Je näher die Wahl rückt, desto kürzer werden die Kultur-Ausschüsse.
Straßenbenennungen und die Philharmoniker prägten die Debatte in diesem Ausschuss. In beiden Fällen ging es nicht zuletzt um das Sichtbarmachen von #Frauen:
Diesmal gab es 16 Akten, wovon 9 Verkehrsflächenbenennungen waren – deshalb starte ich damit:
Nachdem diese Akten schon zuvor in den Bezirksparlamenten und danach im Unterausschuss für Verkehrsflächenbenennung diskutiert wurden, sind die meist einstimmig. Einen Ausreißer gabs: die FPÖ stimmte gegen die Bennungen einer Straße nach Renée Dürmayer, vermutlich, weil sie ausgewiesene Kommunistin war.
Bemerkenswert an diesen Benennungen war vor allem, dass die Stadt entschieden hat im neu-entstehenden Nordwestbahnviertel eine Reihe von Straßen nach politisch aktiven Frauen zu benennen, zB. Lotte Brainin. Diese Entscheidung beruht nicht zuletzt auf großen Druck und Anträge der Grünen aus Brigittenau.
Es zeigt sich immer wieder: Das Verankern von Namen im öffentlichen Raum und damit im kollektiven Gedächtnis geht nicht von selbst, es braucht immer engagierte Menschen, die sich für die Erinnerung an eine Person einsetzen! Es ist eine politische Entscheidung wer erinnert und genannt wird!
Für Frauen war so ein Lobbyismus in den vergangenen Jahrzehnten leider oft nicht stark genug – das ändert sich jetzt!
Und dann zum Sommernachtskonzert der #Wiener Philharmoniker:
Keine Frage – es ist ein ehrenvolles Anliegen hochqualitative klassische Musik einem breiten Publikum gratis anzubieten – noch dazu im historischen Garten des Schlosses Schönbrunn.
Und trotzdem hat diese Sommernachtskonzert einen schalen Beigeschmack. Was gratis klingt kostet die Wiener*innen in Wirklichkeit 250.000 € Steuergeld. Vom Bund kommen nochmal ca. 230.000 € dazu.
GRATIS ist also relativ – es handelt sich definitiv nicht um ein Geschenk an die Stadt!
Der Vollständigkeit halber: Das Konzert inkl. der Organisation und Fernsehgebühren kostet an die 2 Mio. laut Ausschussakt! Neben der öffentlichen Hand finanzieren auch Sponsoren das Event.
Wenn aber Fördergelder fließen – dann sollten auch die Kriterien für Kulturförderungen eingehalten werden:
Zunächst wäre es notwendig für einen Antrag auch Details zum Programm vorzulegen, also wer dirigiert, wer sind die Solist*innen und was steht am Programm.
Bei Antragsstellung lag das Programm nicht vor und bis heute findet es sich nicht auf der Webseite der Philharmoniker ! Kein anderer Verein bekommt ohne genaue Angaben für 250.000 €!
Und dann geht es um Gleichstellung – die in den Förderbedingungen der Stadt Wien verankert ist.
7 Förderbedingungen Pkt 9 der Förderbedingungen der Stadt Wien sagt:
Die Fördernehmenden müssen das Verbot der Diskriminierung (§ 2) und Benachteiligung (§ 4 Abs 3) beachten und im Förderantrag die Haftungsübernahme gemäß § 9 Abs 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl für Wien, Nr. 35/2004 idgF, erklären.
(Weitere Auszüge aus den Förderrichtlinien, finden sich am Ende des Beitrags.)
Und hier wird es interessant: Es ist öffentlich bekannt und schon mehrmals diskutiert, dass innerhalb die Wiener Philharmoniker ein massiver gendergap besteht! Im Fall des Sommernachtskonzerts zeigt sich das besonders eklatant:
In dem seit 2004 jährlich stattfindenden Konzert wurde bisher 1x (im Jahr 2023) ein Musikstück EINER Komponistin aufgeführt. Ein „Frauenstück“ in 20 Jahren!
Es gab KEIN EINZIGES MAL eine weibliche Dirigentin beim Sommernachtskonzert in Wien und nur 4 Programme präsentierten Solistinnen – einmal ein Schwesternpaar. Daher kommen wir auf 5 Solistinnen in 20 Jahren!
Dieses Ungleichgewicht entspricht NICHT den Wiener Förderkriterien!
Wenn ein privater Verein entscheidet, wer die Musik präsentiert, und keine öffentlichen Förderungen dabei sind, ist er völlig frei.
Wenn aber öffentliche Gelder vergeben werden, müssen die Gremien darauf achten, dass alle Förderrichtlinien eingehalten werden. Es geht sicher zu stellen, dass alle Bevölkerungsgruppen möglichst in gleichem Maße von gemeinsamen (Steuer-)Geld profitieren können.
Im Fall der Philharmoniker profitieren seit Jahrzehnten Frauen deutlich weniger von den Förderungen als Männer. Das entspricht nicht den Wiener Förderkriterien – deshalb haben wir gegen diese Förderung gestimmt.
Darüber hinaus stimmte die #FPÖ erwartbar gegen die Förderung von „This human World“-Filmfestival und gegen die Förderung des Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst.
Hier geht es nicht nur um Symbolpolitik. Die FPÖ zeigt deutlich wofür sie steht und was sie alles abdrehen will, sollte sie an die Schalthebel kommen.
Weitere Details bei den einzelnen Akten.
Post Nr. 1
Die Parkanlage (SCD 22082) in 1050 Wien, im Bereich Rechte Wienzeile 2B, wird nach Barbara Prammer (Mag.a rer. soc. oec. Barbara Prammer, geb. Thaller; geb. 11. Jänner 1954 Ottnang am Hausruck (Oberösterreich), gest. 2. August 2014 Wien; Politikerin, war als erste Frau Präsidentin des Nationalrats) in „Barbara-Prammer-Park“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 2
Die Verkehrsfläche Hoffingergasse in 1120 Wien, benannt nach Johann Ritter von Hoffinger (geb. 30. Juli 1825 Wien, gest. 7. April 1879 Wien 1; Jurist, Publizist, Schlossbesitzer von Altmannsdorf), wird auch nach Josefine von Hoffinger (geb. 8. November 1820 Wien, gest. 25. September 1868 Schloss Altmannsdorf; Schriftstellerin, Übersetzerin, Erzieherin) gewidmet.
einstimmig dafür
Post Nr. 3
Die Verkehrsfläche (SCD 06837) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Bianca Bienenfeld (Dr.in med. Bianca Bienenfeld; geb. 10. November 1879 Wien, gest. 22. August 1929 Loifarn (bei Schwarzach, Salzburg); Gynäkologin) in „Bianca-Bienenfeld-Straße“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 4
Die Verkehrsfläche (SCD 06839) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Fanni Rottenberg (Fanni Rottenberg; geb. 6. April 1893 Podwoloczyska (heute: Pidwolotschysk, Ukraine), am 5. Juni 1942 nach Izbica in Polen deportiert; Jüdisches Holocaust-Opfer) in „Fanni-Rottenberg-Straße“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 5
Die Verkehrsfläche (SCD 06840) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Irma Trksak (Irma Trksak; geb. 2. Oktober 1917 Wien, gest. 11. Juli 2017 Wien; Lehrerin, Widerstandskämpferin, Zeitzeugin) in „Irma-Trksak-Straße“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 6
Die Verkehrsfläche (SCD 06841) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Lotte Brainin (Lotte Brainin, geb. Sontag; geb. 12. November 1920 Wien, gest. 16. Dezember 2020 Wien; Sekretärin, Widerstandskämpferin, Holocaustüberlebende, Zeitzeugin) in „Lotte-Brainin-Straße“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 7
Die Verkehrsfläche (SCD 12847) in 1200 Wien, im Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof, wird nach Renée Dürmayer (Renée Dürmayer, geborene Renate Lelewer; geb. 30. August 1907 Wien, gest. 13. Oktober 1978 Wien; Apothekerin, Journalistin, Widerstandskämpferin) in „Renée-Dürmayer-Weg“ benannt.
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 8
Die Verkehrsfläche (SCD 09003) in 1210 Wien, im Bereich Brünner Straße 59, wird nach Maria Stromberger (Maria Stromberger; geb. 16. März 1898 Metnitz (Kärnten), gest. 18. Mai 1957 Bregenz; Krankenschwester, Widerstandskämpferin) in „Maria-Stromberger-Gasse“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 9
Die Parkanlage (SCD 20585) in 1220 Wien, im Bereich Schrickgasse und Akira-Kurosawa-Weg, wird nach Claudia Heill (Claudia Heill; geb. 24. Jänner 1982 Wien, gest. 31. März 2011 Wien; Judoka, Judotrainerin) in „Claudia-Heill-Park“ benannt.
einstimmig dafür
Post Nr. 10
Die Förderung an die Wiener Philharmoniker für das Sommernachtskonzert 2025 in der Höhe von EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen
Post Nr. 11
Die Förderung an creative headz OG für die Vienna Fashion Week in der Höhe von EUR 30.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 auf der Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 12
Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in Form einer zweiten Rate in der Höhe von EUR 5.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 13
Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 475.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:
- ASIFA AUSTRIA Verein zur Förderung des Animationsfilms in Österreich – 30.000
- Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur – 105.000
- Österreichisch-Japanische Gesellschaft – 10.000
- This Human World / Diese Menschen-welt, Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen – 90.000
- Verein zur Förderung des Fantastischen Films – 200.000
- Verein zur Förderung queer_feministischer Perspektiven in Wissenschaft und Kunst – 40.000
Getrennte Abstimmung:
SPÖ/Neos, ÖVP, Grüne dafür bei allen.
FPÖ bei 4 und 6 dagegen; bei 1, 2, 3, 5 dafür
Post Nr. 14
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das beiliegende Förderangebot erweitert um besondere Bedingungen gemäß den Förderrichtlinien im Bereich Wissenschaft und Forschung der Magistratsabteilung 7 an die Wirtschaftsuniversität Wien für das Forschungsinstitut Urban Mangagement und Governance in der Höhe von höchstens EUR 2.780.000 zu richten. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von
EUR 130.000 ist bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
einstimmig dafür
Post Nr. 15
Die Förderung an Literatur- und Contentmarketing GesmbH für die BUCH WIEN 25 in der Höhe von EUR 155.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
einstimmig dafür
Post Nr. 16
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.000.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und höchstens je EUR 30.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen
Auszug aus dem Wiener Anti-Diskriminierungsgesetz
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/i5000000.pdf
§ 3 Begriffsbestimmung
(1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund eines in § 2 Abs. 1 genannten Merkmals in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person, auf die dieses Merkmal nicht zutrifft, zugetroffen hat oder zutreffen würde, benachteiligt wird.
(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine ihrem Inhalt nach neutrale Regelung, ein solches Beurteilungskriterium oder eine solche Maßnahme Personen mit einem in § 2 Abs. 1 genannten Merkmal gegenüber Personen, auf die diese Merkmale nicht zutreffen, in besonderer Weise benachteiligt oder benachteiligen kann, es sei denn, die betreffende Regelung, das betreffende Beurteilungskriterium oder die Maßnahme ist durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
§2 Verbot von Diskriminierung
(3) Das Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist auch auf Personen anzuwenden, die wegen eines bei einem Angehörigen oder einer Angehörigen vorliegenden, in Abs. 1 genannten Merkmales diskriminiert werden.