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Kategorie: Kultur Transparent (Seite 1 von 4)

Nach Ansicht der Stadt Wien spricht das Amtsgeheimnis dagegen, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, was in Ausschüssen diskutiert wird, welche Fraktion dabei welche Projekte unterstützt und wer wieviel an öffentlicher Förderung bekommt.

Die Stadt Wien zieht es vor immer erst im Sommer des Folgejahres den Kulturbericht der Stadt Wien zu veröffentlichen. Da kann man nachlesen, welche Vereine wieviel Förderungen bekommen haben. Allerdings sind die Informationen dann schon historisch.

Für aktuelle Debatten sind auch aktuelle Informationen und Transparenz notwendig.

Deshalb machen die Grünen Kultursprecher*innen in Wien seit Marie Ringler die wesentlichen Informationen aus dem Kulturausschuss öffentlich. Ich setze diese Tradition im Sinne der Transparenz gerne fort.

„Kulturausschuss.transparent“ wird nach jedem Ausschuss erstellt. Wenn Sie den AusschussBlog regelmäßig in der eigene Mailbox finden wollen, melden Sie sich bitte hier mailto:kultur.wien@gruene.at an .

kulturausschuss.transparent – november 24

Johann.Strauss-Festjahr2025, Sobieski-Denkmal und Kostensteigerung der KRW-Kunst Raum Wien waren im Zentrum des dies-monatigen Ausschuss.

1. Der Strauss-Jahr Bericht

Nach 4 Jahren geduldigen Wartens und nach ein paar kritischen Wortmeldungen im Gemeinderat von Seiten der Opposition, ist er nun doch in den Ausschuss gekommen: Roland Geyer, Intendant des Johann.Strauss-Festjahres2025.

Zur Einschätzung: 20 Millionen Euro wurden der Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für Organisation und Umsetzung des Johann Strauss Jahres zugestanden, im Oktober Ausschuss wurden noch 2 weitere Million draufgelegt, weil die Kostensteigerungen so hoch wären. (vgl. Oktoberbericht)

Unsere Anfrage, wohin die Gelder in den ersten Jahren genau geflossen sind, wurden 2022 schriftlich nur kursorisch beantwortet.

Anfragebeantwortung  Seite 1

Anfragebeantwortung Seite 2

Aber im November 2024, knapp 2 Monate vor Start des Johann Strauss Jahres, ist Roland Geyer nun doch auch persönlich im Kulturausschuss erschienen.

Freilich erst nachdem die Stadt Wien gemeinsam mit Roland Geyer als Geschäftsführer der Johann.Strauss-Festjahr GmbH  am 25.10. eine Pressekonferen abgehalten hat!
Das öffentliche Statement erfolgt also vor der politischen Debatte. Zum Zeitpunkt von Roland Geyers Besuch gab es für Ausschussmitglieder keine Möglichkeit mehr, Ideen einzubringen. Wir wurden informiert, was geplant ist.

Und das ist tatsächlich megaloman: 65 Produktionen wird es geben, an 250 Tagen des Jahres wird es irgendwo in Wien zumindest ein Event geben. Man wird Johann Strauß’ Geburtstag (fürs 200.Geburtstagsjahr wird sein Name auf “Strauss” geändert) im Jahr 2025 kaum entkommen.

Ziel der Programmierung war das „historisch fundierte immer auch ins Heute zu transferieren“(zit. Roland Geyer)

Das umfassende Programm startet mit Silvester 24/25 und läuft dann durch bis Silvester 25/26. Viele (welt)bekannte Ensembles sind dabei wie: Die Philharmoniker, die Symphoniker, die Sängerknaben, aber auch Thomas Brezina und sogenannte OFF-Produktionen.

Roland Geyer betont „die Nachhaltigkeit“ des Johann.Strauss-Festjahres2025, weil die für diese Jahr erarbeiteten Produktionen mit dem Programm danach auf Tour gehen können. Das ist ja an sich sinnvoll.
Auf die Frage aber, wer dann von den Einnahmen der Touren in der Zukunft profitieren wird – die Stadt oder die Symphoniker, zB. – antwortet Roland Geyer einsilbig.
Ansonsten zeigt sich die „Nachhaltigkeit“ vor allem bei Koproduktionen „wer eine Ausstellung macht und behält, zahlt einen größeren Anteil“. (zit. Roland Geyer)

Es lässt sich daraus schließen, dass das Johann.Strauss-Festjahr2025 eine Anschubfinanzierung für einige Tourismusprojekte in Wien bildet (z.B. Johann Strauss Museum ).

Wir erfahren, dass etwas 10-15% des Gesamtbudgets für Marketing ausgegeben werden. Wie die Gelder sonst verteilt sind, erfahren wir vielleicht, NACH dem StraussJahr.
Mit 30. April 2026 soll die eigens gegründete Johann.Strauss-Festjahr2025 GesmbH wieder aufgelöst werden. Da wird es dann hoffentlich einen Geschäftsbericht geben, der ausweist, wie hoch die Anteile an Personalkosten für die Organisation (inkl.Geschäftsführung), an Künsler:innengagen, an Infrastruktur- und Mietkosten ausgefallen sind und wie hoch die Einnahmen waren.

Am besten im Sinne nachhaltiger Ressourcenplanung wäre es, eine ordentliche Evaluation zu beauftragen, die Ausgaben und Impakt analysiert, damit wir auf dieser Basis derartige Festjahre in Zukunft sorgfältig (voraus)planen können.

Viel „Feel good“ – wenig Vermittlung

Insgesamt wirkt es, als wäre ein großer Teil der Produktionen als „Feelgood-Events“ mit Auge auf Tourismussteigerung und weniger mit Auge auf Vermittlung zur historischen Person Johann Strauß gemacht worden: Schulprojekte sind übersichtlich, es gibt laut Auskunft keine Zusammenarbeit mit der Musikuniversität der Stadt Wien (MUK) noch mit der Universität für Musik und darstellende Kunst (MDW). Auch das Wiener Institut für Johann Strauss Forschung wurde nicht ins städtische Festivaljahr eingebunden.

Das finde ich schade, eigentlich völlig unverständlich. Warum wurde die Wiener Expertise hier liegen gelassen? Warum ist kein wissenschaftliches Symposium geplant? Es wäre möglich gewesen, Forschungsaufträge zu vergeben. Es wäre sinnvoll, Johann Strauß in Zusammenhang mit der Musikproduktion seiner Zeit und in Beziehung zu seinen künstlerischen Zeitgenoss:innen zu stellen, um das Phänomen Strauß klarer herauszuarbeiten. So bleibt das Programm trotz allen Bemühens leider oft an der glitzernden Oberfläche.

 

2. Zum Sobieski Denkmal

Die FPÖ startet einen neuerlichen Versuch am Kahlenberg ein spezifisches Sobieski-Denkmal einzufordern. Zur Einschätzung der Situation wurde eigens eine polnisch-österreischische Expert:innengruppe eingesetzt.

Ergebnis:

„ … die dringende Empfehlung, von jeglicher Form eines heroisierenden Denkmals Abstand zu nehmen. Insbesondere da so mit einer Zunahme rechtsextremer Aufmärsche rund um den Gedenktag am 12. September zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass das Denkmal zu einer Kultstätte wird, die für ausländerfeindliche Hetze missbraucht werden könnte. Die Empfehlung der Expert:innen lautete daher, ein „Friedens- und Allianzdenkmal“ als Zeichen des Friedens und der Völkerverständigung zu setzen.“  Diese Einschätzung teilen wir Grüne zu 100%.

Mehr zum Hintergrund: https://www.derstandard.at/story/3000000243934/wien-sagt-endgueltig-nein-zur-sobieski-statue-am-kahlenberg

3. KRW – Kunst Raum Wien braucht mehr Geld

Wieder einmal – zum dritten Mal in diesem Jahr – war die KRW-Kunst Raum Wien GmbH   auf der Tagesordnung. Im Kultur Ausschuss im September wurden einmal 13,06 Mio € für die Gesamterrichtung des neuen Kinderkulturhaus beschlossen, und in einem Extraposten 170.000 € für die Baubegleitung. Schon das verwirrend.

(c)Kuehn Malvezzi

Jetzt im November braucht es nochmal 130.000 € für (Miet)Vertragsgebühren.
Wie kann es passieren, dass Miet(vertrags)kosten nicht in die Gesamt-Kostenplanung von über 13 Mio € eingeflossen sind? Mittlerweile kostet das Kinderkulturzentrum also vorerst um 300.000 € mehr als geplant. Es ist unklar, was da noch kommt. In „kleinen“ Förderbeträgen.

So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussberichtaus dem Dez.23) Die GmbH macht die Kulturinstitution so zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Daher werden wir hellhörig, wenn mittels Salamitaktik zusätzlich alle paar Monate neue Kosten für die KRW GmbH auf die Tagesordnung kommen. Am Ende werden die Kosten des Projekts auf viele unterschiedliche Posten im Budget so fein verteilt sein, dass niemand mehr genau nachvollziehen kann, was die tatsächlichen Gesamtausgaben waren. Das lehnen wir ab!

Zur Klarstellung: Wir Grüne finden es sinnvoll und notwendig, dass der 21. Bezirk ein Kinderkulturzentrum bekommt. Dafür gibt es eine breite Mehrheit. Deshalb ist völlig unverständlich, warum die tatsächlichen Kosten dafür im Budget versteckt werden sollen.

Hier die Akten im Detail

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend unabhängige Untersuchung Intendanz Theater in der Josefstadt.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 2

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.030.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2025“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.048.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 6

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.535.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Post Nr. 8

Die Förderung an QWIEN – Zentrum für queere Geschichte für die Errichtung eines neuen Standorts für QWIEN in der Höhe von EUR 360.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
 

Post Nr. 9

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ gemäß Förderrichtlinien der      Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.970.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 10

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür 

Post Nr. 11

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 550.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 13

  1. Für die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ wird im Voranschlag 2024 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 100.000 und in Verstärkungsmitteln mit EUR 100.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt.

Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für Anteilige Center Management-, Gästebetreuungs- und Restposten BK in der Höhe von EUR 36.207,27 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Für den Ankauf des Musikautographen „XV. Zwölftönespiel“ von Josef Matthias Hauer wird im Voranschlag 2024, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 38.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 38.000 zu decken ist.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18

  1. Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend Sobieski-Denkmal am Kahlenberg.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 19

  1. Für die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 130.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 130.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 20

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2024 bis 30.09.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.

Einstimmig angenommen

Post Nr. 21

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

kulturausschuss.transparent – oktober 24

Der Oktober Ausschuss war von Emotionen geprägt: großes Erstaunen über millionenhohe Aufstockungen für „große Institutionen“ und betroffene Irritation, dass die Stadt Wien kein Gewaltschutz-Konzept in ihre Förderrichtlinien schreiben will, weil die MA7 es „nicht kontrollieren“ kann.

Zuerst zum Geld: sowohl die Wiener Symphoniker brauchen 2,6 Mio. mehr als veranschlagt, als auch die Johann.Strauss-Festjahr2025-GmbH braucht um 2 Mio. mehr!
Daneben wirken die Erhöhungen für die Koproduktionshäuser BRUT (110.000 €) und Tanzquartier Wien (300.000 € ), und erst der Zuschuss für Soho Ottakring (15.000 €) wie Peanuts.

Die Forderung fürs Johann.Strauss-Festjahr ist besonders dreist: Die FestjahrGMBH hat 2021 für 5 Jahre eine Gesamtsumme von 20 Mio. zugesprochen bekommen. Die soll nun nicht ausreichen und um 2 Mio. verstärkt werden. Als Opposition haben wir in den letzten 4 Jahren weder einen Bericht über die bisherigen Arbeiten gesehen, noch gab es eine konkrete Programmvorschau, was nun tatsächlich ab Jänner 2025 umgesetzt werden soll. Auch der versprochene Besuch von Roland Geyer (künstlerischer Leiter und Festivalintendant) hat bisher noch nicht stattgefunden. Immerhin, mittlerweile gibt es eine Website https://www.johannstrauss2025.at/#strauss-und-braus, wo man sich ein wenig informieren kann. Als Grüne habe ich schon 2021 eine Anfrage für mehr Details zum Festjahr gestellt, die nur mit lapidaren Hinweis beantwortet wurde, dass „die Fragen in den Bereich der Geschäftsführung fallen, und daher nicht beantwortet werden können.“

Nicht einmal die Frage danach, wie man mit Doppelförderungen umgehen werde, konnte (wollte) die MA7 bzw. die Stadträtin beantworten. Wir gehen davon aus, dass es spannende Planungen im Hintergrund gibt. Im Sinne der Transparenz wäre es aber dringend notwendig, dass die Ausschussmitglieder zumindest Eckdaten erfahren, bevor sie einem solchen Megaprojekt zustimmen. Das war nicht möglich. Schade!  Daher haben wir die Erhöhung abgelehnt.

Zu den Wiener Symphoniker: Das ist eine verzwickte Geschichte. Nach einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2005 erhalten die Symphoniker spezielle Zusatzpensionen und andere Vergünstigungen, die damals vertraglich unabänderbar fixiert wurden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. Dezember 2005 verpflichtete sich die Stadt Wien für den Fall einer Liquidation des Vereines zur Abdeckung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen etc.. Diese Garantie der Stadt Wien war an Bedingungen gekoppelt: zB. an eine Anpassung des Pensionsstatuts an eine zeitgemäße Form sowie einer Gleichbehandlung mit den Gemeindebediensteten und Kultureinrichtungen, die von der Stadt Wien gefördert werden.

(c)bregenzer festspiele

Im Ergebnis werden die Pensionszahlungen des Vereines Wiener Symphoniker lt. Prognose weiter steigen [derzeit prognostiziert bis 2027], dann jedoch aufgrund der getroffenen Maßnahmen stagnieren und anschließend kontinuierlich abnehmen. In den Jahren 2041 bis 2047 (in diese Jahre fallen die letzten fünf Pensionsantritte von Berechtigten) werden nahezu ausschließlich Musikerinnen bzw. Musiker ohne Anspruch auf Zusatzpension in Pension gehen, da die Betriebsvereinbarung Pensionsstatut im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Darüber hinaus benötigen die Symphoniker für den laufenden Betrieb jährliche Erhöhungen. Langfristig braucht es Strategien, wie trotz stagnierenden (Kultur-)Budgets die festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden können. In den kommenden Tagen werde ich eine spezifische Anfrage zu dem Thema stellen. Die wird dann ebenso in diesem Blog veröffentlicht.
(Hintergrund sind Empfehlungen aus dem Stadtrechnungshofbericht von 2017

Kultur der Angst: Kein Awarness- bzw Gewaltschutzkonzept für Wiener Bühnen!

Zum Schluss ein irritierendes Thema: Während sich die Stadt Wien öffentlich für sichere Räume und sicheres Arbeiten einsetzt, scheint das im Kulturbereich weniger vordringlich.

Die meisten haben die „metoo“ Vorwürfe aus dem Theater in der Josefstadt mitbekommen. Neben sexualisierten Übergriffen soll auch das Arbeitsklima insgesamt eher destruktiv sein, zumindest für einige MitarbeiterInnen. (vgl. Kurier   und Standard )

Wie schon per OTS und im Standard  angekündigt, habe ich dementsprechend einen Antrag an den Gemeinderat gestellt: man möge die Verpflichtung für ein Awarness- bzw. Gewaltschutzkonzept in den Förderrichtlinien verankern. (siehe Antrag)

Ein einfacher Vorgang möchte man meinen, um Übergriffe nicht nur ad hoc zu behandeln, sondern auch nachhaltige Präventionsstrukturen aufzubauen. Im Gemeinderat dürften das Teile der SPÖ für sinnvoll gehalten haben, trotzdem haben sie –  entgegen vorherigen Absprachen mit mir – den Antrag schließlich abgelehnt.

Dabei wollte ich es nicht belassen. Daher habe ich das wichtige Thema „Gewaltschutz-Konzept in Wiener Kulturbetriebe verankern“ in den Oktober Kulturausschuss mitgenommen. Ziel war hier quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit kann sachorientiert zu diskutieren, wie man als Stadt sinnvoll mehr Prävention im hierarchisch organsierten Kulturbetrieb verankern könnte.

Zu meinem großen Erstaunen musste ich erfahren, dass sich die MA7 nicht in der Lage sieht ein Kriterium „Gewaltschutzkonzept“ zu prüfen. Daher darf sowas unter keinen Umständen in den Förderrichtlinien festgelegt werden.

Echt jetzt?! Die Bildungsdirektion schafft es, ein Kinderschutzkonzept zu verankern, dass alle Bildungseinrichtungen der Stadt umzusetzen haben.
Und die MA7 kann das nicht?

„na aber sicher net“, war die Antwort der MA7

Statt sofort einmal prinzipiell in den Widerstand zu gehen, hätte die MA7 und das Stadträtinnenbüro auch überlegen können, was es bräuchte, um Gewaltschutzkonzepte sinnvoll in Kultureinrichtungen zu integrieren. Klar, es wird andere Vorgangsweise für große Institutionen wie das Theater in der Josefstadt brauchen, als für kleine OFF-Theater mit Miniteam.
Offensichtlich ist aber, dass es was braucht!

Prävention kann nur funktionieren, wenn auch innerhalb der Institutionen klare rote Linien definiert sind und konkrete Ansprechpartner:innen genannt werden. Jeder und jede im Betrieb muss wissen, an wen man sich im Fall des Falles wenden kann. Betroffene müssen unbedingt die Sicherheit vermittelt bekommen, dass Theaterleitungen Opfer schützen und nicht Täter:innen.

Wir werden weiter dranbleiben.

Hier die Akte im Einzelnen.

 

 

Post Nr. 1

Die Erhöhung der Förderung an den Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“ für SOHO in Ottakring 2024 in der Höhe von EUR 15.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die GTVS (Code 23023) in 1020 Wien, Josefine-Lauterbach-Platz 1, wird nach Olly Schwarz      (Olly, eigentl. Olga, Schwarz; geb. 10. März 1877 in Prag, gest. 1960 in Chicago, Pädagogin, Frauenrechtlerin) in „Olly-Schwarz-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche (SCD 06819) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach    Leopold Prucha (Leopold Prucha; geb. 14. März 1934 in Wien, gest. 12. August 2022 in Wien; Tischler, Gewerkschafter, Politiker) in „Leopold-Prucha-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche (SCD 12841) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach Lucy Doraine (Lucy Doraine, geb. Ilonka Kovács; geb. 22. Mai 1898 in Budapest, gest. 14. Oktober 1989 in Los Angeles (USA); Schauspielerin der Stummfilmära, Filmproduzentin. Im Monumentalfilm „Sodom und Gomorrha“ (1922) verkörperte sie die weibliche Hauptrolle.) in „Lucy-Doraine-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche (SCD 12817) in 1100 Wien, nördlich der Kurbadstraße, wird nach Rosemarie Isopp (Prof.in Rosemarie Isopp; geb. 13. Oktober 1927 in Wien, gest. 5. Juni 2019 in Wien; Moderatorin, Schauspielerin. Moderierte 30 Jahre lang die Radiosendung „Autofahrer unterwegs“.) in „Rosemarie-Isopp-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Verkehrsfläche (SCD 06775) in 1220 Wien, im Bereich zwischen Pfalzgasse und Lackenjöchelgasse, wird nach Alexander Dubček (Dr. h. c. Alexander Dubcek; geb. 27. November 1921 in Uhrovec (Tschechoslowakei), gest. 7. November 1992 in Prag; Tschechoslowakischer Politiker) in „Alexander-Dubček-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 12796) in 1220 Wien, im Bereich nördlich der Pfalzgasse, wird nach Jan Palach (Jan Palach; geb. 11. August 1948 in Mělník (Tschechoslowakei), gest. 19. Jänner 1969 in Prag (Tschechoslowakei); Student, Widerstandskämpfer) in „Jan-Palach-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

  • Für die Nachtragsförderung an die Wiener Symphoniker für Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen wird im Voranschlag 2024 in Höhe von EUR 961.000 genehmigt: die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 15.000, auf Ansatz 3630, Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 5.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 614, Instandhaltung von Gebäuden und Bauten, mit EUR 140.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 273.000, auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, mit EUR 100.000 und in Verstärkungsmitteln mit EUR 428.000 zu decken ist.
  • Die Nachtragsförderung an die Wiener Symphoniker für Orchesterbetrieb und Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 2.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von EUR 17.615.000 wird somit auf insgesamt EUR 20.230.000 erhöht. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  • Für die Erhöhung der Förderung an die Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauss Festjahr 2025 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  • Die Erhöhung der Förderung an die Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für das Johann Strauss Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der bereits genehmigte Betrag von EUR 9.500.000 wird somit auf insgesamt EUR 11.500.000 erhöht.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 410.000 werden gemäß Förderrichtlinien der                               Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Koproduktionshaus Wien GmbH 110.000
2 Tanzquartier-Wien GmbH 300.000
  Summe 410.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Für die Beschaffung einer Pappschere zur Durchführung von zur Erhaltung der Bestände des Wiener Stadt- und Landesarchivs notwendigen Buchbinderarbeiten wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 14.000 genehmigt, die im Voranschlag 2025 mit EUR 14.000 zu decken ist.

(Weiter an: Stadtsenat)
einstimmig dafür

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – sept 24

Der Septemberausschuss war geprägt von unterschiedlichen Anliegen zur #Gedenkkultur, dem schriftlich mehrmals wiederholten Statement der Kulturstadträtin für eine zeitgemäße Gedenkkultur und der Ablehnung von spezifischen #Gedenkprojekten. Darüber hinaus wurden jetzt große Basisfinanzierungen für den Aufbau des #Fotoarsenals und des neuen Kinder-Kulturzentrums in Floridsdorf beschlossen.  Und der Würdigungspreis der Stadt Wien wird künftig nur mehr von einer Jury verliehen, es gibt keine Einreichungen mehr.

(c) ZOOMVP.at

Der Reihe nach: der wichtigste Akt der aktiven Aufarbeitung der eigenen Verwicklungen in die Nutznießerschaft durch die Verfolgungen der Nationalsozialisten ist wohl der jährlich erscheinende #Restitutionsbericht der Stadt Wien. Hier wird berichtet wie die Suche und Rückgabe einst arisierter Objekte, die sich nun im Besitz der Stadt Wien, bzw. im Archiv der Stadt Wien befinden, voranschreitet. Was man mittlerweile herausliest, ist das leider immer weniger voranschreitet. Es wird immer schwieriger ehemalige und jetzige Besitzer:innen auszumachen und zu kontaktieren.

Einen umstrittenen Fall, der im vergangenen Jahr auch in den Medien war – möchte ich herausgreifen: Es geht um Objekte der Bildhauerin Teresa Fedorowna Ries (TFR).

Die „#Hexe, Toilette machend zur Walpurgisnacht“ ist eines der bekannten Schauobjekte, die gerade im Wien Museum publikumswirksam präsentiert werden. Leider ist nach wie vor strittig, wem diese Objekte von TFR heute tatsächlich gehören bzw. ob sie nicht eigentlich restituiert werden müssen. Das Wien Museum hat sich zu der Causa lediglich selbst geprüft. Im städtischen Restitutionsbericht wird dazu festgestellt, dass alles in Ordnung ist und die Objekte nun dem Wien Museum gehören. Die Dissertations-Recherchen von Valerie Habsburg zum Nachlass Teresa Fedorowa Ries lassen allerdings andere Schlüsse zu.

Erst mehrmalige mediale Berichte zur Causa TFR und informelle Gespräche zwischen Eva Blimlinger, Valerie Habsburg und dem Wien Museum sowie zwischen mir und der Stadträtin Kaup Hasler führten offenbar zu einem Einlenken der Stadt bzw. des Wien Museums.

Kurier 17.12.23:Teresa Feodorowna Ries: „Soll alles dem jüdischen Volk gehören“

Kurier 20.12.23: Skandalöser Umgang: Verschachert, geschändet und einverleibt

Kurier 1.1.24:  Wien restituiert an Wien: Der Fall muss neu aufgerollt werden:

Auf Nachfrage im Ausschuss, wie sich der Fall Teresa Fedorowa Ries weiterentwickelt, wird mir versichert, dass man sich den Fall, mit Hilfe der neuen Recherche Ergebnisse von Valerie Habsburg, erneut ansehen will. Allerdings: wieder wird kein(e) externe Expert:in beauftragt. Die Stadt Wien bestätigt im Ausschuss sie sei sicher, dass das Wien Museum, trotz eigener Betroffenheit, in dieser 2. Aufarbeitungsrunde selbst eine unabhängige Einschätzung treffen könne!

In anderen Instituten würde man da allein wegen der schiefen Optik die Compliance einhalten! Nur unabhängige Gutachter:innen können solch verzwickte Geschichten unbeeinflusst aufarbeiten. Ein Museum dagegen, das eines der fraglichen Objekte zentral in der neugeschaffenen Dauerausstellung präsentiert, hat offensichtlich ein klares Eigeninteresse. Ende September will das Wien Museum in einer spezifischen Sitzung die weitere Vorgangsweise festlegen.

Wir werden sehen, was im Bericht im kommenden Jahr dazu zu lesen sein wird.

(c)Kuehn Malvezzi

Die großen finanziellen Posten sind diesmal die Basisfinanzierung für die Errichtung des neuen Fotoarsenal (1,03 Mio.) und für die Errichtung des neuen Kinder-Kulturzentrums KRW Kulturraum in Floridsdorf (insg. 13,2 Mio.). Ich habe schon vom KRW Kulturraum berichtet: wir unterstützen das Projekt prinzipiell, weil Floridsdorf einen neuen Kulturhotspot gut gebrauchen kann, insbesondere für Kinder gibt es im 21. und 22. Bezirk sonst kaum gut erreichbare Angebote. Irritierend ist aber, wie so oft in der Wiener Organisation des Kulturlebens, dass auch hier eine GmbH gegründet wurde, die nun das gesamt Projekt verwaltet. (Link). Damit wird das neue Haus der politischen Kontrolle quasi entzogen. Angesichts der vielen Kostenüberschreitungen bei Wiener Großprojekten, kritisieren wir Grüne diese Auslagerungen daher auf allen Ebenen.

Im Budget sind die Kosten für das Projekt auf mehrere Posten aufgeteilt. Das macht es für die Opposition schwieriger die tatsächlichen Gesamtkosten herauszufiltern.

Als Familiensprecherin wünsche ich mir niederschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche, als Kultursprecherin hätte ich gleichzeitig gerne, dass die Errichtung und der Betrieb solcher Großprojekte beim Personalmanagement und in den Finanzen transparent aufgesetzt werden.

Und jetzt zu den Posten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Mag.a Bernadette Arnoldner und Dr. Michael Gorlitzer, MBA, betreffend Museumsoffensive.

  1. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür | SPÖ/NEOS dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GemeinderätInnen Mag.a Berivan Aslan, Mag.a Ursula Berner, MA und Nikolaus Kunrath betreffend Errichtung einer Gedenktafel für GastarbeiterInnen.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: GRÜ dafür | SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, ÖVP dafür | GRÜ, FPÖ dagegen

Die Antwort der Stadträtin zu dem Antrag auf eine Tafel war sehr lapidar: sie bzw. die Stadt Wien wäre nicht zuständig, und außerdem seien Tafeln kein zeitgemäßes Erinnern.
Bei einem echtem Interesse an der Aufarbeitung oder Sichtbarmachung der Geschichte der GastarbeiterInnen sollte sie zumindest eine Arbeitsgruppe zu dem Thema einrichten. Dann könnten wir ja gemeinsam über bessere Vorschläge diskutieren, oder neue Ideen entwickeln.
So wirkt die Antwort aus dem StadträtinBüro eher wie ein Abschasseln, daher lehnten wir ab.

Post Nr. 3

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GemeinderätInnen Peter L. Eppinger, Mag.a Laura Sachslehner, BA, Dr. Michael Gorlitzer, MBA und Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend „Bekenntnis zum Wienerlied“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP, FPÖ dafür | SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 4

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GemeinderätInnen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Peter L. Eppinger, Dr. Michael Gorlitzer, MBA, Mag.a Bernadette Arnoldner, Mag.a Ursula Berner, MA und Ömer Öztas betreffend Gedenktafel in der Albertgasse 35.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür | SPÖ/NEOS dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, FPÖ dafür | GRÜ, ÖVP dagegen

Ähnlich wie bei der Tafel für Gastarbeiter:innen lautet auch hier die Antwort aus dem Stadträtin Büro: ich bin nicht zuständig. Das muss ein Verein organisieren. Wir fanden auch hier die Antwort unbefriedigend, daher Ablehnung.

Post Nr. 5

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der GemeinderätInnen Mag.a Bernadette Arnoldner, Dr. Michael Gorlitzer, MBA, Peter L. Eppinger, Mag.a Laura Sachslehner, BA, Margarete Kriz-Zwittkovits und Markus Gstöttner, Msc betreffend mehr Förderungen für Wissenschaft.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: ÖVP, GRÜ, FPÖ dafür | SPÖ/NEOS dagegen
    Beantwortung: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig angenommen

Details dazu im Einleitungstext

 

Post Nr. 7.

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Kulturinitiativen wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.105.000 um EUR 60.000 auf sohin insgesamt EUR 2.165.000 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH. für Ausstattung und Einrichtung, Erschließung und Platzgestaltung sowie Wegeleitsystem für Foto Arsenal Wien in der Höhe von EUR 1.028.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 in der Höhe von EUR 800.000 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an KRW Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KRW Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von EUR 170.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Errichtung eines Kinderkulturhauses in der Höhe von EUR 13.065.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 11.065.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die Förderung an den Wiener Bühnenverein für die im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit durchzuführende Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von            EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Verein Forschungs- und Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur für das Internationale Poesiefestival „Erich Fried“ in der Höhe von EUR 40.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Gemäß §17.(1) des Wiener Museumsgesetzes hat die Direktion der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der im Gesetz vorgegebenen grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien, genehmigt vom Aufsichtsrat lt. §26(5)14., vorzulegen.

Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnisnahme übermittelt.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)
einstimmig zur Kenntnis genommen

 

 

Post Nr. 14

Die Förderung an MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an den Verein VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten für das KARLSkino in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß der gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Sanierung und technische Erneuerung des Stadtkinos im Künstlerhaus in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2024 bis 30.06.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

 

Post Nr. 18

 

Die Förderung an den Verein für Geschichte der ArbeiterInnenbewegung für die Langzeitarchivierung durch Digitalisierung (Adler-Archiv und Fotoarchiv der Arbeiter-Zeitung) in der Höhe von EUR 210.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 70.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 70.000 sind bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 19

  • Eine Erhöhung der Prämien der Förderungspreise der Stadt Wien ab 2025 mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 65.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Eine Erhöhung der Anzahl der Preise (Würdigungspreise) der Stadt Wien mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 100.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Die Neufassung der Statuten für die Förderungspreise der Stadt Wien laut Beilage wird genehmigt.
  • Die Neufassung der Statuten für die Preise (Würdigungspreise) der Stadt Wien laut Beilage wird genehmigt.
  • Die Neufassung der Statuten für die Galerien-Preise laut Beilage wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Die Neufassung der Statuten für die Offspace-Preise laut Beilage wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Die Neufassung der Statuten für die Kinder- und Jugendbuchpreise und des Illustrationspreises laut Beilage wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Die Umbenennung und Neufassung der Statuten des Ernst-Krenek-Preises laut Beilage wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
  • Die Richtlinien für die Förderungspreise der Stadt Wien für Bildende Kunst, Architektur, Literatur, Komposition und Wissenschaften und Volksbildung sowie die Richtlinie für die Kinder- und Jugendbuchpreise der Stadt Wien werden außer Kraft gesetzt.
  • Das Statut des Medienkunst-Preises der Stadt Wien wird außer Kraft gesetzt.

 

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Natürlich unterstützen wir die Erhöhung des Würdigungspreises der Stadt Wien! Allerdings bedeutet die neue Organisation – ab jetzt werden Preisträger:innen nur mehr durch die Fachjury nominiert, es gibt keine Ausschreibung mehr – auch , dass diese Fachjury ein mächtiges Nadelöhr wird.
Auf Nachfrage wie diese Jury in Zukunft besetzt werde, erhalte ich ausweichende Antwort: Die Fachabteilungen machen Vorschläge, die Stadträtin entscheidet. Hoffen wir, dass die Auswahl der zukünftigen Preisträger:innen neben der Excellenz auch Diversität(en) in Erfahrung, Lebenslauf, Bildungs- und Karriereentwicklung, berücksichtigt.
Ich werde mich weiter dafür einsetzen!

kulturausschuss.transparent – juni 24

Juni ist immer High-noon im Kulturleben. Dementsprechend war er mit Kultur-Termine dicht bestückt. Und dann war noch Rechnungsabschluss in einem 2-wöchigen Sitzungsmarathon.
Als das führte zu einem sehr kurzen fast harmonischen Juni-Kulturausschuss.

Angenehm berührt war ich, dass nun doch das Projekt Junges-Theater-Wien auch endlich dem Ausschuss vorgestellt wurde. Gekannt haben wir das Projekt schon aus den Medien.
Das ist irritierend! Wieder einmal wurde das Projekt im April vorgestellt und wurde kam erst im Juni in den Ausschuss!

Die Vorstellung der Vorhaben in den Medien, bevor noch der Ausschuss darüber informiert ist, oder gar Gelder dafür freigegeben hat, zeigt eine Missachtung des Gremiums. Die Stadträtin bestimmt und der Ausschuss darf abnicken. Das ist eine patriarchale Vorgangsweise, keine demokratische. Wozu trifft sich das Gremium, wenn es defacto hier nichts abzustimmen oder zu diskutieren gibt?

Inhaltlich ist es durchaus sinnvoll in den Außenbezirken mehr Theater Angebote für junges Publikum zu etablieren. Warum dazu aber wieder ein Parallelstruktur aufgebaut wird, statt endlich das bestehende „Theater der Jugend“ zu reformieren, verstehe ich nicht.

Es wäre dringend an der Zeit, das Theater der Jugend komplett neu aufzusetzen:

  • Die Abo-Struktur zu öffnen, damit auch tatsächlich bildungsferne Kinder das Angebot nutzen,
  • mehr dezentrale Angebote setzen
  • mehr Produktionen aus der freien Szene einbinden
  • mehr Sensibilität bei Stückauswahl und Diversität im Cast etablieren.

Aber das bleibt Zukunftsmusik: statt sich dieser schwierigen, aber nachhaltigen Verbesserung für das Kinder- und Jugendtheater zu widmen, entsteht mit Junges-Theater-Wien eine neues Prestige-Projekt. Es wird gleichzeitig als Wiederaufnahme-Tool verstanden. Im aktuellen Konzept ist nicht klar zu welchen die Konditionen die Gruppen ihre Angebote auf die Bühnen bringen und wie viele Kinder tatsächlich davon profitieren können. 30 bis 40 Produktionen pro Saison sollen Angeboten werden, in Veranstaltungsreihen die etwas 10 -20 Schulen und 10 Kindergärten besuchen können. Was toll klingt, ist angesichts der tatsächlichen Mengen an Kindergarten und Schulkindern (Allein in Favoriten gibt es 185 Kindergärten und 60 Schulen vgl. die Abbildung) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Wir haben zugestimmt, um die prinzipielle Idee für mehr niederschwellige Zugänglichkeit zu unterstützten. Mehr als ein Pilot für eine hoffentlich tatsächliche Reform kann das aber nicht sein.

Für das Projekt werden heuer 300.000€ und in den folge Jahren je 1Mio. Euro veranschlagt. Beschlossen haben wir vorerst mal die 300.000€.

Weiters im Ausschuss: eine Förderung für Aufbau eines einen Kostümfundus für die Freie Szene durch den Theaterverein und eine Ergänzungsleistung für eine neue Kälteanlage für das Ronacher, Details beim Akt.

Den Beginn machten 15 neue Verkehrsflächen-Benennungen – davon 10 nach wichtigen Frauen!

 

Die Details: 

Post Nr. 1

Die Verkehrsfläche in 1010 Wien, im Bereich Marc-Aurel-Straße und Sterngasse, wird nach Salomon Sulzer (Salomon Sulzer; geb. 30. März 1804 in Hohenems, gest. 17. Jänner 1890 in Wien; Komponist, Sänger, Kantor) in „Salomon-Sulzer-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche in 1060 Wien, im Bereich Wallgasse und Strohmayergasse, wird nach Marta Eggerth (Marta (Martha) Eggerth, verehel. Kiepura; geb. 17. April 1912 in Budapest, gest. 26. Dezember 2013 in Rye, New York; Opern- und Operettensängerin, Filmschauspielerin) in „Marta-Eggerth-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Verkehrsfläche in 1100 Wien, zwischen Gudrunstraße und Quellenstraße, wird nach Creszentia „Cenzi“ Flendrovsky (Crescentia, „Cenzi“ Flendrovsky; geb. 14. April 1872 in Wien, gest. am 2. Dezember 1900 in Wien; Radrennsportlerin, Pionierin des Radrennsports) in „Cenzi-Flendrovsky-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Verkehrsfläche in 1100 Wien, östlich der Kempelengasse, wird nach Franz Danimann (Hofrat Dr. iur. Franz Danimann; geb. 30. Juli 1919 in Lugos (Rumänien), gest. 1. Juni 2013 in Wien; Gärtner, Jurist, Widerstandskämpfer und Überlebender des Konzentrationslagers Auschwitz; engagierte sich bis ins hohe Alter für die Aufklärung über NS-Verbrechen) in „Franz-Danimann-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Verkehrsfläche in 1110 Wien, im Bereich zwischen Mautner-Markhof-Gasse und Delsenbachgasse, wird nach Emmy Schörg (Emmy Schörg, verehel. Groschner; geb. 12. März 1930 in Wien, gest. 12. Juni 2020 in Wien; Schauspielerin, Doyenne der Tschauer-Bühne) in „Emmy-Schörg-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 6

Die Parkanlage in 1150 Wien, im Bereich Oelweingasse und Braunhirschengasse, wird nach Hans Rott (Hans Rott; geb. 1. August 1858 in Wien, gest. 25. Juni 1884 in Wien; Komponist) in „Hans-Rott-Park“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche in 1190 Wien, im Bereich Felix-Mottl-Straße und Gustav-Tschermak-Gasse, wird nach Renate Holm (Kammersängerin Prof.in Renate Holm; geb. 10. August 1931 in Berlin, gest. 21. April 2022 in Wien; Sopranistin, Schlager- und Wienerliedsängerin, wirkte in Filmen und Jahrzehnte an der Wiener Staatsoper) in  „Renate-Holm-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche in 1210 Wien, zwischen Prager Straße und Nordwestbahn, wird in „Patriagasse“ („Patria“ war die erste in Österreich gebaute Dampflokomotive, die 1840 in der Werkstätte des Wiener Nordbahnhofs hergestellt wurde.) benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Bertha Zahourek (Bertha (auch Berta) Zahourek, verehel. Blaha-Zahourek; geb. 3. Jänner 1896 in Wien, gest. 14. Juni 1967; Schwimmerin) in „Bertha-Zahourek-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche  in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Edith Neumann (Dr.in Edith Neumann, geb. Spitzer; geb. 26. Mai 1902 in Wien, gest. 29. Juni 2002 in New York; Chemikerin und Mikrobiologin) in „Edith-Neumann-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Friederike Mayröcker (Friederike Mayröcker; geb. 20. Dezember 1924 in Wien, gest. 4. Juni 2021 in Wien; Schriftstellerin) in „Friederike-Mayröcker-Straße“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Judith Deutsch (Judith Deutsch-Haspel; geb. 18. August 1918 in Wien, gest. 20. November 2004 in Herzlya/Israel, Leistungsschwimmerin) in „Judith-Deutsch-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 13

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Mária Telkes (Dr.in Mária Telkes; geb. 12. Dezember 1900 in Budapest, gest. 2. Dezember 1995 in Budapest; Chemikerin, Biophysikerin, Erfinderin) in „Mária-Telkes-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 14

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, westlich der B8 zwischen Hermann-Gebauer-Straße und Wagramer Straße, wird nach Wolfgang Seipelt (Kommerzialrat Ing. Wolfgang Seipelt; geb. 1. September 1948 in Wien, gest. 15. April 2019; Elektrotechniker, Unternehmer, Kammerfunktionär) in „Seipeltgasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Verkehrsfläche in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Senta Wengraf (Senta Wengraf, verehel. Herberstein; geb. 10. Mai 1924 in Wien, gest. 6. Dezember 2020 in Wien; Schauspielerin) in „Senta-Wengraf-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Förderung an den Theaterverein Wien für den Kostümfundus für die Freie Szene in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

  1. Der Umwidmung der nicht verbrauchten Fördermittel in der Höhe von EUR 234.000, die mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23.09.2004 für die Höhe der angelaufenen Bauzinsen des Ronacher-Umbaus gewährt wurden, für den Fernkälteanschluss des Ronacher wird zugestimmt.
  2. Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für den Fernkälteanschluss des Ronacher in der Höhe von EUR 88.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Das Ronacher hat laut Auskunft der MA7 eine 15 Jahre alte Kälteanlage, schon 2004 wurde ein Kredit genehmigt um diese Anlag, wenn sie in die Jahre gekommen ist, auszutauschen. Leider wurde durch die Zinsentwicklung nicht genug Kapital aufgebaut. Der fehlende Betrag wird nun von der Stadt Wien ergänzt.  – solche Investitionen werden prinzipiell vom Finanzressort getragen und über den Kulturausschuss nur abgewickelt.

Post Nr. 18

Die Förderung an JUNGE THEATER WIEN für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Förderung an die Literatur- und Contentmarketing GesmbH für die BUCH WIEN 24 Festival Programm in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an creative headz OG für die Vienna Fashion Week in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 1.400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 700.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 700.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich  EUR 1.900.000 um EUR 144.000 auf sohin insgesamt EUR 2.044.000 genehmigt.Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für das Vorhaben Complexity Science wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 500.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 550.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 24

  1. Für die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für das Ludwig Boltzmann Institute for Science Outreach and Pandemic Preparedness (LBI-SOAP) wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft – Österreichische Vereinigung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung für das Ludwig Boltzmann Institute for Science Outreach and Pandemic Preparedness (LBI-SOAP) in der Höhe von EUR 1.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sind bedeckt.

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Förderung an die Villa Beer Foundation gemeinnützige GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 120.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – mai 24

Milo Rau – Kunsthalle neu – Wissenschaftstrategie für Wien

Der Mai-Ausschuss brachte einen spannenden Gast:
Milo Rau kam persönlich, um zu seiner Einladungspolitik und der Programmierung der Wiener Festwochen Stellung zu beziehen. Endlich, könnte man sagen, jedenfalls ist es positiv. Ich würde mich freuen, wenn Antragstellende, die sehr große Fördersummen erhalten sollen (über 1 Mio), prinzipiell im Kulturausschuss ihr Projekt präsentieren. Am besten BEVOR über eine Förderzusage abgestimmt wird. Das war in der vergangenen Periode leider äußerst selten der Fall.  Diesmal ist es gelungen!

Milo Rau begann sein Statement mit einer Grunddefinition: ein Kulturfestival solle ein Ort sein, wo Menschen zusammenkommen, die sonst nicht zusammenkommen können. Deshalb habe er zum Beispiel Konzerte von Teodoer Currentzis und Oksana Lyniv e als gemeinsame Reihe programmiert. Leider wäre sich das nicht ausgegangen. Currentzis hat er schließlich absagen müssen.
Details kennen wir aus den Medien.
Insgesamt scheint Milo Rau die Zerrüttung durch Kriegshandlungen unterschätzt zu haben: Neben der Konzertreihe mit Currentzis und Lyniv, war ursprünglich auch geplant, dass Pussy Riot mit einer ukrainischen Band bei der Festwochen Eröffnung auftritt. Das ist auch nicht geglückt.
„Im Krieg kann das nicht unemotional besprochen werden!“, gesteht Milo Rau ein, trotzdem muss Kunst ein Raum bleiben, wo weiter verhandelt wird, wo man über alle ideellen Grenzen hinweg zusammenkommen kann. Im Fall der Eröffnung war er da leider nicht erfolgreich.

Als Erfolg wertet Milo Rau, dass die Festwochen mehr mit lokalen Initiativen in der Stadt sichtbar werden. Weiters, dass es gelungen ist eine internationale Initiative (mit Paris und New York) zur Stärkung von weiblichen Komponistinnen ins Laufen zu bringen. Bis 2028 sollen jährlich 10 Komponistinnen nach Wien eingeladen werden. https://www.festwochen.at/akademie-zweite-moderne

Bei den Nachfragen an Milo Rau geht’s dann auch besonders um die Einladungspolitik zu den „Wiener Prozessen“: warum wurden polemisch-eskalative Persönlichkeiten wie Varoufakis eingeladen?

Milo Rau betont, dass er nicht mit allen Positionen übereinstimmt, die wohl während der Prozesse geäußert werden werden. Dennoch sei ihm die direkte Debatte das wichtigste Anliegen, solange sie innerhalb bestimmter Grenzen bleibt: Grenzüberschreitung wäre ein direkter Aufruf zu Verfolgung oder Mord. In so einem Fall wird er einschreiten. „Wir müssen rechten wie linken Antisemitismus klar bekämpfen.
Milo Rau will den Kunstraum und den Diskursraum auf Basis der gemeinsamen globalen Menschenwürde erhalten. Das möchte er mit seinem Programm vermitteln. Wir alle sind eingeladen uns vor Ort live eine Meinung zu dem Projekt zu bilden.

Und dann noch zu Kunsthalle: Wie schon bei anderen Ausschreibungen verlief auch die Ausschreibung um die Kunsthalle sehr unbefriedigend.
Nachdem es um die Neuausschreibung und Nicht-Wiederbestellung von WHW (What-How-for Whom? -Kuratorinnenkollektivöffentliche mediale Kritik, einen Rücktritt und einige Missstimmung  inklusive einer Petition gegeben hatte, löste die Wiener Stadträtin Veronica Kaup-Hasler, das Problem mit einer zweiten Ausschreibung und einem 2. Auswahlverfahren hinter geschlossenen Türen.

Im April wurde den Medien Michelle Cotton als neue Leiterin präsentiert. . Mit Juni wird die finale Übergabe stattfinden. Weitere Details zur Kunsthalle und den anderen Aktenstücken im Folgenden.

Außerdem noch interessant im Kulturausschuss: Auf die Frage, ob es in Wien so etwas wie ein Wissenschaftsförderstrategie gebe, war die Antwort der MA7: „Wir haben eine offene Tür für alles, wir setzen nicht nur auf ein Pferd. Wir lassen den 26 Hochschulen freien Lauf.“ (siehe Post 5)

Weitere Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 3.136.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS. ÖVP. GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an die Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren für das Projekt „Writers in Exile – Zufluchtstätte Wien“ in der Höhe von EUR 40.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 210.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 210.000 bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 473.000 werden gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 ASIFA Austria 30.000
2 Institut Pitanga Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur 103.000
3 Landjäger Verein für Film- und Magazinkultur 10.000
4 Österreichisch-Japanische Gesellschaft 10.000
5 Verein this human world 90.000
6 Verein zur Förderung des Fantastischen Films 190.000
7 Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst (VFqfPWK) 40.000
  Summe 473.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

6: einstimmig dafür
7: SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

  • Für die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ wird im Voranschlag 2024 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.
  • Für die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ wird eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.
  • Die Förderung an die JAM MUSIC LAB GmbH für „Artistic Research in Jazz und Popularmusik. Eine künstlerisch-wissenschaftliche Kartografie aktueller Musikpraktiken in Wien“ in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt.

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Grüne Nachfrage wie es zu dieser Aufstockung gekommen ist, und ob das Projekt über den jetzt gefördreten zeitraum hinweg gesichert ist, antwortet die MA7: Das JAM MUSIC LAB wurd extra nochmal dazugeholt, finanziert wird der Aufbau eines Zentrums für JazzMusik. Dafür gibt es eine Garantie für 4 Jahre. Außerdem brauche es zusätzliche Mitel zum Aufbau von Personal.

 

Post Nr. 6

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Curated by 2024: Untold Narratives in der Höhe von insgesamt EUR 266.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Curated by,  Galerienfestival internationaler Kurator*innen, Wien 216.000
2 treat xD GmbH 50.000
  Summe 266.000

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird im Voranschlag 2024 in Höhe von EUR 50.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Kunsthalle Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 4.200.000 um EUR 914.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Grund für die Erhöhung sei einerseits die explodierenden Personalkosten und die zugesagten Valorisierungen. Darüber hinaus wird ein MEDIENKUNSTFESTIVAL mit kontinuierlicher Präsenz geplant. Dh. es soll eine permanente Plattform für digitale Kunst entstehen. 1x im Jahr soll im Rahmen eines Festivals dann digitale Kunst auch „analog“ gezeigt werden. 

Post Nr. 8

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.
einstimmig zur Kenntnis genommen

 

kulturausschuss.transparent-april 24

Kulturtickets für Kids und Philharmoniker waren die großen Themen im Kulturausschuss.

Beginnen wir mit den Philharmonikern: seit etwa 20 Jahren treten die Philharmoniker einen Abend lang im Schloß Schönbrunn zum „Sommernachtskonzert“ auf. Ziel ist das berühmte Orchester einmal gratis sehen zu können. Die Stadt beteiligt sich an den Konzertkosten für den Abend mit 250.000€. Keine kleine Summe. Wenn weniger berühmte Vereine oder Institutionen eine Förderung beantragen, wird neben anderen formalen Kriterien auch geprüft, wie es um die Quote bestellt ist: wie viele Frauen profitieren als Künstlerinnen, wie schätzt der/die Antragsteller das Publikum gendermäßig ein.  Nicht so bei den Philharmonikern:
Seit 20 Jahren haben es die Wiener Philharmoniker nicht geschafft ein einziges Sommernachtskonzert von einer Frau dirigieren zu lassen. Es werden nur Musikstücke von männlichen Komponisten präsentiert (mit einer Ausnahme in 20 Jahren). 
Seit 2004 gelnag es nur ein einziges Stück einer Komponistin zu präsentieren! 2023 (!) wurde Lili Boulangers „D‘un matin de printemps“ in der Fassung für Orchester 1918 aufgeführt!
Wir müssen schon erfreut sein, wenn hie und da eine Solistin auftreten darf. Wer so viel Fördergelder von der öffentlichen Hand erhält, sollte sich seine Vorbildwirkung bewusst sein. Wer so viel Förderung erhält, sollte in seinen Events auch die Erzählung von Wien als moderner, diverser Stadt miterzählen und repräsentieren.

Wir haben 2024 – es ist Zeit, dass auch im klassischen Kultursektor mehr weibliche Exzellenzen sichtbar werden dürfen! Solange die Philharmoniker die Zeichen der Zeit so deutlich ignorieren, lehnen wir die Unterstützung des Sommernachtskonzerts ab.

Und dann gings nochmal um das Abbauen von Barrieren.
Wie schaffen wir auch junge Menschen  für Kulturangebote zu interessieren?  Eine Möglichkeit dazu ist, dass das „Kulturangebote-Kennenlernen“ tatsächlich für alle leistbar ist.
Als Grüne haben wir schon mehrmals einen Antrag gestellt, dass die Stadt Wien ähnlich dem „Schnitzlgutschein“ einen „Kulturgutschein“ für jede_n junge_n Wiener_in entwickeln soll: ein Angebot eine Kulturinstitution der Wahl einmal gratis zu besuchen und so kennenzulernen (in Deutschland gibt es ein best practice wie das funktionieren kann). In diesem Ausschuss lag nun ein ähnlicher eher allgemein formulierter Antrag der ÖVP vor Kinder- bzw. Kulturticket zu entwickeln.

Leider hat es die SPÖ auch diesmal abgelehnt ein neues umfassendes Konzept für günstige Eintritte zu Kulturevents für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Ihr Argument: es gäbe es schon so viele gratis Angebote (gemeint sind: Zoom, Wien Extra, Wien Museum und Kultursommer). Well – ok. Ist das Grund genug gar nicht darüber nachzudenken, wie junge Menschen auch ohne bildungsbürgerlichen Hintergrund Theater- und Konzerthäuser als spannende Orte kennenlernen könnten?

Wenn wir in Zukunft wirklich Kulturprogramm und -angebote für alle Wienerinnen und Wiener bieten wollen, werden wir auch neue kreative und möglicherweise partizipative Wege suchen müssen Junge und ganz junge Wiener_innen anzusprechen!

Die Akten im Einzelnen im Folgenden.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von GRin Mag.a Bernadette Arnolder, GR Peter L. Eppinger, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Kinder- und Jugendkulturticket.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler

A: SPÖ/NEOS dagegen | ÖVP, GRÜ FPÖ dafür
B: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA und GR Stefan Berger betreffend Kinderschutzkonzepte im Kulturbereich.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    A: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen
    B: einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für SHIFT VI in der Höhe von  EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20758) in 1020 Wien, im Bereich der Offenbachgasse zwischen Engerthstraße und Vorgartenstraße, wird nach Erika Morini (Erika (Erica) Morini, verehel. Siracusano; geb. 5. Jänner 1904 in Wien, gest. 31. Oktober oder 1. November 1995 in New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Violinistin) in „Erika-Morini-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20682) in 1020 Wien, im Bereich der Innstraße, wird nach Therese Ammon (Therese Ammon; geb. 1. August 1877 in Wien, gest. 1944 in einem Konzentrationslager; Schneiderin, Kommunalpolitikerin) in „Therese-Ammon-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Parkanlage (SCD 20856) in 1050 Wien, im Bereich zwischen Bräuhausgasse, Grohgasse und Margaretenstraße, wird nach Maria Lassnig (Hochschulprofessorin Maria Lassnig,                              geb. 8. September 1919 in Garzern, Gemeinde Kappel am Krappfeld, Kärnten, gest. 6. Mai 2014 in Wien; Malerin, Grafikerin, Animationsfilmerin) in „Maria-Lassnig-Park“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Verkehrsfläche (SCD 06914) in 1150 Wien, im Bereich zwischen Mareschplatz und Possingergasse, wird nach Amalie Brust (Amalie Brust; geb. 12. Juni 1910 in Guttenfeld bei Nikolsburg, gest. 18. Nov. 1944 in Ravensbrück; Hilfsarbeiterin, Gewerkschafterin, Widerstandskämpferin) in „Amalie-Brust-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Verkehrsfläche (SCD 12351) in 1190 Wien, im Bereich zwischen Raffelspergergasse und Krottenbachstraße, wird nach Ida Strohmer (Ida Strohmer; geb. 5. Mai 1922 in Hegyeshalom, Ungarn, gest. 17. April 1945 im KZ Mauthausen; Verkäuferin, Widerstandskämpferin) in  „Ida-Strohmer-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Verkehrsfläche (SCD 09774) in 1190 Wien, zwischen Krottenbachstraße und Telekygasse, wird nach Marianne Schmidl (Dr.in Marianne Schmidl; geb. 3. August 1890 in Berchtesgaden, gest. nach April 1942 im Ghetto Izbica, nach Antrag vom 8. Mai 1945 wurde sie am 12. Mai 1950 für tot erklärt; Ethnologin, Bibliothekarin. 1915 wurde sie als erste Frau im Bereich Ethnologie zum Dr. phil. promoviert mit einer Arbeit über „Zahl und Zählen in Afrika“.) in „Marianne-Schmidl-Steig“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Die Verkehrsfläche (SCD 06449) in 1200 Wien, im Bereich Nordwestbahnstraße 6, wird als Erweiterung des bestehenden Rabbiner-Schneerson-Platzes (benannt nach Menachem Mendel Schneerson; geb. 18. April 1902 in Nikolajew, Ukraine, gest. 12. Juni 1994 in New York; Rabbiner, führender geistiger Lehrer im Judentum; bekannt als „Rebbe von Lubawitsch“) in                „Rabbiner-Schneerson-Platz“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Die GTVS und GTMS (SCD 23015) in 1220 Wien, Leopold-Kohr-Straße 6, wird nach Barbara Prammer (Mag.a Barbara Prammer; geb. 11. Jänner 1954 in Ottnang am Hausruck, Oberösterreich, gestorben 2. August 2014 in Wien; Politikerin, Soziologin. Sie bekleidete höchste politische Ämter, unter anderem als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. 2006 wurde sie als erste Frau Präsidentin des Nationalrats.) in „Barbara-Prammer-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Volksschule (SCD 23018) in 1220 Wien, Pirquetgasse 6b, wird nach Clemens von Pirquet (Univ.-Prof. Dr. med. Clemens von Pirquet; geb. 12. Mai 1874 in Hirschstetten bei Wien (heute 22. Bezirk), gest. 28. Februar 1929; Kinderarzt) in „Clemens-von-Pirquet-Schule“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2024 in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das Foto Arsenal Wien Ausstellungsprogramm 2024 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 1.000.000 um EUR 368.000, auf sohin insgesamt EUR 1.368.000, gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 15

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großvorhaben in der Höhe von insgesamt EUR 1.227.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 90.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 170.000
3 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 100.000
4 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theater- Kunst- und Kulturarbeit 115.000
5 KreativKultur 72.000
6 Kunstverein Argo 90.000
7 Nesterval. Verein zur Förderung Immersiven Theaters 110.000
8 Olympionik*innen – Verein zur Förderung von interdisziplinärer Performance Kunst 100.000
9 SECOND NATURE – Verein zur Förderung interkultureller Tanzentwicklung 100.000
10 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 120.000
11 Theaterverein Theater.Punkt 60.000
12 Wiener Taschenoper 100.000
  Summe 1.227.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: alle dafür
FPÖ: 8, 9, 11 dagegen | der Rest dafür

 

Post Nr. 16

Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Der Wiener Gemeinderat möge den Jahresbericht 2023 des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) zustimmend zur Kenntnis nehmen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

OTS zum Kulturgutschein

kulturausschuss.transparent – märz 24

Schwerpunkt des Ausschusses waren Zusatzgelder für unterschiedliche Kulturbetriebe, um die Kostenexplosion durch Inflation und Energiekosten Erhöhungen zu kompensieren. Außerdem gibt’s durch neue Förderrichtlinien eine vereinfachte Abrechung für Verlage. Diskussionsbedarf gab es bei Erhöhungen für Theaterbetriebe und für die KÖR (Kunst im öffentlichen Raum).

Genaugenommen wurde nicht die #KÖR diskutiert, sondern wie die weitere Vorgangsweise mit der neuen Intervention bei der LUEGER STATUE ablaufen wird. Kurz: alles ist a bissl a Geheimnis. Es ist klar, dass LUEGER „enthoben werden wird“, um die Figur zu reinigen. Die Stadträtin will nicht verraten, wann das stattfinden soll. Evt. ist das auch noch nicht fixiert, weil noch bautechnische Fragen offen sind. „Experten arbeiten daran, sie werden nachprüfen, auf welche Art gereinigt werden kann du wieder schiefgestellte Lueger statisch stabil bleibt.“  Es bleibt spannend.

Jedenfalls erhält die KÖR mehr Geld, damit soll die Kulturvermittlung und das Marketing gestärkt und der social media Auftritt verbessert werden.

Ich habe darauf hingewiesen, dass es nach dem 7. Okt. an der Zeit wäre, auch das Projekt Lueger noch einmal zu überdenken. Angesichts des weltweiten  Anstiegs  des #Antisemitismus bzw. von antisemitischen Übergriffen, wäre es sinnvoll die Umgestaltung der Statute und des Sockels insgesamt noch einmal neu zu denken. Der Vorschlag verhallte.

Ganz zu Beginn stand der Antrag der ÖVP, die Transparenz erreichen will, in dem alle abgelehnten Förderansuchen veröffentlicht werden. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das wenig sinnvoll ist, weil es abgelehnten Künstler*innen negativ ausgelegt werden kann. Es dürfte schwierig werden ein Projekt, das einmal schon öffentlich bekannt abgelehnt wurde irgendwo anders einzureichen. Dieser Ansicht folgt auch die Stadträtin. Daher haben wir alle den Antrag der ÖVP abgelehnt.

 

Details bei den einzelnen Posten:

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderät*innen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Mag.a Bernadette Arnolder, Peter L. Eppinger und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend Konkretisierung von Förderkriterien sowie Förderschwerpunkten.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Der Beitritt der Stadt Wien, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7 zu der Organisation „Verein des Österreichischen Nationalkomitees des Internationalen Museumsrates ICOM – ICOM-ÖSTERREICH“ ab dem Jahr 2024 mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in der Höhe von derzeit EUR 1.220, zuzüglich einer einmaligen Mitgliedskartengebühr für acht ICOM Membership Cards in der Höhe von EUR 160 (je EUR 20), wird genehmigt. Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, allfällige Erhöhungen der Mitgliedsbeiträge bis zu 10 % jährlich (allenfalls über mehrere Jahre kumulierend) bei der angeführten Organisation nach eingehender Prüfung in den Folgejahren durchzuführen.

Für die Bedeckung der Mitgliedsbeiträge in den folgenden Jahren ist in den jeweiligen Jahresvoranschlägen entsprechende Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 1.177.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Der Wiener Gemeinderat genehmigt den Inhalt der beiliegenden Richtlinien für Publikationsförderung sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7, redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an der Förderrichtlinie vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.014.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft m.b.H 80.000 80.000
2 Aktionstheater Wien 10.000 10.000
3 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not 80.000 80.000
4 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 15.000 15.000
5 God’s Entertainment GmbH 15.000 15.000
6 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 13.000 13.000
7 insert Tanz und Performance GmbH 22.000 22.000
8 Kabinetttheater-Verein zur Förderung zeitgenössischer Theaterformen 10.000 10.000
9 Kitsch & Kontor – Theaterverein 200.000 200.000
10 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 80.000 80.000
11 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 24.000 24.000
12 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 10.000 10.000
13 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 20.000 20.000
14 Musiktheatertage Wien 32.000 32.000
15 Schauspielhaus Wien GmbH 200.000 200.000
16 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 29.000 29.000
17 Spirit, Verein zur Förderung der Performancekunst 19.000 19.000
18 TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH 190.000 190.000
19 TANZART – Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters 12.000 12.000
20 Tanzquartier-Wien GmbH 235.000 235.000
21 theatercombinat – theaterverein 15.000 15.000
22 Theaterverein Toxic Dreams 26.000 26.000
23 Verein „Transit“-Verein für darstellende und bildende Kunst 80.000 80.000
24 Verein der Freunde und Förderer des Schubert Theaters 30.000 30.000
25 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 13.000 13.000
26 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 14.000 14.000
27 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 8.000 8.000
28 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser / Performing Arts 25.000 25.000
  Summe 1.507.000 1.507.000

 

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.507.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ: 1-28 dafür
ÖVP: 1-25 & 27 dafür; 26 & 28 dagegen
FPÖ: 2, 4, 6 -9, 11-14, 16, 17, 19, 21, 23-25, 27 dafür |1, 3, 5, 10, 15, 18, 20, 22, 26 & 28 dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.580.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 790.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

  • Für die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 75.000 genehmigt.
  • Die Erhöhung der Mittel des Vorhabens „Vienna Club Commission – Vienna After Dark“ an den Verein für die Zukunft des Nachtlebens in Wien in der Höhe von EUR 150.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für das „Kunst im öffentlichen Raum Wien Programm 2024“ in der Höhe von EUR 1.420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ: dagegen

 

Post Nr. 9

  • Für die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 6.000 genehmigt.
  • Die Förderung an die Camillo Sitte Gesellschaft für den Rudolf-Wurzer-Preis 2024 in der Höhe von EUR 10.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
    einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

  • Voranschlag 2024

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 757, Transfers an private rganisationen ohne Erwerbszweck, eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit  EUR 200.000 zu decken ist.

  • Voranschlag 2025

Für den Finanzierungsbeitrag an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) für die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen eines Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2024 bis 2026 wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt.

Vertragsgenehmigung – mehrjährig

  1. Der Wiener Gemeinderat genehmigt das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum von 2024 bis 2026 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) iHv. bis zu EUR 12.000.000 verpflichtet.
  2. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 7, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am beiliegenden Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (Punkt I.) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Magistratsabteilung 5 vorzunehmen.
  3. Der Wiener Gemeinderat ermächtigt Frau amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft das beiliegende Finanzierungsübereinkommen samt dazugehörigen Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt II.) zu unterfertigen.
  4. Der Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. November 2021 über die finanzielle Ausstattung des Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds im Rahmen des Finanzierungsübereinkommens für den Zeitraum 2022 bis 2024 wird hinsichtlich des noch auszahlbaren Finanzierungsbeitrages für das Jahr 2024 in der Höhe von EUR 10.000.000 aufgehoben.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 12.000.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Jahr 2024 und vorbehaltlich des Punktes B. im Jahr 2025 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2023 zur Kenntnis.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 12

Die Förderung an Club of Vienna – Verein zur Förderung interdisziplinärer Forschung für Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 sind bedeckt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an das Mauthausen Komitee Österreich für das Fest der Freude 2024 in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – februar 2024

#Volkskundemuseum, #Donauinselfest und ein Lift fürs #Schauspielhaus, der Kulturausschuss im Februar war kurz und knapp:

Das Volkskundemuseum verändert sich: im Zuge der Renovierung arbeitet es an einer Neuausrichtung des Programms hin zu mehr partizipative Kulturarbeit mit den Schwerpunkten Migration, Interkulturalität und Diversität. In Zukunft sollen „diverse Stadtgesellschaften eine zentrale Stellung in der Programmierung wie auch im eigenen Betrieb“.
Den Auftakt dazu macht ein Zwischennutzungsprogramm in dem die leeren Räumlichkeiten jeweils für einige Wochen verschieden Kulturinitiativen zur Verfügung gestellt werden. Für diese Programmierung bekommt das Volkskundemuseum jeweils 200.000 € im Jahr 24 und 25 aus dem Wiener Budget – eine eher übersichtliche Summe. Wer war dagegen? Natürlich die FPÖ.

Folgende Initiativen werden zu sehen sein: Decolonizing in Vienna! , Gewächshaus  , Initiative Minderheiten,  Mai Ling , OCA, Museum der Migration, schnittpunkt. ausstellungstheorie & praxis , Toxic Dreams , Neuer Wiener Diwan , Crip Magazine Hint Wien, Kids of the Diaspora u.a.

Der zweite Schwerpunkt des Ausschusses war der Wiener Kulturservice – der Trägerverein, der neben dem Donauinselfest (2.Mio €) auch das Maifest, die Kunst-Kultur-Meile Donaukanal, den Gürtelnightwalk und einige Kirtage finanziell unterstützt. Was an der Konstruktion irritiert ist, warum all diese Initiativen nicht einfach direkt bei der MA7 ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen. Dann könnten die einzelnen Veranstalter*innen (DIF, Gürtelnightwalk, Kirtage etc.) in einem standardisierten Verfahren ihre Einreichungen vorlegen und die Abrechnungen würden ebenso standardisiert geprüft werden. Derzeit wird nur die Arbeitsweise des Kulturservice geprüft.

Wie aber die Veranstalter des Donauinselfest ihre Aufträge vergeben, wer da profitiert, bleibt im Dunklen bis der Rechnungshof prüft.
Die ausführenden Veranstalter sind seit Jahren bekannt und kritisiert: die SPÖ Wien, der Kulturservice als finanzielle Abwicklung und die das Pro Event Team für Wien GmbH.

Ich habe die Vorgeschichte schon im Vorjahr ausführlicher beschrieben, daher hier nur kursorisch. Was sich geändert hat zum vorigen Jahr, ist, dass heuer erstmals(!) ein Bericht dem Anforderungsakt beigelegt wurde, der Vergangenheit und Ziele für das Fest für heuer ausführt. Das sehe ich prinzipiell sehr positiv.

Wir erfahren zum Beispiel, dass mehr in Barrierefreiheit investiert werden soll (nur für Zuschehende; Initiativen für Künstler*innen mit Behinderung werden nicht ausgewiesen). Es wird ein Nachhaltigkeitskonzept vorgestellt, das Plastikbecherbenutzung umfasst aber leider keine Abkehr von fossilen Brennstoffen für den Stromverbrauch vor Ort.
Warum liebe Stadt Wien investiert ihr nicht endlich in einen oder mehrere fixen Stromanschlüsse auf der Donauinsel ? – Dann könnten alle wiederkehrende Festivals ganz normal aus dem Wiener Stromnetz mit nachhaltiger Grünem Strom versorgt werden!

Was wir auch nicht erfahren ist, wie viele weibliche, wie viele männliche oder non-binäre Künstler*innen tatsächlich im vorigen Jahr aufgetreten sind, bzw. welche Slots da jeweils vergeben wurden.

Und ganz zum Schluss: Der Bericht streicht heraus, dass 2/3 der Besuchenden am Donauinselfest „Tourist*innen“ sind. Das „größte open air der Wienerinnen und Wiener“ ist also doch vor allem eine Touristenattraktion?
Wenn dem so ist, könnte das Donauinselfest doch eher aus dem Wirtschafts- und Finanzressort finanziert werden. Dann wären wieder 2 Mio. frei, um die lokale Kulturszene zu fördern!

Und dann ist da noch die Kritik des Rechnungshofes über massive Missstände beim Kulturservice. Bis heute gibt es noch keine Einschätzungen inwiefern, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes an den Kulturservice inzwischen umgesetzt wurden und die strukturellen Mängel verbessert worden sind.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt, als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Daher haben wir dem Antrag des Wiener Kulturservice heuer nicht zugestimmt.

Die Vorgeschichte (der folgende Text stammt mit wenigen Adaptierungen aus dem Jahr 2023): Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermitteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Zu den Akten im Einzelnen.

 

Post Nr. 1

Die Förderung an den Verein für Volkskunde für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜN, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Die Förderung an die Österreichische Akademie der Wissenschaften für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbau eines Lifts in der Höhe von EUR 1.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 600.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.100.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Statuten zur Verleihung des Preises für besondere kulturelle Verdienste um die Stadt Wien werden genehmigt. Die Bedeckung des Preisgeldes in der Höhe von EUR 5.000 ist im Voranschlag 2024 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – jänner 24

Es gibt kein Problem, das nicht mit einer stadtnahen GmbH gelöst werden kann oder: Aus Alt mach Neu.

Die Wiener Stadtregierung liebt ihre GmbHs.Irgendein Berater dürfte vermittelt haben, dass der Umbau kleinere Institutionen in immer größere Sammel-GmbHs die Lösung für alle strukturellen Probleme der Kulturinstitutionen in Wien sei.
Weil aber bei der Neugestaltung der Stadt Wien Kunst GmbH (Zusammenschluss von KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon) die ehemalige KÖR GmbH als „leeres Gefäß“ übrig geblieben ist, wird sie jetzt neu gefüllt.

Ab jetzt hat das „Gefäß“, die „GmbH ohne Funktion“ einen neuen Namen: KRW Kulturraum Wien GmbH.

Und gleich auch neue Aufgaben:  Die neue GmbH hat die Aufgabe alle notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten für das zukünftige Kinderkulturhaus in Floridsdorf abzuwickeln. Und danach wird die GmbH „Untermietverträge“ an das Kinderliteraturhaus und die Zoom-Dependance vergeben. Insgesamt soll das für die Stadt günstiger werden – was genau da günstiger wird, war im Ausschuss nicht ganz klar.

Als geübte Oppositions-Politkerin lese ich diese Neustrukturierung auch als Angriff auf die Transparenz im Förderwesen. So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussbericht aus dem Dez.23)
Die GmbH macht die Kulturinstitution zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.

Ebenfalls nicht klar war, warum es so eine komplizierte Konstruktion überhaupt braucht. Als die MA7 erzählte, dass die GmbH nach dem Umbau vielleicht schon erste Ausstellungen oder Zwischennutzungen hosten/beauftragen könnte, horchte ich auf.

  • Wie genau wird sich die Zusammenarbeit zwischen Zoom-Original und Zoom-Floridsdorf in Zukunft gestalten?
  • Wird es da eine Direktorin für beides geben?
  • Oder gibt es eine Geschäftsführung für das Zoom Original und eine für das Kinderkunsthaus, die dann sowohl Kinderliteraturhaus als auch Zoom-Floridsdorf programmiert?

Das war im Ausschuss nicht zu erfahren… deshalb haben wir abgelehnt.

 

Und dann noch eine frauenpolitische Irritation:

Nach 30 Jahren hat das Institut „Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien erstmals um eine Strukturförderung eingereicht.

Knapp 130.000 Euro waren gefordert, um bestehende Arbeit weiterzuführen, um endlich eine stabile Infrastruktur aufzubauen und um zumindest eine qualifizierte Mitarbeiterin langfristig beschäftigen zu können. Es geht darum die bisher immer prekär geleistete Arbeit endlich fair zu bezahlen, und vor allem auch nachhaltig abzusichern. Wien braucht diese Arbeit. Petra Unger, die das Institut leitet und trägt, gräbt seit 30 Jahren unbekannte oder vergessene Frauenbiographien aus. Recherchiert, stellt zusammen und vermittelt ihre Erkenntnisse in thematischen Frauenspaziergängen, die gerne angenommen werden. 2600 Personen hat sie im vergangenen Jahr durch Wien geführt!

Petra Ungers ist eine der Pionierinnen, die historische und zeitgenössische Frauen sichtbar machen.

Statt der geforderten Summe, erhält das Institut nun kaum mehr als ein DRITTEL. 50.000€ für 1 Jahr Forschung: damit kann man weder eine Angestellte fair bezahlen, noch Infrastruktur (Büro) erhalten.

In der Behandlung ihres Antrags durch die Stadt Regierung sehe ich die strukturelle Misogynie der Gesellschaft weitergeschrieben. Auf mehreren Ebenen:

Statt in der Wissenschaftsabteilung der MA7 wird der Antrag in die Abteilung Stadtinitiativen/ Musik verräumt.

Warum liebe MA7 gilt die jahrzehntelange Recherche, Aufarbeitung  Zusammenstellung von Frauengeschicht(en) nicht als wissenschaftliche Arbeit?

Warum gilt die Vermittlung dieses Wissens nicht als Bildungsarbeit?

Als Beobachterin kann ich das nur als bewußte oder unbewußte Abwertung von Frauen und ihren Beiträgen zur Geschichte der Stadt verstehen – und zwar sowohl als Abwertung der Arbeit von Petra Unger, als auch der Abwertung von all den Frauenbiographien, die sie recherchiert und vorstellt.

Diese Vorgangsweise der Stadt Wien entspricht der Beobachtung einiger kritischer Publikationen, die sich in den vergangen Jahren mit dem Verschwinden von Frauen aus dem historischen Kanon und dem Wissenschaftlichen Kanon beschäftigen. Frauen_Literatur von Nicole Seifert weist nach wie weibliche und queere Autorinnen weniger publiziert werden und ihre Themen als weniger relevant abgestempelt werden. Katy Hessel hat mit ihrer Publikation “The Story of Art without Men”,  den Kunst Kanon neu geschrieben und auch Vera Weidenbach hat mit ihrer vielgelobten Fachbuch zur Unerzählten Geschichte von Frauen, die strukturellen Hürden und Ausgrenzungen aus der Geschichtsschreibung deutlich gemacht.

Als demokratische aufgeklärte Stadtregierung im 21.Jahrhundert wäre es ihre Pflicht, die Personen zu unterstützen, die die langwierige, mühevolle, Expertise erfordernde Arbeit machen, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten und dem Verschwinden der Frauen entgegenzuarbeiten.

Seit Jahrzehnten profitiert Wien von der Arbeit von Petra Unger! Viele der Frauenbiographien aus der Pionierinnengalerie „Wien. Stadt der großen Töchter“, die die Stadt Wien verleiht, stammen aus ihren Recherchen.

Warum sind sie Frau Stadträtin nicht bereit, diese wichtige Arbeit mit Wienbezug langfristig abzusichern?

Weiter Details zu den Akten, direkt bei den einzelnen Posten.

 

Post Nr. 1

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Mag.a Laura Sachslehner, BA, Peter L. Eppinger, Mag.a Bernadette Arnoldner und Dr. Michael Gorlitzer, MBA betreffend „Wiener Antisemitismusstrategie mit Schwerpunkt bei Kulturvereinen und Institutionen“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: einstimmig dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS dafür | ÖVP, GRÜ & FPÖ dagegen

Als Grüne haben wir gegen die Beantwortung der Stadträtin gestimmt, weil sie zu allgemein und lapidar war und letztlich alle Verantwortung dem Bund zuschiebt. Angesichts der zunehmenden Antisemitischen Übergriffe wäre es aber dringend an der Zeit, das Thema differenzierter anzugehen. Ein erster Schritt wäre es den historisch gewachsenen und tradierten Antisemitismus aufzuarbeiten und alle Statuen und Denkmäler für Antisemiten (zB. Lueger oder Weinheber) und alle Straßen und Park-namen, die Personen gewidmet sind, die aktiv antisemitisch aufgefallen sind, zu ändern bzw. sinnvoll zu kontextualisieren.
Das findet derzeit noch nicht in ausreichendem Maße statt.

 

Post Nr. 2

  1. Antrag von Gemeinderätinnen Hannes Taborsky und Mag.a Caroline Hungerländer betreffend „Überprüfung von Fördernehmern der Stadt Wien hinsichtlich der Verbreitung extremistischer Inhalte“.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
    Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

Die Förderrichtlinien der Stadt verbieten die Förderung von Vereinen und Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten. Tatsächlich wird es in Zukunft notwendig sein, da mehr Augenmerk darauf zu legen, zB indem man die Zusammenarbeit mit dem  „DeradikalisierungsNetzwerk“(link)  verstärkt. Der Inhalt des Antrags der ÖVP war aber so vor- und diffamierend formuliert, dass wir als Grüne ihn nicht mittragen wollen und können.

Post Nr. 3

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 960.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 480.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an den Verein für Integrative Lebensgestaltung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 145.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

1) Der Umbenennung und Umwandlung der KÖR-GmbH auf die KRW Kulturraum Wien GmbH wird zugestimmt. Diese soll insbesondere als Trägergesellschaft für das Kinderkulturhaus Floridsdorf entsprechend dem Grundsatzbeschluss dienen. Der Magistrat wird ermächtigt alle erforderlichen Schritte zu setzen.

2) Die MA 7 wird ermächtigt, der KRW Kultur Raum Wien GmbH den Auftrag zu erteilen, einen Mietvertrag mit der ARWAG, sowie Untermietverträge mit den künftigen Nutzer*innen Zoom und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf abzuschließen.

3) Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür | GRÜ dagegen

Wie in der Einleitung ausgeführt ist leider aus den Unterlagen nicht ersichtlich, wie und ob das neue Kinderkulturhaus in Zukunft in den bestehenden Verein Zoom integriert werden soll. Da sind uns zu viele Rahmenbedingungen ungeklärt für eine Zustimmung. Besonders, da nach wie vor bei GmbHs das Interpellationsrecht eingeschränkt ist. Es gab in der Vergangenheit schon zu viele Bauprojekte mit undurchsichtigen Kostensteigerungen und verschwundenen Verantwortlichen in der Stadt.

Post Nr. 10

  1. A) Für die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 25.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 4692, Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, mit EUR 25.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an Frauen*Stadt. Institut zur wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung von Frauenstadtgeschichte und Geschlechterverhältnissen in Wien für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von               EUR 50.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 85.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür | ÖVP dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an exil – verein zur förderung ganzheitlicher weiterbildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Die Förderung an die schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                          EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die kidlit medien GmbH Wien für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 16

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 150.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 18

Die Förderung an IM PULS – TANZ für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 19

Die Förderung an die WIENER TANZWOCHEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                EUR 3.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.850.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ FPÖ dafür | ÖVP dagegen

 

Post Nr. 20

Die Förderung an das VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 und auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 890.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 445.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an das Filmarchiv Austria für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 250.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 310.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschüsse an verschiedene Vereinigungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 630.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür | FPÖ dagegen

 

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für das Vorhaben „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.
einstimmig dafür

 

kulturausschuss.transparent – dezember 23

Jahresabschluss bedeutet Aktenflut – jedes Jahr, gerade auch in Zeiten des Doppelbudgets müssen die Ansuchen der Institutionen im Kulturausschuss abgestimmt werden.

Naturgemäß kommt nur auf die Ausschuss-Tagesordnung, worüber sich SPÖ und Neos zuvor schon geeinigt haben. Daher ist der Ausschuss weniger ein Abstimmungsgremium (alle Anträge haben per se die Mehrheit der Regierungsfraktionen) als vielmehr ein Informationsgremium. Hier wird die Opposition informiert, was passieren wird, sie ist eingeladen ja oder nein dazu zu sagen. Auf die Umsetzung hat das aber defacto keine Auswirkung.

Werden Anträge hier von der Opposition abgelehnt, müssen sie noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden. Das ist dann die Möglichkeit kritische Entwicklungen aufzuzeigen und auch an die Medien zu vermitteln.

Leider hat es sich eingebürgert, die kritische Akten erst im Nachtrag auf die Tagesordnung zu setzen.

So haben wir zu den 69 Akten der Tagesordnung am Freitag nachmittag noch 15 neue Akten bekommen. Die mit den großen Summen natürlich: darunter Erhöhungen für die Vereinigten Bühnen (3 Mio.), Wiener Festwochen (2,9 Mio.) und für das KunstHausWien (1,8 Mio.) und für das Haus der Musik (um 1,25 Mio.)

Die Akten mit der Neuerrichtung einen 2. Standortes für das ZOOM Kindermuseum und die Eingliederung der KÖR in eine Stadt Wien Kunst GmbH.

Alles Anliegen, die an sich durchaus nachvollziehbar sind. Erstaunlich nur, warum man erst kurz vor Jahresende draufkommt, dass die Vereinigten Bühnen Wien (VBW) auch im kommenden Jahr eine Finanzierung braucht, oder die Wiener Festwochen.

Als Grüne beobachten wir eine Tendenz große zu 100% aus Wiener Steuergeldern finanzierte Kulturinstitutionen in GmbHs ausgelagert werden:  egal ob es sich um Kultursommer, KÖR oder Johann Strauß Jahr, egal ob Otto Wagner Ateliers, Arsenal Wien oder Kunsthalle. Damit werden diese hoch und höchst geförderte Institutionen der politischen Kontrolle entzogen.

Strukturell hat die Opposition keinerlei Kontrollrechte betreffend der Ausgaben. Es gibt bisher, wenn überhaupt, nur per Anfrage vertiefende Informationen nach Gutdünken des Stadträtinnenbüros.

Bei Nachfragen

  • wie viele zahlende Zuschauer:innen tatsächlich die Häuser besucht haben,
  • wie hoch der Anteil an Künstler:innengagen ist,
  • wie hoch der Technikaufwand, wie hoch der Anteil der Mieten ist oder
  • welchen Anteil die Organisationskosten haben etc.

entscheidet jedes Mal das Büro der Stadträtin im Einzelfall, ob und in welchem Umfang diese beantwortet werden.

Auf Bundesebene ist dagegen ein parlamentarisches Fragerecht verankert, dass sich auch auf jene „Unternehmungen“ bezieht, an denen der Bund mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt bzw. die der Bund durch andere Maßnahmen finanzieller, sonstiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Art beherrscht – und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.

Das muss doch Wien auch schaffen!

Daher stellen wir im Gemeinderat den Antrag, dass ALLE Fördernehmende, die mehr als 1 Mio Euro Steuergelder zugestanden bekommen, dass alle Projektförderungen über 1 Mio. dem Kultur-Ausschuss gegenüber berichtspflichtig sind.

Das ist notwendig um Transparenz zu erreichen.

Und es wäre im Sinne der Demokratie sinnvoll, weil die Abgeordneten im Ausschuss  auf Fakten basierend diskutieren könnten und damit auch bessere Entscheidungen treffen könnten. Der Kurier unterstütz das Anliegen – die Stadt lehnt es im Gemeinderat ab.

Und konkret bezogen auf die Ausgliederung der KÖR in die neue Stadt Wien Kunst GmbH, hätten wir gerne ein umfängliches Interpellationsrecht in die Geschäftsordnung der GmbH verankert.

Im Gemeinderat hat die Mehrheit aus SPÖ und NEOS diese Ergänzung zum Fragerecht abgelehnt.

Was noch aufgefallen ist im Ausschuss: Die FPÖ lehnt alles ab, was sie als LINKS definieren, was multikulturelle Angebote sind, was Menschen zusammenbringt: Theater wie das BRUT, den echoraum, Alte Schmiede, alle Ankerzentren und Filmfestivals, die sich mit Menschenrechten oder Internationalem beschäftigen. Nicht erstaunlich, aber herauszustreichen – daran können wir ablesen, was sich bei einer FPÖ Regierungsbeteiligung im Land ändern würde.

Noch eine Änderung zum Schluß: die Abteilung die bisher „Stadtteil und Interkulturalität“ geheißen hat, heißt ab nun „Kulturinitativen“. Ob das auch einen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen hat, und welchen wird sich erst herausstellen.

Was sonst noch war: Straßenbenennungen, Rahmenbeträge für bildende Kunst, Musik, Komposition, Wiener Bühnen und Filmfestivals und vieles mehr.

Weil der Einleitungstext jetzt schon extrem lange ist, werde ich Grüne Einschätzungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, direkt dorthin schreiben.

 

Diese Details finden sich in der Folge:  

Post Nr. 1

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 2

Die Verkehrsfläche (SCD 08035) in 1100 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet „Neues Landgut“, wird nach Karl Merkatz (Karl Merkatz; geb. 17. November 1930 in Wiener Neustadt, gest.                             4. Dezember 2022 in Irrsdorf (Salzburg-Land); Schauspieler; er wirkte in mehr als 250 Film- und Fernsehproduktionen mit. Eine seiner populärsten Rollen war sicher der Edmund Sackbauer in „Ein echter Wiener geht nicht unter“. Internationale Bekanntheit und Anerkennung erspielte er sich als Titelfigur im Film „Der Bockerer“.) in „Karl-Merkatz-Gasse“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Brücke (SCD 10040) in 1120 und 1150 Wien, in Verlängerung der Ruckergasse über den Wienfluss zur Linken Wienzeile, wird nach Friedrich Zawrel (Friedrich Zawrel; geb. 17. November 1929 in Lyon, gest. 20. Februar 2015; NS-Überlebender, Zeitzeuge. Selbst Opfer der NS-Medizin trug er wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen am Spiegelgrund bei.) in „Friedrich-Zawrel-Brücke“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Parkanlage (SCD 20846) in 1150 Wien, im Bereich Langauergasse zwischen Gerstnerstraße und Fuchsgasse, wird nach Helga Pollak-Kinsky (Helga Pollak-Kinsky; geb. 28. Mai 1930 in Wien, gest. 14. November 2020; Überlebende der Shoah, Zeitzeugin. In ihrem als Kind geführten Tagebuch hielt sie den Alltag im Konzentrationslager Theresienstadt fest.) in „Helga-Pollak-Kinsky-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Parkanlage (SCD 20508) in 1150 Wien, im Bereich Wieningerplatz, wird nach Regine Landeis (Regine Landeis, geb. Steinherz; geb. 1852, gest. 15. September 1912 in Wien; Textilunternehmerin, Wohltäterin, Stifterin des jüdischen Gemeindezentrums in der Herklotzgasse 21) in „Regine-Landeis-Park“ benannt.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Bildungseinrichtung (Code 23017) in 1210 Wien, Hinaysgasse, wird nach Willi Resetarits (Willi Resetarits; geb. 21. Dezember 1948 in Stinatz, gest. 24. April 2022 in Wien; Musiker, Sänger, Menschenrechtsaktivist. Er erlangte durch seine Verkörperung des „Ostbahn-Kurti“ Kultstatus. Als Mitgründer des Wiener Integrationshauses und anderer Initiativen setzte er sich für ein soziales Miteinander ein.) in „Willi-Resetarits-Bildungseinrichtung“ benannt.
Einstimmig dafür

Post Nr. 7

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 210.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 400.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 70.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 240.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum FLUCC, Kultur-Ankerzentrum FLUCC 155.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 180.000
Summe 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
1-4 & 6-7: einstimmig dafür
5: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür; FPÖ dagegen
6: SPÖ/NEOS & GRÜ dafür; FPÖ, ÖVP dagegen

 

Post Nr. 8

Die Förderung an WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 6.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

Für die Bedeckung des Restbetrages in Höhe von EUR 2.100.000 für das Finanzjahr 2026 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ: dafür
ÖVP: dagegen

 

Post Nr. 9

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 10

Die Förderung an AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung für den Mehrjahresbetrieb in der Höhe von EUR 440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 220.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 11

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von      EUR 330.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 165.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 12

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 122.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 122.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat auf der Haushaltsstelle 1bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 13

Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.105.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt  EUR 2.105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 15

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS; GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen


Post Nr. 16

Die Förderung an die Szene Wien KulturbetriebsgesmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 17

Die Förderung an die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 18

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 19

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.155.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in Höhe von EUR 2.155.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 21

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 22

Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von  EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 212.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 23

Die Förderung an die Österreichische Musikförderung (ÖMF) für die Produktionsförderungen in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 24

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.  Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von insgesamt   EUR 17.615.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 315.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 26

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 27

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien 2024 in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 260.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 30

Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 470.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Jeunesses Musicales hat aufgrund ihres 75-jährigens Jubiläums um 620.000 € angesucht. Warum diese Summe nicht genehmigt wurde, erklärt die MA7 damit, dass es eh zum 70er (also vor 5 Jahren) eine Zusatzförderung gegeben hatte.

 

Post Nr. 31

Die Förderung an Jazz & Musicclub Porgy & Bess für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 340.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.280.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Auch hier erklärt die MA7, dass es eh im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 240.000 gegeben hätte – daher gibt es heuer keine Förderanpassungen. Beantragt hatte das Klangforum 2,5 Mio. Man könne nicht auf alle Wünsche eingehen.

 

Post Nr. 33

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von                 EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 36

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 130.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 37

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.080.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.040.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna 2024 in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 39

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2024“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 160.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 160.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 42

Die Förderung an das Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für die Jahresprogramme 2024 und 2025 in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2024 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 80.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Bis 2020 erhielt das Depot nur 50.000€ das wurde damals auf 80.000€ angehoben. Angesichts der Teuerungen hat das Depot 100.000€ beantragt – genehmigt hat SPÖ-Neos nur 80.000€ – „soll doch der Bund einspringen!“ (OTon)

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                         EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 46

Die Förderung an die Kulturzentrum „Kabelwerk“ GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 2.150.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Theater Lilarum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                        EUR 600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 300.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48

Die Förderung an den Theaterverein Wiener Metropol in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 830.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.440.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 720.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 51

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von    EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.230.000 ist 57 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 52

Die Förderung an die GLORIA THEATER BETRIEBS Ges.m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 53

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 800.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je                     EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 54

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages von ursprünglich EUR 2.300.000 um EUR 1.050.000 auf sohin insgesamt EUR 3.350.000 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.050.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 55

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 157.530 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 157.530 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Finanzierung des Theatervereins läuft in das Gehalt der KuratorInnen. Die Aufgabe des Theater Vereins ist außerdem wickelt die Ausschreibungen der Theater Dschungel, Brut, TAG und des Theater am Werk (Kabelwerk und Petersplatz) abzuwickeln.

 

Post Nr. 56

Die Förderung an die Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 57

Die Förderung an die Tschauner Bühne GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von                    EUR 510.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000, für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2026 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 170.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.800.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 2.810.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung 2024 in EUR Förderung 2025 in EUR
1 Freie Bühne Wieden 120.000 120.000
2 Mras Stefan (Theater Center Forum) 150.000 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000 220.000
4 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000 280.000
5 Verein Theater zum Fürchten 440.000 440.000
6 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000 120.000
7 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 75.000 75.000
Summe 1.405.000 1.405.000

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.405.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60

Die Förderung an Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 320.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die auf die Finanzjahre 2024 und 2025 entfallenden Beträge in der Höhe von jeweils EUR 160.000 sind vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 61

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2024 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 1.615.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 62

Die Förderung an das Österreichische Filmmuseum für die Mehrjahrestätigkeit der Höhe von              EUR 3.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 sowie für den auf das Finanzjahr 2025 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 1.600.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 63

AZ 1380409-2023-GKU; MA 7-1328462-2023

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 727.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 80.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 50.000
4 Filmarchiv Austria 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 24.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 110.000
9 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
10 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 35.000
11 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 63.000
Summe 727.000

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in der Höhe von EUR 727.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
2-4 & 7-10 & 12 : einstimmig dafür
6: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür, ÖVP & FPÖ dagegen
1, 5 & 11: SPÖ/NEOS, GRÜ & ÖVP dafür, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 64

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 110.000 ist im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 65

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 190.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für den auf das Finanzjahr 2024 entfallenden Betrag in Höhe von EUR 190.000 im Rahmen des Globalbudgets Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 66

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.900.000 durchzuführen, und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.900.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 67

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 205.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 68

Die Förderung an das Architekturzentrum Wien für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat, bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderung an die Sigmund Freud Privatstiftung für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 840.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Nachträge:

Post Nr. 70

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 2.400.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

  1. Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3220, Musikpflege, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 72

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.500.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.

Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Rahmenbetrag in der Höhe von insgesamt    EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2024 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 73

Die Förderung an die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2024/2025 in der Höhe von EUR 1.000.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 sowie der auf das Finanzjahr entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung der Voranschläge 2024 und 2025 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Errichtung/Etablierung eines Hauses für Kinderkultur (ZOOM und Kinderliteraturhaus in Floridsdorf) am Standort Schloßhofer Straße 16-18, 1210 Wien, wird befürwortet. Die Kulturabteilung wird ermächtigt, entsprechende weitere Schritte zu setzen. Weitere Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Die Idee einer Ausweitung des Kindermuseums nach Transdanubien ist auf  jeden Fall zu unterstützen. Irritierend nur warum dieser Antrag noch unbedingt heuer im Nachtrag erfolgen muss bzw warum er nicht auch im Jänner eingebracht werden hätte können.

 

Post Nr. 75

Die Eingliederung des Betriebes der Kunst im öffentlichen Raum GmbH unter der Marke „Kunst im öffentlichen Raum Wien“ (Kurzform „KÖR Wien“) in die Stadt Wien Kunst GmbH per 1.1.2024 wird genehmigt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

Ich habe schon in der Einleitung Eckdaten dazu geschrieben. Es steht zu befürchten, dass mit Einer weiteren Eingliederung es noch schwieriger wird Details zur Geschäftsgebarung der KÖR zu erfahren. Wir – Grüne – hätten gerne ein umfassendes Fragerecht (Interpellationsrecht) zu den GmbHs der Stadt Wien. Im Bund ist das möglich. Im Sinne der Transparenz wäre es notwendig!
Laut MA7 soll die neue Konstruktion effizienter sein, weil Steuer, Bilanz Buchhaltung und Haustechnik gemeinsam genutzt werden können. Dennoch sollen die einzelnen  Bereiche künstlerisch eigenständig bleiben (KÖR, Arsenal Foto Wien, Kunsthalle, Otto Wagner Pavillon)….

 

Post Nr. 76

  1. Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.800.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 1.800.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Jahrestätigkeit 2024 in der Höhe von EUR 2.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Die Erhöhung soll vor allem die neu geschaffene Kunst Biennale finanzieren.

 

Post Nr. 77

  1. Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 56.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

6 Mio € wird die Übersiedelung zurück ins Theater an der Wien (nach Renovierung) kosten. Die während der Renovierung notwendig gewordenen Erhöhungen (10 Mio. von der Finanz und  10 Mio. aus dem Kulturbudget) müssen jetzt übers Kulturbudget „abgestottert“ werden. Was die Zukunft bringt kann noch niemand sagen.

Post Nr. 78

  1. Für die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Wiener Festwochen GesmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 10.700.000 um EUR 2.900.000 auf sohin insgesamt EUR 13.600.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS dafür
ÖVP, GRÜ, FPÖ dagegen

Wir Grünen haben gegen den Antrag gestimmt, weil er wieder im Nachtrag gekommen ist, mit (zu) wenig Hintergrundinfos. Wofür die zusätzlichen 3 Mio € eingesetzt werden sollen.

 

Post Nr. 79

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von   EUR 1.150.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 575.000 ist bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 80

  1. Für die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3813, Kulturförderung, Gruppe 786, Kapitaltransfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.000.000 genehmigt, die in Fremdmittel mit EUR 2.000.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 13.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 81

1.Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 2891, Förderung von Forschung und Wissenschaft, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 500.000 zu decken ist.

2.Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 82

  1. Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2024 auf Ansatz 3400, Museen, Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 690.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 690.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 4.940.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2024 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

 

Post Nr. 83

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von EUR 68.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 34.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 84

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag in der Höhe von EUR 1.562.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 781.000 sind bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

 

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