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Schlagwort: Demokratie (Seite 2 von 4)

kulturauschuss.transparent – Dezember 21

Traditionell ist im Dezember kurz vor Jahresschluss die Tagesordnung dicht. Diesmal irritierend: die größten Brocken – dh. die Anträge mit den höchsten Summen – waren in die Nachträge verpackt. Nachforderungen über 8. Mio. der Vereinigten Bühnen und des Theaters in der Josefstadt um immerhin 2,5 Mio. Wir schieben es auf Corona …

Beide Nachforderungen sind indes nicht nur den geringen Auslastungszahlen durch Corona Schließungen geschuldet. In beiden Häusern gibt es neben geringeren Zuschauerzahlen auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus. Diese Verluste könnte man nur durch langfristige und automatische Anpassung der Förderhöhen entlang der allgemeinen Index-Entwicklungen entgegen wirken. Sprich mit einer regelmäßigen Erhöhung des Kulturbudgets. Details zu den VBW  (siehe Post 69) und dem Theater in der Josefstadt (siehe Post 70) unten im Text)

Eine Erhöhung des Kulturbudgets hat leider nicht im notwendigen Ausmaß stattgefunden. Statt der Index-entsprechenden Erhöhung um mindestens 10,5 Mio. wurde von der Stadträtin nur eine Erhöhung um 4 Mio. verhandelt, für das Jahr 2023 sind gleich um 17 Mio. weniger veranschlagt.
Das Doppelbudget 2022/23 von rot-pink bringt daher für die Kultur de facto Einbußen.

Kurzfristige Adaptionen an die aktuelle Situation müssen jeweils extra verhandelt werden. Ob es tatsächlich Nachschläge gibt wird vom Verhandlungsgeschick der Stadträtin abhängen.

Mündlich gibt es hier ein Einsehen: die Stadträtin hat im Ausschuss festgehalten, dass die zusätzlichen Mitteln für die Vereinigten Bühnen nicht aus dem laufenden Budget beglichen werden sollen. Unter dieser Voraussetzung haben wir zugestimmt.

Natürlich müssen jetzt vorerst einmal die Kulturinstitutionen und alle anderen Kulturtätige unterstützt werden. Aber langfristig kann die Stadt nicht beim Gießkannenprinzip für Kulturangelegenheiten bleiben. Wir brauchen einen Kulturentwicklungsplan 2030 für die Wien. Es braucht eine ehrliche Analyse wie viele große Häuser die Stadt sich leisten kann und will, bzw. welche künstlerisch-thematischen Schwerpunkte jetzt und in der nächsten Zukunft gesetzt werden sollen. Ein Kulturentwicklungsplan macht kulturpolitische Entscheidungen transparent und damit tragfähig. Zwar schient es ein gemeinsames Verständnis zu geben, dass so etwas notwendig ist, außer allgemeinen Floskeln war der Stadträtin aber noch wenig Konkretes zu entlocken, wie sie einen derartigen Prozess aufsetzen und umsetzen will. Next step soll im Jänner folgen. Ich warte ab.

Ein anderes Thema, das uns begleitet, ist Fair pay und Gendergerechtigkeit in der Kulturförderung. Während in dem Bereich auf Bundesebene nun Studien beauftragt sind – bleibt Wien hier weiter untätig. Der letzte Gleichstellungsmonitor, der auch Teile des Kulturbetriebs analysierte, stammt aus dem Jahr 2016. Seither gibt es nur marginale Daten. Es fehlt eine systematische Analyse aus der man dann konkrete Strukturelle Verbesserungen für mehr Gleichstellung ablesen könnte.
Das noch viel zu tun ist, sieht man bei der Analyse von Stichproben – die Förderungen an KomponistInnen zum Beispiel: Von 72 begünstigten waren 53 Männer (72,9%) und nur 19 (27,1%) Frauen – nicht einmal 1/3 der Gesamtfördersumme geht an Frauen. Von den 150.000 € Gesamtföderungen gehen 43.100€ an Frauen und 106.900 € an Männer. Es werden also 60
% weniger Födersummen an Komponistinnen ausgzahlt.

Leider wiederholt sich das bei den Bildendenden KünstlerInnen und auch bei den Förderungen kleinerer Filmprojekte der MA7.

Um hier konkrete Maßnahmen entwickeln zu können fehlt vorerst eine genaue Analyse, wie sie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Gendermonitoring bieten könnte. Bislang wurde eine derartiges umfassendes Gendermonitoring im Kulturförderbereich von der Stadträtin abgelehnt. Ich bleibe dran.

Zu den Anträgen im einzelnen.

Post Nr. 1

1. Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc betreffend „Kürzung der Mittel für Inserate, Werbung und Zentralisierung der Finanzmittel beim PID“.

2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von SPÖ, NEOS, und Grünen abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmten der SPÖ, NEOS, Övp und Fpö angenommen. Die Grünen lehnte die Antwort als zu lapidar ab.

Post Nr. 2

Die Förderungen an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung in den Jahren 2022 und 2023 für „KulturlotsInnen – Kunst- und Kulturvermittlung am Arbeitsplatz“ in der Höhe von jährlich EUR 100.000 (insgesamt EUR 200.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 100.000

Jahr 2023

EUR 100.000

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations – und Informationszentrum im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 96.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 5

Die Förderung an karlsplatz.org, Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.400.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20471) in 1020 Wien, im Bereich Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Handelskai, wird nach Friederike „Fritzi“ Massary (Friederike „Fritzi“ Massary, eigentl. Friederike Massarik, verehel. Pallenberg; 21. März 1882 bis 30. Jänner 1969; Operettensängerin, Schauspielerin) in „Fritzi-Massary-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bert-Brecht-Platz (SCD 06687) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Parkanlage (SCD 20989) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bert Brecht (Bert Brecht, eigentl. Bertold Brecht; 10. Februar 1898 bis 14. August 1956; Schriftsteller; Dramatiker; Lyriker; Dramaturg) in „Bert-Brecht-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Bertha-Eckstein-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 12815) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Bertha Eckstein (Bertha Helene Eckstein, geb. Diener; 18. März 1874 bis 20. Februar 1948; Schriftstellerin) in „Bertha-Eckstein-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche „Billy-Wilder-Straße“ in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06599) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Billy Wilder (Billy Wilder, eigentl. Samuel Wilder; 22. Juni 1906 bis 27. März 2002; Journalist, Regisseur) in „Billy-Wilder-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20402) in 1210 Wien, im Bereich Leopoldauer Platz 6 – 19, wird nach Franz Mittasch (Franz Mittasch; 30. Juni 1932 bis 22. November 2015; Fußballer, Lehrer, Musiker, engagierte und beliebte Persönlichkeit aus Leopoldau) in „Franz Mittasch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Namensgebung für die Pappenheimgasse (SCD 03569) in 1200 Wien wird von Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim (Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim; 29. Mai 1594 bis 17. November 1632; kaiserlicher Reitergeneral, der 1626 in bayerischen Diensten den oberösterreichischen Bauernaufstand niederschlug und als kaiserlicher Befehlshaber im Dreißigjährigen Krieg gefürchtet war) auf Marie Pappenheim (Dr. med. Marie Pappenheim, verehel. Frischauf; 4. November 1882 bis 24. Juli 1966; Ärztin, Autorin) abgeändert.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Die FPÖ ist dagegen das Andenken an Graf Pappenheim gegen das an Marie Pappenheim auszutauschen.

Post Nr. 13

Die Parkanlage Otto-Benesch-Park (SCD 20110) in 1100 Wien, benannt nach Otto Benesch (ao. Prof. Dr. phil. Otto Benesch; 29. Juni 1896 bis 16. November 1964; Kunsthistoriker; 1947 bis 1961 Direktor der Graphischen Sammlung Albertina) wird nunmehr auch nach seiner Frau Eva Benesch (Eva Benesch; 20. Mai 1905 bis 28. März 1983; wissenschaftliche Sekretärin, Mitarbeiterin an Publikationen der Albertina) in „Eva-und-Otto-Benesch-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 06195) in 1070 Wien, im Bereich Burggasse 47 – 53, wird nach Ruth Klüger (Ph. D. Ruth Klüger, verehel. Angress; 30. Oktober 1931 bis 6. Oktober 2020; Germanistin, Literaturwissenschaftlerin, Schriftstellerin, Holocaustüberlebende) in „Ruth-Klüger-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06811) in 1030 Wien, Aspanggründe – Eurogate II, wird nach Gunther Philipp (Gunther Philipp; wirkl. Name Dr. med Gunther Placheta; 8. Juni 1918 bis 9. Oktober 2003; Arzt, Schauspieler, Autor. Neben seinen über 140 Film- und Fernsehrollen schrieb er noch 21 Drehbücher und war bis in die 1990er Jahre auch weiterhin als Arzt an der Wiener Uni-Klinik für Psychiatrie und Neurologie tätig.) in „Gunther-Philipp-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Verkehrsfläche (SCD 06830) in 1050 Wien, im Bereich der Kreuzung Schönbrunner Straße / Strobachgasse, wird nach Helga Pankratz (Helga Pankratz; 6. Februar 1959 bis 27. Jänner 2014; Autorin, Aktivistin, Funktionärin der Homosexuellen Initiative (HOSI)) in „Helga-Pankratz-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Leo-Perutz-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird die Verkehrsfläche (SCD 06688) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Leo Perutz (Leo Perutz; 2. November 1882 bis 25. August 1957; Schriftsteller) in „Leo-Perutz-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Teddy-Kollek-Promenade (SCD 12751) in 1030 Wien, im Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern als Fläche im Bauland ausgewiesen ist.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Verkehrsfläche (SCD 06610) in 1030 Wien, südöstlich der Franz-Grill-Straße, wird nach Franz A. Mesmer (Dr. med. Franz Anton Mesmer; 23. Mai 1734 bis 5. März 1815; Arzt, Heiler; er wurde durch seine „magnetischen“ Kuren („Mesmerismus“) berühmt) in „Mesmergasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Ljuba-Welitsch-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06685) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Ljuba Welitsch (Kammersängerin Ljuba Welitsch; 10. Juli 1913 bis 1. September 1996; Sängerin) in „Ljuba-Welitsch-Promenade“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 21

Die bisherige Verortung der amtlich benannten Verkehrsfläche Maria-Schell-Straße in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate, wird auf Grund der geänderten Flächenwidmung aufgelassen, da dieser Bereich im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern nun als Fläche im Bau- und Grünland ausgewiesen ist. Gleichzeitig wird eine Verkehrsfläche (SCD 06598) in 1030 Wien, Gebiet Aspanggründe – Eurogate II, nach Maria Schell (Maria Schell; 5. Jänner 1926 bis 26. April 2005; Schauspielerin) in „Maria-Schell-Straße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Förderungen an die Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich EUR 1.500.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.500.000

Jahr 2023

EUR 1.500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 60.800 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik, im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 78.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderungen an das KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 900.000 (insgesamt EUR 1.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 900.000

Jahr 2023

EUR 900.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an den echoraum, Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation, im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.


Einstimmig angenommen.

Post Nr. 29

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik – Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 30

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderungen an das Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inkl. wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich EUR 283.000 (insgesamt EUR 566.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 283.000

Jahr 2023

EUR 283.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH im Jahr 2022 für den Jahresbetrieb in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an SISTERS, Verein für queer feministische Kunst und Kultur, im Jahr 2022 für HYPERREALITY, Festival für Clubculture – Vienna, in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 37

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 38

Die Förderungen an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 39

Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 40

Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 41

Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 42

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Viennale – Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2022 für die Viennale 2022 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 44

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kinoförderung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 128.500 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 47

Die Förderungen an Vienna Film Commission GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 48

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Vereine im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 531.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Vereine

Jahr

Förderung in EUR

1

Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft

2022

70.000

2

ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur

2022

51.000

3

Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffen

2022

150.000

4

Kaleidoskop – Film und Freiluft

2022

110.000

5

Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW)

2022

90.000

6

St. Balbach-Art Produktion, Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten

2022

60.000

Summe

531.000

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 49

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.511.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 50

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 51

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Post Nr. 52

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 53

Das Vorhaben „Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen“ im Jahr 2022 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 309.000 wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 54

Die Förderungen an die Sigmund Freud Privatstiftung in den Jahren 2022 bis 2023 für den Museumsbetrieb in der Höhe von jährlich EUR 350.000 (insgesamt EUR 700.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 350.000

Jahr 2023

EUR 350.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 55

Die Förderung an MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2022 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 56

Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten und Projekte in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 57

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 58

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Jahr 2022 für deren Forschungs- und Vermittlungsarbeit in der Höhe von EUR 401.400 (Stiftungsbeitrag der Stadt Wien) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 59

Die Förderungen an den Verein „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ in den Jahren 2022 bis 2024 für das Projekt „Complexity Science“ in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

Jahr 2024

EUR 500.000

 

Die Bedeckung der Förderbeträge in den Jahren 2022 und 2023 ist gegeben. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 60

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2022 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig angenommen.

Nachtrag

Post Nr. 61

Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Vereine/Institutionen im Jahr 2022 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.010.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr.

Verein/Institution, Ankerzentrum

Jahr

Förderung in EUR

1

IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23

2022

200.000

2

Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS

2022

200.000

3

Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2022

120.000

4

Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park

2022

150.000

5

Wohnservice Wien Ges.m.b.H., Kulturlabor Gemeindebau

2022

140.000

6

Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik

2022

200.000

Summe

1.010.000

Geteilte Abstimmung: Alle Ankerzentren mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Red Carpert Art Award Verein– einstimmig angenommen.

Post Nr. 62

Die Förderung an das WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit inkl. Donauinselfest, Maifest, Kreativmesse und Kunst-Kultur-Meile Donaukanal in der Höhe von EUR 1.880.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.880.300 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2022 durch den Gemeinderat bedeckt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 63

Die Förderung an „oca: migrations, minorities, arts“ im Jahr 2022 für das kültüř gemma! Programm in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 64

Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich EUR 135.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 135.000

Jahr 2023

EUR 135.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 65

Die Förderungen an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 2.060.000 (insgesamt EUR 4.120.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 2.060.000

Jahr 2023

EUR 2.060.000

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.060.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2023 durch den Gemeinderat bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 66

Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 16.380.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 16.380.000 ist bedeckt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 67

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 68

Die Förderungen an die Kunsthalle Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2024 für Jahresprogramme in der Höhe von jährlich EUR 4.200.000 (insgesamt EUR 12.600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 4.200.000

Jahr 2023

EUR 4.200.000

Jahr 2024

EUR 4.200.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Post Nr. 69

A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.400.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 8.400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP ) angenommen.

Details zu den Vereinigten Bühnen: In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergab sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus.

Natürlich muss die Stadt die durch Corona ins Straucheln geratenen Kulturbetriebe jetzt stützten. Die Großen aber unbedingt auch die Kleinen und Freien. Das Versprechen, das die Stadträtin auch bei den Kleinen und Freien großzügig sein wird, war die Basis, damit wir Grünen dem Antrag der VBW für akut Hilfe zustimmen.

Insgesamt macht die Förderung Vereinigten Bühnen etwa 18% des gesamten Kultur und Wissenschaftsbudget der Stadt Wien aus. Das ist sehr viel.
Angesichts dessen muss man sich in einem
Kulturentwicklungsplan für Wien 2030 auch überlegen, welche Rolle diese Institution in Zukunft spielen soll. Wie soll sie ausgerichtet sein? Welche künstlerische Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Ist deren künstlerische Wert für die Stadt so hoch einzuschätzen, dass nahezu 1/5 des Gesamtbudgets nur in diese Institution fließt, die einerseits kommerzielle Musicals an verschiednen Standorten präsentiert und andererseits Barockopern im Theater an der Wien.

Man könnte die Analyse des Rechnungshofes fürs Theater an der Wien ernst nehmen und sich überlegen, wo es möglich wäre doch für mehr Spieltage zu öffnen, zB. mit einem gemischteren Programm (mehr Konzerte, mehr internationale Kooperationen, inhaltlich Richtung modernes Musiktheater öffnen). Stattdessen dürfte es more of the same geben.

Ich finde es schade, dass es der Stadträtin nicht gelungen ist mit den Vereinigten Bühnen – wie es der Bund beim Theater in der Josefstadt gemacht hat – klare Rahmenbedingungen zu vereinbaren, wie das Haus in Zukunft strukturelle Missstände verändern kann. Stattdessen legt Kaup Hasler alles in die Hände der neuen Intendanz von Stefan Herheim für die Oper und den bewährten Christian Struppeck fürs Musical. Eine verpasste Chance kulturpolitische Akzente zu setzen! Eine verpasste Chance, die das Ungleichgewicht im Kulturbudget fortschreibt.

Post Nr. 70

A) Für die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.413.000 und eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 137.000 genehmigt.

B) Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m. b. H. im Jahr 2021 für die Verlustabdeckung 2020/21 sowie Vorperioden in der Höhe von insgesamt EUR 2.750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Meine Einschätzung dazu: Das Theater in der Josefstadt steht im Eigentum des Vereins „Freunde des Theaters in der Josefstadt“ sowie der Stiftung „Theater in der Josefstadt – Privatstiftung“. Gesellschafter sind einerseits die Stiftung „Theater in der Josefstadt“ andererseits die Stadt Wien und der Bund. Diese Konstruktion besteht seit 2005. Schon damals wurde sie entwickelt um das Theater zu entschulden und strukturelle Mängel auszubessern.

Nach mehr als 16 Jahren gibt es nun erneut Re-organistaionsbedarf. Kontinuierlich steigende Personalkosten und spezifische Planungen haben schon vor Corona zu einem Minus in der Bilanz von ca 3,2 Mio Euro geführt. Mit Corona kamen weitere 2,3, Mio. dazu, da das Theater hat sonst einen hohen Eigendeckungsanteil hat, der großteils weggefallen ist.

Der Bund und die Stadt haben sich mit den BetreiberInnen geeinigt das Minus zu jeweils 50% unter bestimmten Auflagen aufzufangen:

  • Erstellung einer Fortbestandsprognose und Analyse des maximalen Einsparungspotenzials mit dem Ziel ausgeglichener Jahresergebnisse ab der Saison 2021/2022

  • Monatliches schriftliches Reporting der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat sowie Verbesserungen beim vierteljährlichen Reporting in den Aufsichtsratssitzungen
  • Erarbeitung und Umsetzung einer ergebnisoffenen Strukturreform unter Berücksichtigung aller Basisdokumente (insbesondere der Stiftungsurkunde), um weitere Einsparungspotenziale zu identifizieren und den Eigendeckungsdruck von der Bühne zu nehmen; damit u.a. Festschreiben einer Ausschreibungspflicht für die Geschäftsführungsposten
  • Im Zuge dessen: Überprüfung von Alternativen zum derzeitigen Repertoire-/Premierensystem

Auf der Basis solcher klarer Vereinbarungen haben wir dem Antrag zugestimmt. In erster Linie muss jetzt mal das Kulturleben in der Stadt wieder auf die Beine kommen.

Aber natürlich gilt auch hier: langfristig müssen wir uns in einem Kulturentwicklungsplan für Wien überlegen wie die Gelder in Zukuft aufgeteilt werden und welche Institutionen mit welchen Schwerpunkten von der Stadt im besonderen Maße unterstützt werden sollen.

Noch sieht an leider wenig Aktion der Stadträtin in Richtung einer solchen Strategieentwicklung. Ich bleibe dran und werde weiter einfordern über Budgets und inhaltliche Schwerpunkte öffentlich und transparent zu diskutieren.

Post Nr. 71

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 72

Die Förderung an Filmfonds Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 73

Die Förderungen an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 400.000 (insgesamt EUR 800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 400.000

Jahr 2023

EUR 400.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 74

Die Förderungen an das Filmarchiv Austria in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 200.000 (insgesamt EUR 400.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 200.000

Jahr 2023

EUR 200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 75

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

kulturauschuss.transparent – September 21

Der Kulturausschuss Anfang September 21 tagte zur Abwechslung nicht im Rathaus. Es gab einen vor Ort Besuch im Volkstheater: Theaterintentant Kay Voges zeigte sein neu- renoviertes  Haus und präsentierte überblicksmäßig das Programm.

Die Tagesordnung selbst bot nicht viel Diskussionsstoff – alle Ausschussmitglieder waren sich großteils einig, dass die Förderungen in der Tagesordnung wie  vorgeschlagen vergeben werden sollen.

Nur für eine Ehrenbürgerschaft für Elfriede Jelinek konnte sich die FPÖ nicht erwärmen.

Irritierend war nur die Frage wie ernst die Sozialdemokratie die Instrumente der Demokratie nimmt:
Eine Woche VOR dem Auschuss und damit VOR der Beschlussfassung – verkündeten Bürgermeister und Stadträtin, dass Elfriede Jelinek Ehrenbürgerin werden soll. Natürlich sind wir Grünen inhaltlich dafür.  Als Abgeordnete frage ich mich aber schon, wozu wir dann noch in den Auschuss gebeten werden, und der Tagesordnungspunkt als „vertraulich“ markiert ist, wenn die SPÖ selbst die Inhalte öffentlich macht, bevor sie  noch diskutiert worden sind. In der Gemeidneratssitzung am 22.9. 21 wurde dann der finanle Beschluss zur Ehrenbürgerschaft gefasst – natürlich mit einer Gegenrede der FPÖ – diese war aber auch vertraulich, daher kann dazu leider keine weiteren Details schreiben.(Artikel dazu)

Das scheint System zu haben: auch, dass es eine neue Ausschreibung für die Vienna Club Commission geben wird, erfährt die erstaunte und engagierte  Abgeordnete leider nur aus den Medien. Natürlich einen Tag VOR einer Diskussion  über eine Weiterförderung der VCC im Ausschuss und natürlich ohne ausführlichen Evaluationsbericht über deren Arbeit in den letzten Jahren.

Immerhin 2 Tage NACH dem Kultur-Ausschuss wird dann doch noch ein Kurzbericht über die Arbeit der VCC in der letzten Förderperiode nachgereicht – in den Medien…

Ja, ich habe dieses Demokratiedefizit angemerkt – ich hoffe beim nächsten Ausschuss gelingt es besser die demokratischen Instrumente und die Medienarbeit in geregelter Abfolge zu koordinieren.

 

Post Nr. 1
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für das Center Management in der Höhe von EUR 20.720,51 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 2
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH im Jahr 2021 für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 3
Die Förderung der drei Kinder- und Jugendbuchpreise sowie des Illustrationspreises der Stadt Wien einschließlich des Ankaufs der prämierten Werke und der Juryhonorare im Jahr 2021 in der Höhe von EUR 21.300 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 2.300.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2022 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5
Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs betreffend ausgewählte Aspekte der Kulturförderungen in den Ländern Burgenland und Niederösterreich sowie in der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2021 bis 30.06.2021 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen.


Post Nr. 7
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung zwischen der Magistratsabteilung 7 – Kultur und der Friedhöfe Wien GmbH zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen baulichen und gärtnerischen Erhaltung der von der Stadt Wien besonderen Persönlichkeiten zur Verfügung gestellten Ehrengräbern, ehrenhalber gewidmeten und Historischen Gräbern auf Wiener Friedhöfen wird genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

A) Für die Förderung an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH für Kunst im öffentlichen Raum wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 800.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 400.000 zu decken ist.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Kunst im öffentlichen Raum GmbH im Jahr 2021 für Kunst im öffentlichen Raum wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 300.000 um EUR 800.000 auf sohin insgesamt EUR 1.100.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2021 gegeben.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen(gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 9

A) Das Vorhaben “Vienna Club Commission“ wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

B) Der Magistrat wird zur Durchführung des damit verbundenen Vergabeverfahrens und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

Einstimmig angenommen.

Wir wollen mehr: eine Kulturstrategie, ein Gendermonitoring und mehr (Kultur-)Räume. Anmerkungen zum Kulturbericht der Stadt Wien.

(Anmerkungen zum Rechnungsabschluss 2020 im Bereich Kultur, am 28.7.2021)

Zunächst möchte ich mich einmal bedanken, dass der Kulturbericht 2020 heuer vergleichsweise früh zugestellt wurde!

Danke an die MitarbeiterInnen der MA7. Ich weiß wieviel Arbeit hinter diesem Bericht steckt.

Was lesen wir aus dem Kulturbericht an Positiven:

– Förderungen wurden trotz COVID Verschiebungen und Begrenzungen von Events weiter ausgezahlt. Danke dafür!

– Die unkompliziert adhoc entwickelten COVID Stipendien sind breit angenommen worden – an die 3000 Personen haben dafür eingereicht – immerhin 2 310 Stipendien konnten vergeben werden! Damit ging ein Betrag von ca 6,3 Mio direkt an die KünstlerInnen und Künstler – das war wirklich gut.

Ich freue mich sehr, dass das letzten Jahr gelungen ist. Und bedanke mich hier für die Arbeit der Stadträtin Veronica Kaup Hasler und damaligen dem Kultursprecher der Grünen Martin Margulies für die Initiative und ein besonderer Dank noch einmal an die KollegInnen in der MA7, die all diese zusätzlichen Förderanträge professionell abgewickelt haben.

Was dieser Antrag an die Stipendien gezeigt hat, ist, dass – nicht nur im COVID Jahr – eine Kulturförderung, die sich vor allem an EVENTs orientiert, nicht sehr nachhaltig ist.

Wir haben es gesehen: wenn die Häuser geschlossen werden, wenn Zusammenkünfte gesundheitliche Gefahren bieten zeigen sich die prinzipiellen Schwächen der Kulturförderung:

Wir haben institutionalisierte KünstlerInnen und Künstler, die an Häusern oder in fixen Strukturen verankert sind. Die können wir gut auffangen. Da gibt es – mit ein bissl Kreativität – Möglichkeiten, damit trotz der Krise, die Existenz gesichert ist, zumindest was die Fixkosten betrifft.

Und dann gibt es die eh oft schon prekär arbeitenden Freien und auch viele kleinere Vereine, deren Existenz auch in guten Zeit auf viel Engagement und Selbstausbeutung beruht. In schwierigen Zeiten,  wenn das Einkommen über die künstlerische Tätigkeit wegfällt und das Einkommen über andere Brotjobs (zB. in der Gastronomie) auch wegfällt, stehen sie plötzlich vor dem Nichts.

Die Covid Stipendien waren hier ein erster Schritt,

  • wenn wir in Zukunft mehr Resilienz,
  • mehr Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb erhalten wollen,
  • wenn wir die lebendige vielfältige Szene in Wien,
  • die Möglichkeiten für Experimente,
  • wenn wir Wien als Schmelztiegel der Kreativität,
  • Wien als Stadt für künstlerischer Innovation und kulturelle Vielfalt erhalten wollen,
  • dann müssen wir auch über die Zukunft nachdenken.

Es braucht ein Nachdenken, wie man mehr Nachhaltigkeit in die Kultur-Föderlandschaft bringen kann: Wie man vom Druck des ewig neuen dauernden Neu-produzieren weg kommen kann,
wie Künstlerinnen und Künstler – Kulturtätige, wie es jetzt heißt – wie Kulturtätige aus der durch Förderkriterien verursachten Gehetztheit herauskommen.

Und welche Schwerpunkte die Stadt in Zukunft legen will:

  • Wie positionieren wir uns gegenüber den Bundesinstitutionen?
  • was zeichnet Wien als Stadt der Kultur aus?
  • wer soll mit den Produktionen hier angesprochen werden?
  • wer soll sich kulturell äußern können?
  • welche Diskurse wollen wir verstärken?

Lauter Fragen, die in der Erarbeitung einer Kulturstrategie, einem Kulturentwicklungsplan für Wien gestellt werden.
Hoffentlich können wir sie mit dem Kulturentwicklungsplan auch beantworten. 

Ein Versuch ist es jedenfalls wert.
Wir müssen das Spezifische am Wiener Kulturangebot heraus zu arbeiten, um auch in Zukunft Kulturhauptstadt in Europa sein zu können.

Man muss es zu mindest versuchen.
Am besten mit möglichst vielen Kulturtätigen aus Wien und natürlich auch mit Ideen aus anderen Ländern.

Deshalb bringen wir hier heute einen Antrag zum Aufsetzen eines partizipativ erarbeiteten Kulturentwicklungsplans für Wien ein.

Und noch ein Thema fällt auf.

„FAIR PAY für alle“ ist eine alte Forderung  der Interessensgemeinschaften aller Kultursparten

Fair Pay heißt einerseits, dass es prinzipiell möglich ist von dem Honorar für seine Arbeit die Existenzkosten abzudecken, dass ist bei aller Bemühung im Kulturbereich oft nicht der Fall – In meiner letzte Rede vor Weihnachten dazu hab ich das ausgeführt – und dann hat es noch einen anderen Aspekt:

Es geht bei fair pay auch um Gendergerechtigkeit – oder herunter gebrochen darum wieviel Geld Frauen vom Kuchen der Förderungen bekommen.

Kurz gesagt, ich verrate es vorab, es schaut auch 2021 noch nicht so gut aus:

Im Filmbereich hat sich die Gruppe FC Gloria jahrelang eingesetzt, um konkret Förderquoten für Frauen zu erreichen. Sie haben selbst Studien gemacht und detailliert aufgelistet – wo die Probleme liegen.

Der Gender Report zeigte das, was wir bei FC Gloria schon lange sagen: es handelt sich um ein strukturelles Problem, denn wo mit wenig Geld gearbeitet wird, ist die Geschlechtergerechtigkeit besser als dort, wo es um höhere Budgets geht.“ (zit nach: https://www.austrianfilms.com/interview/katharina_mueckstein/film_gender_report/2012_2016)

Ein erster Erfolg ist, dass mit 1. Juli ein neues Modell zur Fördervergabe des Österreichischen Filminstituts in Kraft tritt. „Die Verankerung von ‚Gender-Budgeting‘ in den Förderrichtlinien des Österreichischen Filminstituts wird entscheidend zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Vielfalt in der Filmbranche beitragen“, bemerkte dazu Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft. „Ziel ist es, für 2021 und 2022 mindestens 35 Prozent und im Jahr 2023 mindestens 40 Prozent der Fördermittel unter den Gesichtspunkten von „Gender Budgeting“ zu vergeben.“

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem zähe Verhandlungen vorausgingen.

Und was noch wichtiger war: es gab konkrete DATEN:

  • wieviele Frauen bekommen Projekte,
  • wie hoch sind die tatsächlichen Beträge,
  • die den Frauen für ihre Projekte zugestanden werden

konkret aufgelistet in Zahlen.

Und siehe da, wenn man so genau hinsieht, fällt auf, dass es da deutliche Mängel gibt. Produktionen von Frauen wurden weniger wichtig eingeschätzt und erhielten dadurch auch weniger Geld … dem begegenet der österr. Filmfonds jetzt mit „Gender Budgeting“  in den Förderkriterien!

Ähnliches berichten auch die Frauen von „Kill the Trauerspiel“ – eine Gruppe die sich für Geschlechtergerechtigkeit und Diversität auf und hinter den Bühnen einsetzt.

Sie beschäftigen sich mit unterschiedlichen Verdienst und Auftrittsmöglichenkeiten von Kulturtätigen im darstellenden Bereich: Schauspielerinnen, Regisseurinnen, Intentantinnen – je höher die Verdienstmöglichkeit, desto geringer der Frauenanteil. Das gilt auch im Theater, im großen wie im kleinen.

Zum Beispiel konnte das Theater der Jugend für die vergangene Saison keine einzige Regisseurin finden. Keine einzige Regisseurin in allen Produktionen im Renaissancetheater und im Theater im Zentrum.

Das entspricht nicht der Anzahl der Studierenden.

Das ist ein Missstand.

Das passiert, wenn man nicht hinsieht.
Natürlich macht das kein Intendant absichtlich.
Aber wir brauchen ein Instrumente, um auf sowas aufmerksam zumachen, um sowas zu verhindern.

Was können Instrumente dafür sein? Statistische Zahlen – genaue DATEN zum Beispiel.

 Derzeit sind derart detaillierte Daten leider nicht aus dem Kulturbericht herauszulesen.

Wenn wir im Bericht einen groben Überblick bekommen, ob Frauen oder Männer eine „Leitungen“ innehaben.
Leider ist nicht ausgewiesen, wer die künstlerische und wer ein geschäftsführende Leitung hat.
es ist nicht ausgewiesen, wieviel die jeweilige Person tatsächlich verdient.
Bei den Großbühnen Wien zeigt der Kulturbericht zB. nur an, dass wir tatsächlich hier 5 Förderungen vergeben: in der Leitung befinden sich 2 Frauen und 9 Männer – das ist für die unvoreigenommene Leserin schwierig zu interpretieren: 11 Personen leiten offenbar 5 Häuser – aber wer genau tut dort was und vor allem, wer verdient da wieviel?

Ja, wenn es, um öffentliche Gelder geht, muss transparent sein, wie hoch ein Leitunsgsjob dotiert ist , inkl. der Überstunden und andere Gratifikationen.
Alle Genderbudget-Expertinnen wissen, dass es genau hier harckt. Nicht im Überblick – sondern im Detail.

Wenn wir – was demokratisch notwendig ist – wollen, dass die Fördergelder entsprechend der gesellschaftlichen Verteilung an Frauen und Männern vergeben werden, wenn wir als Stadt im 21. Jahrhundert dahinter stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtig sind, dann müssen wir uns der Herausforderung stellen:

Das ist keine Kritik an den Mitarbeiterinnen der MA7, die haben sich nach besten Gewissen bemüht aufzuzeigen, was da ist. Aber wir haben einfach nicht genug konkrete Daten.

Hier gehts um die Kriterien für die Datenerhebung. Wir brauchen differenzierte Kriterien.

In New York hat es die Förderpolitik geschafft – von jedem Antragsteller und jeder Antragstellerin konkrete Daten zu erhalten.  Damit haben sie einen Überblick über die tatsächlich erreichten Förderziele erhalten. In den kapitalistischen USA war das möglich.

Unser Ziel in Wien muss sein:

Zuerst Daten erheben und dann Förderkriterien anpassen!

Und ja, es braucht das nicht nur einmal – sondern konsequent – regelmäßig, um Entwicklungen zu sehen und evt. gegensteuern zu können.

Der Bund hat sich schon im November letzten Jahres darauf geeinigt, derartige, genaue (!!!) Daten zu erheben.

Das sollten wir in Wien doch auch schaffen.

Deshalb stellen wir hiermit den Antrag auf die Wiedereinführung eines ausführlichen Gendermonitoring für den Kulturbereich in Wien.

Ich bitte um ihre Zustimmung.

Und noch ein letztes Zukunftsthema möchte ich ansprechen:

Wien will neue Orte für Kreativität schaffen:
Daher sollten wir darüber nachdenken, wie wir die Räume und Häuser, die schon da sind, wie diese Räume, die sich schon im Besitz der Stadt befinden für kulturelle Nutzungen zugänglich machen können. Bevor wir diese schon im Besitz der Stadt befindliche Gebäude billig verschärbeln.

Das Jagdschloss Magadelenenhof ist zum Beispiel so ein Haus – ja, es ist ruhig gelegen – aber gibt es nicht viele Projekte, die genau so eine Ort suchen, wo man konzentriert an einem Thema arbeiten kann?

Ich sag nur Sanatorium Purkersdorf, oder das Südbahnhotel am Semmering….oder die Bespielung des Cobenzl

Der Magdalenenhof ist denkmalgeschützt. Er hat eine lange Geschichte und er hat als Positivum ein Landgut, einen Gastronomiebetrieb direkt in der Nachbarschaft – das heißt er wird frequentiert – täglich!

Es ist ein Ort, der sicher ein bissl Kreativität braucht, aber er könnte ein kulturelles Kreativ-Märchenschloss werden.

Wir wollen, dass man solche Kleinodien für zukünftige Generationen erhält und nicht von Oligarchen privatisieren lässt.

Daher stellen wir noch einen dritten Antrag am heutigen Tag: Den Antrag zur Erhaltung des Magdalenenofs – natürlich inkl. eines kreativen Nutzungskonzepts!

Wir hoffen auf ihre Zustimmung.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

kulturausschuss.transparent – Juni 21

Der Kulturausschuss im Juni 21 bringt eine große Überraschung: obwohl der Wiener Kultursommer – das riesige Post-Corona Festival auf 40 Bühnen in Wien schon mit 6 Millionen gefördert wird, soll es da noch ein Zubrot geben. Der rgermeister wünscht sich ein großes prominent besetztes Eröffnungskonzert für den Kultursommer und verlangt dafür kurzerhand nochmals 209.000 €.

Dazu ist zu sagen: eine Extra-Förderung von über 200.000 Euro für ein Eröffnungskonzert, auf das offensichtlich im Konzept des Wiener Kultursommers vergessen wurde, ist mir nicht nachvollziehbar.

Hier wird nach dem Motto agiert:

Wenns der Bürgermeister braucht, dann wird das Geld plötzlich herbeigezaubert. Ohne Bürokratie.

Dieses Geld fehlt im Kulturbudget dann den vielen kleinen Kulturinstitutionen, die durch Corona gelitten haben und sich mühsam für jede Förderung durch die Bürokratie kämpfen müssen. Wir wollen eine faire und transparente Verteilung von Geldmitteln für große und für kleine Kulturinstitutionen und für Freie. Deshalb haben wir Grüne da dagegen gestimmt.

Auch erstaunlich: ein Fussball-Verein im 21.Bezirk geht neue Wege und gründet mit „Kultur am Platz“ eine Initiative, bei der Fussballspielen und Kulturgenuss zusammenkommen – Fussball und Kultur an einem Ort mit dem Ziel einander näher zu kommen, Gemeinsamkeiten zu finden und zu verstärken. Kurz gegenseitig voneinander zu profitieren – wer ist gegen solche integrativen Initiativen? Natürlich ÖVP und FPÖ!

Hier die Details aus dem Ausschuss:

Post Nr. 1

1) Antrag von GR Stefan Berger und GRin Veronika Matiasek betreffend Sanierungskonzept Gartenbaukino

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (FPÖ dafür) abgelehnt, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 2

Die Förderung an wasbishergeschah.at – Verein für Historische Bildungsarbeit im Jahr 2021 für das Projekt „www.wasbishergeschah. Ein Social Media-basiertes Instrument der historischen Bildungsarbeit“ in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und FPÖ (gegen ÖVP) angenommen.

Post Nr. 3

Die Förderung an das Institut für Kulturstudien im Jahr 2021 für das Projekt „Für ein soziales Österreich“: Filmische Quellen zur Geschichte der Arbeitnehmer*innenvertretungen in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 4

Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags und der bereits genehmigten Erhöhung des Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.332.000 um EUR 60.000 auf sohin insgesamt EUR 1.392.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Für die Neuausstattung der öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe 4, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.797.000 um EUR 500.000 auf sohin insgesamt EUR 2.297.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 7

Die Förderung an die Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not im Jahr 2021 für das Kulturhaus Brotfabrik in der Höhe von EUR 84.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 06466) in 1010 Wien, platzartige Fläche im Bereich Fichtegasse zwischen Hegelgasse und Schellinggasse, wird nach Herwig Zens (Mag. art Herwig Zens; 5. Juni 1943 bis 24. September 2019; Bildender Künstler, Hochschullehrer) in „Herwig-Zens-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Der Bildungscampus (SCD 21979) in 1030 Wien, Adolf-Blamauer-Gasse, wird nach Aron Menczer (Aron Menczer; 18. April 1917 bis 7. Oktober 1943; Erzieher und Leiter der Jugendalijah-Schule Jual, Opfer der Shoah) in „Bildungscampus Aron Menczer“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06005) in 1030 Wien, Teilabschnitt der Karl-Farkas-Gasse zwischen Hermine-Jursa-Gasse und Karl-Farkas-Gasse 10, wird nach Josef Staribacher (Dipl.-Vw. Dr. rer. Prof. Josef Staribacher; 25. März 1921 bis 4. Jänner 2014; Jurist, Gewerkschafter, Politiker. In den von Bruno Kreisky geführten Bundesregierungen wirkte er 13 Jahre lang als Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie.) in „Staribacherstraße“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 11

Die Stiegenanlage (SCD 06754) in 1060 Wien, in der Capistrangasse, wird nach Ilse Pisk (Ilse Pisk; 17. Februar 1892 bis 1942; Fotografin; besaß ein Atelier in Mariahilf. Sie wurde von den Nationalsozialisten ermordet.) in „Ilse-Pisk-Stiege“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 12464) in 1120 Wien, Fußweg im Bereich zwischen Tivoligasse und Bonygasse, wird nach den Geschwistern Spitzer (Die Schwestern Adelina Spitzer (1868 bis 1942), Ida Hager (1875 bis 1942) und Franziska Spitzer (1878 bis 1942) wurden im Holocaust ermordet. Gemeinsam mit ihrem Bruder David Spitzer betrieben sie die Margaretner Lichtspiele.) in „Geschwister-Spitzer-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 06826) in 1200 Wien, im Bereich zwischen Gasteigergasse und Rebhanngasse, wird nach Philomena Haas (Philomena Haas; 4. Juli 1881 bis 24. November 1973; Politikerin. Die Mutter des Widerstandskämpfers Otto Haas wurde während der Zeit des Nationalsozialismus politisch verfolgt und inhaftiert.) in „Philomena-Haas-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche (SCD 12371) in 1210 und 1220 Wien, zwischen Wagramer Straße und Hofstättenweg, wird in „Alte Leopoldauer Schleife“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für das ZOOM Mobil in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Förderungen an die Theater Lilarum GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 250.000 (insgesamt EUR 500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 250.000

Jahr 2023

EUR 250.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 250.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 940.000 und 2023 in der Höhe von EUR 440.000 (insgesamt EUR 1.630.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 250.000

Jahr 2022

EUR 940.000

Jahr 2023

EUR 440.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker im Jahr 2021 für das Sommernachtskonzert in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderungen an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 500.000 (insgesamt EUR 1.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 500.000

Jahr 2023

EUR 500.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderungen an den Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 140.000 (insgesamt EUR 560.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 140.000

Jahr 2023

EUR 140.000

Jahr 2024

EUR 140.000

Jahr 2025

EUR 140.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

Die Förderungen an die TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 945.000 (insgesamt EUR 3.780.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 945.000

Jahr 2023

EUR 945.000

Jahr 2024

EUR 945.000

Jahr 2025

EUR 945.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderungen an die „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 700.000 (insgesamt EUR 2.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 700.000

Jahr 2023

EUR 700.000

Jahr 2024

EUR 700.000

Jahr 2025

EUR 700.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2021 Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 500.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über die Anhebung von Förderungen in der Höhe von jeweils höchstens EUR 70.000 abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 24

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.970.000 um EUR 83.000 auf sohin insgesamt EUR 2.053.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

Gemäß §13.(7) 6. des Wiener Museumgesetzes hat das Kuratorium der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien vorzulegen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderungen an den Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 150.000 (insgesamt EUR 600.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 150.000

Jahr 2023

EUR 150.000

Jahr 2024

EUR 150.000

Jahr 2025

EUR 150.000

 

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 für Freude! Eröffnung des Kultursommers Wien in der Höhe von EUR 209.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP (gegen Grünen und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

1) Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA und GR Dr. Josef Mantl, MA betreffend Volkskundemuseum.

2) Bericht Amtsf. StRin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und FPÖ (gegen Grünen und ÖVP) angenommen.

Post Nr. 30

A) Für die Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags Wissenschaft Stipendien für die Gewährung von Förderungen in Form von Wissenschaftsstipendien im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 40.000 genehmigt.

B) Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 170.000 um EUR 40.000 auf sohin insgesamt EUR 210.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Wissenschaftsstipendien aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Fußballverein 1210 Wien im Jahr 2021 für „Kultur am Platz“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS und Grünen (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an „Vienna.ACTS“, Verein zur Förderung von Kunst, im Jahr 2021 für das Festival Wiener Mischkulanz in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, Grünen und ÖVP (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik, für das Wien Modern Musikfestival im Jahr 2021 wird im Voranschlag 2021 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.

B) Die Förderungen an Wien Modern, Verein für neue Musik, in den Jahren 2021 bis 2023 für das Wien Modern Musikfestival in der Höhe von jährlich EUR 1.000.000 (insgesamt EUR 3.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2021

EUR 1.000.000

Jahr 2022

EUR 1.000.000

Jahr 2023

EUR 1.000.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderungen an die Tanzquartier Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 3.200.000 (insgesamt EUR 12.800.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 3.200.000

Jahr 2023

EUR 3.200.000

Jahr 2024

EUR 3.200.000

Jahr 2025

EUR 3.200.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

Die Förderungen an die Schauspielhaus Wien GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 1.750.000 (insgesamt EUR 7.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

 

Jahr 2022

EUR 1.750.000

Jahr 2023

EUR 1.750.000

Jahr 2024

EUR 1.750.000

Jahr 2025

EUR 1.750.000

 

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 36

A) Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Aktivitäten des Museums wird im Voranschlag 2021 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 160.000 genehmigt.

B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Jüdische Museum der Stadt Wien GmbH im Jahr 2021 für die Aktivitäten des Museums wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 3.740.000 um EUR 160.000 auf sohin insgesamt EUR 3.900.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Die Helden vom Sockel stoßen – ein Plädoyer für eine Neukonzeptionierung der Erinnerungspolitik in Wien

Der öffentliche Raum ist, wo wir als Gesellschaft zusammenkommen:

  • Wem wird hier Platz geboten?
  • Warum stellen wir (alte) weiße Männer in Stein oder Bronze im öffentlichen Raum auf?
  • Wer wird damit Teil der offiziellen Erinnerung, der offiziellen Geschichte der Stadt?

Antike Tradition

Nach den in Stein gehauen Göttern und Göttinnen der Antike begannen Feldherren und Imperatoren sich selbst gottähnlich und damit unhinterfragbar in den öffentlichen Raum zu platzieren. Hier sollte jedem Vorbeikommenden klar gemacht werden, wer hier was zu sagen hat. Diese Tradition der Heldenverehrung hat sich in der westlichen Welt zumindest bis in Mitte des letzten Jahrhunderts erhalten.

Statuen heute

Inzwischen hat sich der öffentliche Diskurs so weit verändert, dass es kaum mehr möglich ist, aktuelle Würdenträger*innen, Politiker*innen (in westlichen demokratischen Gesellschaften) oder König*innen als Statuen im öffentlichen Raum zu platzieren – und damit den sie umgebenden Raum als den ihren zu definieren. Ganz im Gegenteil, Heldenstatuten werden gekippt, wie im Zuge der „Black Lives-Matter Demonstrationen“ in den USA oder ironisiert wie die Trumpstatuen in New York und London.

Verehrung statt Kontext?

Eine demokratische Stadt im 21. Jahrhundert, als welche sich Wien versteht, muss sich deshalb die Frage stellen – wie sie die Geschichte der Stadt und der hier Lebenden erinnern will.

Ist die patriarchale Heldenverehrung vergangener Jahrhunderte noch das Mittel der Wahl?

Ist das Präsentieren mehr oder weniger umstrittener Persönlichkeiten, mittels bombastischer Sockel auf Überlebensgröße erhöht, in Heldenpose, die Form der Geschichtsbetrachtung, die wir aufrechterhalten und künftigen Generationen vermitteln wollen? Kann so eine Pose die Komplexität einer Person und ihrer Taten bzw. ihre Zeit tatsächlich darstellen?

Ich sage nein!

Spätesten seit den 1980er Jahren hat sich in der Geschichtswissenschaft in Österreich eine Abkehr von Majestätsgeschichte durchgesetzt: Geschichte wird von vielen gemacht! So muss sie auch erzählt werden. Um ein umfassendes Bild einer Epoche zu erreichen, müssen wir verschiedene Blickwinkel, verschiedene Erfahrungshorizonte zulassen und herausstreichen. Wenn Geschichte nicht verstaubt und entfernt wirken soll, braucht sie ständigen Diskurs und Interdisziplinarität.

Erinnerungspolitik muss  Auseinandersetzung motivieren.

Eine moderne, demokratische Erinnerungspolitik muss sich trauen, die Denkmäler des 19. Jahrhunderts in Frage zu stellen. Noch besser, sie aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, um wieder Platz für Neudefinitionen frei zu machen.

Statt Statuten zur Repräsentation von Macht, Führung und Erhabenheit einzelner über viele, braucht es öffentliche Diskursräume. Es braucht immer wieder neue Interventionen an historisch relevanten Orten.

Lueger in den Skulpturengarten

Deshalb plädiere ich dafür, Statuten von konkreten Persönlichkeiten in Wien aus dem öffentlichen Raum zu verbannen – an einen gemeinsamen Erinnerungsort. Ein Skulpturengarten der Geschichte der alten weißer Männer (und der ganz wenigen Frauen). Dort können die Statuten kontextualisiert und in Verbindung zueinander gebracht werden, das Machtgeflecht kann erläutert werden. Die vergangenen Heldenposen können dort als das decouvriert werden, was sie sind: Konstrukte, die es zu überwinden gilt. Selbst, wenn es wohl schwer gelingen kann, die gesamte Komplexität einer politischen Figur zu erfassen – schafft die Form der Darstellung in einem Skulpturengarten auch symbolisch einen klaren Rahmen für die Rezeption: Was hier gezeigt wird, ist konstruiert. Es ist ein zusammengesetztes Stückwerk aus Schlaglichtern auf Einzelpositionen.

Vor Ort könnten dann – wie im Fall Lueger – die Sockel der einstmaligen Verehrung stehenbleiben.

Ein Sockel ohne Helden.

Diese Leerstellen laden jetzige Betrachter*innen ein, sich in Beziehung zu setzen und Fragen zu stellen. Diese Leerstellen laden ein, unterschiedliche Perspektiven zu wagen und Kontexte zu verhandeln: zur Geschichte der Stadt im Allgemeinen, zur konkreten Person und zu spezifischen Erinnerungsorten im Speziellen.

Leerstellen sind ein Kommunikationsangebot.

Sie geben Raum, um beispielsweise den Antisemitismus und seine Verankerung in der Stadtgeschichte zu reflektieren.

Leerstellen erzeugen Spannung und machen neugierig.

Ohne Neugier kann kein Geschichtsbewusstsein entstehen.
Ohne Möglichkeit für heutige Bewohner*innen die kollektive Erinnerungserzählung mitzuschreiben, werden Denkmäler vergangener Generationen zu gesichtslosen Steinhaufen.

Lebendige Erinnerungskultur braucht ständige Auseinandersetzung.

Lebendige Erinnerungskultur braucht den öffentlichen Diskurs.

 

Der Text ist im Rahmen der regelmäßigen Aktion der Grünen Innere Stadt „Das Mädchen mit dem roten Mantel“ zur Kontextualisierung des Luegerdenkmals entstanden.  Die Grünen Innere Stadt öffenen auch ihre Website als Diskursplattform zur Erinnerungskultur.

 

kulturausschuss.transparent – April 21

Der Kulturausschuss im April 21 war von zwei Schwerpunkten getragen:
Die Diskussion um zwei von den Grünen gestellte Anträge (Arbeitsstipendien ausbauen und Gleichstellungsmonitor für Kulturförderungen) und eine Reihe von Verkehrsflächenbenennungen.

Zuerst zu den Grünen Anträgen (Post 1 und Post 2):

Ad Post 1 Arbeitsstipendien:
Anlässlich der anhaltenden COVID Krise hatten meine KollegInnen und ich schon einmal vor Weihnachten und dann ein zweites Mal im Jänner folgenden Antrag im Gemeinderat gestellt: die im Jahr 2020 zusätzlich eingeführten Arbeitsstipenden sollen auch im Jahr 2021 weiter vergeben werden (der Antrag hängt anbei).
Der Hintergrund: Das Verbot für öffentliche Events (im Innen- und Außenbereich) bedeutet für viele Künstler*innen ein de facto Arbeitsverbot. Verschärft wird die Situation, dass ein Großteil der Förderungen – vor allem in der freien Szene – an Aufführungen, an öffentlich zugängliche Events gebunden sind. Ohne Events können (im Besonderen frei arbeitende) Künstler*innen ihre Arbeitstätigkeit für die Förderstelle schwer nachweisen. Das ist eine prinzipielle Schwäche im Förderwesen. Um diese Schwäche auszugleichen, wurden im vergangenen Jahr 2020 von rot-grün in Wien sogenannte (covid-)Arbeitsstipendien eingeführt: Dafür mussten die Künstler*innen ein konkretes Projekt einreichen, an dem sie längere Zeit arbeiten wollten. Sie mussten dafür KEINE öffentliche Präsentation nachweisen. Der Erfolg dieser Arbeitsstipendien war überwältigend – mehr als 3000 Künstler*innen reichten im Laufe des Jahres ein, an die 6 Mio. Euro wurden vergeben. Es war eine win-win Situation. Die Künstler*innen hatten eine Basis um weiterhin künstlerisch tätig sein zu könne und die Stadt Wien konnte trotz Lockdowns eine lebendige Künstler*innen Szene erhalten.

Nachdem 2021 leider die Covid-Krise noch nicht überstanden ist – und trotz langsamer Entspannung die Weiterentwicklung in den nächsten Monaten äußerst unsicher ist, stellten wir Grüne den Antrag, diese Stipendien noch einmal auszuschreiben. Der erste diesbezügliche Antrag im Dezember wurde von rot-pink abgelehnt, der zweite Antrag für (Covid-)Arbeitsstipendien wurde dem Ausschuss zugewiesen. Endlich im April 21 war nun die Antwort der Stadträtin auf der Tagesordnung:

Schriftlich sah sie so aus (Auszug mit Draufklicken kann es vergrößert werden))

Irritierend an dieser Antwort ist erstens – dass die Stadträtin die (covid-)Arbeitsstipendien als „Sozialhilfe“ diffamiert – obwohl sie defacto eine Projektförderung ohne Live-Eventverpflichtung sind. Wir sehen sie daher eher als einen Probeballon, an dem auch ein langfristiges Umdenken im Förderwesen versucht werden kann – weg vom „bulimische Aufführungs- und Neuinszenierungswahn (wie das Phänomen in Deutschland bezeichnet wird) – hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Förderung. Mehr Nachhaltigkeit ließe sich erreichen, indem zum Beispiel Wiederaufnahmen konsequenter gefördert werden, oder auch Kooperationsprojekte bzw. Erweiterungen von aktuellen Produktionen. Als Grüne bleiben wir dran!

Nachtrag:
am 10. Mai 21 ist die Stadträtin mit der Ankündigung von Arbeitsstipendien in die Öffentlichkeit gegangen – das allerdings sind KEINE NEUEN Arbeitsstipendien, das sind die Stipendien, die die Stadt Wien schon über viele Jahre vergibt. Derzeit sind das genau 12 Stipendien pro Sparte, angesichts des durch COVID noch erhöhten Bedarfs, wohl nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein der Einkommenslosigkeit. (vgl.: https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/ehrungen)

 

Post Nr. 1

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner,MA und GRin MMag.a Julia Malle betreffend Initiierung eines Gleichstellungsmonitors im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft.
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP und Grünen (gegen SPÖ, NEOS und FPÖ) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und FPÖ (gegen Grünen) angenommen.

Antrag Arbeitstipenden Seite 1Antrag Arbeiststipendien Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

Ad Post 2 Gleichstellungsmonitor
Der Gleichstellungsmonitor der MA57 war ein Instrument, um den Status quo und die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern empirisch zu erfassen und zu analysieren. (http://www.gleichstellungsmonitor.at). Der letzte Gleichstellungsmonitor der Stadt Wien ist 2016 veröffentlicht worden.

Ein Kapitel in diesem Gleichstellungsmonitor galt auch Kunst und Medien hier wurden unter anderem folgenden Faktoren untersucht:

  1. Erhöhung des Frauenanteils in Leitungs- und Entscheidungsgremien im Bereich Kunst und Medien

  2. Verankerung von Gender-Kriterien bei der Vergabe von Förderungen und Preisen

  3. Erhöhung des Anteils an Förderungen, Stipendien und Preisen, die an Frauen oder an von Frauen geleitete Institutionen vergeben werden

  4. Erhöhung des Anteils von KünstlerInnen mit existenzsichernder Beschäftigung.

Auch wenn dieser Gleichstellungsmonitor schwerpunktmäßig den Kunstbereich untersuchte, ließ sich daraus einiges für den gesamten Kulturförderbereich ablesen.

In Wien gab es bis 2015 es zusätzlich einen eigens ausgewiesenen Frauenkulturbericht (https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/kunstbericht.html). Danach wurden einige Statistiken zu Leitungsgremien und Förderungen im Kulturbericht dargestellt.

Das waren gute Ansätze. Das Zahlenmaterial ist jedoch nicht umfassend und detailreich genug, um Entwicklungen ablesen zu können oder auch konkrete Auswirkungen von Maßnahmen abzubilden.

Um langfristig in der Förderlandschaft fair-pay Kriterien fix zu verankern und zu analysieren, warum in manchen Sparten Frauen deutlich weniger Förderungen erhalten, bzw. in welchen Führungspositionen oder Gremien Frauen vertreten sind, und ob und auf welche Weise sich das auf Entscheidungen über Förderzusagen auswirkt – um all diese komplexen Fragen zu beantworten und Strategien zur nachhaltigen Verankerung von Gleichstellung zu erarbeiten, braucht es fundiertes Zahlenmaterial. Bisher haben wir diese Zahlen leider nicht.

Die schriftliche Beantwortung der Stadträtin war auch hier irritierend, weil sie offenbar nicht am neuesten Stand der Publikationen der MA57 ist (mit draufklicken kann es vergrößert werden)


Immerhin wir hatten später noch ein Gespräch und ich bin guter Dinge, dass die Kulturabteilung langfristig eine Form finden wird, wie sie Daten erhebt und veröffentlicht, um die Förderungen in Zukunft auch geschlechtergerecht im Sinne eines Genderbudgeting zu verteilen. Auch hier werde ich natürlich dran bleiben.

Post Nr. 2

1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GRin Mag.a Ursula Berner, MA, GRin MMag. a Julia Malle und GR Dipl.-Ing. Martin Margulies betreffend Arbeitsstipendien für Kulturschaffende und WissenschaftlerInnen
2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen (gegen SPÖ und NEOS) angenommen, der zugehörige Bericht der Stadträtin mit den Stimmen von SPÖ und NEOS (gegen ÖVP, FPÖ und Grünen) angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06350) in 1020 Wien, im Bereich zwischen Praterstraße, Ferdinandstraße und Große Mohrengasse, wird nach Adele Perlmutter (Adele Perlmutter, geb. Heilpern; 9. August 1845 bis 8. Februar 1941; k.u.k. Hoffotografin, erfolgreiche Portraitfotografin; besaß in der Praterstraße ein von ihr gegründetes Fotoatelier namens „Adèle“) in „Adele-Perlmutter-Platz“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20983) in 1020 Wien, im Bereich Obere Augartenstraße zwischen Gaußplatz und Untere Augartenstraße, wird nach Irma Schwager (Irma Schwager, geb. Wieselberg; 31. Mai 1920 bis 29. Juni 2015; Widerstandskämpferin, Politikerin, engagierte Vorkämpferin für die Rechte der Frauen) in „Irma-Schwager-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20466) in 1020 Wien, im Bereich Obere Donaustraße zwischen Roßauer Brücke und Augartenbrücke, wird nach Ruth Maier (Ruth Maier; 10. November 1920 bis 1942; Opfer der Shoah. Ihre posthum veröffentlichten Tagebücher machten sie zur „österreichischen Anne Frank“.) in „Ruth-Maier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 12630) in 1030 Wien, im Bereich zwischen Neulinggasse und Barmherzigengasse, wird nach Günther Goller (Dr. phil. Günther Goller; 18. September 1928 bis 16. September 2017; Politiker; war langjähriger Landstraßer Gemeinderat und Landtagsabgeordneter, Stadtrat und Klubobmann der ÖVP Wien) in „Günther-Goller-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 7

Die Parkanlage (SCD 20562) in 1070 Wien, im Bereich zwischen Stiftgasse 14 – 16 und Schrankgasse, wird nach Vally Wieselthier (Vally (Valerie) Wieselthier; 25. Mai 1895 bis 1. September 1945; Keramikerin, Designerin; künstlerische Leiterin der Keramikabteilung an der Wiener Werkstätte in der Neustiftgasse 32) in „Vally-Wieselthier-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12811) in 1230 Wien, zwischen Romy-Schneider-Gasse und Rößlergasse, wird nach Richard Tauber (Richard Tauber, eigentl. Ernst Seiffert; 16. Mai 1891 bis 8. Jänner 1948, Kammersänger (lyrischer Tenor), Komponist) in „Richard-Tauber-Weg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 06379) in 1230 Wien, Richard-Tauber-Gasse, wird nach Josef Prangl (KommR Josef Prangl; 5. März 1927 bis 27. September 2014; Lehrer, Unternehmer) in „Josef-Prangl-Straße“ umbenannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 12818) in 1100 Wien, zwischen Gußriegelstraße 40 und Windtenstraße 10, wird nach Ute Bock (Ute Bock; 27. Juni 1942 bis 19. Jänner 2018; Erzieherin, Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin) in „Ute-Bock-Weg“ benannt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 11

Die Parkanlage (SCD 20992) in 1220 Wien, zwischen Am langen Felde und Bertha-von-Suttner-Gasse, wird nach Ernst Paul Zimper (Ernst Paul Zimper; 9. September 1919 bis 15. September 1998; Kommunalpolitiker) in „Ernst-Paul-Zimper-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche (SCD 09684) in 1210 Wien, zwischen Lokomotivgasse und Kreuzfeldgasse, wird nach der Familie Klagsbrunn (Floridsdorfer Familie, die vor den Nationalsozialisten nach Brasilien fliehen musste: Leopold Klagsbrunn (1888 – 1957); Chemiker, Unternehmer, Sportfunktionär / Friederike Klagsbrunn (gest. 1964) / Peter Klagsbrunn (1913 – 1952); Vertreter / Kurt Klagsbrunn (1918 – 2005); Fotograf) in „Klagsbrunnweg“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche (SCD 09987) in 1210 Wien, zwischen Mondsteinstraße und Richard-Neutra-Gasse, wird nach Friedrich Dietz von Weidenberg (Friedrich Dietz von Weidenberg; 27. Oktober 1871 bis 9. Dezember 1941; Architekt, Schüler Otto Wagners, bedeutender Vertreter des Jugendstils in Floridsdorf, plante unter anderem den Sildhof und das Mautner-Schlössel, das Dampf-, Wannen- und Brausebad Floridsdorf (das spätere Weisselbad) und war in die Planungen des Gaswerks Leopoldau und der Schule Schillgasse 31 eingebunden) in „Dietz-von-Weidenberg-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 14

Der Bildungscampus (SCD 21977) in 1110 Wien, Rappachgasse 44, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a rer.soc.oec. Dr.in phil. Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 bis 24. Februar 2018; Pädagogin) in „Bildungscampus Heidemarie Lex-Nalis“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche (SCD 06676) in 1190 Wien, von der Alois-Mock-Gasse bis zur Grinzinger Straße, wird als Verlängerung der Alois-Mock-Gasse in „Alois-Mock-Gasse“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 16

Die Parkanlage (SCD 20996) in 1140 Wien, im Bereich Breitenseer Straße und Hütteldorfer Straße, wird nach Hilde Sochor (Prof.in Dr.in phil. Hilde (Hildegard) Sochor, verehel. Manker; 5. Februar 1924 bis 31. Mai 2017; Volksschauspielerin, Kammerschauspielerin, jahrzehntelanges Mitglied des Wiener Volkstheaters. Mitwirkung an zahlreichen TV- und Kinoproduktionen) in „Hilde-Sochor-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 17

Die Verkehrsfläche (SCD 12620) in 1140 Wien, zwischen Jupiterweg 69 und Grenzweg 1, wird in „Plutoweg“ (Nach dem bis 2006 als gezählter neunter Planet, seither als größter Zwergplanet bezeichnet) benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 18

Die Parkanlage (SCD 20995) in 1170 Wien, im Bereich zwischen Rötzergasse und Hormayrgasse, wird nach Elfriede Dassanowsky (Prof.in Elfriede (Elfi) von Dassanowsky; 2. Februar 1924 bis 2. Oktober 2007; Sängerin, Pianistin, Filmproduzentin, Mitbegründerin der Belvedere-Film in Wien und Los Angeles) in „Elfi-Dassanowsky-Park“ benannt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 19

Die Förderung an IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse im Jahr 2021 für das Ankerzentrum F23 in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 20

Die Förderung an den Kunst- und Kulturverein „SOHO IN OTTAKRING“ im Jahr 2021 für SOHO STUDIOS in der Höhe von EUR 123.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 21

A) Für die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 264.000 genehmigt.

B) Die Nachtragsförderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 zur Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 22

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2021 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 143.235 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 23

Die Erhöhung an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2021 für die Basisförderung des bereits genehmigten Antrags (Pr.Z.392682-2020-GKU) von ursprünglich EUR 160.000 um EUR 25.000 auf sohin insgesamt EUR 185.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 24

A) Für die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahressubvention 2021 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 50.000 genehmigt.

B) Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum im Jahr 2021 für die Jahressubvention 2021 in der Höhe von EUR 907.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 25

A) Für den Rahmenbetrag im Bereich Druckkostenzuschüsse Literatur und Wissenschaft wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 3300, Förderung von Schrifttum und Sprache, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 8.000 genehmigt.

B) Im Bereich Literatur wird im Jahr 2021 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags (Pr.Z.1178697-2020-GKU) von ursprünglich EUR 476.000 um EUR 8.000 auf sohin insgesamt EUR 484.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur Druckkostenzuschüsse aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 26

Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die außerordentliche Mitgliedschaft Wiens im Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte wird genehmigt. Für das Jahr 2021 ist ein Mitgliedsbeitrag in der Höhe von EUR 3.425 zu überweisen. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 27

Die Förderung an die Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten im Jahr 2021 für Bears in the Park – open art place in der Höhe von EUR 149.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (gegen FPÖ) angenommen.

Post Nr. 29

Die Förderungen im Bereich Filmfestivals an folgende Vereine im Jahr 2021 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 340.500 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Vereine Jahr Förderung in EUR
1 Institut Pitanga 2021 91.500
2 This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen 2021 99.000
3 Verein zur Förderung des Fantastischen Films 2021 150.000
Summe 340.500

Mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und Grünen (FPÖ stimmte jedoch gegen This Human World) angenommen.

Post Nr. 30

Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für die Förderaktivität „Digital Humanism 2021“ in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Freunde und Freundinnen des IFK Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften im Jahr 2021 für das wissenschaftliche Programm in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 32

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2021 für das Projekt „Wissens*raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 33

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 1.000.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Ausschreibung von Forschungsprojekten zur Präzisionsmedizin in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 34

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2021 für Wien bezogene Forschungsprojekte und ein DOC Stipendium in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

Post Nr. 35

A) Für die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 wird im Voranschlag 2021 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 181.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 181.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) im Jahr 2021 für Projekte im Rahmen des Matching Funds 7 in der Höhe von EUR 180.500 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Einstimmig angenommen.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at  an .

Ohne valide Zahlen gibts keine Gleichstellung – Plädoyer für einen Gleichstellungsmonitor für Kunst,Kultur und Wissenschaft in Wien

Equal Pay in der Kulturförderung braucht Daten und Anlaysen – Rede im Gemeinderat am 25.2.2021

Es ist schon wieder passiert – und ich bin überzeugt ganz unabsichtlich ….

Ich hab hier die Liste von Förderungen der Stadt Wien an KomponistInnen im letzten Jahr … und was sieht man da von 68 Einzel-Förderungen gehen 51 an Männer und nur 17 an Frauen – das heißt 75% der Förderungen wurden an Männer ausgezahlt – 75 % das heißt nur 25%, nur ¼ der Förderungen ging an Frauen – in Zahlen ist es noch schlimmer – diese 25% Frauen bekommen nämlich außerdem noch auch anteilig weniger tatsächliche Geldsummen: von 150.000€  Gesamt-Fördersumme gehen nur 28.100 € an Frauen – das sind gerade mal 18,7% der vergeben Fördergelder. Das hat mich ehrlich irritiert als ich die Unterlagen gelesen habe. Das passiert in einer Stadt, die sich auf die Fahnen schreibt, dass

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein erklärtes Ziel der Wiener Stadtregierung. Seit Jahrzehnten gibt es ein klares Bekenntnis von Politik und Verwaltung, die Leistungen und Angebote der Stadt für alle Geschlechter gleichermaßen zugänglich zu machen.“ (zit aus „Gender-Leitfaden im Kunst- und Kulturbereich“ der Stadt Wien 2017)

Natürlich kommt dieses massive Ungleichgewicht in der Förderung nicht, weil irgendwer absichtlich Frauen benachteiligen will – es passiert einfach, weil niemand drauf schaut!

Es passiert, weil nirgends in den Förderkriterien explizit steht, dass die Förderungen quotiert sein müssen.

Es passiert, weil nicht darüber nachgedacht wird, welche impliziten Ausschließungskriterien Frauen im Musikbereich daran hindern, für eine Förderung einzureichen.

Es passiert, weil sobald es nicht mehr massiv eingefordert wird,
sobald nicht explizit aufmerksam gemacht wird, dass man auch Frauen berücksichtigen muss,
weil sobald wir alle glauben, es ist eh schon alles gleichgestellt,
sich still und heimlich Bequemlichkeit und Traditionen fortsetzen.
Und die sind patriarchal geprägt und männlich geprägt.

Die Musiksparte ist traditionell eine, wo weniger Frauen aufscheinen – obwohl auch hier im Musikstudium in Österreich laut Statistik Austria selbst annähernde gleich viele Frauen wie Männer studieren, ca. 50% . Selbst in der Komposition sind es noch 34% Frauen – zumindest laut den Zahlen vom Deutschen Kulturrat 2020 – in Österreich sind diese Zahlen leider nicht so leicht öffentlich zugänglich.

Die Frauen scheinen im Laufe der Zeit zu verschwinden – oder sie orientieren sich um. Jedenfalls finden wir sie nicht mehr in der Förderstatistik.

Warum das so ist, wissen wir leider nicht,

Wir wissen auch nicht genau, welche Maßnahmen wir setzen sollten, um implizite Ausschließungsmechanismen abzuändern.

Wir wissen nicht, welche konkreten kulturpolitische Interventionen eine Gleichstellung in der Förderwirkung erreichen können – wir wissen es nicht, weil wir sie schlicht keine Daten dazu erheben.

Wir haben nur rudimentäre Zahlen, wie viele und wie hohe Fördersummen bei Frauen bzw. bei Männern ankommen.

Wir haben nur eine grobe Ergebnisanalyse über die Verteilung von Männern und Frauen in großen und kleinen Kulturinstitutionen dieser Stadt, weil wir nur die oberste Hierarchieebene in den Daten erfassen.

Kulturpolitische Entscheidungen werden aber auf allen Ebene getroffen. Ständig. Inhalte werden von der Dramaturgie genauso beeinflusst, wie vom Regisseur – ja meist ist das ein Mann.

Um tatsächlich eine geschlechtergerechte Verteilung von Fördergeldern zu erreichen – zu der wir uns als Stadt Wien bekennen, um tatsächlich ein reales Genderbudget im Kunst und Kulturbereich – und auch in der Wissenschaft umzusetzen, um also unser Ziele in der Gleichstellung als moderne Stadt des 21. Jahrhundert zu erreichen – brauchen wir belastbare und umfassende Daten, wer wieviel bekommt. Wieviel Geld geht an Frauen, wieviel Geld geht an Männer.

Wir brauchen dringend einen neuen Gleichstellungsmonitor für Kultur und Wissenschaft – eine jährliche Analyse, die kontinuierlich Förderwirkungen und Politikziele verfolgt.

Nur mit Hilfe einer umfassenden Analyse von spezifischen Daten ist es möglich konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung zu setzen – und das wichtigste dabei – die Maßnahmen auch anzupassen, wenn sich nach einiger Zeit herausstellt, dass sie nicht erreichen, was wir erreichen wollen.

Deshalb stellen wir Grüne hiermit den Antrag nach Einrichtung eines regelmäßig publizierten Gleichstellungsmonitors für Kunst, Kultur und Wissenschaft.

Warum wir das wollen: Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung von Demokratie. – das sagen nicht nur FeministInnen, so steht es in der österreichischen Verfassung.

Gleichstellung lässt sich nicht herbei reden,

Inhaltlich ist die Gleichstellung und das equal pay – das gleiche Einkommen für gleiche Leistung – selten aber doch Thema in der Kunst, wie auch auf der Bühne. Aber die, die vorne öffentlich drüber reden, gehen dann hinten beim Bühneneingang raus – mit dem halben Lohn in der Hand.

Das kann man ändern, und das müssen wir ändern.

Es reicht nicht in Kunst und Kultur Bereich nur über die Gleichstellung reden, die Ungleichheiten sichtbar zumachen – es braucht Taten, es braucht konkrete Veränderungen und aktiv gesetzte Maßnahmen. Gerade auch in der Förderpolitik.

Der Gleichstellungsmonitor ist ein Schritt, um strukturiert Fehlentwicklungen zu analysieren und konkrete Verbesserungen anzugehen.

Politik und Verwaltung muss für optimale Rahmenbedingungen sorgen, um Frauen und Männern die gleichen Möglichkeiten und Chancen zu gewähren. Daher bin ich für Steuerungsmechanismen, die auf Ausgewogenheit im künstlerischen und kulturellen Feld achten“, das sagten Sie Frau Stadträtin – ich bin da ganz bei Ihnen – der baldige Frauentag wäre ein guter Anlass die Basis für mehr Geschlechtergerechtigkeit in ihrem Ressort zu legen – mit einem umfassend neu aufgesetzten Gleichstellungsmonitor für Kunst, Kultur und Wissenschaft.

Wie kann man Demokratie lernen? – Indem man sie übt und übt und übt!

Rede zu besseren Möglichkeiten der Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern in Wien – Landtag am 25.7.2020

Um was geht es hier?
Es geht nämlich um #Demokratie, es geht um #Mitbestimmung.
Als Einleitung zu dieser Mitbestimmung sage ich zuerst einmal: Über 24 Prozent der jungen Menschen in Wien, die hier aufgewachsen sind, die hier leben, die hier in die Schule gehen, die hier auch arbeiten, dürfen bei einer Wahl nicht mitstimmen. Das heißt, sie haben kein demokratisches Recht, den Gemeinderat, den Landtag, den Bundesrat und auch die Bundesregierung mit zu wählen. Das halte ich für einen großen Fehler. Und ich halte es unter diesen Voraussetzungen umso wichtiger, noch mehr auch mit den Jungen über Demokratie zu diskutieren, damit sie einmal diese Gesetze ändern können, falls wir es nicht schaffen.
Aber wo lernen Kinder und Jugendliche konkrete Demokratie?
Ich möchte zu Beginn eine Geschichte erzählen. Meine kleine Tochter war in einer sogenannten demokratisch geführten Kindergruppe. Die heißt nicht demokratisch geführt, sondern sie war demokratisch geführt.

Was heißt das konkret? Die Betreuungspersonen haben sich regelmäßig mit den Kleinen, die waren damals zwischen drei und sechs Jahre alt, zusammengesetzt und haben über wichtige Entscheidungen, die die Gruppe betreffen, diskutiert und dann auch gemeinsame Lösungen gesucht. Und nein, sie waren nicht immer einer Meinung. Das konnten zum Beispiel fünf unterschiedliche Ausflugsziele sein. Wohin soll es jetzt wirklich gehen? Oder wie können wir einen Konflikt in der Gruppe lösen? Das klingt ganz banal, aber es ist tatsächlich erstaunlich, die Kleinen haben aus diesen Morgenkreisen, aus diesen Diskussionen, aus dieser Frage nach, was ist deine Meinung und warum ist das deine Meinung, wahnsinnig viel mitgenommen. So viel, dass meine Tochter, wie sie dann in die Volksschule gekommen ist, nach zwei Wochen gesagt hat, naja, es ist eh ganz okay da, aber eines gefällt ihr nicht, dass es da in dieser Klasse immer eine Bestimmerin gibt. Und dann habe ich gefragt: Naja wer ist jetzt diese Bestimmerin? Und diese Bestimmerin, das war die Lehrperson. Und das war nicht die Lehrperson, weil sie unglaublich autoritär war im traditionellen Sinn, sondern das war deshalb die Bestimmerin, weil das kleine sechsjährige Mädchen sofort erfasst hat, was die Regeln dieser Institution sind: Dass es hier viele gibt die zuhören und eine, die mehr reden darf, und wie diese Institution aufgebaut ist. Und sie hat sofort verstanden, hier geht es nicht demokratisch zu, zumindest nicht demokratisch in der Art und Weise wie sie das noch in ihrer Kindergruppe kennengelernt hat. Und das war nur aus ihrer Sicht, ihrer Wahrnehmung.

Warum erzähle ich das?

Ich erzähle das nicht, weil ich finde, dass unsere Schulen so undemokratisch sind, nein. 
Sondern ich erzähle das, weil ich weiß oder das mir wieder gezeigt hat, dass Prozesse wie Demokratie und Mitbestimmung vermittelt werden sollen, dass das im Alltag gelernt werden muss, und dass die Struktur, wie unsere Schulen aufgebaut sind, zum Teil diesem Lehrziel entgegenstehen. Das Problem wurde inzwischen erkannt. Es gibt viele Erlässe und viele Bekenntnisse zur politischen Bildung. Und es gibt viele Versuche, diese Bildungsziele, dass die Kinder demokratisch werden, auch im schulischen Umfeld umzusetzen und zu erreichen. Ein Versuch dazu sind die in vielen Bezirken in Wien stattfindenden Kinder- und Jugendparlamente. Hier soll einerseits Stadtpolitik nähergebracht werden, aber auch politische Mitbestimmung erlebbar gemacht werden. Sie wissen das wahrscheinlich, alle Kinder, fast alle Kinder in der dritten Klasse Volksschule werden eingeladen, einmal das #Bezirksparlament kennenzulernen. Die Umsetzung dieser Kinder- und Jugendparlamente sind sehr unterschiedlich, auch das wissen Sie. Es gibt paternalistische Inszenierungen, wo Kinder vor den Bezirksvorsteher treten dürfen und dann ihre Wünsche kundtun und dann wieder zurück in die Reihe kommen. Und es gibt andere Arten, das umzusetzen. Die sind viel partizipativer, die bieten Workshops an, sprechen mit den Kindern über Politik und Projektentwicklung. Und in manchen Bezirken gibt es sogar Budgetposten, wo die Kinder über ein bestimmtes Budget gemeinsam entscheiden können, welchen Projekten sie das zuordnen würden. All das sind verschiedene Arten und Weisen, wie man Demokratie lernen kann. Was wichtig ist, ist, dass die Kinder sich in so einem Prozess als politisch Handlungsfähige erleben und dass sie sich auch als GestalterInnen erleben. Dass sie nicht glauben, sie wären BittstellerInnen und müssten an die Politik gehen und sich unterwürfig einer Autorität beugen, sondern dass sie selbst Ideen entwickeln dürfen und Möglichkeiten finden, wie man die umsetzen kann. Es ist nicht immer einfach. Man muss sich manchmal mit Leuten einigen, die ganz was anderes wollen, und man muss versuchen, wie man gemeinsam Kompromisse finden kann. Das ist ja das Ziel, dass wir diese Auseinandersetzung lernen.

Demokratie, so steht es im #Bildungsziel, braucht „selbstständig urteilende, kritikfähige Menschen, die Entscheidungen fällen können und handeln können.“ Ich habe das Bildungsziel sogar mit. Ich kann Ihnen das vorlesen, weil es war für mich sehr beeindruckend, was da alles drinnen steht. Das ist schon ein älteres formuliertes Bildungsziel.

Deshalb steht drinnen:

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen, verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürger der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden.

Frauen kommen in diesem Text des Bildungszieles noch nicht vor.

Sie sollen zu selbstständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit und Umweltbewusstsein sind tragende, handlungsleitende Werte unserer Gesellschaft. Auf ihrer Grundlage soll jene Weltoffenheit entwickelt werden, die vom Verständnis für die existentiellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen werden. Dabei hat der Unterricht aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtenden Demokratie beizutragen sowie Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz zu fördern.

Das bemühen wir uns in unseren Schulen.

Nicht zuletzt das Projekt #werkstadt.junges.wien hat vorgeführt, wie groß das Interesse der Jugend ist, ihre Zukunft mitzugestalten, Ideen einzubringen. Wie sie ihre Stadt, das Zusammenleben in ihrer Stadt, ihre Zukunft organisieren wollen und welche Schwerpunkte da gesetzt werden sollen. 22 000 junge Menschen haben sich da beteiligt. Ich finde, das ist beeindruckend. Man kann es nicht oft genug sagen.

Auf der strukturellen Ebene gab es auch schon länger Versuche, die politische Beteiligung von Schülerinnen und Schülern weiter zu entwickeln. Da gibt es die #Schülerdemokratie, den #Schulgemeinschaftsausschuss, in dem die Eltern, die Lehrenden und die Schülervertreter gemeinsam über die Schulanliegen entscheiden. Das ist auch so eine Form der Beteiligung. Das #SchülerInnenparlament, das bis jetzt auch ein paar Mal im Jahr hier stattgefunden hat, ist eine andere Form der Beteiligung.
Ziel des SchülerInnenparlaments, das sehr spezifisch auf die Bildung ausgerichtet ist, ist es, dass sich die jungen Leute in Bildungsfragen austauschen und sich strukturiert in einen bildungspolitischen Prozess einbringen können.

Was heißt das konkret?

Sie sollen im SchülerInnenparlament ihre Anliegen diskutieren und dann diese vergemeinschaften, etwa ihre Ideen als VertreterInnen vielleicht in einen Gesetzwerdungsprozess einbringen oder zumindest konkrete Maßnahmen vorschlagen.
Es gibt großes Interesse an dieser Beteiligung. Wenn Sie hier in diesen Raum kommen, wenn das SchülerInnenparlament stattfindet – ich weiß nicht, wer von Ihnen schon dabei war –, dann sehen Sie, dass die Ränge deutlich stärker gefüllt sind als bei unseren langen Gemeinderatssitzungen. Jeder Platz ist besetzt, selbst auf den Stiegen nehmen manchmal Leute Platz, und die Galerie ist auf jeden Fall voll. Das ist nicht immer im Sinne der Feuerpolizei, aber das zeigt das wahnsinnig starke Interesse der jungen Leute, sich einzubringen und auszutauschen. Die Kinder beziehungsweise die jungen Leute sind sehr interessiert daran. Sie wollen Politik machen, und deshalb halte ich es für ganz wichtig, dass wir diesem Antrag, der jetzt gemeinsam mit der SPÖ und der ÖVP eingebracht wird, zustimmen, ein solches SchülerInnenparlament hier fix zu etablieren und nicht nur quasi zu dulden. Das ist der erste Schritt.
Aber natürlich braucht es auch mehr Mitbestimmungsrechte. Es braucht eine #Landesschülervertretung, die wirklich von allen Schülern und Schülerinnen gewählt wird. Und in meinen Augen braucht es auch eine Ausdehnung. Für alle, die sich da nicht so genau auskennen: Im Moment wird die Landesschülervertretung nur von den VertreterInnen, also von den jeweiligen SchulsprecherInnen, gewählt, dadurch gibt es eine gewisse Einengung in der KandidatInnenauswahl. Es wäre aber interessant, wenn alle Schülerinnen und Schüler in Wien mitbestimmen können. Weiters wäre es interessant, wenn alle SchülerInnen auch unter 15, also jene zwischen 10 und 14 Jahren, die in den NMS sind, Teil des SchülerInnenparlaments werden könnten, und natürlich auch die SchülerInnen der Volksschule, denn wir sehen, dass auch die VolksschulschülerInnen politische Interessen haben.

Außerdem – das ist ein Wunsch von mir an die Bildungsdirektion – wäre es sehr gut, wenn das SchülerInnenparlament der Zukunft, an dem wir ja noch weiter arbeiten wollen, eine fixen Austausch mit der Bildungsdirektion hat, damit eventuell auch in Bezug auf Vorschläge, die im SchülerInnenparlament diskutiert werden, schon im Vorfeld mit der Bildungsdirektion abgeklärt werden kann, ob diese überhaupt in Wien relevant sind, man diese also auf Wiener Ebene lösen kann, oder ob es sich doch eher um Wünsche an die Bundesregierung handelt.

All das werden wir in Zukunft noch genauer betrachten. Jetzt machen wir einmal den ersten Schritt: Wir verankern das SchülerInnenparlament hier im Wiener Rathaus, und ich freue mich auf Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

Video Teil 1: https://www.wien.gv.at/video/live/grlt/player.html?d=25_06_2020&r=ltg

Ich muss jetzt noch etwas dazu sagen: Ich finde es, ehrlich gesagt, sehr spannend, hier über unsere unterschiedlichen Demokratiebegriffe zu reden. Dabei kommt nämlich sehr deutlich heraus, wie unterschiedlich wir diese Welt, dieses Haus und auch unsere Mitbestimmung sehen. Eigentlich könnten wir dieses Thema, vielleicht sogar einmal längerfristig in einem Ausschuss oder sogar in einer eintägigen Veranstaltung mit partizipativen Diskussionsrunden noch einmal behandeln! Ich glaube nämlich, Demokratie und auch Autorität werden sehr unterschiedlich verhandelt.
Ich möchte noch etwas zur Autorität sagen: Dieses Bild, dass ein Chef eine Autorität ist, ist ja allgemein bekannt. Die Definition, was diese Autorität aber genau bedeutet, ist sehr unterschiedlich: Manche glauben, Autorität heißt, dass man sich allem unterwerfen muss, was der betreffende Typ – meist ein Mann – sagt. Etwas darf nur so gemacht werden, wie es dieser Mann für richtig hält. (Zwischenruf.) In diesem Fall schon! Diese Art der Autorität sehe ich so.
Aber ich kenne auch positive Autoritäten. Es gibt positive Autoritäten. Diese geht von Menschen aus, die wir schätzen, weil sie besondere Erfahrungen haben, weil wir sie vielleicht inhaltlich interessant finden, weil sie ein Vorbild geben, dem wir folgen wollen. Deshalb schätzen wir deren Input, und denken, dass das vorhandene Problem so auf gute Weise gelöst werden kann. Von negativer Autorität spricht man hingegen dann, wenn jemand die anderen eher unterdrückt.
Mein Ziel wäre es, dass die Schule ein Ort ist, wo es durchaus Autoritäten gibt, aber Autoritäten, die positiv wirken. Ich glaube, dazu ist heute zum Beispiel schon Mahatma Gandhi zitiert worden. Demokratie in der Schule bedeutet natürlich nicht, dass jeder macht, was er will. Das wäre nicht Demokratie, sondern Chaos. Demokratie bedeutet, dass wir alle lernen, was ein Argument ist, wie man auf Argumente eingeht, dass man Argumente miteinander austauscht und dass man es auch aushält, wenn andere Argumente im Moment stärker sind und man mit seiner Meinung in einer Gruppe nicht an erster Stelle steht und sich der Gesamtmeinung einmal unterwerfen muss. Das ist eine Form der Demokratie, wie sie sie wohl in der Schule vermittelt werden kann, und daran würde ich auch weiterhin festhalten.
Zuletzt zur Direktwahl von SchülerInnenvertretern: Ich habe schon öfters Wahlen ausgezählt, und mir ist aufgefallen, dass sich auch bei den Wahlen zur Stadtregierung oder zum Nationalrat durchaus ungültige Wahlzettel mit eigenartigen Botschaften finden, wie das vielleicht auch bei Schülervertretungswahlen der Fall sein kann. Natürlich ist das ein organisatorischer Aufwand. Allerdings ist es digital, wie wir es heutzutage haben – und unsere Kinder können noch viel besser damit umgehen! –, sicherlich kein Problem, alle Schülerinnen und Schüler abzufragen, wen sie gerne wählen wollen. Es soll so vor sich gehen wie überall: Die Kinder lernen, dass es Listen gibt, man sich in irgendeiner Gruppe finden muss, weil es leichter ist, als Gruppe gemeinsam zu vertreten, als nur einer alleine, und dass man dann diese Liste wählen kann, so wie in jedem politischen Prozess, den wir sonst auch kennen.
Ich weiß nicht, was dabei die große Schwierigkeit ist! Vielleicht braucht es dazu eine kleine Geschäftsordnungsänderung der Landesschülervertretung, wie Sitzungen, Gremien und das Sich-Einbringen überhaupt stattfinden. Aber das muss man diesen Gremien überlassen, das sollen die SchülerInnen selbstbestimmt machen und nicht auf unseren autoritären Hinweis hin. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

Video Teil 2: https://www.wien.gv.at/video/live/grlt/player.html?d=25_06_2020&r=ltg

Kinder und Jugendliche 2020 zwischen Kinderrechtskonvention und Lockdown

Das erste und das relevanteste im letzten Jahr war wohl etwas, was Marina Hanke schon kurz erwähnt hat, nämlich die Feierlichkeiten zu 30 Jahre Kinderrechtskonvention. Das ist mir nach der letzten Debatte besonders wichtig, und es ist mir auch wichtig zu sagen, was diese #Kinderrechtskonvention eigentlich festlegt, nämlich: Sie formuliert die Grundwerte im Umgang mit Kindern über alle sozialen, kulturellen, ethnischen und religiösen Unterschiede hinweg. Das Recht auf die eigene Sprache, Herkunft, Staatsbürgerschaft ist im Übrigen auch ein Teil des Rechtes für #Gleichbehandlung. In vielen Schulen gab es zu dem Thema Workshops, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Theaterpädagoginnen und Theaterpädagogen arbeiteten niederschwellig mit partizipativen Techniken mit den jungen Menschen, sie haben sich jeweils mit einem Thema der UN-Kinderrechtskonvention auseinandergesetzt. Dann gab es auch unter der künstlerischen Leitung des Vereins Die schweigende Mehrheit und in Kooperation mit dem Jungen Volkstheater und dem Dschungel Wien ein gemeinsames Theaterstück: Kinderfressen leicht gemacht.

Vielleicht haben es manche von Ihnen gesehen, hier im Rathaus haben die Kinder das aufgeführt, was sie selber über ein Jahr lang entwickelt haben.

Erst seit 1989 – ich finde nur, es ist immer wieder wichtig, das zu nennen – ist Gewalt, psychische und physische Gewalt, in der Erziehung verboten, in der Schule genauso wie in der Familie. Covid-19 hat auch da direkt in den Familien Auswirkungen. Die #Kinderhotline Rat auf Draht verzeichnet einen Anstieg von Telefonkontakten, mehr Kinder und Jugendliche als sonst haben sich dort in der Zeit von Covid-19 gemeldet.

Die technische Universität München hat gerade eine erste große Studie über #Covid-19 und häusliche Gewalt in Deutschland veröffentlicht, der Hauptrisikofaktor waren Finanzsorgen, dann gibt es verschiedene Aspekte, warum besonders Gewalt gegen #Frauen, aber auch gegen #Kinder, in noch erhöhten Maße stattgefunden haben. Das war, wenn sich die Befragten in #Quarantäne befunden haben, wenn die Familien aktuell finanzielle Sorgen hatten, wenn ein Partner auf Grund der Pandemie in Kurzarbeit war und vor allen Dingen, wenn einer der Partner Angst oder #Depressionen hatte. Besonders betroffen waren Haushalte mit Kindern unter zehn Jahren. Das ist etwas, auf das wir – sollte es eine zweite Welle geben -, unbedingt achten müssen.

Diese #Risikofaktoren leiteten die Wissenschaftlerinnen damit ab, das heißt für zukünftige zweite Wellen folgendes: Es muss immer eine Notbetreuung für Kinder geschaffen werden, die nicht nur für Eltern in systemrelevanten Berufen zur Verfügung steht. Da Depressionen und Angstzustände das #Gewaltpotenzial erhöhen, sollten psychologische Beratungen und -Therapien auch online angeboten und ohne Hürden genutzt werden können, Frauenhäuser und andere Stellen, die Hilfe bieten, müssen auch als systemrelevant erhalten bleiben. Bei einem weiteren #Lockdown müssen wir also sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche weiterhin auch außerhalb der Kernfamilie Ansprechpersonen haben, die ihnen bei Schwierigkeiten in der Familie helfen. Wir brauchen weitere Angebote, es ist unsere #Fürsorgepflicht, den Schwächsten, das sind Kinder und Jugendliche, beizustehen, am besten mit Angeboten der Stadt, von dem schon jetzt auch tätigen und professionell gut ausgebildeten Personal. In Kindergärten, Schulen und Jugendzentren gibt es dieses Personal, die haben auch in der Coronazeit viel gearbeitet. Danke, danke dass Sie sich so engagiert haben, was Sie hoffentlich auch weiter tun werden.

Langfristig müssen wir neue Formen für #Kinderschutz und #Jugendschutz in Institutionen verankern, das hat auch der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft deutlich gemacht.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal einen Dank an alle #KinderpädagogInnen und #Lehrenden anbringen, die in Schulen und Kindergärten während des Lockdowns weiterhin unser aller Kinder betreut haben und damit für die Kinder einen sicheren Platz im öffentlichen Raum geschaffen haben und den Eltern eine Chance gelassen haben, ohne Sorge der Arbeit nachzugehen. – Herzlichen Dank. (Beifall)

Am Schluss möchte ich noch an ein erfreuliches Beteiligungsprojekt erinnern: #Werkstatt junges Wien. 22 000 junge Wienerinnen und Wiener haben gemeinsam gearbeitet und erarbeitet, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen. Wiens Kinder und Jugendliche wissen ganz genau, wie die Stadt in der Zukunft aussehen soll. Natur, Umwelt, Klima sowie Zukunftschancen sind das, was sie besonders beschäftigen. Das Projekt zeigt deutlich, dass die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen noch viel stärker in die politischen Prozesse verankert werden müssen. Das bedeutet auch, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikfeldern berücksichtigt werden müssen.

Die Stadt Wien, das haben Sie sicher auch schon gehört, wird ein #Budget für Kinder- und Jugendprojekte in der Höhe von 1 Million EUR zur Verfügung stellen. Über deren Auswahl, was damit passiert, sollen Kinder und Jugendliche selbst entscheiden dürfen. Bis Herbst werden außerdem Konzepte für neue Kinder- und #Jugendparlamente ausgearbeitet, die eine altersgruppengerechte Beteiligung der Kinder ermöglichen sollen. Das ist übrigens auch ein integratives Projekt, das die demokratische Mitgestaltung für alle ermöglicht. – Danke schön. 193 Maßnahmen haben die Jugendlichen vorgeschlagen, das ist ein Auftrag für das kommende Jahr an uns alle. Gehen wir Sie an. – Herzlichen Dank. (Beifall)

 

 

Politik braucht Vernunft und Bereitschaft zum Kompromiss – Ein Kommentar zur Grün-Türkisen Regierungsbildung

Ich werde etwas zur Vernunft zu sagen. Es waren harte Verhandlungen, keine Frage, mit der ÖVP, und dass die GRÜNEN hier keine Liebesheirat eingegangen sind, ist wohl auch öffentlich bekannt.
Vernunft ist ja etwas, was wir als Grundlage für politische Entscheidungen sehen.
Jedenfalls für unsere politischen Entscheidungen und Forderungen versuchen wir immer, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu suchen oder sie als Basis zu nehmen und nicht nur auf gefühlte Stimmungen zu vertrauen. Deshalb eine Kooperation der Vernunft, und die ideologischen Unterschiede bleiben bestehen. Das Ziel aber war ja, Gräben zu überwinden, das heißt, trotz aller Unterschiede Brücken zu bauen und damit eine neue Form von Politik in diesem Land zu verankern, die auf Kooperation statt auf Hass setzt. Wir werden sehen, ob das gelingen kann.

Natürlich haben wir uns bei diesen Verhandlungen nicht bei allen Themen in der Form durchgesetzt, wie wir das gerne gehabt hätten. Die Wahlergebnisse waren auch dementsprechend, darüber wurde heute schon gesprochen.

Eines der Themen, wo wir zum Beispiel keinen vertretbaren Kompromiss gefunden haben, ist ein bundesweites Gesetz für eine Mindestsicherung. Besser als ein schlechter Kompromiss aber, haben wir uns gedacht, ist es, wenn die Länder selber das Pouvoir haben, ihre Mindestsicherungsregelungen weiter so zu machen, nach eigenem Ermessen zu machen. Das heißt für Wien, dass die Wiener Kinder mit der Wiener Kindermindestsicherung geschützt bleiben, und ich finde, das ist gut so und das sollte auch so bestehen bleiben.

Es wurde heute auch schon diskutiert: Von der Mindestsicherung in Wien profitieren 34 Prozent Kinder, 9 Prozent Jugendliche und 16 Prozent Ältere und Arbeitsunfähige. Das heißt, 59 Prozent der Menschen, die eine Mindestsicherung bekommen, sind nicht, wie Sie es nennen, in der sozialen Hängematte, sondern ganz anders, sie sind bedürftig, deshalb bekommen sie dieses Geld. Ich finde es wirklich unmöglich, wie Sie über diese Menschen hier öffentlich sprechen.

Was die Armut betrifft, ist es uns insgesamt gelungen, in dem Regierungsprogramm ein Bekenntnis festzuschreiben, das heißt, wir wollen die Armut in Österreich halbieren. Das ist noch nie so im Regierungsprogramm gestanden. Wir wissen, dass Armut eine Querschnittsmaterie ist, das heißt, wir werden sie über verschiedene Zugänge bekämpfen. Das heißt, es wird gegen Armut mit Maßnahmen im Bildungswesen, mit Maßnahmen im Gesundheitswesen und mit Maßnahmen im Sozialwesen gekämpft. Das wollen wir auch tun, und hier werde ich Ihnen einen kleinen Überblick bringen, was das heißt.

Im Bildungswesen – einiges hat mein Kollege David Ellensohn schon ausgeführt – geht es einerseits darum, Schulsozialarbeit besser zu verankern, das heißt, die Kinder, die AnsprechpartnerInnen in der Schule brauchen, auch außerhalb vom Lehrstoff zu unterstützen. Das halten wir für sehr wichtig. Weiters wird es einen Ausbau von inklusivem Unterricht im Regelschulsystem geben. Auch da muss ich Sie leider korrigieren, Herr Schuster, Integrationsklassen sind nicht Klassen, wo die Kinder nicht Deutsch können, sondern zum Beispiel Klassen, wo Kinder mit #Cochlear-Implantaten drinnen sitzen, und deshalb gibt es eine zweite Lehrperson, die mit diesen Kindern auch arbeitet, damit diese Kinder, die Schwierigkeiten beim Hören haben, in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen. Das ist die Form von Integrationsklassen und Inklusivklassen, die wir gerne fördern wollen und was auch sein soll.

Dann gibt es noch die 100 Schulen, auf die schon David Ellensohn eingegangen ist. Das Wichtige dabei ist zusätzlich, dass ein Chancen- und Entwicklungsindex entwickelt wird, der alle Schulen in Österreich ratet und ihnen damit eine Chance gibt, sich dort zu entwickeln, wo es notwendig ist. Auch das halte ich für sehr wichtig.

Weiters haben wir mehr Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche verankert und vor allen Dingen auch Verbesserungen der Mitbestimmungsmöglichkeiten des SchülerInnenparlaments auf Bundesebene. Das haben wir gestern schon diskutiert, das wollen die Schüler und Schülerinnen, und wir halten es als Basis für gute Demokratieerziehung für enorm wichtig.

Aber auch im Sozialen gibt es einige Verbesserungen, die die Armut bekämpfen sollen, und zwar ist es zum Beispiel eine Ausdehnung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende und, was uns besonders wichtig war, dass der Familienbonus auf alle ausgeweitet wird, die im Erwerbsleben stehen. Das heißt 350 EUR pro Kind und trifft auch Familien, die keine hohen Einkommen haben. Davon werden 300.000 Kinder in Österreich profitieren. Ich finde, das ist ein Erfolg.

Weiters wird die Einkommensteuer reduziert und das heißt, dass es wieder ein zusätzliches Einkommen für Familien mit geringem Einkommen gibt, weil sie weniger Steuern zahlen müssen.

Außerdem fordern wir schon seit vielen Jahren eine neue Kinderkostenstudie. Die letzte ist so alt, dass Handys darin nicht einmal vorkommen. Wir finden, es ist wichtig, die realen Kosten eines Kindes zu wissen und dementsprechend auch die Förderungen anzupassen. Deshalb halten wir das für sehr wichtig.

Auch etwas, worüber ich gestern schon gerne gesprochen habe, erzähle ich Ihnen gerne heute wieder, der One-Stop-Shop. Das ist etwas, was in Wien als Vorreiterinstitution, das erste Mal in Wien installiert wird, es wird nämlich mit dem Frühjahr einen neuen One-Stop-Shop für Jugendliche bekommen. Es soll österreichweit derartige Anlaufstellen für alle Arbeitslosen oder von Arbeitsproblemen Betroffene geben.

Was mich besonders freut, weil mir das ein großes Anliegen ist: Auch im Gesundheitswesen kann man Vorsorge gegen Armut treffen, indem wir die Frühe Hilfen unterstützen und österreichweit aufbauen. Frühe Hilfen, das wissen nicht alle, ist ein komplexes multiprofessionelles Angebot für Familien in Schwierigkeiten oder in sozialen Notlagen. Das greift gleich nach der Geburt, sobald die Kinder auf der Welt sind, bekommen diese Familien Unterstützung. Das soll österreichweit ausgeweitet werden, und darauf sind wir auch sehr stolz. Es wird auch Wien unterstützen, weil Wien derzeit leider nur einen Teil der Bezirke damit versorgen kann.

Es gibt eine Ausbildungs- und Qualitätsoffensive in der Pflege, es gibt eine Absicherung der Kinderschutzzentren und eine Verbesserung für Krisenpflegeeltern und Pflegeeltern, eine zusätzliche Absicherung. Auch darüber denken wir schon lange nach, wie wir das besser machen können. Mit der Unterstützung des Bundes wird es hoffentlich auch in Wien leichter gehen.

Es ist ein Ausbau der Psychotherapieplätze festgeschrieben und vor allen Dingen eine Offensive für KinderärztInnen und KinderpsychiaterInnen und auch ein Gratiszugang, sprich, ein Zugang über den Krankenschein, für diese Therapiemöglichkeiten. Das ist essenziell wichtig, um psychische Krankheiten und auch Kinder in Not zu unterstützen.

In den nächsten Wochen wird es darum gehen, Priorisierungen in diesen sehr unterschiedlichen Maßnahmen zu treffen. Als Wiener Politikerin freue ich mich natürlich besonders darauf, wenn Modelle, die wir hier in Wien auf den Weg gebracht haben, auch vom Bund übernommen werden und möglichst österreichweit ausgerollt werden. Eine gut ausgebaute Sozialpolitik braucht zusätzlich Mittel aus dem Bund, um auch im Land, also in Wien, wirksam zu sein. Wir freuen uns auf die Bundesunterstützung und wollen Wien noch sozialer und solidarischer machen. Herzlichen Dank.

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