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Wer kriegt die 214.000€ Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien?

Rede im Gemeinderat vom 23. Februar 2023 zu Fördererhöhung für die Basis.Kultur.Wien

Ganz zu Beginn: Wir haben hier einen Antrag zur Rettung des #RSO vorliegen. Wie Sie schon aus den Medien entnommen haben und sicher auch wissen, setzen sich die GRÜNEN sehr für die Rettung des RSO ein und werden diesen Antrag deshalb auch unterstützen. Wir würden aber gerne auch die Stadt Wien und insbesondere die MA 7 aufrufen, sich an dieser Unterstützung doch zu beteiligen. Immerhin ist das RSO ein Orchester, das in Wien tätig ist, hier zeitgenössische Musik in einer Art und Weise präsentiert, wie wir das in anderen Orchestern leider auch in dieser Qualität nicht haben. Es wäre auch im Sinne des Equal Pay wichtig, dieses Orchester zu unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben aber jetzt eigentlich hier den Antrag zur #Basis.Kultur.Wien. Gleich vorneweg, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. –

Wir haben hier zwei Anträge oder zwei Vereine, die sehr ähnlich sind, die wir hintereinander verhandeln, und da kann es schon passieren, dass man sich einmal ein bisschen irrt. Warum?
Beide Vereine, Basis.Kultur.Wien  und #KULTURSERVICE, sind SPÖ-dominiert, in beiden Vereinen sitzen SPÖ-PolitikerInnen oder Ex-SPÖ-PolitikerInnen im Vorstand und im Aufsichtsrat, und beide Vereine sollen laut der folgenden Anträge um nicht unbeträchtliche Summen aufgestockt werden, 240.000 die Basis.Kultur.Wien, 412.000 EUR für den KULTURSERVICE. Ich werde noch später auf den KULTURSERVICE eingehen.

Was daran irritiert, ist, sobald die Förderungen an die Vereine übertragen werden, gibt es für die Opposition – das wissen Sie – kaum mehr Kontrollmöglichkeiten, wer eigentlich jetzt von diesem Geld profitieren soll.

Ganz im Gegenteil, auf Nachfrage im Kulturausschuss erfahren wir, die MA 7 prüft alles, die MA 7 hat die Richtigkeit festgestellt, und überhaupt, warum erfrecht sich die Opposition im Ausschuss, eine Kontrolle einzufordern und im Ausschuss darüber reden zu wollen. Diese Antwort haben wir schon einigermaßen zynisch empfunden und ist, finde ich, einem gemeinsamen Arbeiten nicht zuträglich. Stattdessen stärkt sich mit so einer Antwort der Eindruck, dass die SPÖ versucht, Geld, große Summen, aus dem Stadtbudget für SPÖ-Zwecke umzuwidmen, aber jetzt außerhalb der politischen Kontrolle, weil über Details und Geschäftsgebarungen von den Vereinen keine weitere Auskunft gegeben wird.

Das kann man in Frage stellen, stelle ich auch in Frage.
Ich finde, über alles Geld, das die Stadt vergibt, das ist immerhin Steuergeld, über all dieses Geld müssen wir hier offen und transparent reden können. Wir müssen wissen, wohin es geht, warum es dorthin geht und welche Vereine davon profitieren sollen. Ansonsten ist es leider sehr intransparent, was hier passiert.

Die Basis.Kultur.Wien versteht sich als Trägerverein, sowohl zur Unterstützung – ich zitiere – von Aktivitäten von #Amateur:innen als auch Projekten der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von AmateurInnen mit KünstlerInnen für Festivals und Initiativen, sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden.

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur.Wien, wie Sie wissen, jährlich 2 Millionen, die sie an ihre Mitgliedervereine, wie zum Beispiel #CASH.FOR.CULTURE oder #GO.FOR.CULTURE für Außenstehende uneinsehbar weitergibt. Für Außenstehende auch irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur. Vom Herrn Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive und ehemalige Politiker und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 EUR aufgestockt werden, um zukünftig #Doppelförderungen zu vermeiden – so hat es im Ausschuss geheißen.
Sogenannte Amateurvereine, was immer das ist, sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur.Wien und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden.
Das war die Auskunft im Ausschuss. Ehrlich, das lässt mich total ratlos zurück. Wir haben den Antrag abgelehnt weil zu viele Fragen ungeklärt sind.

Wer entscheidet, welche der künstlerischen Vereine, die Mitglied in der Basis.Kultur.Wien sind, Amateurvereine sind?

Allein wenn man die Bezirksfestwochen anschaut, das WIR SIND WIEN.FESTIVAL, das Sie sicher alle kennen, treten ja im Rahmen der Basis.Kultur Menschen wie Count Basic, Lou Asril, Mira Lu Kovacs, Texta, Felix Kramer, Stefanie Sargnagel und sogar die Wiener Symphoniker auf, und sie alle nennen Sie in einem Atemzug als Amateure oder mit Amateuren. Ich versteh nicht genau, was ich aus dem Antrag lesen soll. Ich glaube eher nicht, dass das Amateure sind, trotzdem wurden sie 2022 von der Basis.Kultur gefördert. Das ist auch in Ordnung, aber wenn Sie die fördern, was Sie hoffentlich tun, wäre es auch fair, beim Antrag zu einer Erhöhung der Fördermittel zu sagen, dass das natürlich nicht nur AmateurkünstlerInnen, wer immer das ist, zugutekommt, sondern auch Künstler:innen in Wien.

Die zweite Frage ist: Sollen die zusätzlichen 240.000 EUR nur mehr den sogenannten Amateurvereinen zukommen und dürfen die dann nicht mehr in der MA 7 einreichen, das heißt, sind die damit dann abgegolten?

Was heißt das für die dezentralen Bezirksmittel?

Dürfen die dann auch bei den dezentralen Bezirksmitteln nicht mehr einreichen? Für die Künstler:innen, die hier in Wien arbeiten, ist es eine ziemlich relevante Frage!

Denn vielleicht wissen Sie, dass man meistens von einer Förderung allein, schon gar nicht von den 300 oder 1.000 EUR, die man da kriegt, leben kann, sondern man braucht verschiedene Förderansuchen und man braucht die Möglichkeit, über verschiedene Ecken Geld zu bekommen. Wenn man es also mit so einer Veränderung verunmöglicht, dass die Künstler:innen woanders auch noch einreichen können, führt das zu einer weiteren Armut bei KünstlerInnen in Wien. Das ist ganz im Gegensatz zu Equal Pay und ganz im Gegensatz zu Fair Pay, wo wir vorhin von dieser Studie gehört haben, auf die Sie sehr stolz sind, die aber noch nicht ganz umgesetzt ist. Das sieht man anhand dieses Antrages.

Ich finde es sehr schade, wenn Sie davon ausgehen, dass Kulturarbeit eher als Ehrenamt verstanden werden soll, weil das eben genau nicht Fair Pay ist.
Das macht Ihr Streben nach gerechter Bezahlung für kulturelle Leistungen unglaubwürdig, deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Was mich darüber hinaus irritiert, ist die Frage:
Ist das ein Zeichen, ist es ein Schritt, dass Sie insgesamt den Bereich Stadtteilkultur eher neu strukturieren oder vielleicht ganz auflösen wollen? Die Stadtteilkultur war früher eine eigene Abteilung der MA 7, mittlerweile ist es der Musikabteilung untergeordnet. Die Frage ist: Wird es in Zukunft überhaupt noch ein Budget für die Stadtteilkultur geben, und wer wird dann davon profitieren? All diese Fragen wurden leider im Ausschuss nicht beantwortet, deshalb muss ich sie hier noch einmal stellen.

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermitteln noch intransparenter machen. Am Schluss wissen wir nicht mehr wissen, welche Vereine im Einzelnen davon profitiert haben. Wir werden am Schluss im Kulturbericht der Stadt Wien nur noch einen Posten sehen, der heißt dann Basis.Kultur.Wien, 2,24 Millionen EUR. Deshalb müssen wir diesen Antrag leider ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

 

kulturausschuss.transparent Februar 2023

Wenige Punkte auf der Tagesordnung, aber die haben es in sich. Zwei SPÖ Förderfälle.

Fall1:  Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk.

Die Basis.Kultur versteht sich als Trägerorganisation sowohl zu Unterstützung von Aktivitäten von Amateur:innen als auch Projekte der reichhaltigen Wiener Kunst- und Kulturszene. Sie sieht sich als Verbinderin von Projekten von Amateur:innen mit Künstler:innen für Festivals und Initiativen. Sie empfindet sich als das Herzstück und die direkte Verbindung der Stadt Wien zu Kunst- und Kulturschaffenden. (frei zitiert von der Website der Basis.Kultur Wien)

In ihrer Funktion als Trägerorganisation erhält die Basis.Kultur jährlich etwa 2 Mio., die sie an ihre Mitgliedervereine weiter gibt zT. direkt, zT. über weitere Projekte wie „Cash for Culture“oder „Go for Culture“. Für Außenstehende irritierend ist die Besetzung des Vorstandes der Basis.Kultur: Vom Bürgermeister abwärts sammeln sich hier ausschließlich aktive oder ehemalige Politiker:innen und Mitglieder der SPÖ.

Nun soll das Budget um 240.000 aufgestockt werden, um zukünftig „Doppelförderungen zu vermeiden“. So genannte „Amateurvereine“ sollen in Zukunft nur mehr über die Basis.Kultur und nicht mehr über die MA 7 gefördert werden, war die Auskunft im Ausschuss:

Das lässt mich ratlos zurück.

  • Wer entscheidet welcher der künstlerischen Vereine ein „Amateurverein“ ist?
  • Ist also für die, die über die Basis.Kultur Geld bezogen haben, eine Förderung über die MA 7 in Zukunft nicht mehr möglich?
  • Betrifft das nur die Einreichungen direkt in die MA 7 oder auch die über die dezentralen Bezirksmittel?
  • Wird damit die Abteilung „Stadtteilkultur“, die nach Abgang von Haydar Sari der Musikabteilung zugeschrieben wurde, weiter reduziert?
  • Wird es weiter einen Beirat zur Stadtteilkultur in der MA 7 geben? Was kann der noch bearbeiten?

Und wichtigste Frage:

Wer und nach welchen Kriterien entschiedet die Basis.Kultur in Zukunft, welcher ihrer 300 Vereine von diesen zusätzlichen 240.000 € profitieren wird? Und in welcher Höhe?

Insgesamt scheint diese Aufstockung die Vergabe von Fördermittel noch intransparenter zu machen. Bisher listete der jährliche Kulturbericht alle Einzelförderungen extra auf – in Zukunft werden alle von der Basis.kultur unterstützen Vereine nicht mehr öffentlich aufscheinen. Stattdessen wird man im Kulturbericht nur mehr die gedsamt Förderung für den Trägerverein „Basis.kultur“ finden.

Fall 2: Der Verein Wiener Kulturservice – oder genauer der geheimnisvolle Verein, der alle Wiener Großevents vom Donauinselfest über den Gürtel Nightwalk, Maifest und Kultur-Kunst Meile Donaukanal ua. finanziell abwickelt. und auch verschiedene „regionale“ Kulturevents und Kirtage subentioniert. Das macht keinen schlanken Fuß.

Die Vorgeschichte: Nach einem vernichtenden kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes hat der Wiener Stadtrechnungshof im vergangenen Herbst weitere massive Missstände beim Kulturservice öffentlich gemacht.

Der Stadtrechnungshof stellte im Herbst 22 ua. fest, dass die Empfehlungen der RH-Prüfung von 2019 zwar „großteils umgesetzt“ seien. Aber weiterhin seien manche Belege bei dem Verein, der auch 2020 von der Stadt 1,5 Millionen Euro für die Ausrichtung des Donauinselfestes erhielt, nicht auffindbar gewesen.

David Ellenson und ich haben uns schon im Herbst 2022 dazu öffentlich geäußert.

Im Sommer 22 kam eine anonyme Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft hinzu. Die darin enthaltene Sachverhaltsdarstellung geht noch über die Kritik der Rechnungshöfe hinaus:

„Es bestehe die „substantiierte Verdachtslage“, dass seit vielen Jahren und auch heuer wieder gegen Förderrichtlinien verstoßen worden sei“, und weiter „dass die Stadt Wien ein Event der SPÖ subventioniere und damit das „Image einer einzigen Partei“ fördere, sei generell nicht zweckmäßig.“(zit. nach aus der anonymen Anzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft).

All diese Anschuldigungen in Kombination mit einer äußerst kargen Darstellung des Vereins Wiener Kulturservice auf der eigenen Website wirken grob intransparent. Besser wird es nicht, wenn man dazu den Vereinsregisterauszug der Wiener Kulturservice liest. (Vereinsregisterauszug Kulturservice)

Auch hier – wie bei der Basis.Kultur.Wien – vor allem ehemaligen SPÖ Politiker:innen im Vorstand wie Kurt Wimmer (Ex Bezirksvorsteher Margareten), Elisabeth Hackl, (ehem. NR Abgeordnete) und Susanne Schicker (Ex Stadtschulratspräsidentin Wien) oder SPÖ nahe Unternehmer bzw. Künstler:innen. Als Kassierin und damit wohl Hauptverantwortliche für Abwicklung der 2,6 Mio. Förderung wird Ella Flavin ausgewiesen, die online nur als Sängerin bzw. Englischtrainierin aufscheint, ohne sichtbaren Bezug zur Buchhaltung.
Es wird auf der Website des Wiener Kulturservice nach wie vor nicht ausgewiesen, was das Ziel des Vereins ist oder wer im Verein aktiv ist. Man findet nicht mehr als einen Link zur Website des Donauinselfest.
Auf der Website des Donauinselfests erscheinen dann die weiteren Kooperationspartner bzw. Veranstalter: SPÖ Wien und Pro Event Team für Wien GmbH.
Insgesamt ist die Konstruktion extrem intransparent. Es bleibt unklar, warum all die obengenannten Veranstaltungen nicht direkt über die MA7 um Projektförderungen ansuchen. Dann würden die tatsächlichen Fördersummen auch im Kulturbericht der Stadt Wien öffentlich aufscheinen.

Was wir hier sehen entspricht nicht  dem eigenen Anspruch der Stadtregierung nach Transparenz als Basis für demokratische Vergabe von Fördermiteln!

Gerade weil es sich um Wiener Großveranstaltungen handelt, die auch das Gesicht der Stadt mitprägen und für viele Wiener:innen identitätsstiftend sind,  wäre es umso dringlicher hier höchste Transparenz walten zu lassen.

Stattdessen muss man angesichts der Indizien einen Sumpf um Querfinanzierungen und Doppelförderungen vermuten.
Es wirkt als bediene sich die SPÖ großzügig aus öffentlichen Geldern, um das eigene Image aufzupolieren.

Solange die Vorwürfe auf Verstoß gegen die Förderrichtlinien und illegitime Parteiförderungen bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind und nicht aus dem Weg geräumt werden konnten, stimmen wir als Grüne diesem Akt nicht zu!

 

Anbei die weiteren Akte des Februar Ausschuss:

Post Nr. 1

Die Förderung in Form einer zweiten Rate an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 2.060.000 um EUR 240.000 auf sohin insgesamt EUR 2.300.000 gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ  dafür
GRÜNE dagegen

 

Post Nr. 2

Die Förderung an das Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür

FPÖ dagegen

 

Post Nr. 3

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünsterInnen Wiener Secession im Jahr 2023 für das Jahresprogramm 2023 in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist  gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 4

Die Förderung an den Theaterverein Odeon im Jahr 2023 für das Projekt „Living Positions“ in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den vierten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 durchgeführte Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 5a WStV.) im Finanzjahr 2022 und 2023 zur Kenntnis.

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft möge die Finanzschuldenberichte der Museen der Stadt Wien und des Filmfonds Wiens gemäß §10 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Finanzgebarung zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Jahr 2023 für die Forschungsvorhaben in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

  1. A) Für die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 757, Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 450.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 450.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an den Verein WIENER KULTURSERVICE im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.335.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A  im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS dafür; ÖVP, GRÜNE, FPÖ dagegen

 

 

Hintergrund um Nachlesen:

https://www.derstandard.at/story/2000106201192/parteinahe-vereine-kulturservice-bestreitet-versteckte-finanzierung-durch-donauinselfest

https://www.derstandard.at/story/2000138124245/unbekannte-erstatteten-anzeige-wegen-finanzierung-des-donauinselfests

https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6249308/UntreueVerdacht_Staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-SPOeDonauinselfest

 

 

 

 

Kinderschutz braucht mehr Aufmerksamkeit, die MA11 mehr Resourcen, Herr Stadtrat!

Rede anläßlich des #Misstrauensantrags an Stadtrat Christoph #Wiederkehr am  27.1.23

Gehen wir wieder zurück, noch eine unangenehme Geschichte. Jedes Kind die gleichen Chancen, jedem Kind dieser Stadt die gleichen Chancen, das ist das, was die NEOS vor sich hertragen. Das gelingt leider in der Bildung nur unzureichend, aber es gelingt noch unzureichender bei den Kindern der MA 11, bei den Kindern, die in der Obsorge der MA 11 sind.

Ich gebe Ihnen ein kleines Beispiel: Mit 18 Jahren, und zwar mit dem 18. Geburtstag wird ein Kind aus der Obsorge der MA 11 voll entlassen, es gibt keine weitere Unterstützung. Sollte dieses Kind besonders intelligent sein, sollte dieses Kind einen Studienabschluss machen wollen, sollte dieses Kind studieren wollen, ist das nicht so leicht möglich. In Wirklichkeit ist es nicht möglich, denn diese Kinder müssen sich ab dem 18. Lebensjahr selbst versorgen. Das ist keine gleiche Chance für alle Kinder in dieser Stadt. Das tut mir wahnsinnig leid. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Wir haben mehrere Missstände. Ich werde jetzt viel über die MA 11 reden, aber einleitend möchte ich schon sagen: Sie haben zwar den Kinderschutz etabliert, gesetzlich verankert, aber leider gibt es keine Finanzierung für diesen Kinderschutz, den Sie gesetzlich verankert haben. Das heißt, Vereine und Organisationen werden damit im Regen stehen gelassen, wie sie diesen Kinderschutz umsetzen sollen, und letztlich werden damit die Kinder und ihre Eltern im Regen stehen gelassen. Es gibt nämlich dadurch keinen Kinderschutz in Wien. Es tut mir auch wahnsinnig leid, Herr Wiederkehr.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat schon im Juni 2022 an den Vizebürgermeister gemeldet, dass aufgrund des Personalnotstandes der gesetzliche Auftrag des Kinderschutzes nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden kann. Das war im Juni 2022. Die Gewerkschaft hat gemeldet, dass 42 Vollzeitstellen an den Regionalstellen unbesetzt sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft meldet eine Überlastung der Krisenzentren und der sozialpädagogischen WGs und damit eine Gesamtüberlastung des Personals.

Diese alarmierenden Berichte sollten eigentlich die rot-pinke Stadtregierung zu einem schnellen Handeln bewegen, doch Vizebürgermeister Wiederkehr beteuert weiterhin, dass alles in geordneten Bahnen verläuft. In Wirklichkeit, lieber Herr Stadtrat Wiederkehr, brennt es in der Kinder- und Jugendhilfe.

Es ist ein Missstand, der die Alarmglocken klingeln lassen sollte. Und was passiert? – Bisher nichts.

Es braucht dringend eine #Personaloffensive, es braucht eine Attraktivierung der Arbeitsplätze der Kinder- und Jugendhilfe und massive Entlastung des Personals. Es braucht dringend eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Es braucht eine Aufstockung des Personals und es braucht zumindest 42 neue Vollzeitäquivalente. Außerdem sollten die Nachtstunden eins zu eins abgegolten werden, was bisher nicht der Fall ist, und es gibt derzeit auch weder Wochenend- noch Feiertagszulagen. Wir fordern weiters, dass die Rufbereitschaft in den Kinder-und Krisenzentren bezahlt wird, auch das findet nicht statt.

Wir sehen vor uns, dass in den Krisenzentren der Stadt Wien nicht 8 Kinder, sondern 14 Kinder versorgt werden. Was macht so ein Sozialarbeiter, der alleine dasteht, wenn ein Kind in der Nacht ins Krankenhaus gebracht werden muss? Das Kind kommt entweder nicht ins Krankenhaus, oder die acht anderen Kinder bleiben alleine. Das geht so nicht weiter, das ist ein Versagen der #Obsorge der Stadt #Wien. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

Nur ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen sind ein Garant für die Einhaltung der #Kinderrechte in den Einrichtungen der MA 11.

Es darf nicht sein, dass SozialarbeiterInnen abwägen müssen, ob die Belastung der Kinder innerhalb der #Krisenzentren höher ist oder in der Herkunftsfamilie, wo womöglich das Kindeswohl nicht gewahrt werden kann. Es ist ein Versagen, dass Sie die Kinderrechte nicht einhalten und das Wohl der Kinder in dieser Stadt nicht sicherstellen können. Das alles liegt an Unterfinanzierung, Personalnotstand und Überbelastung der SozialarbeiterInnen und der anderen Beamten, die dort arbeiten.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 11 sehr bedanken, die sich trotz dieser Missstände täglich bemühen, die Fürsorge der Kinder zu gewährleisten. Herzlichen Dank an dieser Stelle! (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

Die Situation kennen wir, wir haben das schon öfter in mehreren Berichten der Kinder- und #Jugendanwaltschaft, des #Stadtrechnungshofes, der #Volksanwaltschaft gehört, aber es ist leider nicht besser geworden. Im Oktober 22 waren es noch immer 6 Vollzeitäquivalente, die im Bereich soziale Arbeit gefehlt haben, und 30 Vollzeitäquivalente, die im Bereich Sozialpädagogik gefehlt haben. Die vakanten Stellen in den Regionalstellen, in den WGs, in den Krisenzentren sind nicht nachbesetzt worden. Das sind 43,8 % der Vollzeitäquivalente, die nicht nachbesetzt werden konnten. Das ist zu viel und das kann keine Arbeit sicherstellen, da kann kein #Präventionsschutz mehr stattfinden. Das ist einfach eine Katastrophe für die Stadt und für die Kinder, die es am notwendigsten brauchen, nämlich die Kinder, die in Obsorge der Stadt Wien versorgt werden sollten.

Es heißt, dass bei vielen Kindern, die in destruktiven Verhältnissen leben, nicht sichergestellt werden kann, dass die Abnahme durch die Stadt Wien ihnen ein besseres Leben gewährt, als das, das sie in ihrer Herkunftsfamilie haben. Das ist wirklich eine dramatische Diagnose für diese Stadt. So darf es nicht weitergehen, und

das ist auch ein Versagen von Ihnen, Herr Stadtrat,

auch wenn Sie jetzt nicht zuhören. Ich weiß, Sie unterhalten sich jetzt mit Herrn Czernohorszky, den das vielleicht auch trifft, weil das auch auf seine Vorarbeit zurückzuführen ist.

Ich fürchte, dass wir aber trotzdem an dem Punkt sind, dass wir über langfristigen Kinderschutz, langfristige Prävention und einen Ausbau der frühen Hilfen in dieser Stadt reden müssen.

Auch der ist bis jetzt nicht gewährleitet worden, auch bis jetzt gibt es kein Konzept, wie die frühen Hilfen auf die ganze Stadt ausgebaut werden können. Das ist eine Katastrophe! (Beifall bei den GRÜNEN.)

Langfristig muss mehr Geld in den Bereich des Kinderschutzes und in die Jugendhilfe hinein.

Das wissen Sie, und das sagen alle kontrollierenden Organe.

Es wäre dringend angesagt, dass der Herr Stadtrat endlich reagiert.

Schaffen Sie Strukturen, schaffen Sie strukturelle Verbesserungen, schaffen Sie finanzielle Anreize, um so mehr sozial engagiertes Personal zu motivieren und vor allem zu längerem Bleiben zu motivieren. Kümmern Sie sich endlich um einen Ausbau der frühen Hilfe. Es braucht strukturelle Verbesserungen für das Personal, die 35-Stunden-Woche, bezahlte Rufbereitschaften, größere Teams, keine Einzeldienste, mehr Springerinnen und Springer und eine verpflichtende Rechtsberatung für Eltern und Familien, die im Abnahmeprozess mit der MA 11 stehen. Die ist bis jetzt auch nicht mehrsprachig, das ist eine Katastrophe.

Hiermit muss ich Ihnen leider das Misstrauen aussprechen, auch wenn Sie nicht zuhören, Herr Stadtrat Wiederkehr.
(zur Erklärung: Stadtrat Wiederkehr tauscht sich während des gesamten 2 Teils der Rede mit Sitznachbarn Czernohorzky aus.)

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Wer gibt den Ton an? Wien und seine Musiker:innen. Förderungen. Vereinbarkeit. Role Models

Eine Veranstaltung im Wappensaal des Wiener Rathauses zur Musiklandschaft in Wien.

Diskussion und Konzert

Aktuell sehen wir, dass trotz allen Bemühungen die Kulturförderung einem Genderbias unterliegt: es kommen zu wenige Frauen zum Zug und es gibt darüber hinaus zu wenig Diversität unter den Geförderten (gender, ethisch, sozial, Menschen mit Behinderungen).

Einen Nachmittag kang haebn Expert:innen und Musiker:innen Fakten und Studien verglichen, eigene Erfahrungen präsentiert und Massnahmen  und Lösungen diskutiert.

Veranstaltungsberichte:

Radio Orange ttps://cba.fro.at/607616

Music Center Austria https://www.musicaustria.at/der-gegenwind-ist-stark/

Musicbiz MUSICBIZ Feb 23

Nachbericht auf OKTO https://www.okto.tv/de/oktothek/episode/63f7248078841

zusammenfassende VIDEOS zu den Wortinputs:

Karin Steger (Moderation)
Begrüßung durch die Stadträtin Judith Pühringer
Keynote von Irene Suchy (Journalistin, Musikexpertin)

Panel 1 Förderungen
Sabine Reiter, MICA
Eva Maria Bauer, Österr. Musikrat
Myassa Kraitt, Kultur- und Sozialanthropologin und Künstlerin
Eva Kohout, BMKÖS

Gespräch von Karin Steger mit Tahereh Nourani, Musikerin und Jelena Popržan, Musikerin

Panel 2 Vereinbarkeit
Violetta Parisini, Musikerin
Teresa Rotschopf, Musikerin
Sonja Leidpold, Internationale Gesellschaft für Neue Musik
Basma Jabr, Sängerin
Sandra Bohle, FC Gloria

Panel 3 Role Models
Scharmien Zandi, Sängerin/Perfomance
Pete/Prison IV, Perilla Zine Beat
Verena Giesinger, Schmusechor

Konzerte
Ausschnitt aus „Poesie der Komponistinnen“ mit Lena Fankhauser und Hannah Amann
Konzert: Jelena Popržan
Konzert: Schmusechor mit Violetta Parisini

kulturausschuss.transparent Jänner 2023

Nach einem sehr umfangreichen Ausschuss im Dezember (über 60 Akten) lässt sich der Jänner Ausschuss vergleichbar gemütlich an.

Am Tapet: Pratermuseum, Volkstheater -Sanierung, Restitutionsbericht und Rahmenbeträge für den Bereich kulturelles Erbe.

Der Neubau des #Pratermuseums und seine Erweiterung zu einem (weiteren) neuen Veranstaltungsraum des WIEN MUSEUMS wurde in den Ausschussberichten schon mehrmals thematisiert. Diesmal verlangte die ÖVP per Antrag regelmäßig über den Baufortschritt informiert zu werden, wie das auch bei dem Bau des Wien Museums passiert.

Die Stadträtin und die SPÖ lehnte das Ansinnen ab – weil „Wien Museum ist eine Ausnahme… das werden wir nicht bei allen großen Bauprojekten wiederholen“…ok. Es wäre aber schon fein rechtzeitig zu erfahren, ob sich die Baukosten – wie überall sonst – nicht auch bei diesem Bauprojekt erhöhen. Geplant waren 4 Mio. – Man wird sehen.

Die Erhöhung der Subvention für das #Volkstheater ist eigentlich ein Sanierungszuschuss, der dem Volkstheater schon während Corona versprochen worden war. Geteilt auf halbe/halbe soll Bund und die Stadt für die auf 30 Mio. erhöhten Sanierungskosten aufkommen. Grund dafür ist, dass das Volkstheater nicht in der Lage war den versprochenen Eigenkdeckung (3,3 Mio) tatsächlich in vollem Umfang zu tragen. Warum das nicht gelungen ist, ist nicht (mehr) so leicht zu klären:  Ein Grund war sicherlich die Schließungen um Corona, ein anderer die schlechten Besucher:innen-Zahlen nach Corona und ein fehlendes Maketingkonzept, um das Delta zB. mit Merchandise Produkten einzuspielen (wie das zum Beispiel dem Kunsthistorischen Museum mit den goldenen Fahrradhelmen genial gelungen ist.).

Wir haben der Sanierungsunterstützung zugestimmt – kritisieren aber, dass die große Sanierung ohne umfassendes inhaltliches Konzept erfolgt ist. Künstlerische Erfolge für einzelne Produktionen beim Theatertreffen zeigen in welche Richtung es gehen könnte. Aber reicht das um da Haus nachhhaltig zu füllen?

Welche Rolle kann und soll das Volkstheater 2023 und in weitere Zukunft in der Wiener Theaterlandschaft spielen? Wer soll erreicht werden? Wie kann man das Haus für ein breiteres Publikum öffnen?
Welche räumlichen und gestalterischen Änderungen im Haus wären dafür notwendig? –
All das wurde vor und während der Sanierung leider nicht diskutiert oder berücksichtigt. Stattdessen haben wir nun ein um 30 Mio. dem Denkmalschutz entsprechend saniertes Haus vor uns, das den Bedürfnissen des 21.Jahrhunderts zB. nach partizipativen Kulturevents kaum mehr genügen kann.

Das Ergebnis sind zu wenige Spieltage in Hauptsaal (bis zu 3 pro Woche bleibt der Hauptsaal geschlossen). Stattdessen Programm in den neugeschaffenen Nebenspielplätzen Dunkelkammer und rote Bar. Es braucht dringend ein Nachdenken über die Rolle des Hauses in Wien und Ideen wie die konstanten struktur-impliziten Finanzierungsengpässe am besten überwunden werden können.
Ein Schönreden der Situation allein reicht noch nicht als zukunftsweisender Plan für das Haus

Im Gemeinderat haben wir uns deshalb gemeinsam mit der ÖVP einen Antrag für einen Krisengipfel zum Volkstheater gestellt.

Post Nr. 1

  1. Anfrage von GR Peter L. Eppinger, GR Dr. Michael Gorlitzer, MBA, GRin Mag.a Laura Sachslehner, BA und GRin Mag.a Bernadette Arnoldner betreffend regelmäßige Updates zum Pratermuseum.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Antrag: SPÖ/NEOS dagegen, ÖVP, GRÜNE, FPÖ dafür
Bericht: SPÖ/NEOS dafür, ÖVP, GRÜNE, FPÖ dagegen

Post Nr. 2

  1. Bericht der Amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig zur Kenntnis genommen

Post Nr. 3

  1. A) Für die Förderung an die “Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. betreffend die Ergänzung zum Antrag Generalsanierung Volkstheater wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR 1.000.000 genehmigt, die im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 775, Kapitaltransfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, zu verrechnen und in Zahlungsmittelreserven auf Ansatz 9120, Rücklagen, Gruppe 295, Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen, mit EUR 1.000.000 zu decken ist.
  2. B) Die Förderung an die “Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Ergänzung zum Antrag Generalsanierung Volkstheater (Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 29. 4. 2016, Pr.Z. 01065-2016/0001-GKU) in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2023 gegeben.
    (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 4

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur und Wissenschaft im Jahr 2023 Druckkostenzuschüsse (Einzelförderungen) aus einem Rahmenbetrag von EUR 700.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 5

Die Förderung an schule für dichtung in wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung der Kinder- und Jugendbuchpreise und des Illustrationspreises einschließlich des Ankaufs der prämierten Bücher für das Jahr 2023 in der Höhe von insgesamt EUR 19.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk im Jahr 2023 für das Projekt „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) im Jahr 2023 für dessen wissenschaftliche Aktivitäten in der Höhe von EUR 650.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.340.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 10

Das Vorhaben der Restaurierung und statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist gegeben.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 11

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Kulturelles Erbe im Jahr 2023 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 2.130.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über die vom Beirat beschlossenen Förderungen abzuschließen. Die Bedeckung ist gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

 

Antwort auf Ioan Holenders Leserbrief in der Presse vom 13.1.

Liebe Redaktion,

Sehr geehrter Herr Holender,

Es ist meine Aufgabe als Politikerin, mich um die zu kümmern, die diese Musik produzieren, also die Musikerinnen und Musiker sowie die Dirigentinnen und Dirigenten, und um die Strukturen, unter denen sie arbeiten.

Wenn man internationale Orchester mit den Wiener Philharmonikern vergleicht, muss man feststellen, dass es weder in Berlin noch in New York noch in Dresden noch beim RSO ein Problem ist, Frauen zu finden, die dirigieren. Sogar die Wiener Symphoniker schaffen es, die Dirigentin Elan Chan zu engagieren. Nur die Wiener Philharmoniker tun sich schwer damit. Es gibt viele exzellente Dirigent:innen, die ausreichend Format haben: es seien hier etwa Oksana Lyniv, Mirga Gražinytė-Tyla, Alondra de la Parra, Marin Alsop, Susanna Mälkki oder Eun Sun Kim erwähnt.

Misogyn ist es zu insinuieren, das Neujahrskonzert wäre zu komplex für das Dirigat durch eine Frau. Misogyn ist es zu sagen „wir warten, bis die Zeit kommt“, aber selbst keine weiteren Schritte in Richtung Veränderung zu setzen.
Wir als Grüne stehen für eine demokratische Kulturpolitik! Das heißt Menschen, die die Fähigkeit haben, zu dirigieren, als Solist:in aufzutreten, sollen das auch tun können. Gerade bei durch öffentliche Gelder finanzierten Kulturevents. Egal welches Geschlecht sie haben und egal welche soziale oder ethnische Geschichte. Exzellenz muss über dem stehen.

Ich kritisiere Strukturen, die implizit bestimmte gesellschaftliche Gruppen ausschließen. Den geringen Frauenanteil bei den Wiener Philharmonikern kritisieren Grüne Kultursprecher:innen übrigens schon seit 20 Jahren!

Wenn Orchester mit Steuergeld finanziert werden, dann müssen für die Förderung auch Kritierien wie Gendergerechtigkeit angewendet werden.

Wir müssen außerdem zukünftige Entwicklungen im Auge behalten: wer will, dass klassische Konzerte auch noch in Zukunft Publikum haben, muss sich jetzt öffnen. Nur, wenn ein Großteil der Bevölkerung das Gefühl hat, dass das, was die Philharmoniker produzieren, auch in ihrem Leben von Relevanz ist, dass sie als Adressat:innen gedacht sind, werden sie auch in Zukunft kommen .
Als Grüne wünschen wir uns, dass die Hochkultur ihren Elfenbeinturm verlässt. Das ist dann demokratische Kulturpolitik und ehrlich, das speist sich aus der Liebe zur klassischen Musik.

Ich lade Ioan Holender und alle Kulturinteressierten herzlich ein, am 17.1. ins Wiener Rathaus zu kommen und mit uns weiter zum Thema „Wer gibt den Ton an? Musiker:innen in Wien“ zu diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen Ursula Berner, Kultursprecherin der Wiener Grünen

Ursprünglicher Leserbrief von Ioan Holender

 

kulturausschuss.transparent – Dezember 22

Zum Jahres Abschluss eine Aktenwust von 65 Akten im Kultur- und Wissenschaftsausschuss – es wird also länger.

Nachdem die rot-pinke Stadtregierung letztes Jahr für 2022 und 2023 ein Doppelbudget beschlossen hat, sind diesmal defacto keine Mittel für Erhöhung geplant. Das ist angesichts der aktuellen Situation sehr befremdlich.

Es gab schon voriges Jahr nicht ausreichende Indexabdeckung für die Corona-gebeutelten Kulturbetriebe (siehe meinen Ausschuss Bericht aus Dez. 2021).
Inzwischen hat sich die Situation verschärft: neben Corona, sind es nun auch die durch den Ukraine-Kieg verursachten erhöhten Energiekosten, und ja das Publikum hat auch noch nicht genug Vertrauen gefasst, um in Scharen die Häuser wieder zu füllen. Allerdings würde auch eine Vollauslastung von 100% nicht ausreichen, um die steigenden Kosten allein abzudecken.
Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus.

Der Bund hat schon darauf reagiert und heuer das Kulturbudget um 63,1 Mio. angehoben.

In Wien wartet man lieber noch ab, ob vielleicht noch zusätzliche Energieförderungen vom Bund kommen, bevor man Förderhöhen an die Inflation und steigenden Lohn- und Infrastrukturkosten anpasst, um die bestehenden Kulturbetriebe zu stützen.

Wir Grüne haben schon im September einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets für 2023 gestellt – denn schon im September war absehbar, dass Energiekosten und Inflation die Kulturbetriebe und Kulturarbeitenden empfindlich treffen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch im kommenden Gemeinderat im Dezember, werden wir einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 30 Mio. stellen.

30 Mio. mehr – wenn sich die Stadtregierung auf dei Budgeterhöhung einließe, wird das von der Valorisierung aufgesaugt. Grundlegende Strukturverbesserungen und flächendeckendes Fair Pay braucht noch weit mehr Ressourcen.
Ein Beispiel: allein die Symphoniker benötigen heuer – vertraglich festgelegt – um 750.000 € mehr, um zugesicherte Pensionsleistungen abzugelten.
Man sieht es deutlich: in der angespannten wirtschaftlichen Lage wäre es umso dringender jetzt eine Kulturstrategie bis 2030 festgelegt zu haben. Um entlang dieser, rasch konkrete Verbesserungen zu entwickeln.

Besonderer Profiteur der Regelung waren die Vereinigten Bühnen: letztes Jahr wurde unter Zähneknirschen ein formidable Erhöhung des Budgets für die Vereinigten Bühnen beschlossen. Die Stadträtin versprach damals, dass die zusätzlichen 9 Mio. nicht das Kulturbudget belasten werden, und dass es wegen Corona und Ausfällen in Asien dringend notwendig ist, einmalig so großzügig zu sein.

2023 sind die 9 Mio. Teil des Kultur-Budgets geworden – unhinterfragt.
50 Mio. Förderung für die Vereinigten Bühnen 2023!
Und ja, auch hier geht es um gestiegene Personalkosten, die natürlich auch gezahlt werden sollen.

Warum aber sind uns in großen Tankern die Personalkosten ein Anliegen, für kleinere Betrieb und Vereine, für die Freie Szene bleiben Valorisierungen aus?
Warum wird entspannt 2022 1,5 Mio. und 2023 sogar 3 Mio. für das Strauß-Festjahr 2025 ausgegeben, aber leider müssen alle Kulturarbeitenden außerhalb der großen Institutionen leer ausgehen.
Warum fließen 4 Mio. in ein Pratermuseum, aber kaum frisches Geld in bestehende Vereine? – Einzige Ausnahme: die Sammlung Rotes Wien wurde um 15.000.- erhöht!

Als Grüne orten wir hier ein massives Ungleichgewicht!
Tourismusförderung (Straußjahr) kann man verstehen, warum aber auf Kosten der hier lebenden und arbeitenden Künstler:innen?

Ich werde dran bleiben und weiter unangenehme Fragen stellen. (mehr Details zur VBW unten beim Akt. 43)

PS: Die Ablehnungshero ohne Meinung war diesmal wieder die FPÖ: Jede Fraktion hat die Möglichkeit Akten, zu denen sie sprechen will, oder denen sie nicht zustimmen will, aufzurufen. Absolute Gewinnerin in der Kategorie Aufrufe war diesmal die FPÖ. Warum? Es gab nahezu keine inhaltliche Stellungnahme – es wurde einfach diesmal großzügig abgelehnt: Romazentrum, Kulturlabor im Gemeindebau. Space and Place und Kültür gemma, Wienwoche, SHIFT … und natürlich auch bei den Ankerzentren Ablehnungen. Streng nach vermuteter Ideologie: Sobald Kunst und Kulturevents auf soziales Engagement treffen, ist die FPÖ verlässlich dagegen. Ausgrenzung, Verhetzung, Missgunst – das lässt sich aus solchem Abstimmungsverhalten lesen, aber kein Interesse an der gemeinsamen Sache. Kein Interesse an einer Stadt, in der (möglichst) alle ein gutes Leben haben und der Diskurs vielstimmig und differenziert bleibt. Schade!

Die Akte im Einzelnen:

Post Nr. 1
Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 117.000 wird gemäß
Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 2
Die Förderung an die Wohnservice Wien GmbH im Jahr 2023 für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city|space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts im Jahr 2023 für kültüř gemma! in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, NEOS dagegen

Post Nr. 6
Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2023 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 129.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien im Jahr 2023 für das Vorhaben „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ in der Höhe von EUR 95.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 8
Die Förderung an den Verein Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2023 für das Fest der Freude in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 9
Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Wie die meisten hat auch die IG Kultur um Erhöhung ersucht, um ihre Mitarbeiter:innen im Sinne von Fair Pay ausreichend bezahlen zu können. „Wir schauen einmal , ob was vom Bund kommt.“, meinte die Stadträtin Kaup-Hasler.

Und weil ich eingefordert habe, dass wir an dieser Stelle auch insgesamt zum Status von Fair Pay reden, auch wieder die allgemeine Einschätzung: “Wir müssen darauf achten, dass die Fair Pay Zahlungen nicht wieder in neue (zusätzliche) Produktionen fließen, sondern wirklich bei den Künstler:innen ankommen.“ Ich hoffe die zukünftige Kulturstrategie baut nicht darauf auf das eine – faire Bezahlung – gegen das andere – Produktionen – aufzuwiegen. Solange nicht die gesamte Produktions- und Förderlogik in Richtung Nachhaltigkeit verändert wird, behalten solche Aussagen ihren schalen Beischgeschmack.
Was meine ich mit Nachhaltigkeit? Es braucht mehr Förderungen für
 Wiederaufnahmen, längere Aufführungszyklen, längere finanzierte Probephasen, längerfristige Werkstipendien uvm.

Post Nr. 10
Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung im Jahr 2023 für die WIENWOCHE in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 und auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 11
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2023 für SHIFT V in der Höhe von EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 12
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2023 für das FLUCC – Center for Arts and Communities in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Nachfrage von mir: wie war das erste Jahr? Das Fluc wollte ein Tagesprogramm präsentieren und mit Jugendlichen arbeiten? Naja es hat ganz gut funktioniert, ist aber – nach einem Jahr – noch nicht im Vollbetrieb. Die reine Musikschiene wird reduziert.
Interessant jedenfalls: letztes Jahr firmierte das FLUC noch unter Ankerzentren, das ist ab heuer anders. Was genau da jetzt stattfinden soll, welche Rolle das FLUC als Player am Praterstern übernehmen wird, ist noch offen.

Schade, dass das Stadträtinnenbüro nicht die Chance genutzt hat, das Projekt mehr im Detail vorzustellen. Es ist sicher sinnvoll am Praterstern Interventionen zu setzen. Ob allerdings das FLUC wirklich der ideale Partner für Jugendarbeit ist, muss dahingestellt bleiben. Wir hoffen auf mehr Kooperationen mit den örtlichen Vereinen im Jahr 2023 und stimmen vorerst zu.

Post Nr. 13
Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 920.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 2023 200.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 2023 200.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 2023 50.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 2023 200.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2023 120.000
6 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 2023 150.000
Summe 920.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ Punkt 5 dafür, 1,2,3,4 und 6 dagegen

Natürlich stimmt die FPÖ gegen jede Form von Innovativeren Kultureinrichtungen.

Tatsächlich unklar bleibt auch im 2. Jahr, was genau die Kriterien sind, die ein Ankerzentrum zu einem solchen machen. Derzeit fallen in diesen Topf sehr unterschiedliche Initiativen. Das ist schade. In einer Kulturstrategie für Wien könnte man hier Aufgaben definieren und die Zentren demensprechend mit Finanzen und Personal ausstatten.  Im Moment wirken die „Ankerzentren“ noch recht beliebig.

 

Post Nr. 14
Die Verkehrsfläche (SCD 06898) in 1020 Wien, zwischen Elsa-Bienenfeld-Weg und Meiereistraße, wird nach Josefine Lauterbach (Josefine Lauterbach; 22. März 1909 in Wien bis 1972 in Wien; Handballerin, Mittelstreckenläuferin (österreichische Rekordmeisterin 1927 über 800 m und 1928 über 1000 m), Fußballerin) in „Josefine-Lauterbach-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 15
Die Verkehrsfläche (SCD 12770) in 1020 Wien, wird in Verlängerung der Krieaupromenade bis zur Meiereistraße ebenfalls in „Krieaupromenade“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 16
Der Bildungscampus (Code 21998) in 1140 Wien, Deutschordenstraße 4, wird nach Anna und Alfred Wödl (Anna Wödl; 1. Oktober 1902 in Gutenstein (NÖ) bis 2. Dezember 1996 in Wien; Krankenschwester. Sie protestierte mutig, wenngleich vergeblich, gegen die NS-Euthanasie. Ihr Sohn Alfred Wödl; 25. November 1934 in Wien bis 22. Februar 1941 in Wien, war eines der rund 800 Kinder der Anstalt „Am Spiegelgrund“, die zwischen 1940 und 1945 ermordet wurden.) in „Bildungscampus Anna und Alfred Wödl“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 17
Die Bildungseinrichtung (Code 21996) in 1210 Wien, Marischkapromenade 16, wird nach Tove Jansson (Tove Jansson; 9. August 1914 Helsinki bis 27. Juni 2001 Helsinki; Schriftstellerin, Malerin, Zeichnerin, die insbesondere mit ihren „Mumins“-Comics weltweite Berühmtheit erlangte) in „Bildungseinrichtung Tove Jansson“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18
Die Verkehrsfläche Lottgasse in 1210 Wien, benannt nach Julius Lott (1836 – 1883; Baubeamter, österreichischer Eisenbahnpionier, Erbauer der Arlbergbahn) wird auch nach Julius Lott (1845 – 1905; Offizier, Eisenbahnbeamter) gewidmet.

Einstimmig dafür

Post Nr. 19
Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation im Jahr 2023 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 20
Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 21
Die Förderung an Wien macht Kultur im Jahr 2023 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 65.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 22
Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 23
Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der   Höhe von EUR 1.350.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Das Haus der Musik ist zweifellos ein spannender Ort in Wien. Anzumerken ist, dass es trotz der umfassenden Aufgaben eines Geschäftsführenden einer so großen Institution für Simon Posch kein Problem ist gleichzeitig auch die kaufmännische Geschäftsführung für die Johann.Strauß.Festjahr 2025 GmbH zu sein.
Teilzeit schließt ja bekanntlich nur Frauen aus Führungspositionen aus. Nehmen wir es als gutes Beispiel, wieviel öfter wir auch in großen Institutionen über geteilte Führungen nachdenken sollten
.

Post Nr. 24
Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur im Jahr 2023 für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 25
Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2023 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2023 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 27
Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 128.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 28
Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 29
Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 30
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2023 für das Clubfestival “ViennaJazzFloor“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 31
Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2023 für die Zykluskonzerte “Matineen“ und “Prime Time International“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/755, auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 und auf der Haushaltsstelle1/3120/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
Die Förderung an den Theater am Spittelberg – Kulturverein im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 34
Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 35
Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.205.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 2023 75.000
2 Freie Bühne Wieden 2023 100.000
3 Lalish Theaterlabor / Forschungs-zentrum für Theater und Performance-Kultur 2023 60.000
4 Stefan MRAS – Theater-Center-Forum 2023 110.000
5 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 2023 170.000
6 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 2023 190.000
7 Verein der Freunde der Freude am Theater 2023 100.000
8 Verein Theater zum Fürchten 2023 400.000
Summe 1.205.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 1/3240/768 gegeben. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 36
Die Förderung an Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 37
Die Förderung an EXIL – Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 38
Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2023 für das „Kinderliteraturfestival Wien – Literatur für junge Leser*innen“ in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 39
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 550.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/755, 1/3300/757 und 1/3300/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 40
Die Förderungen an den Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen in den Jahren 2023 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 90.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Jahr 2023 EUR 90.000
Jahr 2024 EUR 90.000
Jahr 2025 EUR 90.000

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Eigentlich hatte der Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“ 100.000 € pro Jahr beantragt – nicht zuletzt wegen des steigenden Drucks und immer mehr Personen, die auf solche Angebote angewiesen sind, um überhaupt Kultur genießen zu können. Wir haben trotz der zu geringen Förderung zugestimmt, weil das Projekt an sich unterstützenswert ist. Auch wenn nach bald 20 Jahren vielleicht darüber nachgedacht werden könnte, wie man das bestehende Angebot verbessern kann, damit mehr Menschen davon profitieren können, und kleinere Kulturbetriebe weniger mitfinanzieren müssen.

 

Post Nr. 41
Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 42
Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2023 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.085.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Warum wir das mittragen? Es gab schon 2005 einen Beschluss dazu (siehe unten), der den Verein der Symphoniker absicherte. Heutzutage muss man das zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie auch all die anderen exzellenten Musiker:innen (und andere Künstler:innen) in Wien so abgesichert werden können. Wie gelingt es, das künstlerische Arbeiten so ernst zunehmen und so wertzuschätzen, dass daraus auch ein Anspruch auf soziale Absicherung abgeleitet werden kann? Natürlich aber man das nicht allein auf Wiener Ebene lösen – aber einige Rahmenbedingen, wie Werkstipendien und anderen Umstrukturierungen in der Förderlandschaft muss man auch in dieser Stadt setze, um die lebendige Szene auch zu erhalten. Welche Strategien da noch sinnvoll sein könnten, werden wir – unter anderem – in unserer Veranstaltung „Wer gibt den Ton an. Wien und seine  Musiker:innen“ am 17.1. im Wappensaal des Wiener Rathauses erörtern. Details zur Veranstaltung hier.

zit. aus dem Stadtrechnungshofbericht von 2017:

https://stadtrechnungshof.wien.gv.at/documents/27097802/28580608/04-31-StRH-I-8-16.pdf/373ccff1-94dc-f58a-cf28-afcc4317b187?t=1724406144470

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. Dezember 2005 verpflichtete sich die Stadt Wien für den Fall einer Liquidation des Vereines zur Abdeckung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen etc. Diese Garantie der Stadt Wien war an Bedingungen gekoppelt, wie der Umsetzung weiterer Reformschritte, einer Anpassung des Pensionsstatuts an eine zeitgemäße Form sowie einer Gleichbehandlung mit den Gemeindebediensteten und Kultureinrichtungen, die von der Stadt Wien gefördert werden.

Im Ergebnis werden die Pensionszahlungen des Vereines Wiener Symphoniker lt. Prognose weitere zehn Jahre steigen [bis 2027], dann jedoch aufgrund der getroffenen Maßnahmen stagnieren und anschließend kontinuierlich abnehmen. In den Jahren 2041 bis 2047 (in diese Jahre fallen die letzten fünf Pensionsantritte von Berechtigten) werden nahezu ausschließlich Musikerinnen bzw. Musiker ohne Anspruch auf Zusatzpension in Pension gehen, da die Betriebsvereinbarung Pensionsstatut im Jahr 2006 gekündigt wurde.

 

Post Nr. 43
A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 9.700.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 9.700.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
GRÜNE, ÖVP dagegen

Was wir dazu wissen, stammt nicht aus den Akten des diesjährigen Dezember-Ausschusses, sondern aus dem vorigen Jahr:
2022 war die Ausgangssitutation schwierig. In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergaben sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus. Dafür haben wir 2022 einmal um 9 Mio. plus auf 49.900 € erhöht.
Inzwischen haben die angekündigten Renovierungsarbeiten begonnen. Das Theater an der Wien ist vorübergehend ins Musemsquartier gezogen. Und präsentiert hier ein neues ambitioniertes Programm.  Wie aber sieht die Auslastung hier aus? Aktuelle Entwicklungen für 2022 kennen wir noch nicht. Wir können nur vermuten und aus eigenen Beobachtungen schließen, dass noch Luft nach oben ist.

Neben den geringeren Zuschauerzahlen gibt es in der VBW auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Hier muss die Stadträtin ansetzen! Gemeinsam mit Herrn Hanke und dem neuen Leitungsteam Stefan Herheim und Franz Patay gilt es das gesamte Konstrukt VBW auf Leerläufe und Effizienzsteigerungen hin zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie die Kostenexplosion für die nächsten Jahre eingefangen werden kann.
Als Opposition wurde ich bisher nicht informiert, ob solche Gespräche stattfinden, oder ob die Stadträtin einen strategischen Plan für die Zukunft der VBW hat. Eine diesbezügliche Anfrage blieb bei der Beantwortung wage (Ausschnitt Anfragebeantwortung 19.8.22)

Traurig ist es schon, dass ich nach 20 Jahren im Grunde den wortgleichen Antrag von Marie Ringler aus dem Jahr 2005 stellen könnte:

Antrag Marie Ringler 28.6.2005
In diesem Sinne beantragen wir: Ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2005 werden die Vereinigten Bühnen Wiens hinsichtlich aller ihrer Geschäftsfälle aufgefordert, dem Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft vierteljährlich einen schriftlichen Bericht zur wirtschaftlichen Lage, zur künstlerischen Arbeit und zukünftigen Planung vorzulegen und mit den Mitgliedern des Ausschusses zu diskutieren.
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.
In der vergangen Gemeinderatssitzung haben ich einen Antrag auf Berichtspflicht für alle geförderten Kulturbetriebe ab 1 Mio. Fördersumme gestellt. Der wurde abgelehnt.

Ich werde dranbleiben.
Bis es aber so weit ist, dass wir mehr Details zu den (Publikums-)Entwicklungen bei den VBW erfahren und von Restruktruierungsplänen hören, müssen wir den Antrag ablehnen.

Um nochmal – nach 20 Jahren noch immer gültig (1) – mit Marie Ringler zu sprechen: „Wir fordern (…) die Offenlegung der Budgetierung. Wir wollen wissen, wie viel Produktionen kosten. Wir wollen wissen, wofür was ausgegeben wird. Wir wollen Berichte und wir wollen sie schnell. Es kann nicht angehen, dass die Vereinigten Bühnen noch mehr Geld bekommen und noch weniger transparent sein müssen.“
Und ich ergänze: wir wollen wissen wie viele Wiener:innen von diesem teure Kulturangebot profitieren. Und wir wollen Vorschläge welche strukturellen Änderungen das neue Leitungsteam vornehmen will, um Musicals, die in anderen Weltstädten wie Hamburg Gewinne einspielen, auch für die Stadt Wien lukrativer zu machen. Dh.  wie kann man das Blatt wenden?
Vom Ressourcenmagnet zu Wiens Cashcow weniger abhängig von öffentlichen Förderungen

Fürs Theater an der Josefstadt war es übrigens möglich, die riesigen Fördersummen an Strukturverbesserungen zu binden. Nehmen Sie es doch als gutes Beispiel!  Warum das bei den VBW nicht möglich sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Vorerst kann ich nur lästig bleiben, nachfragen und nochmal nachfragen und wieder nachfragen.

 

Post Nr. 44
Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2023 für die Viennale 2023 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 45
Die Förderung an den Filmfonds Wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 46
Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 645.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 2023 70.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 2023 26.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 2023 50.000
4 Filmarchiv Austria 2023 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 2023 19.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 2023 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 2023 150.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 2023 100.000
9 Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur 2023 5.000
10 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 2023 90.000
11 Target Reply. Verein für Kunst- und Medienprojekte 2023 5.000
12 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 2023 30.000
13 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 2023 60.00
Summe 645.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP 1,2,3,4,5,7,8,9,10,11,12,13 dafür; 6 dagegen
FPÖ 1,2,3,4,5,7,8,9,10,11,12 dafür; 6 & 13 dagegen

 

Post Nr. 47
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Kinoförderung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/755, auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Filmförderung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/755, auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49
Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Mit der Neuübernahme des jüd. Museums stiegen gleich auch die Infrastrukturkosten. Die hier abgestimmte Summe ist weniger als das Haus definitiv braucht, beantragt waren 4,25Mio.  – zu hoffen bleibt, dass der Fehlbetrag mittels Zusatzmittel durch die Wien Holding ergänzt wird, damit Barbara Staudinger der Start nicht übermäßig schwer gemacht wird.

 

Post Nr. 50
Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2023 für seine Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 51
Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2023 als Stiftungsbeitrag für die Aktivitäten 2023 in der Höhe von EUR 401.400 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 52
Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2023 für seine Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 53
Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2023 für dessen Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 54
Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2023 für deren Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 55
Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2023 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 56
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.446.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755, auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 57
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2820/755, auf der Haushaltsstelle 1/2820/757 und auf der Haushaltsstelle 1/2820/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58
1)Die Übersiedlung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes an den Standort Otto-Wagner-Areal wird – entsprechend der erforderlichen Einigung der Eigentümerin und der Nutzerin – befürwortet.

2)Die Mittelverwendung aus dem Bundesgesetz unter dem Titel „Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder“ (BGBl. I Nr. 202/2021) für das gegenständliche Vorhaben wird genehmigt.

3)Die weiteren Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Der Akt ist nur eine Willensbekundung. De facto ist der Plan das Dokumentationsarchiv großteils in den Pavillion 15, den ehemaligen „Spiegelgrund“, zu übersiedeln. Dieser Akt legt die Grundlage, um eine Machbarkeitsstudie zu dem Projekt zu erstellen. Derzeit ist geplant auch nach der Umsiedlung eine kleine Ausstellung in der Wipplingerstr zu belassen.

 

Post Nr. 59
Die Förderung an den AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 210.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60
A) Für die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.800.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.800.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH im Jahr 2023 für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3819/755 im Voranschlag 2023 gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Auch hier sind die Informationen dürftig. 40% des Publikums war zuvor nooch nie bei einer Kulturinstitution (was hier als Kulturveranstaltung gezählt wird wurde nicht so genau ausgeführt.) und 40% der Besunchenden haben ein Familieneinkommen unter 2500€, so die Auskunft der Stadträtin. Als Festivalidee im ersten Coronajahr, war es sichern ein guter erster Wurf.

Nach mittlerweile 3 Saisonen sollte man auber auch über mehr Nachhaltigkeit nachdenken. Ein Gig im Sommer für 500€ ist ok bezahlt – ist aber nicht genug um einen Sommer lang die Miete zu begleichen. Längerfristig wäre es notwendig das Konzept Kultursommer zu überarbeiten und deutlich enger mit den lokalen Initiativen in den Bezirken zu arbeiten. Auch ist die Bezahlung günstig für kleine Formationen von 1- 3 Personen oder einzelne Kabarettist:innen. Für größere Bands oder gar Sprechtheater ist das Gesamtbudget pro Abend nicht ausreichend – und endet dann letzlich wieder in Selbstausbeutung.
Ich wünsch mir von der Stadt, dass mehr von diesen 4 Mio. direkt in die Künstler:innenförderung fließt und weniger in die Infrastruktur und den „Überbau“: weil seit Frühjahr 22 der Kultursommer auch eine GmbH geworden ist, ist politische Kontrolle deutlich erschwert (siehe weiter oben ad VBW)

 

Post Nr. 61
A) Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Wiener Klima Biennale 2024 wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 768, Sonstige Transfers an private Haushalte, mit EUR 166.000 in Minderauszahlungen auf Ansatz 0267, Sammelansatz Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 167.000 in Verstärkungsmitteln mit EUR 167.000 zu decken ist.

B) Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2023 und 2024 für die Wiener Klima Biennale 2024 in der Höhe von EUR 500.000 für das Jahr 2023 und EUR 1.000.000 für das Jahr 2024 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung für das Jahr 2023 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.

Jahr 2023 EUR    500.000
Jahr 2024 EUR 1.000.000

Für die Bedeckung des Restbetrages von EUR 1.000.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Ich war etwas überrascht. Inhaltlich kann man kaum dagegen sein, dass Wien eine künstlerische Klima Biennale plant. Es ist mit Sicherheit DAS wichtigste Thema, das uns die kommenden Jahrzehnte begleiten wird.

„Grundlage für die Wiener Klima Biennale bildet die 2015 von Christoph Thun-Hohenstein in seiner Funktion als Direktor des MAK initiierte Vienna Biennale for Change, die sich von Beginn an mit ökologischen Fragestellungen beschäftigt hat. Mit der Neuausrichtung und Weiterentwicklung als Klima Biennale der Stadt Wien wird der Fokus künftig noch stärker auf die künstlerische, wissenschaftliche, innovative und kreative Auseinandersetzung mit dem Themenkreis Klimawandel, Klimaschutz und Klimaanpassung, Biodiversität, Ökosysteme und Kreislaufstrategien unter Einschluss relevanter neuer, insbesondere digitaler Technologien gerichtet.“ (PR Aussendung der Stadt Wien https://www.wien.gv.at/presse/2022/09/12/stadt-wien-ruft-klima-biennale-ins-leben)

Was genau die Rolle des Kunsthauses sein wird bei dieser Veranstaltung, die sich durch die ganze Stadt ziehen soll, sein wird, bleibt noch offen. „Als Weiterentwicklung der Vienna Biennale for Change soll sie Wiens Stärken als Wissenschafts- und Forschungsstandort mit bildender Kunst, Design und Architektur verbinden und visionäre Szenarien für eine klimamoderne Zukunft entwickeln.“ (OTS am 30.11.2022) Ob das Wien-Marketing im Vordergrund stehen wird, oder Antworten auf Zukunftsfragen mit künstlerischen Mitteln präsentiert werden? Man darf gespannt sein.

Ich wünsche dem neu ernannten Kurator:innenteam Claudius Schulze und Sithara Pathirana viel Erfolg.

 

Post Nr. 62
Die Förderung an die Wiener Kammeroper im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 63
Die Förderung an den Theaterverein Odeon im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 64
Die Förderungen an die WIENER TANZWOCHEN in den Jahren 2023 bis 2025 für das Vorhaben ImPulsRaum – Studios für die Freie Szene – Seestadt & Rennweg im Jahr 2023 in der Höhe von EUR 167.000 und in den Jahren 2024 und 2025 in der Höhe von jeweils EUR 173.000  (insgesamt EUR 513.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der   Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Jahr 2023 EUR 167.000
Jahr 2024 EUR 173.000
Jahr 2025 EUR 173.000

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Keine Frage: es gibt dringenden Raumbedarf in Wien, insbesondere qualitativ hochwertig ausgestattet Räume für Tanz.
Warum aber ausgerechnet die Wiener Tanzwochen solche Räume verwalten sollen, bleibt unbeantwortet. Ebenso, wie gewährleistet werden kann, dass die Studios wirklich auch der lokalen freien Szene zur Verfügung stehen können.  Ein Projekt typisch für vieles, was grad in Wien gemacht wird – gut gemeint. Hoffentlich können die 2 Studios den großen Bedarf zumindest ein wenig entlasten. Man wird sehen.  

 

Post Nr. 65
Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) im Jahr 2023 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien in der Höhe von EUR 560.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

 

Rede zu den Missständen in der MA11 anhand des Volksanwaltschaftsbericht

Im Gemeinderat am 23.11.2022

Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Publikum vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Volksanwälte und Frau Volksanwalt!

Danke, dass Sie heute gekommen sind, danke, dass Sie den Bericht heute vorlegen. Wir wissen Ihre umsichtige Arbeit sehr zu schätzen, weil es ist nicht einfach, ständig öffentlich auf Missstände aufmerksam zu machen. Sie schlagen aber immer konkrete Maßnahmen vor. Ich finde es wichtig, dass Sie weiterhin ein Stachel im Fleisch bleiben. Danke schön für Ihre Arbeit! Damit halten Sie das Vertrauen für unsere ganzen Behördenwege offen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Barbara Novak, BA.)

Jetzt zum Punkt der Kinder- und Jugendhilfe: Wir stehen vor einer schwierigen Situation bei der Kinder- und Jugendhilfe, einerseits werden in Wien bundesweit am meisten Kinder und Jugendliche abgenommen, und andererseits können genau diese abgenommenen Kinder und Jugendlichen, die ja eigentlich abgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert, nicht ausreichend betreut werden. Das liegt in erster Linie an einer Unterfinanzierung der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen. Das ist extrem unerfreulich. Seit ich hier im Landtag stehe, seit ich hier im Landtag und im Gemeinderat arbeite und hier sitze und regelmäßig Berichte von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, von der Volksanwaltschaft bekomme, hat sich das leider nicht geändert. Jedes Mal werden massive Mängel in der MA 11 und in den Institutionen der Stadt Wien festgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen, weil sie unter den bestehenden Bedingungen nicht mehr arbeiten können. Die Krisenzentren mussten vorübergehend wegen Personalmangels und Krankenständen geschlossen werden. Permanente Überbelegung vermindert nicht nur die Qualität der Krisenabklärung, sie macht sie zum Teil gar nicht mehr richtig möglich – wir haben es heute schon gehört, 14 Kinder statt acht Kinder werden in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Das ist zu viel. Vollzeitstellen können nicht mehr besetzt werden. Überstunden, die auf Grund vakanter Stellen, Quarantäne, vermehrter Krankenstände, geänderter Dienstzeiten und Lockdowns angesammelt wurden, können nicht beglichen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass die Situation so dramatisch war, dass Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zum Teil zwei oder mehr Hauptdienste hintereinander machen mussten, das heißt, 76 Stunden hintereinander Arbeit. Das ist massiv gesundheitsgefährdend und stellt eine totale Überforderung dar. So kann es hier nicht weitergehen! Das ist wirklich eine Katastrophe!

Besonders problematisch war 2021 auch die psychische Belastung in den eigenen Einrichtungen der MA 11, da in den WGs, anders als in den privaten Einrichtungen, auch Einzeldienste üblich waren, das heißt, ein Sozialpädagoge auf acht oder gar 14 Kinder. Das ist eine klare Überschreitung.

Die aktuelle Situation ist aber leider laut einer Anfrage an StR Wiederkehr in diesem Herbst nicht besser geworden. Im Oktober 2022 waren es noch immer sechs Vollzeitäquivalente, die im Bereich sozialer Arbeit gefehlt haben und 30 Vollzeitäquivalente im Bereich Sozialpädagogik. Die vakanten Stellen waren in Regionalstellen, in WGs, in Krisenzentren. Insgesamt fehlten in den gesamten pädagogischen Einrichtungen 43,8 Prozent der Vollzeitäquivalente. Das ist eine Katastrophe, sage ich noch einmal. Das kritisiert auch der nationale Präventionsschutz, mit dem die Volksanwaltschaft seit 2021 beauftragt ist. Der nationale Präventionsschutz sagt seit Jahren und fordert seit Jahren eine Aufstockung des Personalschlüssels in den Wiener WGs, doch die Stadt Wien hat bisher leider nicht reagiert.

Es geht aber darüber hinaus: De facto gibt es darüber hinaus viel zu wenig Ressourcen für die aufsuchende Familienarbeit, meine Kollegin Keri hat das vorhin schon betont. Es wird nicht genug in aufsuchende Familienarbeit investiert. Es werden die frühen Hilfen nicht ausgebaut. Sie alle wissen, die sind nur für die Hälfte der Wiener Bezirke zugänglich. Aber was heißt das für die Familien? – Es leben weiterhin viele Kinder und Jugendliche in destruktiven Verhältnissen, sind Verwahrlosungen oder Gewalt ausgesetzt, weil einfach keine Kapazität da ist, um umfassend zu helfen und um frühzeitig präventiv einzugreifen. Aufsuchende soziale Arbeit kostenfrei, psychotherapeutische Angebote und andere Therapien, all das fehlt in Wien. In Wien werden derzeit zirka 20 000 Kinder geboren, das wissen Sie, und für 10 Prozent davon wäre Unterstützungsbedarf notwendig. Derzeit können aber in Wien nur die westlichen Bezirke mit frühen Hilfen ausgesetzt werden. Auch dazu haben wir schon mehrere Anträge eingebracht, es wird auch im Volksanwaltschaftsbericht wieder darauf hingewiesen. Derzeit kann nur eingegriffen werden, wenn der Hut schon massiv brennt, das heißt, die MA 11 spielt Feuerwehr, wenn Akutgefahr droht.

An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die MitarbeiterInnen der MA 11, die sehr engagiert sind und sich in jeder Situation bemühen, ausrichten und würde mich freuen, wenn Sie das auch mit einem Applaus unterstützen, denn sie sind jeden Tag vorne an der Front und reden mit den Kindern und Familien, die es besonders schwer haben. Herzlichen Dank! (Beifall bei den GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPÖ sowie von Abg. Sabine Keri.)

Wenn der Druck dann besonders groß ist in der MA 11, dann hat man natürlich nicht genug Zeit, um das zu machen und dann passiert es, dass Informationen an die Familien unvollständig sind. Deshalb bringen wir heute einen Antrag ein, nicht nur, um die Familie einzubinden, sondern um ihnen verpflichtend Rechtsinformationen darüber zugängig zu machen, in welcher Situation sie sich befinden, welche Rechtsmittel sie einbringen können und an wen sie sich wenden können, wenn es schwierige Situationen gibt. Das ist das Ziel unseres Antrages. Ich würde Sie bitten, dass Sie zustimmen.

Warum wir das machen? – Weil auch hier im Volksanwaltschaftsbericht eine Falldarstellung zeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Es ist manchmal strittig, es gibt sehr komplexe Fälle und es gibt keine niederschwellige Beratung in solchen Fällen für die betroffenen Familien. Die MA 11 befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls, der Kinder und der Eltern und Ziel solcher neuen Beratungen sollte es sein, Eltern und Minderjährige über ihre Rechte, die Rechtsmittel und Unterstützungsangebote im Fall einer Krisen- oder Fremdunterbringung aufzuklären, und zwar von einer unabhängigen Stelle, und eventuell Hilfe anzubieten. Neben der aufwändigen Prüfung durch die Volksanwaltschaft, die ja immer erst im Nachhinein erfolgen kann, wäre es sinnvoll, schon akut in dem Moment, in dem es passiert, Hilfe anbieten zu können. Diese Anlaufstelle soll natürlich nicht ausschließlich für Eltern und Kinder offenstehen, aber vor allem für sie, sondern auch darüber hinaus. Wichtig ist auch: Die MitarbeiterInnen der MA 11 sollten verpflichtet sein, Eltern und Kinder über diese Beratungsstelle zu informieren, genau das kann ja im Moment der normalen Beratungen der MA 11 offensichtlich nicht ausreichend ausgeführt werden. Es gibt nicht genug Zeit dafür, deshalb muss das ausgelagert sein. Es wäre auch sehr wichtig, dass es eine neutrale Beratung gibt.

Langfristig muss aber in den gesamten Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe mehr Geld hinein. Die Volksanwaltschaft ebenso wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft streicht in allen Bereichen die massive Unterversorgung für Kinder und Jugendliche in voller Erziehung hervor. Es wäre dringend angesagt, dass der Herr Stadtrat endlich reagiert. Schaffen Sie Strukturen, schaffen Sie strukturelle Verbesserungen, schaffen Sie finanzielle Anreize, um so mehr sozial engagiertes Personal zu motivieren und vor allem auch zum längeren Bleiben zu motivieren! Kümmern Sie sich endlich um den Ausbau der frühen Hilfen!

Unsere Forderungen:

  • strukturelle Verbesserungen für das Personal,
  • 35-Stunden-Woche, bezahlte Rufbereitschaft,
  • größere Teams,
  • keine Einzeldienste,
  • mehr Springerinnen und
  • Springer und
  • eine verpflichtende Rechtsberatung für alle Eltern und Familien, die im Abnahmeprozess mit der MA 11 stehen (Beifall bei den GRÜNEN),

damit Eltern und Obsorgepflichtige und auch die Kinder verstehen, was mit ihnen passiert und wo sie sich hinwenden können und damit auch das Amt Missverständnissen vorbeugen kann. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hiermit bringe ich den Antrag ein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Eine neue GmbH zum 200sten Geburtstag – Wien feiert Johann Strauß mit 20 Mio.

Rede im Gemeinderat am 24.11.2022

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
Sehr gegehrte Kolleinnen und Kollegen,
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Vorsitzende,

Zuerst ein Bekenntnis:

Mir ist der Donauwalzer emotional näher als die Bundeshymne.
Ich bin verpasse kein Neujahrskonzert.
Ich mag Strauß. Ich tanze auch gerne – auch Standardtänze.
Ist offenbar etwas, was ich hier in Wien aufgewachsen mit der Muttermilch aufgesogen habe, um im Bild zu bleiben.

Kurz ich habe durchaus ein positiv emotionales Verhältnis zu Johann Strauß –

Und trotzdem: wir können der MEGA Förderung der #Johann.Strauß Festjahr2025  GmbH nicht zustimmen.

Das hat viele Gründe: ein paar werde ich nun ausführen:

1, es war schon wieder im Nachtrag!
Wie so oft dieser Antrag wieder einmal nur im NACHTRAG auf die Tagesordnung zum Ausschuss gekommen – Am Montag nachmittag, den 31.10 direkt vor den Allerheiligen-Allerseelen Feiertagen. – ist übrigens ein evangl. Feiertag

2, Warum so spät?
Bereits Anfang August dieses Jahres hat die Wien Holding die neue Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH – vorgestellt: und ihre 2 Geschäftsführer Roland Geyer als künstlerischer Geschäftsführer und Haus der Musik-Direktors Simon Posch zum kaufmännischer Geschäftsführer.

Der Website der Wien Holding entnimmt man, dass seit Mai eine Auschreibung stattgefunden hat und sich beide jeweils gegen 7 BewerberInnen (Geyer) bzw  8 Bewerberinnen (Posch) durchgesetzt haben.

Interessant – warum werden wir im Akt nicht darüber informiert?

Bring mich zu
3, zu wenig Information Teil 1:

Die Information was genau mit den insgesamt dann 20 Mio. finanziert werden soll ist mangelhaft, bzw. nicht vorhanden.  Schon am 19. August hat die KRONE (KRONE_20220819_SEITE_36_WiMiMo ) angekündigt, das Roland Geyer, gemeinsam mit der Stadt  „im September“ Details zum Programm vorstellen will. –
Haben Sie bisher was davon gesehen oder gehört?
Ich jedenfalls leider nicht – im Ausschuss war es nicht auf der Tagesordnung.

4, Zu wenig Information Teil 2:  der Akt ist sehr dünn
Wir haben eine Akt bekommen in dem nur die Raten ausgewiesen waren (Ausschnitt aus dem Akt)

C) Die Förderungen an die Strauß-Festjahr2025 GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 für das Johann Strauß Festjahr 2025 in der Höhe von EUR 1.500.000 für das Jahr 2022, von EUR 3.000.000 für das Jahr 2023, von EUR 6.000.000 für das Jahr 2024 und EUR 9.500.000 für das Jahr 2025 (insgesamt EUR 20.000.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt.

Jahr 2022 EUR 1.500.000
Jahr 2023 EUR 3.000.000
Jahr 2024

Jahr 2025

EUR 6.000.000

EUR 9.500.000


Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in Höhe von EUR 1.500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in Höhe von EUR 3.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes B auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 bedeckt.
Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Und dann gab es noch ein paar allgemeine Zeilen. aus denen liest man Folgendes (Auschnitt Antragsformular)

„Der 200. Geburtstag des Walzerkönigs Johann Strauß–und die Stadt Wien wird einmal mehr ihre Bedeutung als Welthauptstadt der Musik unter Beweis stellen.
Zur Vorbereitung darauf sollen bereits ab dem Jahr 2023 kleinere Veranstaltungen das Strauß-Jahr einläuten.
2024 steht ganz im Zeichen der Detail-Organisation, Ankündigung und Vermarktung des Festjahres 2025,
in dem über das Jahr verteilt viele „Straußfeste“ die Wiener Bevölkerung und Besucher der Stadt aller Altersgruppen und Schichten erfreuen und begeistern sollen.

Unter Einbindung aller wichtigen Wiener Kulturinstitutionen – Staatsoper, Volksoper, Theater an der Wien/VBW, Musikverein, Konzerthaus, Wiener Festwochen, Wiener Philharmoniker, Wiener Symphoniker, Filmfestival, Impulstanz, Silvesterpfad und viele andere mehr – will die Johann.Strauß-Festjahr2025 GmbH das Jubiläumsjahr (inter)national ausrichten und mit exquisiten Eigenproduktionen, In- wie Outdoor, dem Veranstaltungsreigen einen besonderen künstlerischen Stempel aufdrücken.

Das Strauß2025-Kreativteam wird dafür auch spezielle Wiener Locations unter dem Aspekt „Kunst im Öffentlichen Raum“ aufspüren bzw. untersuchen und zu möglichen temporären Open Air Spielorten evozieren (Donaukanal, Schönbrunn, Zentralfriedhof, Stadtpark, DDSG, Hietzing, Aspern, Prater, etc). Geplant ist ein Jahr, welches genussvoll und zukunftsorientiert einen „regenBogen“ über das Strauß’sche Oeuvre spannt und dabei nachhaltig und inklusiv den weltweiten Ruf der Stadt Wien als (er)lebenswerte Kulturmetropole festigt.
Selbstverständlich werden finanz- und marktrelevante Aspekte der Umwegrentabilität und Wertschöpfung bedacht, u.a. durch intensive Einbeziehung der heimischen Kulturbranche und des Tourismus sowie den damit verbundenen und nachgelagerten Wirtschaftszweigen.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, dieser Text wirft mehr Fragen auf als er beantwortet!

Das führt mich zu
Ablehnungsargument Nummer 5: es scheint, dass hier von vornherein Doppelförderungen geplant sind!
Warum geht die neugegründete Johann.Strauß.Festjahr 2025 GmbH davon aus, dass all großen Häuser, die hier genannt sind, die auf das Programmieren und qualitativ hochwertige Aufführen von klassischer Musik spezialisiert sind, ausgerechnet im Geburtstagsjahr von Johann Strauß nicht von sich aus Johann Strauß programmieren?

Sie nennen die
#Staatsoper,
#Volksoper,
#Theater an der Wien/VBW,
#Musikverein,
#Konzerthaus,
#Wiener Festwochen,
#Wiener Philharmoniker,
#Wiener Symphoniker,
#Filmfestival,
#Impulstanz,
#Silvesterpfad

Warum sollen wir 20 Mio. ausgeben, um zu erhalten, was ohnehin schon passieren wird? All diese großen Häuser werden schon aus dem Kulturbudget subventioniert.
Und:
Wie wird das von statten gehen? Werden die Strauß GmbH Produktionen quasi als Einmietungen die vorhandene Förderungen aufstocken?
Oder wird die Strauß GmbH in die Planungen all dieser Häuser eingreifen?
Das wäre übrigens auch eine Aufstockung der vorhandenen Förderungen …..  und nur fürs Protokoll: ich bin sehr für Aufstockungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – aber dann sollen diese Aufstockungen auch transparent gemacht ein und am besten mit Rahmenbedingungen und Bedingungen versehen werden: dh. zum Beispiel: aufstocken, wenn damit fair pay realisiert wird.

Das führt zur Ablehnungsgrund 6: Warum braucht es für sowas 20 Mio?
Natürlich macht es Sinn im Festjahr 2025 – dem 200 Geburtstag Johann Strauß  – einen gemeinsamen Rahmen zu geben, natürlich macht es Sinn Veranstaltungen gemeinsam zu bewerben.
Da können 2 Personen gut beschäftigt wunderbare Arbeit leisten!

Aber bitte – warum müssen dafür 13 Personen angestellt werden – 13 Personen arbeiten 4 Jahre lang um Wien als Stadt von Johann Strauß zu bewerben?
Das sind ja mehr MitarbeiterInnen als im Büro der Stadträtin!
Um Johann Strauß Veranstaltungen zu planen – in Wien, wo Johann Strauß auch ohne sie täglich aufgeführt wird?

Abschließende Ablehnungsgrund – Nummer 7:
Was genau ist zwischen September – da wurden offenbar die ersten angestellt. – bis Dezember 2022 passiert, das Kosten in der Höhe von 1,5 Mio. verursacht?

Ist das Projekt Johann.Strauss Festjahr GmbH Teil der Wiener Fernmarktoffensive für den Tourismus? Fernmarkt Offensive heißt übrigens tatsächlich Inserate schalten in US amerikanischen Städten – Ist diese Art von Marketing gemeint im Antragstext?

Auf all diese Fragen haben wir bisher leider keine Antworten bekommen.

Als Opposition ist unsere Rolle unter anderem die Regierungsarbeit zu kontrollieren – ohne ausreichend Informationen, ohne transparente Kostendarstellung, ohne Details zur Programmplanung können wir diese Rolle eigentlich nicht erfüllen.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag der neugegründetetn Johanns.Strauss.Festjahr GmbH ab.

Wie könnte es mehr Transparenz im Kulturausschuss geben?

Dazu haben wir einen konstruktiven Vorschlag – wie wäre es mit einer Berichtspflicht für alle Projekte mit Fördersummen ab 1 Mio. Euro (zum Nachlesen  Antrag Berichtspflicht 1 Mio)?

Eine qualitativ hochwertige Entscheidung über eine Förderung kann nur getroffen werden, wenn umfassende Informationen zur inhaltlichen und finanziellen Projektplanung vorliegen.

Deshalb schlagen wir mit dem Antrag vor, die Vorlage aller Informationen für den Ausschuss zu automatisieren. Hiermit bringe ich den Antrag ein.
DANKE für ihre Unterstützung des Antrags!

Details zum Akt auch im Bericht aus dem Kulturauschuss November22

Kinderschutz braucht Finanzierung – oder: Warum ein Gesetz ohne Finanzierung kein Kind schützen kann

Rede zur Gesetzesnovelle, die Kinderschutz und gleichzeitig neue Beschäftigungsformen in Kinderbetreuungseinrichtungen verankert.

Sehr geehrte Damen und Herren im Livestream,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
sehr geehrte Vorsitzende!

Warum wollen wir ein Kinderschutzkonzept? –

Was ist der Ausgangspunkt?

Ein paar Beispiele:

  • vermeintliche Missbrauchsfälle in einem Wiener Kindergarten im Frühjahr
  • eigentümliche Strafen in einem anderen Kindergarten vor einigen Jahren,
  • vermutete Übernachtungsparties mit einem Lehrer im Rahmen von Sportveranstaltungen
  • eigentümliche Workshops durch Fremdpersonal mit vermehrten Körperkontakt

Wo Kinder betreut werde, ist körperliche Nähe natürlich –

Manchmal ist nicht mehr so leicht zu sagen, was noch passt und was wohl eher doch ein Übergriff war.

Die Einschätzung darüber, ob etwas passiert ist und wie man mit vermeintlichen Opfern und vermeintlichen Tätern und Täterinnen umgeht, ist auch für erfahrene PädagogInnen eine Herausforderung.

Das alles haben wir erkannt.

In einer Krise – also in der Situation eines Missbrauchsvorwurfs

  • braucht es Ruhe,
  • Reflexionvermögen,
  • psychologisches Einfühlungsvermögen und
  • Wissen, wo ExpertInnen und Hilfsangebote zu finden sind.

Da haben wir Grüne jahrelang gefordert.
Jetzt wurde quasi aus Anlass der letzten Vorkommnisse, also des Missbrauchsverdacht im Kindergarten,  eine Gesetzesnovelle vorgelegt.

ABER: so wie dieser Gesetzesvorschlag formuliert ist, wird es uns leider vor keiner kritische Situation in der Zukunft bewahren, kein Kind vor Übergriffen schützen können.

Festgeschrieben sind nur 10 Std. Ausbildung im ersten Jahr, in den Folgejahren nur mehr 4 Std.

Aber:
Nach wie vor gibt es insgesamt zu wenig erfahrenes gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor gibt es zu viele Aufgaben für erfahrenes, gut ausgebildetes Personal,
nach wie vor sind die Gruppen zu groß, 25 Kinder auf eine Betreuungsperson mit Erfahrung und einer Assistenz,
wie soll man da was rechtzeitig bemerken, wenn ein vermeintlicher Missbrauch vor Ort stattfindet, oder wenn zu Haus plötzlich etwas nicht mehr stimmt – oder im engen Umfeld des Kindes?

Wie soll unter solchen Bedingungen mit Kindern sensibel zu intimen Themen gearbeitet werden?

Echter Kinderschutz, der seinen Namen auch verdient, braucht ausreichend budgetäre Mittel – sonst bleibt der Ruf nach Kinderschutz eine reine PR-Maßnahme.

Ein wirksames Kinderschutzkonzept holt alle beteiligten Parteien ins Boot, indem er Bewusstsein bei Eltern und Betreuungspersonal schafft und Kinder in ihrer Resilienz stärkt.

Ein echtes Kinderschutzkonzept ist ein Prozess der – professionell begleitet – bis 36 Monaten dauert, wie die Liga für Kindergesundheit kürzlich veröffentlicht hat.
Der Gesetzesvorschlag überträgt die gesamte Verantwortung des Kinderschutzes auf die Träger und Tagesmütter, die sollen jeweils einen Kinderschutzbeauftragten, eine Kinderschutzbeauftragte stellen.

Sie stellen sich diese Kinderschutzbeauftragte offenbar eher wie eine Brandschutzbeauftragte vor:  einmal Ausbildung machen und dann passiert hoffentlich nix. Die Aufgaben sind im Gesetzesvorschlag so umfassend formuliert, dass Trägerorganisationen dafür je nach Größe eine Teilzeit oder gar eine Vollzeitstelle verplanen müssen – wie sollen sie die finanzieren?

Das Aufgabenspektrum einer/s Kinderschutzbeauftragten ist breit:

  • Es soll zuerst eine Risikoanalyse gemacht werden,
  • darauf aufbauend ein Verhaltenskodex erarbeitet werden,
  • im Verein, im Kindergarten soll ein Beschwerde- und Fallmanagement implementiert werden
  • und alle Kolleg:innen und Eltern geschult
  • Außerdem müssen die Kinder in die Analyse und in den Erarbeitungsprozess einbezogen
  • Die Kinder müssen kindgerecht über ihre Rechte und den Kinderschutz informiert werden.

Kurz gesagt: eine nachhaltige Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes braucht Ressourcen – Arbeitszeit und Gehirnschmalz – und daher auch eine Finanzierung. 

Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ist hingegen keine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte für Trägerorganisationen und Tageseltern vorgesehen.

Kein Cent zusätzlich soll an die Träger gehen oder an die Tageseltern, obwohl sie offensichtlich einen großen Mehraufwand haben. Die Erläuterungen zum Gesetz weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Neuerungen die Stadt keine zusätzlichen Mittel kosten soll!
In einer Situation, die nach 2 Jahren Corona, und durch Energiekrise ohnehin extrem angespannt ist.

Sie alle kennen die Situation!

Schon jetzt können in den Kindergärten wegen massiven Personalmangels manche pädagogischen Aufgaben nicht erfüllt werden:
zu viele Kinder in den Gruppen,
kaum Zeit für Vorbereitung oder Fortbildung führen zu Dauerstress.

Das ist die Gemengelage, in der Übergriffe leicht übersehen werden und in Krisen nicht schnell und effizient gehandelt werden kann.

Insbesondere für Tageseltern ist der unbezahlte zusätzliche Zeitaufwand für die Erstellung und Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes überfordernd.

Ohne zusätzliche Ressourcen,
ohne Umstrukturierungen in der Ausbildung
und Anreizsysteme kann sich die Situation kaum verbessern.

Wenn hier keine finanzielle Abfederung und strukturelle Entlastung mitgeplant wird, steht zu befürchten, dass die Kinderschutzkonzepte nicht umgesetzt werden können,
dh. sie werden ein reines Lippenbekenntnis bleiben.
Kinderschutz als PR-Maßnahme allein ist uns zu wenig!

Deshalb lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab

Wir Grünen Wien fordern mit dem vorliegenden Antrag  (Antrag finanzielle Absicherung Kinderschutz) ausreichend und verbriefte budgetäre Mittel für die Einsetzung eines Wiener Kinderschutzkonzeptes.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

 

 

Nachtrag: Auszüge aus den Stellungnahmen von Trägerorgansiationen:

SOS Kinderdörfer

umfangreichere Bildungsmaßnahmen für Kinderschutzbeauftragte und pädagogische Fachkräfte braucht. D.h. es braucht mehr Stunden an spezifischen Ausbildungen und die müssen zusätzlich zu den herkömmlichen Ausbildungs- und Fortbildungsplänen vorgesehen werden. Kinderschutz ohne zusätzliche Ressourcen in Ausbildung und Fortbildung zu integrieren wird nicht genügen.

Jedem Kind ein liebevolles Zuhause

  •  Kinderschutzbeauftragte mit einer gesetzlich zu definierenden, hohen Grundqualifikation benötigt. An ihnen wird es ganz wesentlich liegen die Umsetzung von Kinderschutz in den 2.780 Standorten zu begleiten.

  • einer regelmäßigen Evaluierung der Kinderschutzkonzepte in einem maximal 3jährigem Abstand braucht. Die Ergebnisse der Evaluierung sind in die Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzepte einzubeziehen.

  • einer ausreichenden Budgetierung dieser Maßnahmen bedarf. Die aktuell in den Entwürfen vorgezeichneten budgetären Auswirkungen mit lediglich einer/m Elementarpädagog*in und einer/m Sozialpädagog*in auf zentraler Ebene sind deutlich zu gering angesetzt. Kinderschutz in allen elementarpädagogischen Einrichtungen Wiens wirksam zu implementieren und zu verfolgen kostet Geld. Hier wird es vor allem Ressourcen für die Pädagog*innen in den Einrichtungen brauchen, um sich regelmäßig mit Kinderschutz auseinanderzusetzen. Das muss budgetiert werden!

Gemeinsame TrägerInnen stellungnahme: Wr. Kindersfreunde, Diakonie, KIWI und ST. Nikolausstiftung

Vorab möchten wir grundsätzlich festhalten, dass bei jeder Änderung auch darauf geachtet werden soll, dass die finanziellen Auswirkungen von Gesetzesänderungen auch eine budgetäre Deckung finden. Dies möchten wir deshalb betonen, da die vergangenen gesetzlichen Veränderungen, die wir auch begrüßt haben, wie z. B. die Einführung von verpflichtenden Leitungsstunden, die verpflichtende Fortbildung oder auch die Sprachförderung von Kindern usw. dazu geführt haben, dass wir diese Mehrkosten entweder den Eltern verrechnen (Stichwort: beitragsfreier oder beitragsreduzierter Kindergarten) oder Sparmaßnahmen einleiten mussten.

Nun zu den einzelnen Punkten im Entwurf-WKGG:

§ 1a: Kinderschutz, Kinderrechte:

Anmerkungen zu §1 (2) Kindergärten haben durch ein Kinderschutzkonzept transparent darzulegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden.

Hier wünschen wir uns die Ergänzung, dass es sich um ein fachlich anerkanntes Kinderschutzkonzept handelt, das auch von einer anerkannten Einrichtung (z. B. „die möwe“, ECPAT oder vergleichbare Organisationen) bzw. Kinderschutzkonzepten von größeren Organisationen (bundesweite Trägerorganisationen) bei der Erstellung begleitet wurde.

Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Laut den Anmerkungen im Entwurf hat die verpflichtende Einführung des Kinderschutzes zur Folge, dass durch die Schaffung von zwei neuen Arbeitsplätzen, Zusatzpersonal bei der Stadt Wien pro Jahr um ca. € 155.000,00 (je nach Vordienstzeiten der geplanten Mitarbeitenden) angestellt werden muss.

Auch bei den Trägern führt die Einführung/Umsetzung zu Implementierungskosten. Dazu sei erwähnt, dass es zu laufenden Kosten (Personal-, Schulung-, Projektbegleitungskosten usw.) kommen wird. Die bisherig entstandenen Kosten konnten nur durch Verzögerungen von Sanierungen oder Rücklagen aufgebracht werden.

Durch unsere jeweilige Trägergröße ist es außerdem erforderlich, dass wir freigestellte Kinderschutzbeauftrage und ein Vier-Augen-Prinzip sicherstellen müssen. Es muss daher auch zusätzlich finanzielle Mittel geben.

Kommentar der AK:

Die AK Wien begrüßt diese Schritte ausdrücklich. Darüberhinausgehend dürfen jedoch die Rahmenbedingung, unter welchen Kindergruppen gegründet werden und arbeiten, nicht aus dem Blick verloren werden. Viel zu oft ist nur eine oder keine Fachkraft in einer Gruppe anwesend, das Personal ist oftmals völlig überlastet und Supervision, um etwa über schwierige Situationen und Belastungen zu reflektieren fehlen in Kindergruppen so gut wie komplett. Bessere Rahmenbedingung sind für einen weitreichenden Kinderschutz unerlässlich, daher kann  die vorliegende Novelle nur ein erster Schritt sein


Kommentar Kinder und Jugendanwaltschaft

Ansich zu begrüßen aber:

Dokumentationsverpflichtungen sind als wichtiger Bestandteil des transparenten Umgangs mit den im Rahmen des Kinderschutzkonzepts behandelten Anliegen zu sehen.

Auch die Weiterentwicklung ist ein wichtiger Aspekt für effektive Kinderschutzkonzepte. Die Konzepte müssen immer an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden, für die sie wirksam werden sollen.

In Abs. 3 leg. cit. wird festgehalten, dass nicht entsprechend ausgebildetes

Betreuungspersonal vor Beginn der Tätigkeit eine Fortbildung im Ausmaß von 16 Stunden

absolvieren muss. Als Inhalt der Fortbildung werden pädagogische Grundlagendokumente, rechtliche Grundlagen, Kommunikations- und Konfliktmanagement, Entwicklungspsychologie sowie Kinderschutz und Kinderrechte als Themengebiete genannt. Neben der Tatsache, dass die Vermittlung dieser verschiedenen Themengebiete innerhalb von 16 Stunden eine zeitliche Herausforderung darstellen müsste, wird insbesondere die aktuell in Abs. 3 verankerte Auswahlmöglichkeit kritisch gesehen.

Nach dem Text des Abs. 3 leg. cit. müssen sich die Inhalte „auf mehrere der folgenden Themengebiete beziehen. Nach diesem Wortlaut, der auch durch die Erläuterung keine weitere Konkretisierung erfährt, wäre es möglich, einzelne Themengebiete auszusparen.

Dachverband Kindergruppen.

Auf der Ebene der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen u.a. in der Einbindung der Eltern auf Augenhöhe und der Implementierung von Reflexionen, Teambesprechungen, Intervisionen und Supervisionen in den pädagogischen Ablauf. Dies bedeutet, neben vielem anderen, auch mehr Zeit für diese Tätigkeiten. Wir vermissen daher in den Entwürfen eine Änderung des Fachkraft – Kind- Schlüssels, um eine nachhaltige „Entlastung“ möglich zu machen. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf den Artikel „Experten sehen Kindergarten als „sicheren Ort“, erschienen am 8. Juni 2022 im Kurier verweisen, in dem ganz deutlich dargelegt wird, dass ausreichend Personal eine wesentliche Variante für gelingenden Kinderschutz ist.

NeBÖ – Netzwerk elementare Bildung Österreich

ad WKGG § 1a. (2):

Es ist nicht ausreichend ein Kinderschutzkonzept zu erstellen, ohne die Mitarbeitenden durch Fortbildungsmaßnahmen zu begleiten. Zudem braucht die Implementierung eines Kinderschutzkonzeptes in das pädagogische Konzept eines Standortes ausreichend Zeit im Rahmen pädagogischer Konferenztage.

Mindestens drei pädagogische Tage, an welchen die Einrichtungen für Kinder geschlossen sind und die Mitarbeitenden in der Dienstzeit während der regulären Öffnungszeiten an der Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes arbeiten.

Um bis 31.12.2023 ein praxistaugliches Kinderschutzkonzept partizipativ erarbeitet zu haben, ist es notwendig ,zeitliche Ressourcen zu schaffen (z.B. temporäre Verkürzung der Öffnungszeiten, mehr Fachpersonal, …)

 

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