Was ich gelernt habe im letzten Kultur-Ausschuss: politische Gremien dienen nicht dem Diskurs(!), sagt die Regierungspartei. Stattdessen wünscht die Regierungspartei ein „Abnickungs-Gremium“.
Wir bekommen zB. einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 15 Mio. – Erklärung dazu kaum mehr als ein Einzeiler. Keine Angaben, wem konkret und in welcher Höhe der Geldsegen zugedacht sein wird, und wem nicht. „Die MA7 hat alle Notwendigkeiten geprüft und individuell entschieden, wer wieviel benötigt. Das wird dann auch so vergeben.“
Die Stadträtin nennt es „Abstimmungsgremium“.
Allerdings – da liegt der Hase im Pfeffer – wie sollen wir qualifiziert abstimmen, wenn tatsächlich die Stadträtin (oder die MA7?) entscheidet, wieviel vom Akt den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.
Der Gesetzestext, der das regeln soll, ist dagegen eindeutig:
Die Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderats (§11 ff) hält fest, dass „jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen“ hat. Darüber hinaus wird extra folgendes klargestellt: „Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied) es ist, vorliegen“.
In der Realität wird das nur halbherzig umgesetzt: Da werden teils nur die Antragsformular-Texte vorgelegt, kaum Projektbeschreibungen oder Details, niemals konkrete Budgetvoranschläge. Detaillierte Abrechnungen nach Umsetzung gibt es nie.
Wo die politische Debatte über Gewichtungen der Förderungen sonst stattfinden soll, wenn nicht im Ausschuss, bleibt schleierhaft. Natürlich, man kann sich Entscheidungen und Ideen auch einfach nur über Medien ausrichten. Das führt allerdings recht selten zu einem produktiven Austausch von Argumenten.
Viel eher folgt die Stadträtin hier einem paternalistischen Politikzugang: „Ich entschiede und du friss oder stirb.“
Wollten wir nicht gerade die Kultur und Wissenschaft gerne als den Ort des demokratischen Diskurses etablieren?
Wenn wir es nicht einmal hier schaffen Diskurs – auch mit widerstreitenden Positionen – vorzuleben, wo denn sonst?
Wo sollen wir denn über den Umgang mit Steuergeldern tatsächlich verhandeln, wenn nicht im Ausschuss?
Ist tatsächlich gewollt, dass Argumente und Gegenargumente nur mehr per Medien oder Twitter ausgetauscht werden?
Wie war das mit Streiten im Wohnzimmer oder am Balkon?
Und trotzdem habe ich die bittere Pille geschluckt. Seit Monaten setze ich mich für eine Erhöhung des Kulturbudgets ein, daher habe ich den 15 Mio. zugestimmt, trotz der geringen Info. Und obwohl die intransparente Vorgangsweise vermuten lässt, dass wieder politisch besser Vernetzte mehr profitieren werden von den Erhöhungen. Erfahren werden wir das wohl erst bei der Abrechnung im kommenden Jahr (Sommer 2024). Erst da wird dann im Kulturbericht ablesbar sein, welche Institutionen und Vereine tatsächlich zusätzliche Mittel bekommen haben, um die Kostensteigerung durch die Inflation abzufedern.
Transparente Förderpolitik sieht anders aus!
Diesbezüglichen Erklärungsbedarf gab es im Mai Ausschuss bei mehreren Aktenstücken.
Zu den Akten im Einzelnen:
Post Nr. 1
- Antrag von Mag.a Aygül Berivan Aslan, GR Nikolaus Kunrath und GR Mag.a Ursula Berner, MA betreffend „Umbenennung von rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien“.
- Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen | GRÜNE dafür
Bericht: SPÖ/NEOS. ÖVP dafür | GRÜNE, FPÖ dagegen
Das Black Voices (https://blackvoices.at/wp-content/uploads/2021/11/Forderungen_BlackVoicesVolksbegehren_2021-02_de.pdf) und auch der Ergänzungsband zu Wiener Straßennamen https://www.wien.gv.at/kultur/strassennamen/strassennamenpruefung.html haben festgestellt, dass es dringenden Handlungsbedarf bei rassistischen und kolonialistischen Straßennamen in Wien gibt. Wien versteht sich als „Schmelztiegel“, als Ort, an dem viele Menschen aus unterschiedlichen „Kulturen“ zusammenkommen. Es wäre die Basis einer demokratischen Politik des 21. Jahrhunderts diffamierende Bezeichnungen im öffentlichen Raum möglichst abzuändern. Um tradiertes Unrecht endlich zu beenden. Die Stadträtin glaub weiterhin, dass 3-zeilige Ergänzungstafeln ausreichend Ausgrenzungsstrukturen und Marginalisierungen zu bekämpfen. Wir Grüne glauben es braucht mehr.
Deshalb haben wir diese Beantwortung der Stadträtin unseres Antrags abgelehnt.
Post Nr. 2
- Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend keine Aufwendungen aus dem Kulturbudget für Beiräte und Jurys
- Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dagegen | ÖVP dafür
Bericht: SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
Um in einer Jury oder einem Beirat zu sitzen, braucht es Expertise, die über Jahre aufgebaut werden muss. Die Jurysitzungen und Beiratssitzung sind zeitaufwendig und erfordern viel spezifische Vorbereitungen. Es kann im Sinne von fairer Bezahlung keine Option sein, Fach-Expert:innen aus verschieden Kultursparten ohne Bezahlung arbeiten zu lassen. Daher haben wir den Antrag der ÖVP abgelehnt.
Post Nr. 3
Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die Design Week 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 4
Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.446.000 um EUR 150.000 auf sohin insgesamt EUR 1.596.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 5
Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Stadtteilkultur und Interkulturalität wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.800.000 um EUR 250.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 genehmigt.
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Die Stadtteilkultur ist der Budgettopf, für den spartenübergreifende Projekte und lokale Projekte am ehesten einreichen können. Die meisten hier geförderten Projekte finden dezentral statt. Laut Auskunft der MA7 sind ca. 60% der Projekte wiederkehrend und 40% Ersteinreichungen. Wir haben der Erhöhung zugestimmt.
Post Nr. 6
Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 50.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von EUR 200.000 ist im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; FPÖ dafür
GRÜNE dagegen
Die Philharmoniker und die Frauen – kein einfaches Kapitel, wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe. Auch heuer wieder schaffen es die Philharmoniker beim Sommernachtskonzert keine Dirigentin zu beschäftigen. Seit Beginn der Sommerkonzerte 2004 dirigierte noch keine einzige Frau. Und auch unter den Solist:innen schafften es nur 4 Frauen zu Ehren zu kommen:
- 2016 Katia und Marielle Labèque (Klavier),
- 2018 Anna Netrebko (Gesang) und
- 2019 Yuja Wang (Klavier)
Immerhin darf heuer Elīna Garanča als Solistin dabei sein. Die 5. Frau seit 2004 (!)
Für das heurige Konzert wollen die Philharmoniker eine Erhöhung der Fördersumme um 20%. Wir wollten, dass die Stadt ihre Förderzusage an Frauenquoten bindet. Weil das nicht geschieht, haben wir den Antrag heuer abgelehnt.
Post Nr. 7
Die Förderung in Form einer ersten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum in der Höhe von EUR 970.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages
gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Die Kunst im öffentlichen Raum ist vielleicht eine niederschwellige Form, um mit bildender Kunst in Berührung zu kommen. Deshalb unterstützen wir die KÖR immer. Aktuell macht es das intransparente Vorgehen um den Wettbewerb und die neuerliche Ausschreibung einer künstlerischen Kontextualisierung der #Luegerstatue nicht leicht. Es ist nicht einzusehen, warum der Ausschuss nicht informiert wurde, welches Vermittlungsprogramm seit Oktober 22 stattgefunden hat, und welche Rahmendbedingungen für den neuerlichen Wettbewerb gewählt worden sind. Auch die Jurymitglieder sollten geheim bleiben, wurden aber durch einen Zeitungsartikel im Herbst geoutet. Es ist völlig unverständlich, warum die Stadträtin glaubt, dass diese Intransparenz und Geheimhaltung ausgerechnet bei so einem umstrittenen Denkmal mehr Ruhe in die Debatte bringen könnte. Stattdessen wird hinter vorgehaltener Hand spekuliert. Sinnvoller wäre ein offener angeleiteter Diskurs, der die Bevölkerung einbezieht. Da könnte man es dann vielleicht schaffen gemeinsam auf demokratischen Weg eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert möglich sein muss, ein Denkmal zu verrücken. Es aus dem Zentrum der Stadt an einem anderen Ort – z.B. in einem Skulpturengarten – umzusetzen. Die dadurch entstehende Leerstelle hätte das Potential Populismus, Antisemitismus, Radikalisierungs- und Ausgrenzungsphänomene mit aktuellen Kunstpositionen zu bearbeiten, statt sich ständig an der 100 Jahre alten Figur abarbeiten zu müssen.
Erste öffentliche Ergebnisse aus dem Wettbewerb werden für Ende Mai erwartet.
Post Nr. 8
Für die Förderung an Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung 2023 in der Höhe von EUR 1.062.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfänden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 9
Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 339.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven zu decken ist.
Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 450.000 auf sohin EUR 2.750.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Wie auch bei Post 13 gibt es hier keine Unterlagen, die Details verraten, wer nun in welcher Höhe mit Erhöhungen rechnen kann. Es bleibt intransparent. Weil ich aber weiß, wie prekär viele Bühnen derzeit aufgestellt sind, stimmen wir dem Antrag zu und hoffen, dass die Mittel gerecht verteilt werden.
Post Nr. 10
Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.
Für das Jahr 2023 wurde bereits ein erster Sammelantrag in der Höhe von EUR 645.000 genehmigt. Seitens der Stadt Wien wird ein weiterer Betrag von insgesamt EUR 455.000 befürwortet. Somit kann für das Finanzjahr 2023 insgesamt ein Betrag von EUR 1.100.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 455.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Fördernehmer*in | Vorgeschlagene Förderung* |
1 | ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich | 25.000 |
2 | CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien | 10.000 |
3 | Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate | 5.000 |
4 | Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens | 20.000 |
5 | Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur | 95.000 |
6 | »Kaleidoskop – Film und Freiluft« | 10.000 |
7 | Österreichisch-Japanische Gesellschaft | 5.000 |
8 | This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen | 90.000 |
9 | VEREIN ZUR FÖRDERUNG DES FANTASTISCHEN FILMS | 165.000 |
10 | Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst | 30.000 |
Summe | 455.000 |
*Beträge in EUR
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 11
Für die Förderungen an die nachfolgend in Pkt. B genannten Förderwerber*innen wird im Voranschlag 2023 eine vierte Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 120.000 zu decken ist.
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber* innen für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 120.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Fördernehmer*in | Vorgeschlagene Förderung* |
1 | ENTUZIASM Kinobetriebs GmbH | 50.000 |
2 | Filmarchiv Austria | 50.000 |
3 | Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. | 20.000 |
Summe | 120.000 |
*Beträge in EUR
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 12
Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Filmförderung wird im Voranschlag 2023 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 100.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 100.000 zu decken ist.
Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 100.000 auf sohin EUR 1.100.000 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 13
Für den erhöhten Förderbedarf aufgrund der gestiegenen Energie-, Personal- und Mietkosten bei Institutionen im Kulturbereich wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 15.154.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven mit EUR 15.154.000 zu decken ist.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Wie im Eingangstext erwähnt, sind die Unterlagen zu den Erhöhungen tatsächlich sehr dürftig. Es ist unverständlich, warum wir bei derartigen Erhöhungen nicht wie auch bei anderen Rahmenbeträgen, zumindest eine grobe Liste erhalten, wer wieviel bekommt. Wir stimmen angesichts der angespannten Lage zu – erstaunlicher Weise scheinen die NEOS mit der Intransparenz auch hier kein Problem zu haben.
Post Nr. 14
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Fördernehmer*innen für Erhöhungen der Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 823.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Fördernehmer*in | Vorgeschlagene Förderung* |
1 | Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes | 218.000 |
2 | Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) | 65.000 |
3 | MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH | 400.000 |
4 | Science Center Netzwerk | 50.000 |
5 | Sigmund Freud Privatstiftung | 35.000 |
6 | Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung | 55.000 |
Summe | 823.000 |
* Beträge in EUR
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderatsantrages im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Tatsächlich lässt es einen schlucken, wenn das Mozarthaus (Wien Holding) seine Subventionen verdoppelt! Erklärt wird das mit dringend notwendigen Renovierungen und veränderten Kollektivverträgen, die eingehalten werden müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten gestiegen. Insgesamt zahlt Wien nur einen Teilbetrag der Gesamtkosten von ca. 3 Mio. Euro
Auch beim DÖW musste die seit Jahren bestehende schlechte Personalsituation dringend angepasst werden, ebenso sind Energiekosten gestiegen. Es wird gehofft, dass nach einer Umsiedlung, die neuen Räumlichkeiten nachhaltiger sind und damit weniger Ressourcen verbrauchen werden.
Post Nr. 15
Für die Förderung an die Jüdische Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahresaktivitäten wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 350.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 350.000 zu decken ist.
Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien
Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.900.000 um EUR 350.000 auf sohin insgesamt EUR 4.250.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen
Wie alle hat auch das Jüdische Museum erhöhte Energie und Personalkosten. Demnach haben wir den Anpassungen zugestimmt.
Post Nr. 16
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
Einstimmig dafür
Post Nr. 17
Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 120.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 120.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür
Zusatzinfo zur allg. Debatte:
Geschäftsordnung des Wiener Gemeinderates Originaltext:
III. Wirkungsbereich der Ausschüsse
Allgemeines
§ 5. Die Gemeinderatsausschüsse sind die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) nicht anderen
Gemeindeorganen zugewiesen sind. Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenates gemäß § 95 Abs. 1 und § 97
lit. d, f und g WStV gehören.
Akteneinsicht
§ 11. (1) Nach Einberufung der Sitzung hat – sofern dem ein gesetzliches Hindernis nicht entgegensteht –
jedes Mitglied des Gemeinderates das Recht auf Einsichtnahme in jene Geschäftsstücke, die einem Ausschuss auf
Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung vorliegen.
(1a) Jeder Klub des Gemeinderates kann zur Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates Personen
namhaft machen, die in die Geschäftsstücke, die auf Grund der bekannt gegebenen Tagesordnung einem Aus-
schuss vorliegen, Einsicht nehmen dürfen. Diese Personen müssen bei einem Klub des Gemeinderates beschäftigt
sein. Abgesehen von den Klubdirektoren und bis zu drei weiteren Personen ist die Einsicht auf bestimmte Akten
zu beschränken. Die Personen sind einschließlich der Beschränkung der Einsicht der Geschäftsstelle des Landta-
ges, Gemeinderates, Landesregierung und Stadtsenat bekannt zu geben. Diese Personen haben entsprechende
Verschwiegenheitserklärungen zu unterfertigen.
(2) Einem Ausschussmitglied (Ausschussersatzmitglied) steht das Recht auf Einsichtnahme auch in die zur
vertraulichen Behandlung bestimmten Geschäftsstücke zu, die dem Ausschuss, dessen Mitglied (Ersatzmitglied)
es ist, vorliegen.
(3) Die Rechte nach Abs. 1 und 2 umfassen auch die Herstellung von Abschriften und Ablichtungen.
(4) In Fällen der dringlichen Einberufung einer Ausschusssitzung müssen die Geschäftsstücke mindestens
eine Stunde vor Sitzungsbeginn, wenn dies aber nicht möglich ist, jedenfalls während der Sitzung zur Einsicht-
nahme aufliegen.
V 001-080 – Geschäftsordnung für Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen
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Beiziehung anderer außenstehender Personen
§ 18. (1) Die Ausschüsse können ihren Sitzungen mit beratender Stimme auch Gemeinderatsmitglieder bei-
ziehen, die nicht Ausschussmitglieder sind, desgleichen sachkundige Personen, die nicht Mitglieder des Gemein-
derates sind.
(2) Der Ausschussberatung über einen von einem Mitglied des Gemeinderates gestellten Antrag ist dieses
Mitglied mit beratender Stimme beizuziehen.
(3) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sowie die im § 3 Abs. 4 und 5 GO-GR genann-
ten Gemeinderatsmitglieder sind berechtigt, den Beratungen über Gesetz- und Verordnungsentwürfe eine sach-
kundige Person ihres Vertrauens beizuziehen. Die in Aussicht genommene Person ist spätestens drei Tage vor der
Sitzung dem Ausschussvorsitzenden bekannt zu geben und hat sich, soferne sie kein Gemeindebediensteter oder
gewählter Mandatar ist, zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes ausdrücklich schriftlich
gegenüber dem Ausschussvorsitzenden zu verpflichten. In die vorgenannte Frist werden Samstage, Sonntage und
gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet. Die beigezogenen sachkundigen Personen haben kein Rederecht. Durch
ihre Beiziehung darf der ordnungsgemäße Gang der Verhandlung in den Ausschüssen nicht behindert werden.
Sitzungsprotokolle
§ 19. (1) Über die Sitzungen der Ausschüsse ist durch einen vom zuständigen amtsführenden Stadtrat (vom
Vorsitzenden des Stadtrechnungshofausschusses) zu bestimmenden Gemeindebediensteten ein Protokoll zu füh-
ren, in das alle Anträge und Beschlüsse aufzunehmen sind. In dem Protokoll ist auch festzuhalten, welche wahl-
werbende Partei für oder gegen einen Antrag gestimmt hat. Soweit innerhalb einer wahlwerbenden Partei kein
einheitliches Abstimmungsverhalten vorliegt, ist auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten innerhalb der
jeweiligen wahlwerbenden Partei zu protokollieren.
(2) Dieses Protokoll ist vom Vorsitzenden, – mit Ausnahme des Stadtrechnungshofausschusses – vom amts-
führenden Stadtrat und vom Protokollführer zu unterzeichnen und im Wiener Stadt- und Landesarchiv aufzube-
wahren.
(3) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, in die Protokolle über die Ausschusssitzungen Einsicht
zu nehmen.
(4) Die Protokolle sind spätestens vom achten Tag nach der Sitzung an durch 14 Tage zur Einsicht für die
Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates aufzulegen.
(5) Vertrauliche Anträge und Beschlüsse sind gesondert zu protokollieren. Die Einsichtnahme in solche
Protokolle ist den Mitgliedern des Gemeinderates, die nicht Mitglieder (Ersatzmitglieder) des betreffenden Aus-
schusses oder des Stadtsenates sind, erst gestattet, wenn der Bürgermeister die Aufhebung der Vertraulichkeit
dieser Beschlüsse ausgesprochen hat.
(6) Das Protokoll über die nicht für vertraulich erklärten Beschlüsse ist zu veröffentlichen.
Auszug aus der geschäftsordnung zum Gemeidnerat:
Beteiligung an der Verhandlung
§ 22. Die Verhandlungssprache in den Ausschüssen ist die deutsche Sprache.
§ 23. (1) Zum Wort gelangen die Ausschussmitglieder (Ausschussersatzmitglieder) und die in Abs. 1a ge-
nannten Ausschussersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Meldung beim Vorsitzenden, doch dürfen sie zu
einem Geschäftsstück nicht öfter als dreimal das Wort ergreifen.
(1a) Die im Ausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses
zusätzlich zu den auf sie entfallenden Ausschussmitgliedern bis zu zwei Ausschussersatzmitglieder beizuziehen.
Abs. 3 Z 1 gilt sinngemäß für das Rederecht dieser beigezogenen Ausschussmitglieder. Die beigezogenen Aus-
schussersatzmitglieder haben kein Stimmrecht. Die zusätzliche Teilnahme von Ausschussersatzmitgliedern ist
von der jeweiligen wahlwerbenden Partei dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung bekannt zu geben.
(1b) Die im Stadtrechnungshofausschuss vertretenen wahlwerbenden Parteien sind darüber hinaus berech-
tigt, den Sitzungen des Stadtrechnungshofausschusses bis zu zwei Ausschussmitglieder anderer Ausschüsse bei-
zuziehen. Abs. 1 und Abs. 1a zweiter bis vierter Satz gelten für diese sinngemäß.
(2) Bei umfangreichen Geschäftsstücken hat der Vorsitzende das Recht, das Geschäftsstück in zwei oder
mehrere Tagesordnungspunkte zu unterteilen. In diesem Fall darf pro Tagesordnungspunkt dreimal das Wort
ergriffen werden.
(3) Außer der Reihe und öfter als dreimal muss das Wort Ausschussmitgliedern (Ausschussersatzmitglie-
dern) gegeben werden,
1. für Informationsfragen, welche bloß der Aufklärung des Verhandlungsgegenstandes dienen,
2. wenn sie einen Antrag betreffend die formelle Geschäftsbehandlung stellen,
3. zur Vorbringung einer tatsächlichen Berichtigung.
In den Fällen der Z 2 und 3 darf die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.
(4) Der Bürgermeister hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und Mitteilungen
zu machen. Das gleiche Recht kommt dem zuständigen amtsführenden Stadtrat, beim Stadtrechnungshofaus-
schuss dem Vorsitzenden zu. Über diese Anträge und Mitteilungen ist eine Debatte zulässig. Der Magistratsdi-
rektor ist berechtigt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen.
(5) Wer, zur Rede aufgefordert, nicht anwesend ist, verliert das Wort.
§ 24. Die Verlesung schriftlicher Vorträge ist nur dem Berichterstatter gestattet.
§ 25. Der Vorsitzende hat die Debatte zu leiten, ohne sich an ihr zu beteiligen. Wenn er Berichterstatter
über einen Gegenstand ist oder an der Debatte teilnehmen will oder wenn Anträge den Gegenstand der Verhand-
lung bilden, die er selbst gestellt hat, muss er den Vorsitz bis nach erfolgter Abstimmung abgeben