Der Februarausschuss brachte vor allem eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Stadtteilkultur und Interkulturalität und eine Erhöhung des Rahmenbetrages für Musik. Leider ist es bis jetzt nicht möglich eine transparente Auflistung zu erhalten, wieviele Männer und wieviele Frauen von diesen Förderungen profitieren. Wir erhalten zwar Übersichtslisten, da sind aber meist nur Ensemblenamen oder Künstler*innennamen enthalten. In Zukunft wäre zu wünschen, dass wir eine tatsächliche genderspezifische Anaslyse erhalten.
Warum?
Weil nur auf Basis konkreter Zahlen an konkreten Strategien zur Verbesserung der Förderquoten (auch für Frauen) gearbeitet werden kann. Solange wir bei der Einschätzung des „pay gaps“ für Künstler:innen auf Vermutungen verlassen (müssen) können wir auch Verbesserungen nur ins blaue fordern. Ohne Zahlen, weiß man auch nach Jahren noch nicht „ob sich was verbessert hat“ und was konkret Zugänge verbessert hat: Neue Jurybesetzungen? Andere Ausschreibungen? Andere Locations? spezifische Förderschienen? Wir brauchen konkrete Analysen, um konkret zu sehen, was hier in Wien die effektivstes Methode für mehr Gerechtigkeit ist.
Ich bleibe dran.
Hier die einzelnen Posten aus dem Ausschuss:
Post 1
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city/space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen.
Post 2
Im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.400.000 um EUR 400.000 auf sohin insgesamt EUR 1.800.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen
Post 3
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2022 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen
Ich habe angefragt, ob es heuer spezifische Ausgestaltung wegen Corona geben wird. Auch die Baustelle WIEN MUSEUM könnte ein riesen Event wie das Popfest schwierig machen. Alles kein problem, meint die Stadträtin, das Popfest bleibt am Karlsplatz – Corona …. wird bis im Sommer kein Problem mehr sein … ihr Wort in Göttinnen Ohr….
Post 4
Im Bereich Musik wird im Jahr 2022 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrags von ursprünglich EUR 1.200.000 um EUR 352.000 auf sohin insgesamt EUR 1.552.000 genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Musik Einzel- und Gesamtförderungen aus diesem Rahmenbetrag zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Antrag einstimmig angenommen
Post 5
Die Förderungen an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 273.000 (insgesamt EUR 546.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 273.000
Jahr 2023 EUR 273.000
Antrag einstimmig angenommen
Post 6
Die Förderungen an das Österreichische Filmmuseum in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich EUR 875.000 (insgesamt EUR 1.750.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Jahr 2022 EUR 875.000
Jahr 2023 EUR 875.000
Antrag einstimmig angenommen
Post 7
Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
SPÖ, NEOS, Grüne, FPÖ dafür
ÖVP dagegen
Meine Frage dazu: Wäre es möglich die hier geretteten und bearbeiteten Filme auch online zugänglich zu machen – nach dem Vorbild des Ludwig Boltzmann Insituts für digitale Geschichte (zB https://stadtfilm-wien.at/) – die Stadträtin hat ein positives Zeichen gegeben, dem nach zu gehen.
Post 8
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2021 bis 19.01.2022 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2021 zur Kenntnis.
Post 9
Die Förderung an den Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien im Jahr 2022 für das Jahresprojekt „Evolutionäre Perspektiven auf gegenwärtige Krisenphänomene“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen
Post 10
Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH im Jahr 2022 für das „Zentrum für Artistic Research – Aufbauphase 1“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen
Post 11
Antrag, die bestehende Satzung des Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien durch den§ 10 zu erweitern: „Der Fonds hat ein seine Größe und sein Tätigkeitsfeld berücksichtigendes angemessenes Compliance-Managementsystem (CMS) einzurichten, welches zumindest aus einem 4-Augen-Prinzip für den Fonds verpflichtende Handlungen, aus Richtlinien für die Vergabe der Fondsleistungen und aus einer vollständigen Dokumentation der richtlinienkonformen Vergabe der Fondsleistungen bestehen muss. Die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems ist jährlich durch die Abschlussprüferin oder den Abschlussprüfer des Fonds oder durch eine dafür beauftragte andere Wirtschaftsprüferin oder einen dafür beauftragten anderen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Fondsorgane haben der Fondsbehörde bis Ende Juni des Folgejahres den von der Prüferin oder dem Prüfer erstellten Bericht über diese Prüfung vorzulegen“
Antrag einstimmig angenommen
Post 12
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Antrag einstimmig angenommen
Post 13
A) Für das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ wird im Voranschlag 2022 auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 615, Instandhaltung von Kulturgütern, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 294, Zahlungsmittelreserven für zweckgebundene Rücklagen,mit EUR 300.000 zu decken ist.
B) Das Vorhaben der Restaurierung des Denkmals „Spinnerin am Kreuz“ im Jahr 2022 mit Gesamtkosten in der Höhe von EUR 300.000 wird genehmigt.
Antrag einstimmig angenommen
Auf Nachfrage wie die Restaurierung ausgeschrieben wurde und warum sich das Vorhaben so teuer gestaltet erfahren wir 1, die MA34 schreibt das aus, nach den Vorgaben der Stadt, 2, das Denkmal ist seit Jahren beschädigt, nicht zuletzt durch die vom vorbeibrausenden Verkehr verursachten Vibrationen – zusätzlich gabs im vergangenen Jahr einen Blitzeinschlag, sodass nun Gefahr für Passantant:innen bestehe.
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