ursula berner

reden, ideen, transparenz

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kulturausschuss.transparent – märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

Kultur und Nachhaltigkeit – fair, sozial, klimagerecht

Ein Nachbericht.

Am 15. Februar 2024 fand zum 2. Mal der kulturelle Neujahrsempfang im Wappensaal des Wiener Rathauses statt.

Video zur Veranstaltung.

Die Kunst wird traditionell eher dem Schönen und Guten zugerechnet. Sie verbreitet Ideen, entwirft Visionen und – was wir gerade besonders brauchen können – kann Hoffnung geben. Wir erleben gerade eine unglaubliche Transformation: der vergangene Jänner war der wärmste seit der Messegeschichte – weltweit wurde ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 1,5 Grad gemessen. Mehr sollte es eigentlich nicht mehr werden – wenn wir die Welt wie wir sie heute kennen erhalten wollen.  Gestern wurden die neuersten Erkenntnisse präsentiert, was passiert, wenn der Golfstrom versiegt und er ist dabei zu versiegen. – auch wir hier in Europa und wir hier in Wien, müssen uns auf massive klimatische Veränderungen gefasst machen. Das zeigt: wir haben dringenden Handlungsbedarf! Wir müssen unseren Lebensstil massiv verändern, den Ressourcenverbrauch einschränken. Wenn wir in Europa und in Nordamerika das nicht schaffen, wird es weltweit katastrophale Folgen haben: soziale wie auch ökologische. Um so eine Transformation zu schaffen, braucht es immer dringender kreative Perspektiven und Lösungen.

Es braucht Menschen, die Visionen entwickeln können und positive Zukunftsbilder zeigen. Es braucht Hoffnung. Und es braucht konkrete Ideen wie ein gutes Leben für möglichst viele erreichbar ist! Das Ziel des Nachmittages ist das Thema Nachhaltigkeit mit unterschiedlichen Sinnen erfahrbar zu machen.

Ziel ist es zwei wesentliche Dimensionen der Nachhaltigkeit herauszuarbeiten:  Die soziale Nachhaltigkeit auf der einen Seite heraus zu arbeiten, also wie schaffen wir gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und Vereinbarkeit für KünstlerInnen und Künstler , und wie schaffen wir gleichzeitig auch eine ökologische Nachhaltigkeit, im Sinne von Ressourcenschonung.

Beide Dimensionen hängen eng miteinander zusammen – nur wenn ökologische Veränderungen mit sozialen Veränderungen einhergehen, können wir sinnvolle Wege aus der aktuellen Krise finden.

Transformation braucht immer Solidarität!

Wir wollen heute nicht nur vom ökologischen Fussabdruck reden – also von all dem Ressourcenverbrauch, der schon stattgefunden und den wir dringend verkleinern müssen.

Wir wollen auch hoffnungsvoll das Konzept des ökologischen Handabdrucks vorstellen: Der ökologischen Handabdruck hat einen solidarischen Aspekt. Er steht für die Aktivitäten einer Person, die nicht nur die eigenen Umweltauswirkungen verringert, sondern auch die von anderen Personen.
Der Handabdruck besagt, dass wir alle – auf unterschiedliche Weise – wirksam werden können. Der Handabdruck zeigt auch auf, was schon gelungen ist. Und diese Handlungsfähigkeit macht Hoffnung!

Für diesen nachmittag habe ich zu 2 Podien geladen. Geladen wurden Expert:innen aus Theater, Tanz , Performance, bildender Kunst, Musik, Film und den
Fachvertretungen diskutierten in zwei Podiumsrunden Perspektiven und Lösungen der sozialen und der ökologischen Nachhaltigkeit.

Darüber hinaus konnte das Thema Nachhaltigkeit mit der Wander-Ausstellung WASTE-ART auch sinnlich zugänglich gemacht werden.

150 Teilnehmer:innen aus der Kunst- und Kulturszene  spricht für großes Interesse an dem Thema und für dessen Brisanz im heutigen kulturpolitischen Diskurs.

Im ersten Podium „Handabdruck stärken – Soziale Nachhaltigkeit“
diskutierten Interessenvertreter:innen und Expert:innen wie Yvonne Gimpel (IG Kultur), Veronika Steinböck (PAKT & Kosmos Theater), Ivana Pilic (d/arts – Projektbüro für Diversität und urbanen Dialog), Katharina Zabransky & Regina Erben-Hartig (DanceAbility), Sithara Pathirana (Klima-Biennale Wien) und Sabine Gretner (Superar) über die vielfältigen Herausforderungen für mehr Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb.
Diese reichen von Fair Pay und damit einhergehende angepasste Fördermittel, Niederschwelligkeit sowie Barrierefreiheit von Kunst- und Kulturangeboten, kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendalter sowie die Forderung nach mehr Diversität in Strukturen von Kunst- und Kulturorganisationen. Moderiert wurde diese Diskussionsrund von Fariba Mosleh. Wie viel noch im Sinne
einer Gleichstellung und Solidarität zu tun ist, zeigte sich schon in der Vorbereitung zur
Veranstaltung: damit Katharina Zabransky, eine DanceAbility Trainerin und Aktivistin mit ihrem E-Roll, auf der Bühne im Podium sprechen kann, musste eine eigene Rampe angemietet werden. Das Wiener Rathaus besitzt bis dato keine flexiblen
Rampen, um Menschen in Rollstuhl das Erklimmen der Bühne zu ermöglichen.

Das Podium zum zweiten Thema „Fußabdruck verkleinern – ökologische Nachhaltigkeit“ setze sich aus Aktivist:innen und Nachhaltigkeits-Expert:innen zusammen.
Es diskutierten Maria C. Holter (Artists for future), Jonathan Gabler (Music declares
emergency Austria), Wiebke Leithner (Burgtheater; Nachhaltigkeits-beauftragte),
Claudius Schulze (Klima-Biennale Wien), Angelika Fitz (AZW, care + repair) sowie Claudia Wohlgenannt (Filmbranche Plan C, green producing) über die Möglichkeiten einer nachhaltigeren Kunst- und Kulturproduktion. Was heute schon geschafft wird, wo die Herausforderungen liegen, und was gebraucht wird, um diese für Zukünftige Produktionen bestmöglich zu meistern. Schwerpunkt der Fragen von Barbara Neundlinger war dabei z.B. die Möglichkeiten von Ressourcenschonung durch Mehrfachnutzung im Ausstellungbetrieb und bei Bühnenbildern und Kostümen, Tauschbörsen für Requisiten, Second-Hand Nutzung bereits im Umlauf befindlicher Materialien. Aber auch positive Modelle wie das Greenproducing, das Filmfirmen mit spezifischen Incentives zu nachhaltigeren Produktionen motiviert. Auch Modelle für Grünere (Musik)Festivalkultur wurden vorgestellt.

Das künstlerische Rahmenprogramm war so vielfältig wie die Diskutant:innen in den Panels und unterstrich die Intention der Veranstaltung. Ziel war das Thema Nachhaltigkeit auch sinnlich erfahrbar zu machen.
Kuratorin und Künstlerin Ina Loitzl hat einen Teil der Ausstellung
WASTE ART, die sie gemeinsam mit verschiedenen Künstler:innenrealisiert hat, präsentiert. WASTE ART stellt die Schönheit der Objekte in den Fokus und betont die
Bereitschaft zur materiellen Wiederbearbeitung. Künstlerinnen und Künstler haben seit jeher mit Trash, Abfall, Second-Hand- Materialien gearbeitet – sei es aus
finanziellen, praktischen Gründen, oder dem Anlass heraus, sich von der „hohen Kunst“
abzuwenden und zu distanzieren. Besonders in den letzten Jahrzehnten entwickelten sich zahlreiche Bewegungen wie Recycling, Up-Cycling, Zero Waste, etc. mit dem Ziel Dinge haltbarer zu machen und dem überbordenden Konsum und dem Wegwerfhabitus unserer Zeit entgegenzuwirken. Nikki Schuster arbeitet in ihren Werken mit Müll von
der Straße und hat daraus surreale Figuren gebaut. Gudrun Lenk-Wanes Arbeit besteht aus Hangings, die aus gesammeltem Müll bestehen. Irene Wölfl flechtet in ihrer Kunst
Plastikplanen und Ina Loitzl selbst hat sich mit dem Thema Plastik und Ozeane intensiv künstlerisch auseinandergesetzt.

Erinnerungskultur versus Cancel Culture – Sollen Antisemiten weiterhin mit Straßennamen verehrt werden?

Herzliche EINLADUNG für den 21. Februar !

War Leopold #Kunschak ein Antisemit?

Warum ist es ein Problem, wenn 2024 noch #Anstisemtiten als positive Helden im öffentlichen Raum geehrt werden?

Ist es #cancelculture zu verlangen, dass wir die Heldendarstellung in Wien neu bewerten?

Das diskutiere ich mit Florian Wenninger und Isolde Vogel in Hernals.

Ich freue mich auf einen Besuch und eine spannende Diskussion.

 

Der HINTERGRUND:

Die Debatte zur Benennung von Straßen und Plätzen ist auch ein politischer Aushandlungsprozess über Geschichte und unsere gesellschaftlich anerkannten Vorbilder und Werte.
Aktuell können wir solche Prozesse an den Beispielen von Karl Lueger und Leopold Kunschak, beide offene Antisemiten und Politiker.

Die Hernalser Grünen diskutieren auf Einladung von Ursula Berner, Grüne  Landtagsabgeordnete und Gemeinderätin mit Isolde Vogel (Historikerin und Expertin in Visueller Antisemitismusforschung) und Florian Wenninger (Politikwissenschaftler und Historiker) am 21. Februar 2024 um 18:30 Uhr im Brandstetter.

Isolde Vogl, MA: Historikerin und Expertin in Visueller Antisemitismusforschung
Mag. Dr. Florian Wenninger: Politikwissenschafter und Historiker

Wir freuen uns auf euch und eine spannende Debatte.

Wir bitte um Anmeldung unter hernals@gruene.at

 

kulturausschuss.transparent – februar 2024

#Volkskundemuseum, #Donauinselfest und ein Lift fürs #Schauspielhaus, der Kulturausschuss im Februar war kurz und knapp:

Das Volkskundemuseum verändert sich: im Zuge der Renovierung arbeitet es an einer Neuausrichtung des Programms hin zu mehr partizipative Kulturarbeit mit den Schwerpunkten Migration, Interkulturalität und Diversität. In Zukunft sollen „diverse Stadtgesellschaften eine zentrale Stellung in der Programmierung wie auch im eigenen Betrieb“.
Den Auftakt dazu macht ein Zwischennutzungsprogramm in dem die leeren Räumlichkeiten jeweils für einige Wochen verschieden Kulturinitiativen zur Verfügung gestellt werden. Für diese Programmierung bekommt das Volkskundemuseum jeweils 200.000 € im Jahr 24 und 25 aus dem Wiener Budget – eine eher übersichtliche Summe. Wer war dagegen? Natürlich die FPÖ.

Folgende Initiativen werden zu sehen sein: Decolonizing in Vienna! , Gewächshaus  , Initiative Minderheiten,  Mai Ling , OCA, Museum der Migration, schnittpunkt. ausstellungstheorie & praxis , Toxic Dreams , Neuer Wiener Diwan , Crip Magazine Hint Wien, Kids of the Diaspora u.a.

Der zweite Schwerpunkt des Ausschusses war der Wiener Kulturservice – der Trägerverein, der neben dem Donauinselfest (2.Mio €) auch das Maifest, die Kunst-Kultur-Meile Donaukanal, den Gürtelnightwalk und einige Kirtage finanziell unterstützt. Was an der Konstruktion irritiert ist, warum all diese Initiativen nicht einfach direkt bei der MA7 ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen. Dann könnten die einzelnen Veranstalter*innen (DIF, Gürtelnightwalk, Kirtage etc.) in einem standardisierten Verfahren ihre Einreichungen vorlegen und die Abrechnungen würden ebenso standardisiert geprüft werden. Derzeit wird nur die Arbeitsweise des Kulturservice geprüft.

Wie aber die Veranstalter des Donauinselfest ihre Aufträge vergeben, wer da profitiert, bleibt im Dunklen bis der Rechnungshof prüft.
Die ausführenden Veranstalter sind seit Jahren bekannt und kritisiert: die SPÖ Wien, der Kulturservice als finanzielle Abwicklung und die das Pro Event Team für Wien GmbH.

Ich habe die Vorgeschichte schon im Vorjahr ausführlicher beschrieben, daher hier nur kursorisch. Was sich geändert hat zum vorigen Jahr, ist, dass heuer erstmals(!) ein Bericht dem Anforderungsakt beigelegt wurde, der Vergangenheit und Ziele für das Fest für heuer ausführt. Das sehe ich prinzipiell sehr positiv.

Wir erfahren zum Beispiel, dass mehr in Barrierefreiheit investiert werden soll (nur für Zuschehende; Initiativen für Künstler*innen mit Behinderung werden nicht ausgewiesen). Es wird ein Nachhaltigkeitskonzept vorgestellt, das Plastikbecherbenutzung umfasst aber leider keine Abkehr von fossilen Brennstoffen für den Stromverbrauch vor Ort.
Warum liebe Stadt Wien investiert ihr nicht endlich in einen oder mehrere fixen Stromanschlüsse auf der Donauinsel ? – Dann könnten alle wiederkehrende Festivals ganz normal aus dem Wiener Stromnetz mit nachhaltiger Grünem Strom versorgt werden!

Was wir auch nicht erfahren ist, wie viele weibliche, wie viele männliche oder non-binäre Künstler*innen tatsächlich im vorigen Jahr aufgetreten sind, bzw. welche Slots da jeweils vergeben wurden.

Und ganz zum Schluss: Der Bericht streicht heraus, dass 2/3 der Besuchenden am Donauinselfest „Tourist*innen“ sind. Das „größte open air der Wienerinnen und Wiener“ ist also doch vor allem eine Touristenattraktion?
Wenn dem so ist, könnte das Donauinselfest doch eher aus dem Wirtschafts- und Finanzressort finanziert werden. Dann wären wieder 2 Mio. frei, um die lokale Kulturszene zu fördern!

Und dann ist da noch die Kritik des Rechnungshofes über massive Missstände beim Kulturservice. Bis heute gibt es noch keine Einschätzungen inwiefern, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes an den Kulturservice inzwischen umgesetzt wurden und die strukturellen Mängel verbessert worden sind.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt, als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Daher haben wir dem Antrag des Wiener Kulturservice heuer nicht zugestimmt.

Die Vorgeschichte (der folgende Text stammt mit wenigen Adaptierungen aus dem Jahr 2023): Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermitteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Zu den Akten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Die Förderung an den Verein für Volkskunde für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜN, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbau eines Lifts in der Höhe von EUR 1.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 600.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.100.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Statuten zur Verleihung des Preises für besondere kulturelle Verdienste um die Stadt Wien werden genehmigt. Die Bedeckung des Preisgeldes in der Höhe von EUR 5.000 ist im Voranschlag 2024 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Vernetzungs-Veranstaltung: Kultur sucht Nachhaltigkeit fair, sozial und klimagerecht

Kunst und Kultur verbreiten Ideen, entwerfen Visionen und geben Hoffnung. Gerade wenn die Welt durch Klimakatastrophe und soziale Konflikte brennt, braucht es immer dringender kreative Perspektiven und Lösungen.

Wir wollen aufzeigen, wie die Zukunftsthemen Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit schon jetzt Einfluss auf den Kulturbetrieb haben und wo es in Sachen Geschlechter- und Lohngerechtigkeit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit noch Aufholbedarf gibt.

Daher lade ich herzlich ins Rathaus Wien

Anmeldung hier

Programm

16:15 Uhr Stadträt:innen Judith Pühringer & Peter Kraus
Keynote zum Thema „Die klimasoziale Stadt der Zukunft“

16:30 Podium 1: Handabdruck stärken – soziale Nachhaltigkeit

Moderation: Fariba Mosleh

Yvonne Gimpel, IG Kultur
Veronika Steinböck, PAKT
Ivana Pilic, d/Arts
Katharina Zabransky & Regina Erben-Hartig, DanceAbility
Sithara Pathirana, Klima Biennale
Sabine Gretner, Superar

17:45 Worldcafe 45 Min

18:30 Podium 2: Fußabdruck verkleinern – ökologische Nachhaltigkeit

Moderation: Barbara Neundlinger

Andreas Jantsch, Music Declares Emergency
Maria Holter, Artists for Future
Wiebke Leithner, Nachhaltigkeitsbeauftragte im Burgtheater
Claudius Schulze, Klima Biennale
Angelika Fitz, Care + Repair
Claudia Wohlgenannt, Green Producing Film, Plan C

Abschluss und Zusammenfassung: Landtagsabgeordnete Ursula Berner

19:45 30 Minuten Pause

20:15 Konzert Virginia Ernst (www.virginiaernst.com)

Rahmenprogramm: Ausstellung „Waste Art“ kuratiert von Ina Loitzl

Kultur sucht Nachhaltigkeit
fair, sozial & klimagerecht

15. Februar 2024, 16:00 bis 21:30 Uhr
im Wappensaal des Wiener Rathauses
Eintritt frei!

 

 

kulturausschuss.transparent – jänner 24

Es gibt kein Problem, das nicht mit einer stadtnahen GmbH gelöst werden kann oder: Aus Alt mach Neu.

Die Wiener Stadtregierung liebt ihre GmbHs.Irgendein Berater dürfte vermittelt haben, dass der Umbau kleinere Institutionen in immer größere Sammel-GmbHs die Lösung für alle strukturellen Probleme der Kulturinstitutionen in Wien sei.
Weil aber bei der Neugestaltung der Stadt Wien Kunst GmbH (Zusammenschluss von KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon) die ehemalige KÖR GmbH als „leeres Gefäß“ übrig geblieben ist, wird sie jetzt neu gefüllt.

Ab jetzt hat das „Gefäß“, die „GmbH ohne Funktion“ einen neuen Namen: KRW Kulturraum Wien GmbH.

Und gleich auch neue Aufgaben:  Die neue GmbH hat die Aufgabe alle notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten für das zukünftige Kinderkulturhaus in Floridsdorf abzuwickeln. Und danach wird die GmbH „Untermietverträge“ an das Kinderliteraturhaus und die Zoom-Dependance vergeben. Insgesamt soll das für die Stadt günstiger werden – was genau da günstiger wird, war im Ausschuss nicht ganz klar.

Als geübte Oppositions-Politkerin lese ich diese Neustrukturierung auch als Angriff auf die Transparenz im Förderwesen. So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussbericht aus dem Dez.23)
Die GmbH macht die Kulturinstitution zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Ebenfalls nicht klar war, warum es so eine komplizierte Konstruktion überhaupt braucht. Als die MA7 erzählte, dass die GmbH nach dem Umbau vielleicht schon erste Ausstellungen oder Zwischennutzungen hosten/beauftragen könnte, horchte ich auf.

  • Wie genau wird sich die Zusammenarbeit zwischen Zoom-Original und Zoom-Floridsdorf in Zukunft gestalten?
  • Wird es da eine Direktorin für beides geben?
  • Oder gibt es eine Geschäftsführung für das Zoom Original und eine für das Kinderkunsthaus, die dann sowohl Kinderliteraturhaus als auch Zoom-Floridsdorf programmiert?

Das war im Ausschuss nicht zu erfahren… deshalb haben wir abgelehnt.

 

Und dann noch eine frauenpolitische Irritation:

Nach 30 Jahren hat das Institut „Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien erstmals um eine Strukturförderung eingereicht.

Knapp 130.000 Euro waren gefordert, um bestehende Arbeit weiterzuführen, um endlich eine stabile Infrastruktur aufzubauen und um zumindest eine qualifizierte Mitarbeiterin langfristig beschäftigen zu können. Es geht darum die bisher immer prekär geleistete Arbeit endlich fair zu bezahlen, und vor allem auch nachhaltig abzusichern. Wien braucht diese Arbeit. Petra Unger, die das Institut leitet und trägt, gräbt seit 30 Jahren unbekannte oder vergessene Frauenbiographien aus. Recherchiert, stellt zusammen und vermittelt ihre Erkenntnisse in thematischen Frauenspaziergängen, die gerne angenommen werden. 2600 Personen hat sie im vergangenen Jahr durch Wien geführt!

Petra Ungers ist eine der Pionierinnen, die historische und zeitgenössische Frauen sichtbar machen.

Statt der geforderten Summe, erhält das Institut nun kaum mehr als ein DRITTEL. 50.000€ für 1 Jahr Forschung: damit kann man weder eine Angestellte fair bezahlen, noch Infrastruktur (Büro) erhalten.

In der Behandlung ihres Antrags durch die Stadt Regierung sehe ich die strukturelle Misogynie der Gesellschaft weitergeschrieben. Auf mehreren Ebenen:

Statt in der Wissenschaftsabteilung der MA7 wird der Antrag in die Abteilung Stadtinitiativen/ Musik verräumt.

Warum liebe MA7 gilt die jahrzehntelange Recherche, Aufarbeitung  Zusammenstellung von Frauengeschicht(en) nicht als wissenschaftliche Arbeit?

Warum gilt die Vermittlung dieses Wissens nicht als Bildungsarbeit?

Als Beobachterin kann ich das nur als bewußte oder unbewußte Abwertung von Frauen und ihren Beiträgen zur Geschichte der Stadt verstehen – und zwar sowohl als Abwertung der Arbeit von Petra Unger, als auch der Abwertung von all den Frauenbiographien, die sie recherchiert und vorstellt.

Diese Vorgangsweise der Stadt Wien entspricht der Beobachtung einiger kritischer Publikationen, die sich in den vergangen Jahren mit dem Verschwinden von Frauen aus dem historischen Kanon und dem Wissenschaftlichen Kanon beschäftigen. Frauen_Literatur von Nicole Seifert weist nach wie weibliche und queere Autorinnen weniger publiziert werden und ihre Themen als weniger relevant abgestempelt werden. Katy Hessel hat mit ihrer Publikation “The Story of Art without Men”,  den Kunst Kanon neu geschrieben und auch Vera Weidenbach hat mit ihrer vielgelobten Fachbuch zur Unerzählten Geschichte von Frauen, die strukturellen Hürden und Ausgrenzungen aus der Geschichtsschreibung deutlich gemacht.

Als demokratische aufgeklärte Stadtregierung im 21.Jahrhundert wäre es ihre Pflicht, die Personen zu unterstützen, die die langwierige, mühevolle, Expertise erfordernde Arbeit machen, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten und dem Verschwinden der Frauen entgegenzuarbeiten.

Seit Jahrzehnten profitiert Wien von der Arbeit von Petra Unger! Viele der Frauenbiographien aus der Pionierinnengalerie „Wien. Stadt der großen Töchter“, die die Stadt Wien verleiht, stammen aus ihren Recherchen.

Warum sind sie Frau Stadträtin nicht bereit, diese wichtige Arbeit mit Wienbezug langfristig abzusichern?

Weiter Details zu den Akten, direkt bei den einzelnen Posten.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Peter L. Eppinger, Mag.a Bernadette Arnoldner und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wiener Antisemitismusstrategie mit Schwerpunkt bei Kulturvereinen und Institutionen“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: einstimmig dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ & FPÖ dagegen

Als Grüne haben wir gegen die Beantwortung der Stadträtin gestimmt, weil sie zu allgemein und lapidar war und letztlich alle Verantwortung dem Bund zuschiebt. Angesichts der zunehmenden Antisemitischen Übergriffe wäre es aber dringend an der Zeit, das Thema differenzierter anzugehen. Ein erster Schritt wäre es den historisch gewachsenen und tradierten Antisemitismus aufzuarbeiten und alle Statuen und Denkmäler für Antisemiten (zB. Lueger oder Weinheber) und alle Straßen und Park-namen, die Personen gewidmet sind, die aktiv antisemitisch aufgefallen sind, zu ändern bzw. sinnvoll zu kontextualisieren.
Das findet derzeit noch nicht in ausreichendem Maße statt.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Hannes Taborsky und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „Überprüfung von Fördernehmern der Stadt Wien hinsichtlich der Verbreitung extremistischer Inhalte“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Die Förderrichtlinien der Stadt verbieten die Förderung von Vereinen und Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten. Tatsächlich wird es in Zukunft notwendig sein, da mehr Augenmerk darauf zu legen, zB indem man die Zusammenarbeit mit dem  „DeradikalisierungsNetzwerk“(link)  verstärkt. Der Inhalt des Antrags der ÖVP war aber so vor- und diffamierend formuliert, dass wir als Grüne ihn nicht mittragen wollen und können.

Post Nr. 3

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 960.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Verein für Integrative Lebensgestaltung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

1) Der Umbenennung und Umwandlung der KÖR-GmbH auf die KRW Kulturraum Wien GmbH wird zugestimmt. Diese soll insbesondere als Trägergesellschaft für das Kinderkulturhaus Floridsdorf entsprechend dem Grundsatzbeschluss dienen. Der Magistrat wird ermächtigt alle erforderlichen Schritte zu setzen.

2) Die MA 7 wird ermächtigt, der KRW Kultur Raum Wien GmbH den Auftrag zu erteilen, einen Mietvertrag mit der ARWAG, sowie Untermietverträge mit den künftigen Nutzer*innen Zoom und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf abzuschließen.

3) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen

Wie in der Einleitung ausgeführt ist leider aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie und ob das neue Kinderkulturhaus in Zukunft in den bestehenden Verein Zoom integriert werden soll. Da sind uns zu viele Rahmenbedingungen ungeklärt für eine Zustimmung. Besonders, da nach wie vor bei GmbHs das Interpellationsrecht eingeschränkt ist. Es gab in der Vergangenheit schon zu viele Bauprojekte mit undurchsichtigen Kostensteigerungen und verschwundenen Verantwortlichen in der Stadt.

Post Nr. 10

  1. A) Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 25.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von               EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an exil – verein zur förderung ganzheitlicher weiterbildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                          EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die kidlit medien GmbH Wien für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 18

Die Förderung an IM PULS – TANZ für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 19

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                EUR 3.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 20

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 und auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 890.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an das Filmarchiv Austria für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschüsse an verschiedene Vereinigungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für das Vorhaben „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

Jedes Kind ist gleich viel wert! Warum sind Krisenpflegekinder schlechter gestellt als andere Herr Stadtrat?

Rede zur Ungleichstellung von Krisenpfelgekindern und langzeit Pflegekindern im vorliegenden Gestzesvorschlag, am 23.12.23

Manches wiederholt sich jedes : da sind die Berichte des Stadtrechnungshofs und der Kinder und Jugendanwaltschaft wie unzureichend die Versorgung von abgenommen Kindern in Wien ist – und da ist die leidige Debatte um die jährliche Anpassung des Pflegegeldes für Kinder in. Langzeit pflege und in Krisenpflege.

Warum liebe KollegInnen von den NEOS, sagen sie zu jeder Gelegenheit „ Jede Kind ist gleich viel wert“ – aber ziehen hier dann solche massiven Unterschiede ein:

Für 2024 erfolgt eine Erhöhung des Pfleggeldes um 8,48% für die Richtsätze 1-4,
das bedeutet zum Beispiel für Kinder bis zum 6. Lebensjahr (Richtsatz 1) ab 01.01.24 EUR 601,- statt EUR 554,-.
ABER wenn das Kind bei Krisenpflegeeltern untergebracht ist, wird lediglich die Unterstützung um lediglich 5,69% erhöht.

Das ist nicht gerecht!

Und nein, man kann es nicht mit dem neuen Anstellungsmodell erklären. Wie sie und ich wissen  sind ja gar nicht alle Krisenpflegeeltern über diese Modell angestellt.

Wir reden von Kindern, die in höchster Not und meist in traumatisierenden Situationen aus den Ursprungsfamliene geholt werden müssen.

Wir reden von Krisenpflegmüttern, die mitten in der Nacht erfahren, dass jetzt ein neuer Pflegling kommen wird. Ein Kind wird gebracht, mit wenig mehr als dem Kleidern, die es gerade es gerade anhat und vielleicht mit einem Kuscheltier.

Das ist die Situation von Krisenpflegeeltern – und hier spart die Stadt am dringend benötigten Pflegegeld, um die Basics für diese Kinder zu finanzieren.

Ich kann gar nicht sagen wie unsolidarsich und abstoßend ich das finde.

Zum Hintergrund

Pflegeeltern in Wien bekommen ein Pflegekindergeld nach dem Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz und der Pflegekindergeldverordnung.

Pflegeeltern tragen eine hohe Verantwortung und sind ein wichtiger Bestandteil des Solidarsystems.

Es gibt derzeit viele Kinder in Wien, die kurzfristig und rasch, aber auch längerfristig betreut werden müssen, und für die in zahlreichen Pflegefamilien Sorge getragen wird.

Der Richtsatz ist so angesetzt, dass er den monatlichen Bedarf an Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Schulartikeln, anteiligen Wohnungs- und Energiekosten sowie den Aufwand für eine altersgemäß gestaltete Freizeit decken soll. Gemäß dem § 44 WKJHG 2013 ist das Pflegekindergeld jährlich im Verordnungsweg entlang der allgemeinen Kostensteigerung neu zu bemessen.

Die Sozial- und Familienleistungen des Bundes werden 2024 um 9,7% steigen.
Da wäre eine Angleichung an diesen Prozensatz auch für das Pflegekindergeld in Wien wünschenswert.

Pflegekinder benötigen unseren Schutz, da ihre Familien eben nicht ausreichend für sie sorgen können.

Die von der Stadtregierung vorgeschlagene Erhöhung um 8,48% deckt in keinster Weise die Kostensteigerungen in vielen Bereichen der Grundversorgung  ab.

Vor diesem Hintergrund ist vollkommen unverständlich, warum der Richtsatz für die zeit- und kostenintensive Krisenpflege nicht einmal analog zum Pflegekindergeld um 8,48% erhöht wurde.
In der Begründung, dass “für Krisenpflegeeltern ein neues Anstellungsmodell entwickelt wurde, welches auch erhöhte Bedarfe mitberücksichtigt.” ist unzureichend!

Denn – auch wenn das neue Anstellungsmodell, das sicherlich die Situation für Krisenpflegeeltern erleichtert, ein positiver Schritt in Richtung Anerkennung der wichtigen Pflegearbeit war und ist –  ist es dennoch kein Allroundmodell, das die Bedarfe aller Krisenpflegekinder deckt, es gibt eben auch Krisenpflegeeltern, die nicht angestellt sind.

Im Grunde muss es doch um den SCHUTZ dieser Kinder gehen. Sie oft bereits Schreckliches erlebt bevor die Jugendhilfe einschreitet. Die Stadt Wien hat damit Verantwortung für ihr Wohlergehen übernommen.

Sie wissen es:

Die Lage für Krisenpflegekinder ist seit Jahren eine prekäre. In Wien gibt es zu wenig Krisenpflegeeltern. Wie eine Bericht des Stadtrechnungshofs aus dem Jahre 2022 zeigt, mussten aufgrund von Mangel an Pflegeplätzen bereits Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr in Krisenzentren bzw. Wohngemeinschaften betreut werden. Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, warum ausgerechnet am Geld für die Krisenpflegekinder gespart wird.

Wien trägt die Verantwortung für alle Kinder, die in dieser Stadt leben.

Wenn die Kinder nicht in ihren Familien leben können, ist es Verantwortung der Gemeinde für ein sicheres Aufwachsen ohne Not zu sorgen, besonders mit der Krisenversorgung der kleinsten Kinder.
Das verlangt auch die europäische Kindergarantie, zu der wir uns als Stadt verpflichtet haben.

Daher stellen wir hiermit den Antrag, dass Krisenpflegekinder den langzeit Pflegekindern gleichgestellt werden. !

Danke für ihre Unterstützung!

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ und NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

More of the same – leider kein Geld für Innovationen! Rede zum Kulturbudget für die Jahre 2024 und 2025

Nach der positivstischen Leistungsschau meines Voredners muss ich ihnen eine ganz andere Einschätzung des Budgets für die nächsten 2 Jahre geben. es steht unter dem Zeichen:

More oft he same – kein Geld für Innovationen

Letzte Woche wurde die Kulturstrategie für Wien präsentiert – mit dem vorliegenden Budget zeigt sich leider, dass defacto kein Geld für Innovationen geplant ist:

Mit dem vorliegenden Erhöhung von 67 Mio. können im wesentlichen

Investitionskosten und vertraglich-festgelegte Personalkosten abgedeckt werden.

Es werden bestehende Löcher gestopft, aber es bleibt nichts für wirklich tiefgreifende Innovationen oder Umstrukturierungen.

Wir fördern weiterhin Mainstream Angebote wie die Vereinigten Bühnen im großen Stil, die in anderen Städten ohne Subventionen auskommen.
Es gibt keine Vision wie die Theaterlandschaft in Wien in 2030 aussehen soll?

Es gibt weiter keine Pläne wie FAIR PAY in allen Bereichen zu verankert werden kann und wie soll das in Zukunft finanziert werden soll?

Es reicht nicht FAIR PAY zu verlangen, wenn gleichzeitig zu wenige Ressourcen für dafür notwendige Suventionserhöhungen geplant werden!
Die Mittelbühnen werden gerade zwischen den Forderungen der Mitarbeiterinnen und den gedeckelten Förderungen aufgerieben.
Das ist das Gegenteil von FAIR, wenn den Verteilungskampf auf Abhängige auslagert!

Zu den Bereichen im Einzelnen:

Die Kultur-Strategie will „die Kulturszene angemessen in die Stadtplanung und die Schaffung neuer Infrastruktur zu integrieren„.
Das klingt gut, die Realität zeigt aber, dass in der aktuellen Flächenwidmung des derzeit größten Stadtplanungsgebiets im Nordwestbahngelände keine kulturelle Infrastruktur geplant. Das Nordwestbahngelände ist so groß wie die Stadt Krems, ca 16.00- 20.000 BewohnerInnen werden hier in Zukunft leben.

Weder eine städtische Bücherei,

noch eine Veranstaltungshalle als sozio-kulturelles  Nachbarschaftszentrum oder

gar Proberäume für freie Gruppen sind definitiv in der Flächenwidmung erwähnt.

Und das obwohl den freien Kunst-Gruppen – als die benachbarte Nordbahnhalle abgebrannt ist – ein neuer günstiger Veranstaltungsort versprochen worden war.  In der aktuellen Flächenwidmung kommt so ein Ort nicht mehr vor.

Es gibt kein Konzept ob und in welcher Weise der Ort auch als Erinnerungsort entwickelt wird.

Für alle die es nicht wissen: das Nordwestbahn-gelände ist ein historischer Schmerzort:

1938 wurde hier die antisemitische Hass Ausstellung „Der ewige Jude“ gezeigt.
Hier wurden sogenannte arisiertes also enteigneten Güter gestappelt und hier wurden Zwangsarbeiter beschäftigt.

Grund genug den Ort nicht nur als neutrales Logistikzentrum zu behandlen.
Das wäre dann wohl ein sogenanntes „Auslöschen der Geschichte“.
das an anderer Stelle in der Stadt im Zusammenhang mit der Diskussion um die Luegerstatue kritisiert wird.

Die Kulturstrategie nennt zeitgemäße Zugänge zur Erinnerungspolitik als Thema:

Im Umgang mit der LUEGER Statue zeigt sich aber, dass  die aktuelle wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatten zum Umgang mit toxisch en Statuen übersehen oder ignoriert werden.

Damit das klar ist: es ist nicht mehr zeitgemäß die Verherrlichung eines Antisemiten mitten in der Stadt für die Ewigkeit zu erhalten.

Da gibt es wunderbare best practice beispiele aus andere Städten wie Berlin oder Bristol – wie man da kreativ und partizipativ – einen zeitgemäßen Umgang finden kann.

Mein Kollege Nikolaus Kunrath wird da noch mehr dazu sagen.

 

Die Kulturstrategie verspricht weiter „leicht zugängliche Kulturangebote für Kinder“.
Erwähnt aber mit keinem Wort eine Restrukturierung des Theater der Jugend, das mit seinem aktuellen Angebot längst nur mehr Kinder aus finanzkräftigen Familien erreicht.

Kunstorte, werden vor allem als fremd und unnahbar empfunden, wenn kleine Kinder und Jugendliche keinen Zugang kulturellen Bildung haben.

Während die SPÖ auf Bundesebene „ein Instrument für jedes Kind“ fordert, investiert sie in Wien kaum in eine Qualitätssicherung des musischen Unterrichts in der Pflichtschule: Es ist völlig unverständig, dass die Musik-Uni einen eigenen Lehrgang für Musikpädagoginnen betreibt und jährlich viele hochqualifizierte Musikpädagoginnen „auf den Markt geworfen werden“ . Und nahezu keine dieser hochqualifizierten Menschen in unserem Pflichtschulsystem landen. Stattdessen bemühen sich noch immer Volksschullehrende ihre Klassen mit Musik aus der Dose in einen Kinderchor zu verwandeln.  Da wäre deutlich mehr drin.

Und zur Publikumsentwicklung!
Zitat Kulturstrategie: „Durch eine strategische kulturpolitische Steuerung sind marginalisierte gesellschaftliche Gruppen und unterschiedliche Communities kulturpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden und nehmen am Kulturdiskurs teil.“
wie diese Strategien zu mehr Inklusion aussehen soll,
wie mehr Diversität auf die großen Bühnen dieser Stadt kommt, wird leider nicht konkret dargestellt.

Zwar soll ein Diversitätsbeirat im Kunst- und Kulturbereich verankert werden, wo der verankert werden soll, wer diesen bestellt, was dessen Handlungsraum ist bleibt im Dunkeln. Es werden Ideen propagiert, aber nicht zu Ende gedacht (oder zumindest nicht kommuniziert)

Es fehlt der Strategie an Unterfütterung, Inhalt und Erfolgsmarker. Weder bei Audience Developement noch bei Outreach wird deutlich, was damit erreicht werden soll.

– Wen will diese Kulturstrategie künftig im Publikum sehen?
– Wie soll die Theaterlandschaft im Wien 2030 aussehen?
– Welche Umverteilungen im Budget sind geplant?
– Welche Kultursparten sollen in Zukunft gefördert werden?

Solche Fragen hätte ich gerne beantwortet in einer Kulturstrategie für Wien

Postskriptum
Transparenz in der Fördervergabe und Kontrollmöglichkeiten für Großsubventionen über 1 Mio. kommt in der vorliegenden Strategie mit keinem Wort vor.

Wenn so viel Steuergeld in die Institutionen fließt, muss offengelegt werden, wie sich dieses verteilt.

Wir brauchen in Wien lebendige Visionen für die Kunst- und Kultur! Wir brauchen eine offene, demokratische und nachhaltige Kulturpolitik.

Vielen DANK

Unser Antrag auf einen Kulturgutschein für alle jungen Wienerinnen und Wiener wurde leider abgelehnt.

kulturausschuss.transparent november 23

Wenn zwei vom Gleichen reden, müssen sie nicht unbedingt das gleiche meinen – weiß das Sprichwort.
So oder so ähnlich muss es wohl zugegangen sein, bei der Erarbeitung der Novellierung des Wiener Museumsgesetzes. Während die MA7 erklärt das Gesetz über Monate in Absprache mit allen Stakeholdern erstellt zu haben, landet Tage nach dem Kultur-Ausschuss eine Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen in meiner Mailbox. Die stellt die Einbeziehung ganz anders da: Es hätte Gespräche gegeben. Dabei wäre es aber um eine neue „Vereinbarung“ zwischen der Stadt Wien und den Museen gegangen. Verhandlungsgegenstand waren unter anderem die Objekte und Artefakte, die sich derzeit in Obhut der Bezirksmuseen befinden. Die ARGE wäre nie informiert worden, dass es eigentlich um eine Novellierung im Museumsgesetz geht. Sie fühlen sich vor den Kopf gestoßen, weil nicht klar ausgedruckt worden war, dass sie mit der Novellierung ihre Unabhängigkeit verlieren sollen und stattdessen im Wien Museum aufgehen.

Zitat aus der Stellungnahme der ARGE Wiener Bezirksmuseen:
„Wir führen derzeit gute Gespräche mit der Stabstelle Bezirksmuseen im Wien Museum, der Abschluss eines Memorandums of Understanding steht unmittelbar bevor. Auf Anregung aus dem Büro der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler Anfang Oktober 2023 haben wir die Punkte Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse aus den Verhandlungen ausgeklammert, um sie erst danach zu besprechen und eine Lösung in beiderseitigem Einvernehmen zu finden.
Genau jene beiden Punkte finden sich jetzt aber im Initiativantrag betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und sollen damit ohne jegliche Einbeziehung der ARGE rechtlich bindend beschlossen werden.“

Weiters wird im neuen Museumsgesetz das bisherige Kuratorium durch einen Aufsichtsrat ersetzt. Die Vertreter:innen werden von verschiedenen Organen der Stadtverwaltung (amtsführender Stadtrat für Kultur, Kulturamt, Finanzverwaltung, Magistratsdirektion, Betriebsrat und Personalvertretung) genannt. Bisher mussten diese Stellen jeweils der Landesregierung einen DREIERVORASCHLAG vorlegen. Dieser Passus wurde nun aus dem novellierten Gesetz gestrichen.  (vgl. §13 des geltenden Wr. Museumsgesetzes )
Die zwei externen Wissenschaftler, die früher Teil des Kuratoriums waren, wurden im neuen Gesetz gestrichen.

Auch die Vergütung des neuen Aufsichtsrates wird intransparenter.  Das Kuratorium im alten Gesetz wurde nach dem Beamten Gehaltsschema vergütet, der Aufsichtsrat in der Novellierung soll aber im Einvernehmen der zust. Stadträtin mit der Finanzverwaltung der Stadt Wien vergütet werden. Details dazu wurden im Ausschuss nicht benannt, es werde „nach Marktlage“ bezahlt werden.

Insgesamt bleiben für uns zu viele Fragen bezüglich Transparenz und den Bestellvorgängen offen, ebenso wie welche Rolle und welche Aufgaben die ARGE Wr. Bezirksmuseen im Verhältnis zum Wien Museum in Zukunft haben soll. Daher haben wir die Gesetzesnovellierung abgelehnt.

 

Was haben wir noch erfahren: im Otto Wagner Areal wird ein Atelierhaus für bildende Künstler:innen entstehen. Das ist prinzipiell fein. Zwei bittere Beigeschmack sind dabei zu schlucken: wir haben noch nichts darüber erfahren nach welchen Kriterien  die Räume vergeben werden sollen?

(c)David Bohmann

Und nach wie vor ist die öffentliche Anbindung ans Otto Wagner Areal verbesserungsfähig. Wenn dort mit weiteren öffentlichen Einrichtungen wie dem DÖW eine attraktiver Kulturcluster entstehen soll, muss unbedingt in einen Ausbau der Öffis investiert werden: sowohl was die Frequenz untertags betrifft als auch besonders in der Nacht.

Das Nachschießen von Förderung an das Theater am Werk wurde nicht zuletzt notwendig, weil der Ausschreibungsvorgang und dann auch die Neu-Bestellung der Leitung nur recht rumpelig funktionierte.
Es gibt bis heute kein konsequentes und transparentes Bestellprozedere und schon gar nicht ein strukturiertes Übergabe Procedere für die Theaterhäuser der Stadt Wien.  Daran sollte die Stadt dringend arbeiten, um zukünftig solche ungeplanten Mehrkosten zu vermeiden.

Anbei die Akten im Einzelnen:

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „die Benennung einer Verkehrsfläche nach Papst Johannes Paul II“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Antrag: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür| GRÜ dagegen
Beantwortung: einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA, GRin Mag.a Bernadette Arnoldner und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wissenschaftsoffensive im Kampf gegen Antisemitismus“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
    Antrag: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Initiativantrag von Abg. Dr. Gerhard Schmid, Abg. Mag. Dr. Ewa Samel, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch und Abg. Thomas Weber betreffend „eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes“.
SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
ÖVP, GRÜ dagegen

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wien Wissen – Verein zur Förderung von Bildungs- und Wissenschaftskommunikation im Großraum Wien für den Wiener Ball der Wissenschaften 2024 in der Höhe von insgesamt EUR 55.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2023 gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

1)Die Errichtung des ATELIERHAUS WIEN am Standort Otto-Wagner-Areal, Pavillon 18, Wien Penzing, wird befürwortet.

2)Die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, die Stadt Wien Kunst GmbH mit dem Mietvertragsabschluss für den Pavillon 18 zu beauftragen.

3)Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Für die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die mittels Minderauszahlungen zu decken ist.

Die Förderung an die Kulturzentren „Kabelwerk“ GmbH für die Jahrestätigkeit 2023 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.350.000 um EUR 300.000 auf sohin insgesamt EUR 1.650.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 8

Für die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center wird im Voranschlag 2023 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 215.000 genehmigt.

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für bauliche Adaptierungen im Sammlungsdepot und Research Center in der Höhe von insgesamt EUR 430.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 mit EUR 215.000 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

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