Dezemberausschuss heißt traditionell Budget-Ausschuss. Also, viele Akte und viel Zahlenmaterial. Seit rot-pink das Doppelbudget eingeführt haben sollte jeder 2. Dezember-Ausschuss ruhiger verlaufen – wir können theoretisch nur die Fortschreibung des vergangenen Jahres beschließen – theoretisch! De facto gibt es bei der aktuellen Inflationsentwicklung natürlich Kostensteigerungen. Für alle. Viele Fördersummen bleiben tatsächlich, trotz gesteigerter Fixkosten für das neue Budgetjahr gleich, z.B. für den Kultursommer oder Jeunesse.
Andere große Institutionen haben besser verhandelt: die VBW, die Symphoniker, das KunstHausWien, das Haus der Musik, das Mozerthaus bekommen deutliche Steigerungen.
Das ist nachvollziehbar – Personalkosten und techn. Infrastrukturkosten sind deutlich teurer geworden.
Aber woher kommt das Geld? Nachdem diese Fördersummen im Doppeltbudget nicht geplant wurden, muss die Stadt dafür „Fremdmittel“, also Schulden, aufnehmen. Diese werden im Kulturbereich vor allem für die großen Institutionen in großem Stil aufgenommen: für Wien Holding assoziierte Institutionen wie zB. die VBW 4,5 Mio, für das KunstHausWien 2,1 Mio., für das Haus der Musik 950.000 und für die Symphoniker 3,95 Mio.
Kleinere Institutionen erhalten, wenn überhaupt, eher Trostpflaster, die die tatsächlichen Kostensteigerungen kaum decken können.
Langfristig wird es eine Strategie brauchen, wie wir bei begrenzten (Budget-)Mitteln, die Vielfältigkeit der Wiener Kulturangebote erhalten können. Die Stadt Wien hat nicht zuletzt in Corona über die Jahre Schulden in Höhe von angehäuft.
Derzeit wirkt es, als würde die Stadtregierung nach dem Prinzip „to big, to fail“ agieren:
Statt gut strategisch vorbereitet große Summen gerecht auf unterschiedliche Player zu verteilen, denkt die Stadtregierung über die Kostenbeteiligung an der riesigen Konzerthalle von EVENTIM nach. An die 150 Mio. Kostenbeteiligung für einen internationalen Konzern, der dann seine Umsätze kaum in Österreich versteuern wird.
Oder das neueste Projekt: die Mitfinanzierung einer neuen Musicallocation im Wiener Prater. Eine Location mit 1800 Sitzplätzen soll entstehen, die den ohnehin nicht kostendeckend arbeitenden Vereinigten Bühnen wohl Publikum abspenstig machen wird. Sollen die Vereinigten Bühnen in Zunft also eingespart werden? Oder verlangen sie wegen der starken Konkurrenz zukünftig noch mehr Fördermittel. Sie sind jetzt schon die Institution mit der höchsten Fördersumme im Kulturbudget.
Wien braucht eine Kulturstrategie, die sich aktiv um den Erhalt der spezifischen, spannenden und vielfältigen lokalen Kulturarbeit kümmert: dh. konkrete und spezifische Förderung kleinerer Kulturlocations und der freien Szene und moderate Förderung der Kulturtanker.
Großevents mit internationalen Mainstream-Stars kann man in jeder Großstadt besuchen. Solche Riesen-Events werden Wiens liebgewonnen Ruf als informelle „Kulturhauptstadt Europas“ eher aufweichen als ihn zu stärken.
Am Schluss der Ausschuss-Sitzung hat sich Anita Zemlyak, Leiterin der MA7 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wer folgt ist vorerst noch nicht bekannt.
Und dann gabs noch ein paar Straßenbenennungen – die FPÖ natürlich gegen die Umbenennung der Lueger Brücke.Ist aber trotzdem durchgegangen udn wird in Zukunft Hannelore Burger ehren.
Zu den Akten im Einzelnen.
Post Nr. 1
Die Verkehrsfläche (SCD 06921) in 1020 Wien, im Bereich zwischen Hedwiggasse, Franzensbrückenstraße und Helenengasse, wird nach Katharina Ennöckl (Katharina Ennöckl, verehel. Bäuerle; geb. 10. Oktober 1790 in Wien, gest. 20. Juli 1869 in Wien; Schauspielerin) in „Katharina-Ennöckl-Platz“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 2
Die Verkehrsfläche (SCD 06833) in 1100 Wien, Stichstraße FH Campus Wien, im Bereich Höhe Favoritenstraße 224-226, wird in „Am Campus Favoriten“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 3
Die Verkehrsfläche (SCD 06931) in 1110 Wien, im Bereich Svetelskystraße und Etrichstraße, wird nach Wilhelm Svetelsky (Wilhelm Svetelsky; geb. 19. Oktober 1905 in Wien,
gest. 11. Dezember 1987 in Mödling; Gewerkschafter, Politiker) in „Wilhelm-Svetelsky-Platz“ benannt.
SPÖ/NEO, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 4
Die Brücke (SCD 10163) in 1140 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Brücke, wird nach Hannelore Burger
(Drin Hannelore („Hannah“) Burger, geb. Bartell; geb. 10. Februar 1946 in Berlin,
gest. 20. November 2017 in Wien; Historikerin) in „Hannelore-Burger-Brücke“ umbenannt.
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 06915) in 1210 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Donaufeld – Quartier an der Schanze, wird nach Rosa Wien (Regierungsrat Rosa Wien; geboren 27. Juni 1847 in Wien, gestorben 15. März 1935 in Wien; Vereinsfunktionärin, Mitglied mehrerer Wohltätigkeitsvereine) in „Rosa-Wien-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 09297) in 1220 Wien, im Verlauf Richtung Osten, wird als Verlängerung von Am Rain in „Am Rain“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 05873) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Edith Klinger (Edith Klinger; geb. 20. Dezember 1911 in Wien, gest. 1993 in Wien; Fußballerin, Funktionärin, stellvertretende Vorsitzende der 1. Österreichischen Damenfußball-Union. Pionierin des österreichischen Frauenfußballs, gründete 1934 den ersten Frauenfußballverein, legte 1935 als erste Frau beim ÖFB die Schiedsrichterprüfung ab und bestand mit ausgezeichnetem Erfolg.) in „Edith-Klinger-Weg“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 06241) in 1220 Wien, im Bereich Hirschstettner Straße und Süßenbrunner Straße, wird als Verlängerung der Franz-Fellner-Gasse in „Franz-Fellner-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 9
Die Verkehrsfläche (SCD 03463) in 1220 Wien, im Verlauf Richtung Westen, wird als Verlängerung der Oberfeldgasse in „Oberfeldgasse“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 10
Die Verkehrsfläche (SCD 06129) in 1230 Wien, Kurt-Peters-Weg, wird in „Klavierfabrikweg“ (nach der dort bis in die 1950er Jahre ansässigen Klavierfabrik) umbenannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 11
Die Verkehrsfläche (SCD 12719) in 1230 Wien, zwischen Eduard-Kittenberger-Gasse und Reklewskigasse, wird nach Kurt Peters (Univ.-Prof. Dr. Dr. Dipl.-Ing. Kurt Peters,
geb. 17. August 1897 in Atzgersdorf, gest. 23. Mai 1978 in Wien; Technologe, Chemiker) in
„Kurt-Peters-Weg“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 12
Die Förderung an das Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 13
Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/3819/755 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 14
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.470.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Fördernehmer*in | Förderung in EUR | |
1 | Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik | 210.000 | |
2 | IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 – Kulturankerzentrum | 400.000 | |
3 | Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz | 90.000
|
|
4 | Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS | 255.000 | |
5 | Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst, Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt | 155.000 | |
6 | Kulturzentrum Flucc, FLUCC – Center for Arts and Communities | 160.000
|
|
7 | Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park | 200.000 | |
Summe | 1.470.000
|
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: alle dafür
FPÖ: 1-4, 6, 7 dagegen
Post Nr. 15
Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 16
Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 17
Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 18
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 19
Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur für HYPERREALITY-Festival für Club Culture – Vienna in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 20
Die Förderung an die Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 470.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 21
Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2025 in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ: dafür
FPÖ: dagegen
Post Nr. 22
Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale Wien 2026 in der Höhe von EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 500.000 ist bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages in der Höhe von
EUR 1.000.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 23
Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KRW Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von EUR 390.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 24
- Das Bankvermögen des Karl Anton Wolf-Fonds soll lt. Fondssatzung § 3 bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der Magistratsabteilung 7, übertragen werden und soll im Sinne des Fondszwecks für die Förderung von Künstler*innen aus dem Bereich der bildenden Kunst, der Literatur und der Musik Verwendung finden.
- Die Kunstsammlung des Karl Anton Wolf-Fonds soll bei Auflösung des Fonds der Stadt Wien, stellvertretend der Magistratsabteilung 7, übertragen werden. Nach Übertragung der Kunstwerke in das Eigentum der Stadt Wien, wird die Kunstsammlung im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 Wiener Museumsgesetz, von der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“ (kurz „Wien Museum“) als Leihgabe mit den Nutzungsrechten im Sinne der §§ 4 und 7 Wr. MuG überlassen und durch die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts „Museen der Stadt Wien“ („Wien Museum“) von der Stadt Wien übernommen werden.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 25
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 745.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
Nr. | Fördernehmer*in | Förderung in EUR |
1 | 3s Research Laboratory – Forschungsverein | 10.000 |
2 | CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien | 10.000 |
3 | Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft | 100.000 |
4 | ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur | 50.000 |
5 | Freund_Innen* des Pornographischen Films | 25.000 |
6 | Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens | 200.000 |
7 | Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur | 10.000 |
8 | Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) | 90.000 |
9 | Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich | 35.000 |
10 | dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form | 35.000 |
11 | Filmarchiv Austria | 25.000 |
12 | Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate | 25.000 |
13 | VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten | 130.000 |
Summe | 745.000 |
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ alle dafür
ÖVP 1 & 5 dagegen
FPÖ 1, 4-6, 11 dagegen
Post Nr. 26
Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 27
Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2025 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 28
Die Förderung an den Verein Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 135.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEO, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 29
Die Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 30
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
ABGESETZT
Post Nr. 31
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.220.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 32
Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für den Teilbereich „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 33
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschuss gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.820.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 200.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 34
Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 35
Die Förderung an JUNGE THEATER WIEN für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 36
Die Förderung an „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen für die Jahrestätigkeit 2025 wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 90.000 um EUR 10.000 auf sohin insgesamt EUR 100.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 37
Die Förderung an die Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen
Post Nr. 38
Die Förderung an die TheaterArche für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 39
Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 248.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen
Post Nr. 40
Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für IG Netz in der Höhe von
EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 41
Die Förderung an die Interessengemeinschaft Freie Theaterarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 42
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 810.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von maximal je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von maximal EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 43
Die Förderung an die kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 44
Die Förderung an den Kunstverein Wien Alte Schmiede für die Jahrestätigkeit 2025 in der Höhe von EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 45
- Für das Vorhaben Digitale Erschließung der Oberkammeramtsrechnungsbücher der Stadt Wien wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 29.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen mit EUR 29.000 zu decken ist.
- Für das Vorhaben Digitale Erschließung der Oberkammeramtsrechnungsbücher der Stadt Wien wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 48.000 genehmigt, die in Mehreinzahlungen mit EUR 48.000 zu decken ist.
einstimmig dafür
Post Nr. 46
Das Vorhaben der Restaurierung sowie der statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 47
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Wiener Altstadterhaltungsfonds gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 2.600.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens des vom Beirat des Wiener Altstadterhaltungsfonds beschlossenen Betrages abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 48
- Für die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von
EUR 950.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 950.000 zu decken ist. - Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Post Nr. 49
- Für die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 3.595.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 3.595.000 zu decken ist.
- Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 21.210.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 50
- Für die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung ZOOM Kindermuseum MQ plus Vorbereitungskosten ZOOM Floridsdorf wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 1.130.000 genehmigt, die mit EUR 1.130.000 zu decken ist.
- Die Förderung an den Verein ZOOM Kindermuseum für die Jahresförderung ZOOM Kindermuseum MQ plus Vorbereitungskosten ZOOM Floridsdorf in der Höhe von
EUR 2.563.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 51
- Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.100.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit
EUR 2.100.000 zu decken ist. - Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm in der Höhe von
EUR 2.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 52
- Für die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine zweite Überschreitung in Höhe von EUR 300.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 300.000 zu decken ist.
- Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 53
- Für die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm wird im Voranschlag 2025 in Höhe von EUR 1.250.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 1.250.000 zu decken ist.
- Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 5.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür
Post Nr. 54
- Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 4.500.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 4.500.000 zu decken ist.
- Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 57.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen
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