Was sich schon bei den letzten Kulturausschüssen gezeigt hat: große Projekte mit hohen Finanzierungsbedarf werden selten vorbesprochen. Stattdessen zeigt sich eine Tenden, dass gerade solche Projekte erst als Nachtrag zur Tagesordnung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Für die Junisitzung lagen nur die Pfingstfeiertage zwischen Info und Sitzung.
Das war im Herbst schon bei der Ausschreibung zur Klubkommission so.
Diesmal waren gleich zwei Großprojekte (Pratermuseum und Arsenal-Fotovenue) im Nachtrag. Ein drittes Projekt, das neue Filmmuseum LAB, wurde sogar schon 6 Tage bevor es im Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurde öffentlich präsentiert,
Irritierend dabei ist nicht, dass die Projekte an sich umgesetzt werden. Für jedes einzelne Projekt spricht inhaltlich einiges.
Irritierend ist die Vorgangsweise. Die gibt einen schalen Beigeschmack.
Statt Projekte dem in der Stadtverfassung als beratendes Gremium verankerten Kulturausschuss vorzulegen, und damit ein kooperative Meinungsbildung zu ermöglichen, werden sie einfach öffentlich gemacht und sind damit gesetzt.
Der Kulturausschuss selbst verliert damit seine demokratische Rolle. Er gerät zur Farce.
Aber der Reihe nach:
Der Fall Pratermuseum: Das Pratermuseum ist seit etwas 25 Jahren in Nebenräumen des Planetariums untergebracht. Dort wird es kaum von TouristInnen gefunden und dementsprechend sind die BesucherInnenzahlen übersichtlich. Nach intensiven Forschungen im Rahmen von Ausstellungen im Wien Museum und spannenden Sammlungszuwächsen (Geschichte der Weltausstellung, Einordnung der rassistischen „Menschenschauen“) kam man überein, dass diese Präsentation nicht mehr zeitgemäß ist.
Ein neuer attraktiverer Standort eröffnete sich mit dem Freiwerden einer ehemaligen Spielhalle auf der Straße des Ersten Mai. Der Kulturausschuss stimmte der Übersiedlung und Neuaufstellung der Pratermuseumsammlung in der Höhe von 1,6 Mio. im Juni 2021 zu.
Seither haben wir nichts mehr von diesem Projekt gehört. Im Nachtrag zum Ausschuss Juni 22 kommt nun plötzlich eine Erhöhung um 2,6 Mio. – auf 4,1 Mio.
Offenbar gab es seit Herbst Gespräche zwischen dem Wien Museum und der Stadträtin. Die Analyse des Bestandes habe zu einer grundlegenden Projektänderung geführt.
Neubau statt Nachnutzung.
Statt Nachnutzung eines Bestandes, soll jetzt doch neu gebaut werden. Erklärung aus dem Stadträtinbüro: Wenn man jetzt investiert, soll der Betrieb in Zukunft günstiger werden.
Niemand wird sich sinnvollen Investitionen entgegenstellen. Allerdings braucht es eine öffentliche Debatte darüber, wenn ein Vorhaben nun das 3-fache kosten soll! Selbst im Nachtrag konnte bisher keine konkrete Kostenschätzung für einen zukünftigen Betrieb vorgelegt werden.
Mittlerweile war mehr als ein halbes Jahr Zeit die Mitglieder des Ausschusses über die mögliche Projektänderung zu informieren und damit ins Boot zu holen. Stattdessen kam ein Antrag im Nachtrag auf Budgeterhöhung und mangelnde Unterlagen. Erst durch die massive Kritik aller Oppositionsparteien erhielten wir als Ausschussmitglieder jetzt zumindest Renderings für den neuen Bau. Eine konkrete Kostenschätzung steht noch immer aus. Im Ausschuss gab es darüber hinaus mündlich die Zusicherung, dass Ausstellungs- und Personalkosten für den Betrieb aus dem Budget des Wien Museums abgedeckt sein sollen. Ehrlich, das kann ich mir kaum vorstellen. Deshalb haben wir Grüne das Projekt vorerst einmal abgelehnt.
Das 2. Beispiel für die Missachtung des Ausschusses: ebenfalls am 1. Juni – also 6 Tage VOR dem Kulturausschuss – erfahren die Mitglieder des Ausschusses per OTS von dem neuen Fotografie-Venue im Arsenal.
Auch hier gibt es eine Vorgeschichte. Bettina Leidl hat das KunstHausWien mit Dezember 21 verlassen. Mit der Neubesetzung des KunstHauses durch Gerlinde Riedl war klar, dass der Standort eine Neuausrichtung hin zum Tourismus erfährt. Es hagelte große öffentliche Kritik. Grundtenor: Wien verliert damit den durch Bettina Leidl sensibel entwickelten Standort für aktuelle Fotographie, ohne Ersatz.
Der Ausweg aus der Misere ist nun ein neues eigenes Foto-Venue zu etablieren: Ein flexibler Ausstellungsraum im Objekt 19 im Arsenal. Kostenfaktor 4 Mio. bis 2024. Auch hier werden in Zukunft jährliche Instandhaltungs- und Ausstellungskosten zusätzlich anfallen. Wieviel ist noch nicht kommuniziert.
Es ist wirklich bedauerlich, dass die Stadträtin, die den Kultur-Ausschuss ursprünglich als offenes Diskursforum etabliert hat, ihn jetzt zunehmend hin in ein paternalistisches geführtes Abstimmungsgremium verwandelt. Gerade die Kultur und auch die Wissenschaft sind Bereiche, die vom Diskurs, von der Auseinandersetzung mit Argument und Gegenargument leben. Ich hoffe sehr, dass wir in Zukunft wieder einen gemeinsamen Weg in diese Richtung finden werden. Sonst wird der Kulturauschuss endgültig zum Abnickungsgremium degradiert.
Post Nr. 1
Die Förderung an den Verein Wiener Stadtfeste im Jahr 2022 für das 36. Wiener Stadtfest in der Höhe von EUR 406.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 2
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2022 für das Kultur-Ankerzentrum FLUC in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 3
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2022 für das Shift V – Vorbereitungsjahr in der Höhe von EUR 61.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche (SCD 06805) in 1030 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Aspanggründe – Eurogate, wird nach Elizabeth T. Spira (Dr.in Elizabeth Toni Spira, verehel. Schmid; 24. Dezember 1942 in Glasgow bis 9. März 2019 in Wien; Journalistin) in „Elizabeth-T.-Spira-Promenade“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 12842) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Friedensbrücke und Siemens-Nixdorf-Steg, wird nach Karoline Tintner (Karoline (auch: Caroline, Karolin) Tintner, geb. Goldschmidt(-Laski); 16. Mai 1881 in Wien bis 25. Juni 1943 im KZ Theresienstadt; Grafikerin, Zeichnerin) in „Karoline-Tintner-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 12838) in 1090 Wien, Geh- und Radweg zwischen Siemens-Nixdorf-Steg und Augartenbrücke, wird nach Olga Misař (Olga Misař, geb. Popper; 11. Dezember 1876 in Wien bis 8. Oktober 1950 in Enfield (Großbritannien); Frauenrechtlerin, Friedensaktivistin, Journalistin, Schriftstellerin, Übersetzerin) in „Olga-Misař-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 06831) in 1130 Wien, Teilabschnitt der Würzburggasse im Bereich Fonovitsplatz vor dem Haupteingang des ORF-Zentrums, wird nach Hugo Portisch (Dr. Hugo Portisch; 19. Februar 1927 in Bratislava bis 1. April 2021 in Wien; Journalist) in „Hugo-Portisch-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 12820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Schilder (DDr.in Elisabeth Schilder (Pseudonym Lise Zellhoff); 8. September 1904 in Wien bis 18. Februar 1983 in Wien; Juristin, Sozialwissenschaftlerin, Fürsorgerin) in „Elisabeth-Schilder-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 06899) in 1100 Wien, Teilbereich der Favoritenstraße zwischen Johannitergasse und Sonnwendgasse, wird in „Platz der Kulturen“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 08050) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Elisabeth Sundt (Baurätin Dipl.-Ing.in Elisabeth Sundt; 11. März 1928 in Wien bis 20. August 2005 in Wien; Architektin, Pionierin der Massivfertigbauweise) in „Elisabeth-Sundt-Platz“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 07022) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Josef Deutsch (Josef Deutsch; 24. März 1925 in Wallendorf (Bgl.) bis 4. Februar 2016 in Wien; Bäcker, Politiker) in „Josef-Deutsch-Straße“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 12
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2022 für das Clubfestival „Vienna Jazz Floor 2022“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 13
Im Bereich Darstellende Kunst wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 850.000 auf sohin insgesamt EUR 3.150.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 14
Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH im Jahr 2022 für die BUCH WIEN 22 Festival in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 15
Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 16
Die Förderung an das Wiener Lustspielhaus – Verein zur Förderung musikalischer und darstellender Künste im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 110.000 um EUR 90.000 auf sohin insgesamt EUR 200.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, Grüne dafür
FPÖ dagegen
Durch die Pandemie und Lockdowns verursacht ist das Wiener Lustspielhaus in den roten Zahlen. Mit dieser Einmaligen Förderung soll der Verlust ausgeglichen werden, so dass der Betreiber im kommenden Jahr schuldenfrei in Pension gehen kann, so war die Erklärung im Ausschuss.
Aktualisierung: Mehrere Medienberichte, die nach dem Ausschuss veröffentlicht wurden, veranlassen uns Grüne das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat am 22. Juni 2022 zu verändern. Es kann nicht im Sinne einer solidarischen Kulturpolitik sein, dass einzelne, die schon vorher gut verdient haben, großzügig entschuldet werden, wenn gleichzeitig viele Kulturarbeitende die Branche wechseln (müssen), um zu überleben. Derartige Auffangnetze müssen für alle gelten. Gerade Gutverdiener sind in einer wirtschaflichen Krise aufgerufen solidarisch ihren Beitrag zu leisten, dh. konkret die Schulden asud em Unternehmen selbst zu tragen, statt sie an die Allgemeinheit abzuwälzen.
Im Gemeinderat stimmen die Grünen GEGEN diesen Antrag.
Links dazu:
Bericht derstandard
Stadtrechnungshofbericht
Post Nr. 17
Die Förderungen an die Tschauner Bühne GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit werden mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich jährlich EUR 100.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 300.000 (2022 und 2023) gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Offiziell erklärt die Stadträtin die Erhöhung mit dem FAIR PAY Ansatz – dass damit also die Künstler:innen fairer bezahlt werden (müssen). Im Antrag selbst findet sich das nicht explizit herausgestrichen.
Post Nr. 18
A) Für die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für das Filmmuseum Lab wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3710, Filmförderung Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 65.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 65.000 zu decken ist.
- B) Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum im Jahr 2022 für das Filmmuseum Lab in der Höhe von EUR 175.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 im Voranschlag 2022 gegeben.
einstimmig dafür
Hintergrund: Die umfangreichen Sammlungen des Österreichischen Filmmuseums von mehr als 500.000 kulturellen Objekten (Film, Fotografie, Dokumentation, digitale Sammlungen) sind, gemeinsam mit 14 Mitarbeiter:innen in einem baufälligen Gebäude untergebracht, welches sich in privater Hand befindet.
Bereits seit 2010 sucht das Filmmuseum nach einer Alternative: Mit dem Angebot der Art for Art, im Arsenal Bauteil A (Objekt 19) aufzustocken und damit 1.540 m2 neu adaptierte und zweckmäßig ideal ausgestattete Räumlichkeiten für ein neues Museumsdepot und digitales Laboratorium des Filmmuseums zu schaffen liegt erstmals eine realisierbare und attraktive Alternative vor. An diesem zentralen und in Nachbarschaft zu anderen Kulturorganisationen gelegenen Standort kann nun ein zukunftsweisendes Zentrum zur Lagerung, Bearbeitung, Digitalisierung und Vermittlung von Film realisiert werden.
Auch wenn wir als Grüne die mangelnde Information zu dem Projekt im Vorfeld kritisiert haben, stimmen wir dem Projekt, wegen der Dringlichkeit für das Filmmuseum zu.
Post Nr. 19
Die Förderungen im Bereich Mode und Design an die creative headz OG und das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 70.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Verein/Institution | Jahr | Förderung in EUR |
1 | creative headz OG | 2022 | 20.000 |
2 | VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design | 2022 | 50.000 |
Summe | 70.000 |
Die Bedeckung der Förderungen ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 20
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen
Post Nr. 21
Die Dotation an den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2022 für Zwecke einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums der Universität für Bodenkultur Wien in der Höhe von EUR 100.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 22
Im Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.511.000 um EUR 260.000 auf sohin insgesamt EUR 1.771.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 23
Für die Ausstattung der Depoträumlichkeiten der MA 9 – Wienbibliothek im Rathaus mit spezifischen Regalanlagen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 0264, Sammelansatz Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft, Gruppe 042, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 150.000 genehmigt.
einstimmig dafür
Post Nr. 24
- A) Für die Erhöhung der Förderung an die Museen der Stadt Wien für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 80.000 genehmigt.
- B) Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Museen der Stadt Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit der Sammlungspflege und des Facility Managements in den Wiener Bezirks- und Sondermuseen wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 809.000 um EUR 80.000 auf sohin insgesamt EUR 889.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2022 gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 25
Die Verkehrsfläche (SCD 12850) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Erika Krenn (Erika Krenn; 16. Juli 1925 in Wien bis 15. Jänner 2018 in Wien; Lehrerin, Politikerin) in „Erika-Krenn-Promenade“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 26
Die Verkehrsfläche (SCD 06820) in 1100 Wien, Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Heidemarie Lex-Nalis (Mag.a Dr.in Heidemarie Lex-Nalis; 28. Mai 1950 in Spittal/Drau bis 24. Februar 2018 in Wien; Pädagogin) in „Heidemarie-Lex-Nalis-Gasse“ benannt
einstimmig dafür
Post Nr. 27
A) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.300.000 genehmigt.
- B) Für die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival wird im Voranschlag 2023, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt.
- C) Die Förderung an die Kunsthalle Wien GmbH (infolge Stadt Wien Kunst GmbH) in den Jahren 2022 bis 2024 für Foto Arsenal Wien und Foto Wien Festival in der Höhe von EUR 2.500.000 im Jahr 2022, EUR 500.000 im Jahr 2023 und EUR 1.000.000 im Jahr 2024 (insgesamt EUR 4.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 | EUR 2.500.000 (Mietvorauszahlung u. Betrieb) |
Jahr 2023 | EUR 500.000 (Betrieb) |
Jahr 2024 | EUR 1.000.000 (Betrieb) |
SPÖ/NEOS, Grüne dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 28
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Darstellende Kunst im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.300.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.
Post Nr. 29
A) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2022 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.260.000 genehmigt.
- B) Für die Förderung an die Museen der Stadt Wien für das Projekt Pratermuseum Neu wird im Voranschlag 2023 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 440.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen mit EUR 440.000 zu decken ist. Auf Ansatz 3813, Kulturförderungsbeitrag, wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 470.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 777, Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 470.000 zu decken ist.
- C) Die Förderungen an die Museen der Stadt Wien in den Jahren 2021 bis 2023 für das Projekt Pratermuseum neu – 2021 in der Höhe von EUR 250.000, 2022 in der Höhe von EUR 2.500.000 und 2023 in der Höhe von EUR 1.350.000 (insgesamt EUR 4.100.000) wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2021 EUR 250.000 davon bereits EUR 250.000 beschlossen und ausbezahlt
Jahr 2022 EUR 2.500.000 davon bereits EUR 940.000 beschlossen
Jahr 2023 EUR 1.350.000 davon bereits EUR 440.000 beschlossen
Die Bedeckung ist in den Jahren 2022 und 2023 vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A und des Punktes B gegeben.
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, Grüne, FPÖ dagegen
Post Nr. 30
1.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 19.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 97.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 19.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 96.000 zu decken sind.
2.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 16.000 genehmigt, die im Voranschlag 2022 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 16.000 zu decken ist.
3.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, Gruppe 413, Handelswaren, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 24.000 genehmigt, und Gruppe 457, Druckwerke, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, und Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 276.000 genehmigt, in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft Gruppe 457, Druckwerke mit EUR 25.000, Gruppe 630, Porto mit EUR 1.000, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen mit EUR 225.000, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere mit EUR 24.000, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck mit EUR 50.000 zu decken sind.
4.Für die Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 30.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 2840, Stadt- und Landesbibliothek, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 700, Miet- und Pachtaufwand mit EUR 30.000 zu decken ist.
5.Das Vorhaben Durchführung der Veranstaltungsreihe Wiener Vorlesungen im Jahr 2023 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 355.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung gegeben.
einstimmig dafür
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