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Schlagwort: Johann-Strauß-Jahr-2025

kulturausschuss.transparent – november 24

Johann.Strauss-Festjahr2025, Sobieski-Denkmal und Kostensteigerung der KRW-Kunst Raum Wien waren im Zentrum des dies-monatigen Ausschuss.

1. Der Strauss-Jahr Bericht

Nach 4 Jahren geduldigen Wartens und nach ein paar kritischen Wortmeldungen im Gemeinderat von Seiten der Opposition, ist er nun doch in den Ausschuss gekommen: Roland Geyer, Intendant des Johann.Strauss-Festjahres2025.

Zur Einschätzung: 20 Millionen Euro wurden der Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für Organisation und Umsetzung des Johann Strauss Jahres zugestanden, im Oktober Ausschuss wurden noch 2 weitere Million draufgelegt, weil die Kostensteigerungen so hoch wären. (vgl. Oktoberbericht)

Unsere Anfrage, wohin die Gelder in den ersten Jahren genau geflossen sind, wurden 2022 schriftlich nur kursorisch beantwortet.

Anfragebeantwortung  Seite 1

Anfragebeantwortung Seite 2

Aber im November 2024, knapp 2 Monate vor Start des Johann Strauss Jahres, ist Roland Geyer nun doch auch persönlich im Kulturausschuss erschienen.

Freilich erst nachdem die Stadt Wien gemeinsam mit Roland Geyer als Geschäftsführer der Johann.Strauss-Festjahr GmbH  am 25.10. eine Pressekonferen abgehalten hat!
Das öffentliche Statement erfolgt also vor der politischen Debatte. Zum Zeitpunkt von Roland Geyers Besuch gab es für Ausschussmitglieder keine Möglichkeit mehr, Ideen einzubringen. Wir wurden informiert, was geplant ist.

Und das ist tatsächlich megaloman: 65 Produktionen wird es geben, an 250 Tagen des Jahres wird es irgendwo in Wien zumindest ein Event geben. Man wird Johann Strauß’ Geburtstag (fürs 200.Geburtstagsjahr wird sein Name auf “Strauss” geändert) im Jahr 2025 kaum entkommen.

Ziel der Programmierung war das „historisch fundierte immer auch ins Heute zu transferieren“(zit. Roland Geyer)

Das umfassende Programm startet mit Silvester 24/25 und läuft dann durch bis Silvester 25/26. Viele (welt)bekannte Ensembles sind dabei wie: Die Philharmoniker, die Symphoniker, die Sängerknaben, aber auch Thomas Brezina und sogenannte OFF-Produktionen.

Roland Geyer betont „die Nachhaltigkeit“ des Johann.Strauss-Festjahres2025, weil die für diese Jahr erarbeiteten Produktionen mit dem Programm danach auf Tour gehen können. Das ist ja an sich sinnvoll.
Auf die Frage aber, wer dann von den Einnahmen der Touren in der Zukunft profitieren wird – die Stadt oder die Symphoniker, zB. – antwortet Roland Geyer einsilbig.
Ansonsten zeigt sich die „Nachhaltigkeit“ vor allem bei Koproduktionen „wer eine Ausstellung macht und behält, zahlt einen größeren Anteil“. (zit. Roland Geyer)

Es lässt sich daraus schließen, dass das Johann.Strauss-Festjahr2025 eine Anschubfinanzierung für einige Tourismusprojekte in Wien bildet (z.B. Johann Strauss Museum ).

Wir erfahren, dass etwas 10-15% des Gesamtbudgets für Marketing ausgegeben werden. Wie die Gelder sonst verteilt sind, erfahren wir vielleicht, NACH dem StraussJahr.
Mit 30. April 2026 soll die eigens gegründete Johann.Strauss-Festjahr2025 GesmbH wieder aufgelöst werden. Da wird es dann hoffentlich einen Geschäftsbericht geben, der ausweist, wie hoch die Anteile an Personalkosten für die Organisation (inkl.Geschäftsführung), an Künsler:innengagen, an Infrastruktur- und Mietkosten ausgefallen sind und wie hoch die Einnahmen waren.

Am besten im Sinne nachhaltiger Ressourcenplanung wäre es, eine ordentliche Evaluation zu beauftragen, die Ausgaben und Impakt analysiert, damit wir auf dieser Basis derartige Festjahre in Zukunft sorgfältig (voraus)planen können.

Viel „Feel good“ – wenig Vermittlung

Insgesamt wirkt es, als wäre ein großer Teil der Produktionen als „Feelgood-Events“ mit Auge auf Tourismussteigerung und weniger mit Auge auf Vermittlung zur historischen Person Johann Strauß gemacht worden: Schulprojekte sind übersichtlich, es gibt laut Auskunft keine Zusammenarbeit mit der Musikuniversität der Stadt Wien (MUK) noch mit der Universität für Musik und darstellende Kunst (MDW). Auch das Wiener Institut für Johann Strauss Forschung wurde nicht ins städtische Festivaljahr eingebunden.

Das finde ich schade, eigentlich völlig unverständlich. Warum wurde die Wiener Expertise hier liegen gelassen? Warum ist kein wissenschaftliches Symposium geplant? Es wäre möglich gewesen, Forschungsaufträge zu vergeben. Es wäre sinnvoll, Johann Strauß in Zusammenhang mit der Musikproduktion seiner Zeit und in Beziehung zu seinen künstlerischen Zeitgenoss:innen zu stellen, um das Phänomen Strauß klarer herauszuarbeiten. So bleibt das Programm trotz allen Bemühens leider oft an der glitzernden Oberfläche.

 

2. Zum Sobieski Denkmal

Die FPÖ startet einen neuerlichen Versuch am Kahlenberg ein spezifisches Sobieski-Denkmal einzufordern. Zur Einschätzung der Situation wurde eigens eine polnisch-österreischische Expert:innengruppe eingesetzt.

Ergebnis:

„ … die dringende Empfehlung, von jeglicher Form eines heroisierenden Denkmals Abstand zu nehmen. Insbesondere da so mit einer Zunahme rechtsextremer Aufmärsche rund um den Gedenktag am 12. September zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass das Denkmal zu einer Kultstätte wird, die für ausländerfeindliche Hetze missbraucht werden könnte. Die Empfehlung der Expert:innen lautete daher, ein „Friedens- und Allianzdenkmal“ als Zeichen des Friedens und der Völkerverständigung zu setzen.“  Diese Einschätzung teilen wir Grüne zu 100%.

Mehr zum Hintergrund: https://www.derstandard.at/story/3000000243934/wien-sagt-endgueltig-nein-zur-sobieski-statue-am-kahlenberg

3. KRW – Kunst Raum Wien braucht mehr Geld

Wieder einmal – zum dritten Mal in diesem Jahr – war die KRW-Kunst Raum Wien GmbH   auf der Tagesordnung. Im Kultur Ausschuss im September wurden einmal 13,06 Mio € für die Gesamterrichtung des neuen Kinderkulturhaus beschlossen, und in einem Extraposten 170.000 € für die Baubegleitung. Schon das verwirrend.

(c)Kuehn Malvezzi

Jetzt im November braucht es nochmal 130.000 € für (Miet)Vertragsgebühren.
Wie kann es passieren, dass Miet(vertrags)kosten nicht in die Gesamt-Kostenplanung von über 13 Mio € eingeflossen sind? Mittlerweile kostet das Kinderkulturzentrum also vorerst um 300.000 € mehr als geplant. Es ist unklar, was da noch kommt. In „kleinen“ Förderbeträgen.

So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussberichtaus dem Dez.23) Die GmbH macht die Kulturinstitution so zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Daher werden wir hellhörig, wenn mittels Salamitaktik zusätzlich alle paar Monate neue Kosten für die KRW GmbH auf die Tagesordnung kommen. Am Ende werden die Kosten des Projekts auf viele unterschiedliche Posten im Budget so fein verteilt sein, dass niemand mehr genau nachvollziehen kann, was die tatsächlichen Gesamtausgaben waren. Das lehnen wir ab!

Zur Klarstellung: Wir Grüne finden es sinnvoll und notwendig, dass der 21. Bezirk ein Kinderkulturzentrum bekommt. Dafür gibt es eine breite Mehrheit. Deshalb ist völlig unverständlich, warum die tatsächlichen Kosten dafür im Budget versteckt werden sollen.

Hier die Akten im Detail

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend unabhängige Untersuchung Intendanz Theater in der Josefstadt.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 2

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.030.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2025“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.048.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.535.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Post Nr. 8

Die Förderung an QWIEN – Zentrum für queere Geschichte für die Errichtung eines neuen Standorts für QWIEN in der Höhe von EUR 360.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
 

Post Nr. 9

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ gemäß Förderrichtlinien der      Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.970.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 10

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Post Nr. 11

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 550.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 13

  1. Für die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ wird im Voranschlag 2024 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 100.000 und in Verstärkungsmitteln mit EUR 100.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt.

Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für Anteilige Center Management-, Gästebetreuungs- und Restposten BK in der Höhe von EUR 36.207,27 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Für den Ankauf des Musikautographen „XV. Zwölftönespiel“ von Josef Matthias Hauer wird im Voranschlag 2024, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 38.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 38.000 zu decken ist.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18

  1. Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend Sobieski-Denkmal am Kahlenberg.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 19

  1. Für die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 130.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 130.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 20

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2024 bis 30.09.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 21

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

kulturausschuss.transparent – oktober 24

Der Oktober Ausschuss war von Emotionen geprägt: großes Erstaunen über millionenhohe Aufstockungen für „große Institutionen“ und betroffene Irritation, dass die Stadt Wien kein Gewaltschutz-Konzept in ihre Förderrichtlinien schreiben will, weil die MA7 es „nicht kontrollieren“ kann.

Zuerst zum Geld: sowohl die Wiener Symphoniker brauchen 2,6 Mio. mehr als veranschlagt, als auch die Johann.Strauss-Festjahr2025-GmbH braucht um 2 Mio. mehr!
Daneben wirken die Erhöhungen für die Koproduktionshäuser BRUT (110.000 €) und Tanzquartier Wien (300.000 € ), und erst der Zuschuss für Soho Ottakring (15.000 €) wie Peanuts.

Die Forderung fürs Johann.Strauss-Festjahr ist besonders dreist: Die FestjahrGMBH hat 2021 für 5 Jahre eine Gesamtsumme von 20 Mio. zugesprochen bekommen. Die soll nun nicht ausreichen und um 2 Mio. verstärkt werden. Als Opposition haben wir in den letzten 4 Jahren weder einen Bericht über die bisherigen Arbeiten gesehen, noch gab es eine konkrete Programmvorschau, was nun tatsächlich ab Jänner 2025 umgesetzt werden soll. Auch der versprochene Besuch von Roland Geyer (künstlerischer Leiter und Festivalintendant) hat bisher noch nicht stattgefunden. Immerhin, mittlerweile gibt es eine Website https://www.johannstrauss2025.at/#strauss-und-braus, wo man sich ein wenig informieren kann. Als Grüne habe ich schon 2021 eine Anfrage für mehr Details zum Festjahr gestellt, die nur mit lapidaren Hinweis beantwortet wurde, dass „die Fragen in den Bereich der Geschäftsführung fallen, und daher nicht beantwortet werden können.“

Nicht einmal die Frage danach, wie man mit Doppelförderungen umgehen werde, konnte (wollte) die MA7 bzw. die Stadträtin beantworten. Wir gehen davon aus, dass es spannende Planungen im Hintergrund gibt. Im Sinne der Transparenz wäre es aber dringend notwendig, dass die Ausschussmitglieder zumindest Eckdaten erfahren, bevor sie einem solchen Megaprojekt zustimmen. Das war nicht möglich. Schade!  Daher haben wir die Erhöhung abgelehnt.

Zu den Wiener Symphoniker: Das ist eine verzwickte Geschichte. Nach einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2005 erhalten die Symphoniker spezielle Zusatzpensionen und andere Vergünstigungen, die damals vertraglich unabänderbar fixiert wurden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. Dezember 2005 verpflichtete sich die Stadt Wien für den Fall einer Liquidation des Vereines zur Abdeckung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen etc.. Diese Garantie der Stadt Wien war an Bedingungen gekoppelt: zB. an eine Anpassung des Pensionsstatuts an eine zeitgemäße Form sowie einer Gleichbehandlung mit den Gemeindebediensteten und Kultureinrichtungen, die von der Stadt Wien gefördert werden.

(c)bregenzer festspiele

Im Ergebnis werden die Pensionszahlungen des Vereines Wiener Symphoniker lt. Prognose weiter steigen [derzeit prognostiziert bis 2027], dann jedoch aufgrund der getroffenen Maßnahmen stagnieren und anschließend kontinuierlich abnehmen. In den Jahren 2041 bis 2047 (in diese Jahre fallen die letzten fünf Pensionsantritte von Berechtigten) werden nahezu ausschließlich Musikerinnen bzw. Musiker ohne Anspruch auf Zusatzpension in Pension gehen, da die Betriebsvereinbarung Pensionsstatut im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Darüber hinaus benötigen die Symphoniker für den laufenden Betrieb jährliche Erhöhungen. Langfristig braucht es Strategien, wie trotz stagnierenden (Kultur-)Budgets die festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden können. In den kommenden Tagen werde ich eine spezifische Anfrage zu dem Thema stellen. Die wird dann ebenso in diesem Blog veröffentlicht.
(Hintergrund sind Empfehlungen aus dem Stadtrechnungshofbericht von 2017

Kultur der Angst: Kein Awarness- bzw Gewaltschutzkonzept für Wiener Bühnen!

Zum Schluss ein irritierendes Thema: Während sich die Stadt Wien öffentlich für sichere Räume und sicheres Arbeiten einsetzt, scheint das im Kulturbereich weniger vordringlich.

Die meisten haben die „metoo“ Vorwürfe aus dem Theater in der Josefstadt mitbekommen. Neben sexualisierten Übergriffen soll auch das Arbeitsklima insgesamt eher destruktiv sein, zumindest für einige MitarbeiterInnen. (vgl. Kurier   und Standard )

Wie schon per OTS und im Standard  angekündigt, habe ich dementsprechend einen Antrag an den Gemeinderat gestellt: man möge die Verpflichtung für ein Awarness- bzw. Gewaltschutzkonzept in den Förderrichtlinien verankern. (siehe Antrag)

Ein einfacher Vorgang möchte man meinen, um Übergriffe nicht nur ad hoc zu behandeln, sondern auch nachhaltige Präventionsstrukturen aufzubauen. Im Gemeinderat dürften das Teile der SPÖ für sinnvoll gehalten haben, trotzdem haben sie –  entgegen vorherigen Absprachen mit mir – den Antrag schließlich abgelehnt.

Dabei wollte ich es nicht belassen. Daher habe ich das wichtige Thema „Gewaltschutz-Konzept in Wiener Kulturbetriebe verankern“ in den Oktober Kulturausschuss mitgenommen. Ziel war hier quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit kann sachorientiert zu diskutieren, wie man als Stadt sinnvoll mehr Prävention im hierarchisch organsierten Kulturbetrieb verankern könnte.

Zu meinem großen Erstaunen musste ich erfahren, dass sich die MA7 nicht in der Lage sieht ein Kriterium „Gewaltschutzkonzept“ zu prüfen. Daher darf sowas unter keinen Umständen in den Förderrichtlinien festgelegt werden.

Echt jetzt?! Die Bildungsdirektion schafft es, ein Kinderschutzkonzept zu verankern, dass alle Bildungseinrichtungen der Stadt umzusetzen haben.
Und die MA7 kann das nicht?

„na aber sicher net“, war die Antwort der MA7

Statt sofort einmal prinzipiell in den Widerstand zu gehen, hätte die MA7 und das Stadträtinnenbüro auch überlegen können, was es bräuchte, um Gewaltschutzkonzepte sinnvoll in Kultureinrichtungen zu integrieren. Klar, es wird andere Vorgangsweise für große Institutionen wie das Theater in der Josefstadt brauchen, als für kleine OFF-Theater mit Miniteam.
Offensichtlich ist aber, dass es was braucht!

Prävention kann nur funktionieren, wenn auch innerhalb der Institutionen klare rote Linien definiert sind und konkrete Ansprechpartner:innen genannt werden. Jeder und jede im Betrieb muss wissen, an wen man sich im Fall des Falles wenden kann. Betroffene müssen unbedingt die Sicherheit vermittelt bekommen, dass Theaterleitungen Opfer schützen und nicht Täter:innen.

Wir werden weiter dranbleiben.

Hier die Akte im Einzelnen.

 

 

Post Nr. 1

Die Erhöhung der Förderung an den Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“ für SOHO in Ottakring 2024 in der Höhe von EUR 15.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die GTVS (Code 23023) in 1020 Wien, Josefine-Lauterbach-Platz 1, wird nach Olly Schwarz      (Olly, eigentl. Olga, Schwarz; geb. 10. März 1877 in Prag, gest. 1960 in Chicago, Pädagogin, Frauenrechtlerin) in „Olly-Schwarz-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06819) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach    Leopold Prucha (Leopold Prucha; geb. 14. März 1934 in Wien, gest. 12. August 2022 in Wien; Tischler, Gewerkschafter, Politiker) in „Leopold-Prucha-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 12841) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach Lucy Doraine (Lucy Doraine, geb. Ilonka Kovács; geb. 22. Mai 1898 in Budapest, gest. 14. Oktober 1989 in Los Angeles (USA); Schauspielerin der Stummfilmära, Filmproduzentin. Im Monumentalfilm „Sodom und Gomorrha“ (1922) verkörperte sie die weibliche Hauptrolle.) in „Lucy-Doraine-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 12817) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach Rosemarie Isopp (Prof.in Rosemarie Isopp; geb. 13. Oktober 1927 in Wien, gest. 5. Juni 2019 in Wien; Moderatorin, Schauspielerin. Moderierte 30 Jahre lang die Radiosendung „Autofahrer unterwegs“.) in „Rosemarie-Isopp-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06775) in 1220 Wien, im Bereich zwischen Pfalzgasse und Lackenjöchelgasse, wird nach Alexander Dubček (Dr. h. c. Alexander Dubcek; geb. 27. November 1921 in Uhrovec (Tschechoslowakei), gest. 7. November 1992 in Prag; Tschechoslowakischer Politiker) in „Alexander-Dubček-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 12796) in 1220 Wien, im Bereich nördlich der Pfalzgasse, wird nach Jan Palach (Jan Palach; geb. 11. August 1948 in Mělník (Tschechoslowakei), gest. 19. Jänner 1969 in Prag (Tschechoslowakei); Student, Widerstandskämpfer) in „Jan-Palach-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

  • Für die Nachtragsförderung an die Wiener Symphoniker für Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen wird im Voranschlag 2024 in Höhe von EUR 961.000 genehmigt: die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 15.000, auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 5.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 614, Instandhaltung von Gebäuden und Bauten, mit EUR 140.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 273.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, mit EUR 100.000 und in Verstärkungsmitteln mit EUR 428.000 zu decken ist.
  • Die Nachtragsförderung an die Wiener Symphoniker für Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 2.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von EUR 17.615.000 wird somit auf insgesamt EUR 20.230.000 erhöht. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  • Für die Erhöhung der Förderung an die Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauss Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  • Die Erhöhung der Förderung an die Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauss Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von EUR 9.500.000 wird somit auf insgesamt EUR 11.500.000 erhöht.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 410.000 werden gemäß Förderrichtlinien der                               Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Koproduktionshaus Wien GmbH 110.000
2 Tanzquartier-Wien GmbH 300.000
  Summe 410.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Für die Beschaffung einer Pappschere zur Durchführung von zur Erhaltung der Bestände des Wiener Stadt- und Landesarchivs notwendigen Buchbinderarbeiten wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 14.000 genehmigt, die im Voranschlag 2025 mit EUR 14.000 zu decken ist.

(Weiter an: Stadtsenat)
einstimmig dafür

 

 

 

 

Eine neue GmbH zum 200sten Geburtstag – Wien feiert Johann Strauß mit 20 Mio.

Rede im Gemeinderat am 24.11.2022

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
Sehr gegehrte Kolleinnen und Kollegen,
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Vorsitzende,

Zuerst ein Bekenntnis:

Mir ist der Donauwalzer emotional näher als die Bundeshymne.
Ich bin verpasse kein Neujahrskonzert.
Ich mag Strauß. Ich tanze auch gerne – auch Standardtänze.
Ist offenbar etwas, was ich hier in Wien aufgewachsen mit der Muttermilch aufgesogen habe, um im Bild zu bleiben.

Kurz ich habe durchaus ein positiv emotionales Verhältnis zu Johann Strauß –

Und trotzdem: wir können der MEGA Förderung der #Johann.Strauß Festjahr2025  GmbH nicht zustimmen.

Das hat viele Gründe: ein paar werde ich nun ausführen:

1, es war schon wieder im Nachtrag!
Wie so oft dieser Antrag wieder einmal nur im NACHTRAG auf die Tagesordnung zum Ausschuss gekommen – Am Montag nachmittag, den 31.10 direkt vor den Allerheiligen-Allerseelen Feiertagen. – ist übrigens ein evangl. Feiertag

2, Warum so spät?
Bereits Anfang August dieses Jahres hat die Wien Holding die neue Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH – vorgestellt: und ihre 2 Geschäftsführer Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Haus der Musik-Direktors Simon Posch zum kaufmännischer Geschäftsführer.

Der Website der Wien Holding entnimmt man, dass seit Mai eine Auschreibung stattgefunden hat und sich beide jeweils gegen 7 BewerberInnen (Geyer) bzw  8 Bewerberinnen (Posch) durchgesetzt haben.

Interessant – warum werden wir im Akt nicht darüber informiert?

Bring mich zu
3, zu wenig Information Teil 1:

Die Information was genau mit den insgesamt dann 20 Mio. finanziert werden soll ist mangelhaft, bzw. nicht vorhanden.  Schon am 19. August hat die KRONE (KRONE_20220819_SEITE_36_WiMiMo ) angekündigt, das Roland Geyer, gemeinsam mit der Stadt  „im September“ Details zum Programm vorstellen will. –
Haben Sie bisher was davon gesehen oder gehört?
Ich jedenfalls leider nicht – im Ausschuss war es nicht auf der Tagesordnung.

4, Zu wenig Information Teil 2:  der Akt ist sehr dünn
Wir haben eine Akt bekommen in dem nur die Raten ausgewiesen waren (Ausschnitt aus dem Akt)

C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000


Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt.
Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Und dann gab es noch ein paar allgemeine Zeilen. aus denen liest man Folgendes (Auschnitt Antragsformular)

„Der 200. Geburtstag des Walzerkönigs Johann Strauß–und die Stadt Wien wird einmal mehr ihre Bedeutung als Welthauptstadt der Musik unter Beweis stellen.
Zur Vorbereitung darauf sollen bereits ab dem Jahr 2023 kleinere Veranstaltungen das Strauß-Jahr einläuten.
2024 steht ganz im Zeichen der Detail-Organisation, Ankündigung und Vermarktung des Festjahres 2025,
in dem über das Jahr verteilt viele „Straußfeste“ die Wiener Bevölkerung und Besucher der Stadt aller Altersgruppen und Schichten erfreuen und begeistern sollen.

Unter Einbindung aller wichtigen Wiener Kulturinstitutionen – Staatsoper, Volksoper, Theater an der Wien/VBW, Musikverein, Konzerthaus, Wiener Festwochen, Wiener Philharmoniker, Wiener Symphoniker, Filmfestival, Impulstanz, Silvesterpfad und viele andere mehr – will die Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH das Jubiläumsjahr (inter)national ausrichten und mit exquisiten Eigenproduktionen, In- wie Outdoor, dem Veranstaltungsreigen einen besonderen künstlerischen Stempel aufdrücken.

Das Strauß2025-Kreativteam wird dafür auch spezielle Wiener Locations unter dem Aspekt „Kunst im Öffentlichen Raum“ aufspüren bzw. untersuchen und zu möglichen temporären Open Air Spielorten evozieren (Donaukanal, Schönbrunn, Zentralfriedhof, Stadtpark, DDSG, Hietzing, Aspern, Prater, etc). Geplant ist ein Jahr, welches genussvoll und zukunftsorientiert einen „regenBogen“ über das Strauß’sche Oeuvre spannt und dabei nachhaltig und inklusiv den weltweiten Ruf der Stadt Wien als (er)lebenswerte Kulturmetropole festigt.
Selbstverständlich werden finanz- und marktrelevante Aspekte der Umwegrentabilität und Wertschöpfung bedacht, u.a. durch intensive Einbeziehung der heimischen Kulturbranche und des Tourismus sowie den damit verbundenen und nachgelagerten Wirtschaftszweigen.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, dieser Text wirft mehr Fragen auf als er beantwortet!

Das führt mich zu
Ablehnungsargument Nummer 5: es scheint, dass hier von vornherein Doppelförderungen geplant sind!
Warum geht die neugegründete Johann.Strauß.Festjahr 2025 GmbH davon aus, dass all großen Häuser, die hier genannt sind, die auf das Programmieren und qualitativ hochwertige Aufführen von klassischer Musik spezialisiert sind, ausgerechnet im Geburtstagsjahr von Johann Strauß nicht von sich aus Johann Strauß programmieren?

Sie nennen die
#Staatsoper,
#Volksoper,
#Theater an der Wien/VBW,
#Musikverein,
#Konzerthaus,
#Wiener Festwochen,
#Wiener Philharmoniker,
#Wiener Symphoniker,
#Filmfestival,
#Impulstanz,
#Silvesterpfad

Warum sollen wir 20 Mio. ausgeben, um zu erhalten, was ohnehin schon passieren wird? All diese großen Häuser werden schon aus dem Kulturbudget subventioniert.
Und:
Wie wird das von statten gehen? Werden die Strauß GmbH Produktionen quasi als Einmietungen die vorhandene Förderungen aufstocken?
Oder wird die Strauß GmbH in die Planungen all dieser Häuser eingreifen?
Das wäre übrigens auch eine Aufstockung der vorhandenen Förderungen …..  und nur fürs Protokoll: ich bin sehr für Aufstockungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – aber dann sollen diese Aufstockungen auch transparent gemacht ein und am besten mit Rahmenbedingungen und Bedingungen versehen werden: dh. zum Beispiel: aufstocken, wenn damit fair pay realisiert wird.

Das führt zur Ablehnungsgrund 6: Warum braucht es für sowas 20 Mio?
Natürlich macht es Sinn im Festjahr 2025 – dem 200 Geburtstag Johann Strauß  – einen gemeinsamen Rahmen zu geben, natürlich macht es Sinn Veranstaltungen gemeinsam zu bewerben.
Da können 2 Personen gut beschäftigt wunderbare Arbeit leisten!

Aber bitte – warum müssen dafür 13 Personen angestellt werden – 13 Personen arbeiten 4 Jahre lang um Wien als Stadt von Johann Strauß zu bewerben?
Das sind ja mehr MitarbeiterInnen als im Büro der Stadträtin!
Um Johann Strauß Veranstaltungen zu planen – in Wien, wo Johann Strauß auch ohne sie täglich aufgeführt wird?

Abschließende Ablehnungsgrund – Nummer 7:
Was genau ist zwischen September – da wurden offenbar die ersten angestellt. – bis Dezember 2022 passiert, das Kosten in der Höhe von 1,5 Mio. verursacht?

Ist das Projekt Johann.Strauss Festjahr GmbH Teil der Wiener Fernmarktoffensive für den Tourismus? Fernmarkt Offensive heißt übrigens tatsächlich Inserate schalten in US amerikanischen Städten – Ist diese Art von Marketing gemeint im Antragstext?

Auf all diese Fragen haben wir bisher leider keine Antworten bekommen.

Als Opposition ist unsere Rolle unter anderem die Regierungsarbeit zu kontrollieren – ohne ausreichend Informationen, ohne transparente Kostendarstellung, ohne Details zur Programmplanung können wir diese Rolle eigentlich nicht erfüllen.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag der neugegründetetn Johanns.Strauss.Festjahr GmbH ab.

Wie könnte es mehr Transparenz im Kulturausschuss geben?

Dazu haben wir einen konstruktiven Vorschlag – wie wäre es mit einer Berichtspflicht für alle Projekte mit Fördersummen ab 1 Mio. Euro (zum Nachlesen  Antrag Berichtspflicht 1 Mio)?

Eine qualitativ hochwertige Entscheidung über eine Förderung kann nur getroffen werden, wenn umfassende Informationen zur inhaltlichen und finanziellen Projektplanung vorliegen.

Deshalb schlagen wir mit dem Antrag vor, die Vorlage aller Informationen für den Ausschuss zu automatisieren. Hiermit bringe ich den Antrag ein.
DANKE für ihre Unterstützung des Antrags!

Details zum Akt auch im Bericht aus dem Kulturauschuss November22

kulturausschuss.transparent – November 22

Wieder einmal das bekannte Spiel: der größte Budgetbrocken kommt im Nachtrag – kurz vor den Feiertagen. 1,5 Mio. als erste Tranche für insgesamt 20 Mio. für das Johann-Strauß-Gedenkjahr 2025.

1,5 Mio. Euro, denen wir Abgeordneten zustimmen sollen – ohne jede Basisinformation. In den Akten gab es nur einen Überblick über die geplanten jährlichen Teilzahlungen bis 2025.
Kein Hinweis über die programmatische Ausrichtung, keine Hinweise warum und auf Basis welcher Ideen, welches Konzeptes Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Simon Posch als kaufmännischer Geschäftsführer ausgewählt worden waren. Hat für die Auswahl die jahrelange Nähe zur Wien Holding mit eine Rolle gespielt?

Keine Vorinformation zum Planungstand des Johann Strauß Jahres in den vergangenen Ausschüssen im Oktober oder September. Keine Information zu den kommenden Milestones oder Projektzielen bis 2025. Und das, obwohl die Wien Holding ihre Personalentscheidung schon im August veröffentlicht hatte, inkl. eines Statements der Kulturstadträtin.

Ganz überraschend für die Stadträtin oder ihr Büro dürfte der vorliegende Antrag auf 1,5 Mio. Euro also nicht gekommen sein. – Warum dann nur im Nachtrag und warum ohne Zusatzinformationen?

Auf Nachfrage, welche Ausgaben, die heuer zu beschließenden Kosten decken sollen, hörten wir zunächst: die MA7 habe alle Kostenplanungen geprüft und die seien in Ordnung.

Ehrlich gesagt – wie bitte soll die Opposition Kontrolle ausüben, wie soll ich als Abgeordnete darüber befinden, ob die Ausgabe angemessen ist, wenn ich keine Einsicht in die Kostenplanung erhalte?

Jedenfalls wurden wir informiert, dass inzwischen ein Team von 13 Personen angestellt worden ist (8 KuratorInnen und Dramaturgen, 2 Mitarbeitende für PR und Marketing, 2 AssistentInnen). Diese Personen haben bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Das war mir allerdings zu wenig Information für 1,5 Mio.  Als Grüne haben wir den Antrag daher erstmal abgelehnt.

Mein Wunsch Roland Geyer in den Kultur-Ausschuss zu laden, wurde wohlwollend aufgenommen.

Was haben wir noch beschlossen: Zusatzförderungen für #Dschungel, #Kabelwerk und #Schauspielhaus, um den Intendaten:innenwechsel zu ermöglichen mit je 70.000 €, eine Sanierungsförderung über 310.000 für die Kammeroper und eine Budgetumschichtung.

Der Antrag der ÖVP auf eine Jan Pallach – Verkehrflächenbenennung irgendwo in Wien wurde dem Verkehrsflächenunterausschuss zugewiesen.

Sanierung #Kammeroper

Interessant dabei ist, dass das Architektenbüro Hoppe und Partner den Kostenbedarf zur Sanierung der Kammeroper Räumlichkeiten auf 7 – 11 Mio. geschätzt haben. Mit langen Schließzeiten.  Nun soll in nur wenigen Wochen nur das Dringlichste umgesetzt werden, unter anderem Brandschutz und barrierefreie Toiletten – für 310.000€.

Die Magistratsfinanz habe allen Magistraten angeraten, derzeit möglichst keine größeren Bauvorhaben zu starten, weil die Kostenplanung aktuell sehr unsicher ist und die Preise ständig steigen.(Auskunft MA7)

Spannend dabei ist, dass zuletzt meine Nachfrage in Bezug auf die NEUPLANUNG des #PRATERMUSEUMS und ob der hier geplante Bau nun auch aufgeschoben werde, nur ein mildes Lächeln erntete – „bestehende Projekte werden durchgezogen“.
Auch wenn das „Bestehende“ erst im Juni 2022  – also zur Zeit von Ukraine-Krieg, Corona du Energiekrise beschlossen wurde – siehe vergangene Kulturausschussberichte.

Hier die Details:

Post 1
1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Mag. Manfred Juraczka, GR Peter L. Eppinger und  GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA betreffend „Benennung einer Verkehrsfläche nach Jan Palach“.
Antrag: ÖVP, Grüne dafür
SPÖ/NEOS, FPÖ dagegen

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
Bericht: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2
Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 210.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Dschungel Wien – Theaterhaus für

junges Publikum GmbH

2022 70.000
2 Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH 2022 70.000
3 Schauspielhaus Wien GmbH 2022 70.000
  Summe   210.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 1/3240/781 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3
Die Förderungen an die Wiener Kammeroper in den Jahren 2022 bis 2023 für Sanierungsmaßnahmen in der Wiener Kammeroper in der Höhe von EUR 150.000 für das Jahr 2022 und EUR 160.000 für das Jahr 2023 (insgesamt EUR 310.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 150.000
Jahr 2023 EUR 160.000

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis

SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dzur Kenntnis genommen.
FPÖ dagegen

Post Nr. 5
Antrag, die bestehende Satzung §10 des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch folgenden Punkt (3) zu ergänzen: “(3) Für das erste vollständige Berichtsjahr hat der Bericht jedenfalls die Ausgestaltung und Einrichtung des Compliance-Managementsystems zu umfassen. Ab dem zweiten Berichtsjahr hat sich der Bericht zusätzlich auch auf die Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems zu erstrecken.”(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 6

  1. A) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmittel mit EUR 1.500.000 zu decken ist.
  2. B) Für die Förderung an die Strauß-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauß Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  3. C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
Grüne dagegen

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