € dazu.

GRATIS ist also relativ – es handelt sich definitiv nicht um ein Geschenk an die Stadt!

Der Vollständigkeit halber: Das Konzert inkl. der Organisation und Fernsehgebühren kostet an die 2 Mio. laut Ausschussakt! Neben der öffentlichen Hand finanzieren auch Sponsoren das Event.

Wenn aber Fördergelder fließen – dann sollten auch die Kriterien für Kulturförderungen eingehalten werden:

Zunächst wäre es notwendig für einen Antrag auch Details zum Programm vorzulegen, also wer dirigiert, wer sind die Solist*innen und was steht am Programm.
Bei Antragsstellung lag das Programm nicht vor und bis heute findet es sich nicht auf der Webseite der Philharmoniker ! Kein anderer Verein bekommt ohne genaue Angaben für 250.000 €!

Und dann geht es um Gleichstellung – die in den Förderbedingungen der Stadt Wien verankert ist.

7 Förderbedingungen  Pkt 9 der Förderbedingungen der Stadt Wien sagt:
Die Fördernehmenden müssen das Verbot der Diskriminierung (§ 2) und Benachteiligung (§ 4 Abs 3) beachten und im Förderantrag die Haftungsübernahme gemäß § 9 Abs 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl für Wien, Nr. 35/2004 idgF, erklären.
(Weitere Auszüge aus den Förderrichtlinien, finden sich am Ende des Beitrags.)

Und hier wird es interessant: Es ist öffentlich bekannt und schon mehrmals diskutiert, dass innerhalb die Wiener Philharmoniker ein massiver gendergap besteht! Im Fall des Sommernachtskonzerts zeigt sich das besonders eklatant:

In dem seit 2004 jährlich stattfindenden Konzert wurde bisher 1x (im Jahr 2023) ein Musikstück EINER Komponistin aufgeführt. Ein „Frauenstück“ in 20 Jahren!
Es gab KEIN EINZIGES MAL eine weibliche Dirigentin beim Sommernachtskonzert in Wien und nur 4 Programme präsentierten Solistinnen – einmal ein Schwesternpaar. Daher kommen wir auf 5 Solistinnen in 20 Jahren!

Dieses Ungleichgewicht entspricht NICHT den Wiener Förderkriterien!
Wenn ein privater Verein entscheidet, wer die Musik präsentiert, und keine öffentlichen Förderungen dabei sind, ist er völlig frei.

Wenn aber öffentliche Gelder vergeben werden, müssen die Gremien darauf achten, dass alle Förderrichtlinien eingehalten werden. Es geht sicher zu stellen, dass alle Bevölkerungsgruppen möglichst in gleichem Maße von gemeinsamen (Steuer-)Geld profitieren können.

Im Fall der Philharmoniker profitieren seit Jahrzehnten Frauen deutlich weniger von den Förderungen als Männer. Das entspricht nicht den Wiener Förderkriterien – deshalb haben wir gegen diese Förderung gestimmt.

Darüber hinaus stimmte die #FPÖ erwartbar gegen die Förderung von „This human World“-Filmfestival und gegen die Förderung des Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst.
Hier geht es nicht nur um Symbolpolitik. Die FPÖ zeigt deutlich wofür sie steht und was sie alles abdrehen will, sollte sie an die Schalthebel kommen.

Weitere Details bei den einzelnen Akten.

 

Post Nr. 1

Die Parkanlage (SCD 22082) in 1050 Wien, im Bereich Rechte Wienzeile 2B, wird nach Barbara Prammer (Mag.a rer. soc. oec. Barbara Prammer, geb. Thaller; geb. 11. Jänner 1954 Ottnang am Hausruck (Oberösterreich), gest. 2. August 2014 Wien; Politikerin, war als erste Frau Präsidentin des Nationalrats) in „Barbara-Prammer-Park“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche Hoffingergasse in 1120 Wien, benannt nach Johann Ritter von Hoffinger (geb. 30. Juli 1825 Wien, gest. 7. April 1879 Wien 1; Jurist, Publizist, Schlossbesitzer von Altmannsdorf), wird auch nach Josefine von Hoffinger (geb. 8. November 1820 Wien, gest. 25. September 1868 Schloss Altmannsdorf; Schriftstellerin, Übersetzerin, Erzieherin) gewidmet.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06837) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Bianca Bienenfeld (Dr.in med. Bianca Bienenfeld; geb. 10. November 1879 Wien, gest. 22. August 1929 Loifarn (bei Schwarzach, Salzburg); Gynäkologin) in „Bianca-Bienenfeld-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 06839) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Fanni Rottenberg (Fanni Rottenberg; geb. 6. April 1893 Podwoloczyska (heute: Pidwolotschysk, Ukraine), am 5. Juni 1942 nach Izbica in Polen deportiert; Jüdisches Holocaust-Opfer) in „Fanni-Rottenberg-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 06840) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Irma Trksak (Irma Trksak; geb. 2. Oktober 1917 Wien, gest. 11. Juli 2017 Wien; Lehrerin, Widerstandskämpferin, Zeitzeugin) in „Irma-Trksak-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06841) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Lotte Brainin (Lotte Brainin, geb. Sontag; geb. 12. November 1920 Wien, gest. 16. Dezember 2020 Wien; Sekretärin, Widerstandskämpferin, Holocaustüberlebende, Zeitzeugin) in „Lotte-Brainin-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 12847) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Renée Dürmayer (Renée Dürmayer, geborene Renate Lelewer; geb. 30. August 1907 Wien, gest. 13. Oktober 1978 Wien; Apothekerin, Journalistin, Widerstandskämpferin) in „Renée-Dürmayer-Weg“ benannt.

SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 09003) in 1210 Wien, im Bereich Brünner Straße 59, wird nach Maria Stromberger (Maria Stromberger; geb. 16. März 1898 Metnitz (Kärnten), gest. 18. Mai 1957 Bregenz; Krankenschwester, Widerstandskämpferin) in „Maria-Stromberger-Gasse“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Parkanlage (SCD 20585) in 1220 Wien, im Bereich Schrickgasse und Akira-Kurosawa-Weg, wird nach Claudia Heill (Claudia Heill; geb. 24. Jänner 1982 Wien, gest. 31. März 2011 Wien; Judoka, Judotrainerin) in „Claudia-Heill-Park“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2025 in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an creative headz OG für die Vienna Fashion Week in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in Form einer zweiten Rate in der Höhe von EUR 5.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 475.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

  1. ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich – 30.000
  2. Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur – 105.000
  3. Österreichisch-Japanische Gesellschaft – 10.000
  4. This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen – 90.000
  5. Verein zur Förderung des Fantastischen Films – 200.000
  6.  Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst – 40.000

Getrennte Abstimmung:
SPÖ/Neos, ÖVP, Grüne dafür bei allen.
FPÖ bei 4 und 6 dagegen; bei 1, 2, 3, 5 dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das beiliegende Förderangebot erweitert um besondere Bedingungen gemäß den Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft und Forschung der Magistratsabteilung 7 an die Wirtschaftsuniversität Wien für das Forschungsinstitut Urban Mangagement und Governance in der Höhe von höchstens EUR 2.780.000 zu richten. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von

EUR 130.000 ist bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für die BUCH WIEN 25 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

Auszug aus dem Wiener Anti-Diskriminierungsgesetz
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/i5000000.pdf

§ 3 Begriffsbestimmung

(1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund eines in § 2 Abs. 1 genannten Merkmals in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person, auf die dieses Merkmal nicht zutrifft, zugetroffen hat oder zutreffen würde, benachteiligt wird.

(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine ihrem Inhalt nach neutrale Regelung, ein solches Beurteilungskriterium oder eine solche Maßnahme Personen mit einem in § 2 Abs. 1 genannten Merkmal gegenüber Personen, auf die diese Merkmale nicht zutreffen, in besonderer Weise benachteiligt oder benachteiligen kann, es sei denn, die betreffende Regelung, das betreffende Beurteilungskriterium oder die Maßnahme ist durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.


§2 Verbot von Diskriminierung

(3) Das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist auch auf Personen anzuwenden, die wegen eines bei einem Angehörigen oder einer Angehörigen vorliegenden, in Abs. 1 genannten Merkmales diskriminiert werden.

 

 

Das Problem der Philharmoniker ist die Gleichstellung!

Rede anläßlich einer Förderung des Sommernachtskonzerts der Wiener Philharmoniker 2024
zur notwendigen Verankerung von Frauenquoten im der Kulturförderung  im Gemeinderat am 22.4.24

Wir Grüne stimmen heute gegen den Akt fürs  Sommernachtskonzert der Philharmoniker-
Warum ?
Weil wir überzeugt sind, dass solche Förderungen das politische Ziel einer demokratischen Kulturpolitik verfehlen!

Was heißt das konkret?
Demokratische Kulturpolitik bedeutet, dass mittels öffentlicher Kulturgelder auch konkrete Förderziele verfolgt werden (sollen).

Ein konkretes Förderziel kann zum Beispiel Tourismuswerbung für Wien sein –  dieses Ziel halte ich nicht für demokratisch, aber ok, ist halt wirtschaftlich motiviert.

Ein konkretes demokratisches Ziel der Förderpolitik muss sein, dass die vorhandenen Gelder möglichst gerecht verteilt werden. Und hier ist noch einige Luft nach oben.

Was heißt gerecht?
Na, zumindest sollten einmal alle Bevölkerungsgruppen gemäß ihrem Anteil in der Gesellschaft profitieren.
Weniger geschwollen ausgedrückt: wenn 50% der Wiener Bevölkerung Frauen sind, sollte auch 50% der Förderungen an Frauen fließen.

Warum?
Weil an den Unis mindestens 50% Künstlerinnen ausgebildet werden, weil die Exzellenzen da sind.

Was spricht dagegen?
Nichts außer vielleicht die Bequemlichkeit.
Weil es oft einfach bequemer das bekannte zu wiederholen:
Es ist einfacher zum 105 Mal Strauß, Mozart, Haydn, Beethoven  oder Mahler aufzuführen, statt im bestehenden Archiv der MDW eine von 500 dort dokumentierten Komponistinnen auszugraben.

500 Komponistinnen aus allen Jahrhunderten stehen in der MDW zur Verfügung, in einem Archiv hier in Wien.
In Deutschland gibt es noch weitaus mehr Archive. Im Archiv  Frau und Musik in Frankfurt am Main werden sogar 2000 Komponistinnen dokumentiert vom 9. Jhdt. bis ins 21. Jhdt. und 30.000 Medieneinheiten.  Es gibt diese weiblichen Exzellenzen!

Trotzdem schaffen es die Philharmoniker in 20 Jahren beim Sommernachtskonzert nicht mehr als nur EIN einziges Stück einer Komponistin aufzuführen.

Im Jahr 2023 (!) also letztes Jahr wurde erstmals Lili Boulangers „D‘un matin de printemps“ in der Fassung für Orchester 1918 aufgeführt!
Heuer 2024 wird ohoho wieder eins von 10 aufgeführten Werken von einer Komponistin sein: Augusta Holmès, La nuit et l’amour. Zwischenspiel aus Ludus pro patria.

Das sind erste Babyschritte – wunderbar.

Wenn wir in dieser Geschwindigkeit voranschreiten werden wir vielleicht in 20 Jahren bei einer ausgeglichenen Quote sein, vielleihct auch erst in 50 Jahren.

Mehr als 2 Komponistinnen gabs in 20 Jahren nicht zu hören. Quasi keine Musik von Frauen. Beim öffentliche finanzierten Sommernachtskonzert! – Das gratis ist und doch neben der schönen Zeit für die Zuhörenden auch ein wenig einen Bildungsauftrag erfüllen sollte.

Mit 250.000€ für einen Abend muss aus Sicht einer demokratischen Kulturpolitik mehr drin sein, als das ewig selbe.

Mit 250.000 € muss die öffentliche Hand auch ihrem gestaltenden Auftrag machkommen!

Warum ich glaube, dass Wien das tun muss?
Weil die öffentliche Hand wenig andere Steuer-Instrumente hat als konkrete Fördersummen, die vergeben werden oder eben nicht.
Wer steuern will, muss seine Förderungen an Regeln oder Kriterien binden.

Das sind einerseits Transparenz regeln. Klar.
Und dann sind es Regeln die, die FördernehmerInnen motivieren sollen Entscheidungen im Sinne einer solidarischen Gesellschaft zu treffen.

Was heißt das konkret?
Wenn wir wollen, dass mehr Frauen als ausführende KünstlerInnen und mehr Werke von Frauen öffentlich präsentiert werden….
Wenn wir wollen, dass weibliche Exzellenzen sichtbar werden…

Dann  müssen wir die Förderkriterien dementsprechend anpassen.
Deshalb bringen wir heute den Antrag zur Verankerung von Frauenquoten in der Förderkriterien ein.

Und bevor sie jetzt schon nervös werden, meie Herrn. Man kann solche Quoten auch intelligent setzen.

Man kann zum Beispiel – wie die Filmwirtschaft auf Bundesebene es großartig gezeigt hat – Quoten als INCENTIVE setzen.

Wer die Quote erfüllt, bekommt mehr Fördergelder.

Ganz einfach – wer das richtige tut, wird belohnt.
Ein simples Instrument aus der Pädagogik, das funktioniert.
Es ist nicht einzusehen, warum die Wiener Kulturförderung nicht ein ähnliches Instrument für Frauen Quoten entwickeln kann.

Ich bin überzeugt, dass das funktioniert.
Ich freue mich auf ihre Zustimmung.

Vielen DANK

 

Post Scriptum:

Ein Frauenanteil von 15,6% unter den Musiker:innen der Philharmoniker ist im internationalen Umfeld nicht mehr konkurrenzfähig. In Deutschland beträgt, nach einer Studie des deutschen Musikinformationszentrum aus dem Jahr 2021, der Frauenanteil der 129 durch öffentliche Gelder geförderten Orchester gut 40%. Da hinkt das Wiener Orchester deutlich hinterher.  Sogar die Wiener Symphoniker schaffen 25% und das RSO sogar 34% und eine vorsitzende Dirigentin!

Die den Wiener Philharmonikern, die als privater Verein organisiert sind, finden sich zum Vergleich aktuell 19 Frauen, die eine der insgesamt 148 Positionen einnehmen. Darunter sind mit Albena Danailova eine Konzertmeisterin sowie zwei Soloharfenistinnen und eine Solofagottistin.

Die Wiener Symphoniker weisen aktuell einen Frauenanteil von 25 Prozent auf, von 122 Positionen werden 31 von Frauenbekleidet. Vier davon finden sich in höheren Positionen.

Beim ORF-Radiosymphonieorchesterliegt der Frauenanteil aktuell bei rund 34 Prozent (mit Orchesterakademie), es spielen 32 Frauen und 61 Männer. Weiters gibt es eine erste und zweite Konzertmeisterin und ebenso viele männliche Kollegen.

 

Beschluss-(Resolutions-)Antrag

der Gemeinderätinnen Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) und Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE) zu Post Nr. 51 der Tagesordnung für den Gemeinderat am
22.04.2024.

Verankerung einer Gender-Quote in den Förderrichtlinien

Auch 2024 fördert die Stadt Wien, wie schon in den letzten Jahren, das Sommernachtskonzert der Wiener Philharmoniker mit € 250.000. Grundsätzlich ist das Angebot, das berühmte Wiener Orchester einmal gratis live zu sehen, sehr zu begrüßen. Allerdings ist es vollkommen unverständlich, dass es seit Anbeginn dieses seit 2004 bestehenden Konzertangebotes bis heute nicht möglich war, eine weibliche Dirigentin zu engagieren. Ebenfalls scheint auch das Programm aus der Zeit gefallen zu sein: In den 20 Jahren bisher wurde nur ein Stück EINER EINZIGEN Komponistin durch die Philharmoniker aufgeführt. Wer so viel Fördergelder von der öffentlichen Hand erhält, sollte sich seiner Vorbildwirkung bewusst sein und in seinem Programm sowie in der Repräsentation die Realität abbilden. Es ist Zeit, dass auch im klassischen Kultursegment weibliche Exzellenz sicht- und hörbar wird. Es muss die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet werden, um adäquat für sie und mit ihr arbeiten zu können. Die Gleichstellung sowie die Abbildung der diversen Realität in Organisationsstrukturen von Empfänger:innen von Fördergeldern sowie in den geförderten Programmen, die dem Publikum präsentiert werden, sind grundlegende Voraussetzungen für die Verwirklichung einer lebensnahen Demokratie. Dies zu verwirklichen bedeutet in vielerlei Hinsicht sowohl eine höhere Lebensqualität für alle als auch mehr Entscheidungsfreiheit und Spielraum für die eigene Lebensgestaltung. Diese ist als Ziel in der österreichischen Verfassung festgeschrieben. Die Gender-Quote in den Förderrichtlinien zu verankern ist eine notwendige kulturpolitische Intervention, um konkrete Gleichstellungsziele zu erreichen und kann somit als diskriminierungsabbauende Maßnahme betrachtet werden.

Die unterzeichnenden Gemeinderätinnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der

Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien folgenden

BESCHLUSSANTRAG:

Der Gemeinderat der Stadt Wien ersucht die Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft, Gender-Quoten betreffend Programm und Ausführende in den Förderrichtlinien einführen und verankern zu lassen.

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

Wien, am 22.4.2024


Der Antrag wurde im Gemeinderat am 22.4.24 mehrstimmig abgelehnt

(dh. nur die GRÜNEN haben zugestimmt)

 

LINK zum Nachsehen der Rede und der Debatte

Video: GRin Mag. Ursula Berner, MA – GRÜNE
Link: http://wien.kavedo.com/share.php?d=22_04_2024&r=gr&i=114

Man kann hier auch die Diskusison weiterverfolgen….

 

 

 

 

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent-april 24

Kulturtickets für Kids und Philharmoniker waren die großen Themen im Kulturausschuss.

Beginnen wir mit den Philharmonikern: seit etwa 20 Jahren treten die Philharmoniker einen Abend lang im Schloß Schönbrunn zum „Sommernachtskonzert“ auf. Ziel ist das berühmte Orchester einmal gratis sehen zu können. Die Stadt beteiligt sich an den Konzertkosten für den Abend mit 250.000€. Keine kleine Summe. Wenn weniger berühmte Vereine oder Institutionen eine Förderung beantragen, wird neben anderen formalen Kriterien auch geprüft, wie es um die Quote bestellt ist: wie viele Frauen profitieren als Künstlerinnen, wie schätzt der/die Antragsteller das Publikum gendermäßig ein.  Nicht so bei den Philharmonikern:
Seit 20 Jahren haben es die Wiener Philharmoniker nicht geschafft ein einziges Sommernachtskonzert von einer Frau dirigieren zu lassen. Es werden nur Musikstücke von männlichen Komponisten präsentiert (mit einer Ausnahme in 20 Jahren). 
Seit 2004 gelnag es nur ein einziges Stück einer Komponistin zu präsentieren! 2023 (!) wurde Lili Boulangers „D‘un matin de printemps“ in der Fassung für Orchester 1918 aufgeführt!
Wir müssen schon erfreut sein, wenn hie und da eine Solistin auftreten darf. Wer so viel Fördergelder von der öffentlichen Hand erhält, sollte sich seine Vorbildwirkung bewusst sein. Wer so viel Förderung erhält, sollte in seinen Events auch die Erzählung von Wien als moderner, diverser Stadt miterzählen und repräsentieren.

Wir haben 2024 – es ist Zeit, dass auch im klassischen Kultursektor mehr weibliche Exzellenzen sichtbar werden dürfen! Solange die Philharmoniker die Zeichen der Zeit so deutlich ignorieren, lehnen wir die Unterstützung des Sommernachtskonzerts ab.

Und dann gings nochmal um das Abbauen von Barrieren.
Wie schaffen wir auch junge Menschen  für Kulturangebote zu interessieren?  Eine Möglichkeit dazu ist, dass das „Kulturangebote-Kennenlernen“ tatsächlich für alle leistbar ist.
Als Grüne haben wir schon mehrmals einen Antrag gestellt, dass die Stadt Wien ähnlich dem „Schnitzlgutschein“ einen „Kulturgutschein“ für jede_n junge_n Wiener_in entwickeln soll: ein Angebot eine Kulturinstitution der Wahl einmal gratis zu besuchen und so kennenzulernen (in Deutschland gibt es ein best practice wie das funktionieren kann). In diesem Ausschuss lag nun ein ähnlicher eher allgemein formulierter Antrag der ÖVP vor Kinder- bzw. Kulturticket zu entwickeln.

Leider hat es die SPÖ auch diesmal abgelehnt ein neues umfassendes Konzept für günstige Eintritte zu Kulturevents für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Ihr Argument: es gäbe es schon so viele gratis Angebote (gemeint sind: Zoom, Wien Extra, Wien Museum und Kultursommer). Well – ok. Ist das Grund genug gar nicht darüber nachzudenken, wie junge Menschen auch ohne bildungsbürgerlichen Hintergrund Theater- und Konzerthäuser als spannende Orte kennenlernen könnten?

Wenn wir in Zukunft wirklich Kulturprogramm und -angebote für alle Wienerinnen und Wiener bieten wollen, werden wir auch neue kreative und möglicherweise partizipative Wege suchen müssen Junge und ganz junge Wiener_innen anzusprechen!

Die Akten im Einzelnen im Folgenden.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Bernadette Arnolder, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Kinder- und Jugendkulturticket.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Kinderschutzkonzepte im Kulturbereich.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    A: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen
    B: einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für SHIFT VI in der Höhe von  EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20758) in 1020 Wien, im Bereich der Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Vorgartenstraße, wird nach Erika Morini (Erika (Erica) Morini, verehel. Siracusano; geb. 5. Jänner 1904 in Wien, gest. 31. Oktober oder 1. November 1995 in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Violinistin) in „Erika-Morini-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20682) in 1020 Wien, im Bereich der Innstraße, wird nach Therese Ammon (Therese Ammon; geb. 1. August 1877 in Wien, gest. 1944 in einem Konzentrationslager; Schneiderin, Kommunalpolitikerin) in „Therese-Ammon-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Parkanlage (SCD 20856) in 1050 Wien, im Bereich zwischen Bräuhausgasse, Grohgasse und Margaretenstraße, wird nach Maria Lassnig (Hochschulprofessorin Maria Lassnig,                              geb. 8. September 1919 in Garzern, Gemeinde Kappel am Krappfeld, Kärnten, gest. 6. Mai 2014 in Wien; Malerin, Grafikerin, Animationsfilmerin) in „Maria-Lassnig-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 06914) in 1150 Wien, im Bereich zwischen Mareschplatz und Possingergasse, wird nach Amalie Brust (Amalie Brust; geb. 12. Juni 1910 in Guttenfeld bei Nikolsburg, gest. 18. Nov. 1944 in Ravensbrück; Hilfsarbeiterin, Gewerkschafterin, Widerstandskämpferin) in „Amalie-Brust-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12351) in 1190 Wien, im Bereich zwischen Raffelspergergasse und Krottenbachstraße, wird nach Ida Strohmer (Ida Strohmer; geb. 5. Mai 1922 in Hegyeshalom, Ungarn, gest. 17. April 1945 im KZ Mauthausen; Verkäuferin, Widerstandskämpferin) in  „Ida-Strohmer-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 09774) in 1190 Wien, zwischen Krottenbachstraße und Telekygasse, wird nach Marianne Schmidl (Dr.in Marianne Schmidl; geb. 3. August 1890 in Berchtesgaden, gest. nach April 1942 im Ghetto Izbica, nach Antrag vom 8. Mai 1945 wurde sie am 12. Mai 1950 für tot erklärt; Ethnologin, Bibliothekarin. 1915 wurde sie als erste Frau im Bereich Ethnologie zum Dr. phil. promoviert mit einer Arbeit über „Zahl und Zählen in Afrika“.) in „Marianne-Schmidl-Steig“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06449) in 1200 Wien, im Bereich Nordwestbahnstraße 6, wird als Erweiterung des bestehenden Rabbiner-Schneerson-Platzes (benannt nach Menachem Mendel Schneerson; geb. 18. April 1902 in Nikolajew, Ukraine, gest. 12. Juni 1994 in New York; Rabbiner, führender geistiger Lehrer im Judentum; bekannt als „Rebbe von Lubawitsch“) in                „Rabbiner-Schneerson-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die GTVS und GTMS (SCD 23015) in 1220 Wien, Leopold-Kohr-Straße 6, wird nach Barbara Prammer (Mag.a Barbara Prammer; geb. 11. Jänner 1954 in Ottnang am Hausruck, Oberösterreich, gestorben 2. August 2014 in Wien; Politikerin, Soziologin. Sie bekleidete höchste politische Ämter, unter anderem als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. 2006 wurde sie als erste Frau Präsidentin des Nationalrats.) in „Barbara-Prammer-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Volksschule (SCD 23018) in 1220 Wien, Pirquetgasse 6b, wird nach Clemens von Pirquet (Univ.-Prof. Dr. med. Clemens von Pirquet; geb. 12. Mai 1874 in Hirschstetten bei Wien (heute 22. Bezirk), gest. 28. Februar 1929; Kinderarzt) in „Clemens-von-Pirquet-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2024 in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 368.000, auf sohin insgesamt EUR 1.368.000, gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großvorhaben in der Höhe von insgesamt EUR 1.227.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 90.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 170.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 100.000
4 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 115.000
5 KreativKultur 72.000
6 Kunstverein Argo 90.000
7 Nesterval. Verein zur Förderung Immersiven Theaters 110.000
8 Olympionik*innen – Verein zur Förderung von interdisziplinärer Performance Kunst 100.000
9 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 100.000
10 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 120.000
11 Theaterverein Theater.Punkt 60.000
12 Wiener Taschenoper 100.000
  Summe 1.227.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: alle dafür
FPÖ: 8, 9, 11 dagegen | der Rest dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2023 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

OTS zum Kulturgutschein

kulturausschuss.transparent – Mai 2022

Der Kulturausschuss im Mai war kurz, aber nicht uninteressant. Es gab keine Informationen zu den laufenden Ausschreibungen –  Werk X, Schauspielhaus, Dschungel und der Vienna Club Commission.
Dafür wurden wir unter Allfälliges – wie immer – über den Fortschritt des Baus des Wien Museums informiert.

Interessant war die Diskussion um die Förderung des Sommernachtskonzerts der Wiener Philharmoniker. Die Philharmoniker sind bekannt dafür die Genderfrage eher nicht allzu drängend zu nehmen. Auf ihrer Website findet sich noch ein bemerkenswerter Absatz:

Anmerkung zur gendergerechten Schreibweise

Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird gegebenenfalls auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Die Begriffe gelten daher im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich immer für alle Geschlechter. Unabhängig von der inhaltlichen Gestaltung sei vorausgesetzt, dass alle Geschlechter selbstverständlich als gleichwertig erachtet werden.“

Zit nach https://www.wienerphilharmoniker.at/de/impressum – diese Aussage entspricht übrigens nicht mehr den aktuellen europäischen Richtlinien für geschlechtergerechten Sparchgebrauch. (https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/187092/GNL_Guidelines_DE-original.pdf ).

Auch das  Bundeskanzleramt hat hier schon 2015 eine Leitfaden herausgebracht – zum gratis download https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:90bad2a8-d289-45f0-b5e0-845ff9aff633/lf_gg_sprachgebrauch.pdf

Zwar erkennt die interessieret Leserin, dass sich unter den Orchestermusiker:innen mittlerweile auch ein paar Frauen befinden, unter die Dirigierenden war aber seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:

Mit 200 000€ unterstützt die Stadt Wien das „Sommer-Konzert“
Auf meine Frage wieviele Künstlerinnen und wieviele Künstler bei diesem öffentlichen Konzert auftreten, also hier eine Gage bekommen, war die Antwort ausweichend und verwirrend.
Zunächst hieß es, die Stadt Wien fördert das Konzert nur anteilig – sie sei für die Infrastruktur zuständig, später hieß es Wien ist auch  für SolistInnen und DirigentInnen zuständig.

Ok, meine Antwort, die Zusammensetzung des Orchesters für diesen Abend kann Wien offenbar nicht beeinflussen, aber gab bzw. gibt es Verhandlungen zur Auswahl von SolistInnen und/oder  DirigentInnen?

NEIN – dafür sind wir nicht zuständig -(also doch nicht, irgendwie wohl schon, wer weiß das schon).

Jedenfalls, ließ ich nicht locker, wäre es auch interessant, wieviel Männer und wieviel Frauen unter den Infrastruktur Mitarbeitenden sind?
Schließlich ist das eine hohe Förderung, allen Förderanträgen von kleineren Vereinen und anderen Veranstaltungen wird so eine Aufstellung abgefragt. Und ehrlich – im Sinne eines Genderbudgets, im Sinne einer gerechten Verteilung von öffentlichen Geldern auf Männer und Frauen, wäre es sinnvoll auch bei den Zulieferfirmen auf die Aufteilung zu schauen.
Dazu gibt es bisher keine Antwort.

Wir Grüne fordern schon lange, dass auch für die sogenannten Kontrahentenlisten der Stadt Gendergerechtigkeit als ein Kriterium für einen Zuschlag gilt. Die Kontrahentenliste beinhaltet die Firmen, an die Stadt Wien Aufträge vergibt in allen Bereichen.

Post Nr. 1

Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.552.000 um EUR 116.000 auf sohin insgesamt EUR 1.668.000 genehmigt

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2022 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 3

Die Förderungen an sound:frame. Verein zur Förderung der Interkreativität in den Jahren 2022 bis 2023 für CIVA – Contemporary Immersive Virtual Art Festival 2023 in der Höhe von                                EUR 50.000 im Jahr 2022 und EUR 100.000 im Jahr 2023 (insgesamt EUR 150.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022 EUR 50.000
Jahr 2023 EUR 100.000

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 4

Im Bereich Literatur wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 550.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 590.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 5
Die Förderungen im Bereich Curated by Galerienfestival an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in

der Höhe von insgesamt EUR 256.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt: Curated by, Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 2022 216.000 EUR, Treat xD GmbH 2022  40.000 EUR
Summe 256.000 EUR

Einstimmig angenommen

 

Post Nr. 6

Die Prämie für den jährlich vergebenden Medienkunst- Preis der Stadt Wien in Höhe von EUR 10.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/768 gegeben. Die Statuten zur Verleihung des Medienkunst-Preises der Stadt Wien mögen genehmigt werden.

Einstimmig angenommen

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