reden, ideen, transparenz

Monat: Dezember 2022

kulturausschuss.transparent – Dezember 22

Zum Jahres Abschluss eine Aktenwust von 65 Akten im Kultur- und Wissenschaftsausschuss – es wird also länger.

Nachdem die rot-pinke Stadtregierung letztes Jahr für 2022 und 2023 ein Doppelbudget beschlossen hat, sind diesmal defacto keine Mittel für Erhöhung geplant. Das ist angesichts der aktuellen Situation sehr befremdlich.

Es gab schon voriges Jahr nicht ausreichende Indexabdeckung für die Corona-gebeutelten Kulturbetriebe (siehe meinen Ausschuss Bericht aus Dez. 2021).
Inzwischen hat sich die Situation verschärft: neben Corona, sind es nun auch die durch den Ukraine-Kieg verursachten erhöhten Energiekosten, und ja das Publikum hat auch noch nicht genug Vertrauen gefasst, um in Scharen die Häuser wieder zu füllen. Allerdings würde auch eine Vollauslastung von 100% nicht ausreichen, um die steigenden Kosten allein abzudecken.
Wenn durch Tarifverhandlungen Lohnkosten steigen, aber Förderquoten gleich bleiben, entsteht automatisch langfristig ein Minus.

Der Bund hat schon darauf reagiert und heuer das Kulturbudget um 63,1 Mio. angehoben.

In Wien wartet man lieber noch ab, ob vielleicht noch zusätzliche Energieförderungen vom Bund kommen, bevor man Förderhöhen an die Inflation und steigenden Lohn- und Infrastrukturkosten anpasst, um die bestehenden Kulturbetriebe zu stützen.

Wir Grüne haben schon im September einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets für 2023 gestellt – denn schon im September war absehbar, dass Energiekosten und Inflation die Kulturbetriebe und Kulturarbeitenden empfindlich treffen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch im kommenden Gemeinderat im Dezember, werden wir einen Antrag auf Erhöhung des Kulturbudgets um 30 Mio. stellen.

30 Mio. mehr – wenn sich die Stadtregierung auf dei Budgeterhöhung einließe, wird das von der Valorisierung aufgesaugt. Grundlegende Strukturverbesserungen und flächendeckendes Fair Pay braucht noch weit mehr Ressourcen.
Ein Beispiel: allein die Symphoniker benötigen heuer – vertraglich festgelegt – um 750.000 € mehr, um zugesicherte Pensionsleistungen abzugelten.
Man sieht es deutlich: in der angespannten wirtschaftlichen Lage wäre es umso dringender jetzt eine Kulturstrategie bis 2030 festgelegt zu haben. Um entlang dieser, rasch konkrete Verbesserungen zu entwickeln.

Besonderer Profiteur der Regelung waren die Vereinigten Bühnen: letztes Jahr wurde unter Zähneknirschen ein formidable Erhöhung des Budgets für die Vereinigten Bühnen beschlossen. Die Stadträtin versprach damals, dass die zusätzlichen 9 Mio. nicht das Kulturbudget belasten werden, und dass es wegen Corona und Ausfällen in Asien dringend notwendig ist, einmalig so großzügig zu sein.

2023 sind die 9 Mio. Teil des Kultur-Budgets geworden – unhinterfragt.
50 Mio. Förderung für die Vereinigten Bühnen 2023!
Und ja, auch hier geht es um gestiegene Personalkosten, die natürlich auch gezahlt werden sollen.

Warum aber sind uns in großen Tankern die Personalkosten ein Anliegen, für kleinere Betrieb und Vereine, für die Freie Szene bleiben Valorisierungen aus?
Warum wird entspannt 2022 1,5 Mio. und 2023 sogar 3 Mio. für das Strauß-Festjahr 2025 ausgegeben, aber leider müssen alle Kulturarbeitenden außerhalb der großen Institutionen leer ausgehen.
Warum fließen 4 Mio. in ein Pratermuseum, aber kaum frisches Geld in bestehende Vereine? – Einzige Ausnahme: die Sammlung Rotes Wien wurde um 15.000.- erhöht!

Als Grüne orten wir hier ein massives Ungleichgewicht!
Tourismusförderung (Straußjahr) kann man verstehen, warum aber auf Kosten der hier lebenden und arbeitenden Künstler:innen?

Ich werde dran bleiben und weiter unangenehme Fragen stellen. (mehr Details zur VBW unten beim Akt. 43)

PS: Die Ablehnungshero ohne Meinung war diesmal wieder die FPÖ: Jede Fraktion hat die Möglichkeit Akten, zu denen sie sprechen will, oder denen sie nicht zustimmen will, aufzurufen. Absolute Gewinnerin in der Kategorie Aufrufe war diesmal die FPÖ. Warum? Es gab nahezu keine inhaltliche Stellungnahme – es wurde einfach diesmal großzügig abgelehnt: Romazentrum, Kulturlabor im Gemeindebau. Space and Place und Kültür gemma, Wienwoche, SHIFT … und natürlich auch bei den Ankerzentren Ablehnungen. Streng nach vermuteter Ideologie: Sobald Kunst und Kulturevents auf soziales Engagement treffen, ist die FPÖ verlässlich dagegen. Ausgrenzung, Verhetzung, Missgunst – das lässt sich aus solchem Abstimmungsverhalten lesen, aber kein Interesse an der gemeinsamen Sache. Kein Interesse an einer Stadt, in der (möglichst) alle ein gutes Leben haben und der Diskurs vielstimmig und differenziert bleibt. Schade!

Die Akte im Einzelnen:

Post Nr. 1
Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 117.000 wird gemäß
Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 2
Die Förderung an die Wohnservice Wien GmbH im Jahr 2023 für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 3
Die Förderung an space and place – kulturelle raumgestaltung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten im Rahmen von city|space in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4
Die Förderung an karlsplatz.org – Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von  EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 5
Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts im Jahr 2023 für kültüř gemma! in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, NEOS dagegen

Post Nr. 6
Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien im Jahr 2023 für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 129.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 7
Die Förderung an den Verein Sammlung Rotes Wien im Jahr 2023 für das Vorhaben „Das Rote Wien im Waschsalon Karl-Marx-Hof“ in der Höhe von EUR 95.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 8
Die Förderung an den Verein Mauthausen Komitee Österreich im Jahr 2023 für das Fest der Freude in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 9
Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessensgemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Wie die meisten hat auch die IG Kultur um Erhöhung ersucht, um ihre Mitarbeiter:innen im Sinne von Fair Pay ausreichend bezahlen zu können. „Wir schauen einmal , ob was vom Bund kommt.“, meinte die Stadträtin Kaup-Hasler.

Und weil ich eingefordert habe, dass wir an dieser Stelle auch insgesamt zum Status von Fair Pay reden, auch wieder die allgemeine Einschätzung: “Wir müssen darauf achten, dass die Fair Pay Zahlungen nicht wieder in neue (zusätzliche) Produktionen fließen, sondern wirklich bei den Künstler:innen ankommen.“ Ich hoffe die zukünftige Kulturstrategie baut nicht darauf auf das eine – faire Bezahlung – gegen das andere – Produktionen – aufzuwiegen. Solange nicht die gesamte Produktions- und Förderlogik in Richtung Nachhaltigkeit verändert wird, behalten solche Aussagen ihren schalen Beischgeschmack.
Was meine ich mit Nachhaltigkeit? Es braucht mehr Förderungen für
 Wiederaufnahmen, längere Aufführungszyklen, längere finanzierte Probephasen, längerfristige Werkstipendien uvm.

Post Nr. 10
Die Förderung an den Verein zur Förderung der Stadtbenutzung im Jahr 2023 für die WIENWOCHE in der Höhe von insgesamt EUR 460.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 und auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 11
Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2023 für SHIFT V in der Höhe von EUR 1.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 12
Die Förderung an den Verein Künstlergruppe DYNAMO im Jahr 2023 für das FLUCC – Center for Arts and Communities in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3819/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Nachfrage von mir: wie war das erste Jahr? Das Fluc wollte ein Tagesprogramm präsentieren und mit Jugendlichen arbeiten? Naja es hat ganz gut funktioniert, ist aber – nach einem Jahr – noch nicht im Vollbetrieb. Die reine Musikschiene wird reduziert.
Interessant jedenfalls: letztes Jahr firmierte das FLUC noch unter Ankerzentren, das ist ab heuer anders. Was genau da jetzt stattfinden soll, welche Rolle das FLUC als Player am Praterstern übernehmen wird, ist noch offen.

Schade, dass das Stadträtinnenbüro nicht die Chance genutzt hat, das Projekt mehr im Detail vorzustellen. Es ist sicher sinnvoll am Praterstern Interventionen zu setzen. Ob allerdings das FLUC wirklich der ideale Partner für Jugendarbeit ist, muss dahingestellt bleiben. Wir hoffen auf mehr Kooperationen mit den örtlichen Vereinen im Jahr 2023 und stimmen vorerst zu.

Post Nr. 13
Die Förderungen im Bereich Stadtteilkultur und Interkulturalität – Ankerzentren an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 920.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not, Kulturhaus Brotfabrik 2023 200.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse, F23 2023 200.000
3 Kulturverein 1210 Wien, Kultur am Platz 2023 50.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“, SOHO STUDIOS 2023 200.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst,

Atelierhof Schlingermarkt

2023 120.000
6 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten, Bears in the Park 2023 150.000
Summe 920.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ Punkt 5 dafür, 1,2,3,4 und 6 dagegen

Natürlich stimmt die FPÖ gegen jede Form von Innovativeren Kultureinrichtungen.

Tatsächlich unklar bleibt auch im 2. Jahr, was genau die Kriterien sind, die ein Ankerzentrum zu einem solchen machen. Derzeit fallen in diesen Topf sehr unterschiedliche Initiativen. Das ist schade. In einer Kulturstrategie für Wien könnte man hier Aufgaben definieren und die Zentren demensprechend mit Finanzen und Personal ausstatten.  Im Moment wirken die „Ankerzentren“ noch recht beliebig.

 

Post Nr. 14
Die Verkehrsfläche (SCD 06898) in 1020 Wien, zwischen Elsa-Bienenfeld-Weg und Meiereistraße, wird nach Josefine Lauterbach (Josefine Lauterbach; 22. März 1909 in Wien bis 1972 in Wien; Handballerin, Mittelstreckenläuferin (österreichische Rekordmeisterin 1927 über 800 m und 1928 über 1000 m), Fußballerin) in „Josefine-Lauterbach-Platz“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 15
Die Verkehrsfläche (SCD 12770) in 1020 Wien, wird in Verlängerung der Krieaupromenade bis zur Meiereistraße ebenfalls in „Krieaupromenade“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 16
Der Bildungscampus (Code 21998) in 1140 Wien, Deutschordenstraße 4, wird nach Anna und Alfred Wödl (Anna Wödl; 1. Oktober 1902 in Gutenstein (NÖ) bis 2. Dezember 1996 in Wien; Krankenschwester. Sie protestierte mutig, wenngleich vergeblich, gegen die NS-Euthanasie. Ihr Sohn Alfred Wödl; 25. November 1934 in Wien bis 22. Februar 1941 in Wien, war eines der rund 800 Kinder der Anstalt „Am Spiegelgrund“, die zwischen 1940 und 1945 ermordet wurden.) in „Bildungscampus Anna und Alfred Wödl“ benannt.

Einstimmig dafür

Post Nr. 17
Die Bildungseinrichtung (Code 21996) in 1210 Wien, Marischkapromenade 16, wird nach Tove Jansson (Tove Jansson; 9. August 1914 Helsinki bis 27. Juni 2001 Helsinki; Schriftstellerin, Malerin, Zeichnerin, die insbesondere mit ihren „Mumins“-Comics weltweite Berühmtheit erlangte) in „Bildungseinrichtung Tove Jansson“ benannt.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 18
Die Verkehrsfläche Lottgasse in 1210 Wien, benannt nach Julius Lott (1836 – 1883; Baubeamter, österreichischer Eisenbahnpionier, Erbauer der Arlbergbahn) wird auch nach Julius Lott (1845 – 1905; Offizier, Eisenbahnbeamter) gewidmet.

Einstimmig dafür

Post Nr. 19
Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation im Jahr 2023 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 20
Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 21
Die Förderung an Wien macht Kultur im Jahr 2023 für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 65.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 22
Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 23
Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der   Höhe von EUR 1.350.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Das Haus der Musik ist zweifellos ein spannender Ort in Wien. Anzumerken ist, dass es trotz der umfassenden Aufgaben eines Geschäftsführenden einer so großen Institution für Simon Posch kein Problem ist gleichzeitig auch die kaufmännische Geschäftsführung für die Johann.Strauß.Festjahr 2025 GmbH zu sein.
Teilzeit schließt ja bekanntlich nur Frauen aus Führungspositionen aus. Nehmen wir es als gutes Beispiel, wieviel öfter wir auch in großen Institutionen über geteilte Führungen nachdenken sollten
.

Post Nr. 24
Die Förderung an SISTERS – Verein für queer feministische Kunst und Kultur im Jahr 2023 für HYPERREALITY – Festival für Club Culture – Vienna in der Höhe von EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 25
Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2023 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 70.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 26
Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik im Jahr 2023 für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 220.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 27
Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 128.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 28
Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 29
Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 90.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 30
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN im Jahr 2023 für das Clubfestival “ViennaJazzFloor“ in der Höhe von EUR 94.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 31
Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2023 für die Zykluskonzerte “Matineen“ und “Prime Time International“ in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 32
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.311.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3120/755, auf der Haushaltsstelle 1/3120/757 und auf der Haushaltsstelle1/3120/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 33
Die Förderung an den Theater am Spittelberg – Kulturverein im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 34
Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 620.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 35
Die Förderungen im Bereich Darstellende Kunst an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.205.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT 2023 75.000
2 Freie Bühne Wieden 2023 100.000
3 Lalish Theaterlabor / Forschungs-zentrum für Theater und Performance-Kultur 2023 60.000
4 Stefan MRAS – Theater-Center-Forum 2023 110.000
5 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 2023 170.000
6 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 2023 190.000
7 Verein der Freunde der Freude am Theater 2023 100.000
8 Verein Theater zum Fürchten 2023 400.000
Summe 1.205.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 und 1/3240/768 gegeben. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 36
Die Förderung an Kunstverein Wien Alte Schmiede im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.120.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 37
Die Förderung an EXIL – Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 60.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 38
Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2023 für das „Kinderliteraturfestival Wien – Literatur für junge Leser*innen“ in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 39
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 550.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3300/755, 1/3300/757 und 1/3300/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 40
Die Förderungen an den Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen in den Jahren 2023 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich EUR 90.000 (insgesamt EUR 270.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Jahr 2023 EUR 90.000
Jahr 2024 EUR 90.000
Jahr 2025 EUR 90.000

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Eigentlich hatte der Verein „Hunger auf Kunst und Kultur“ 100.000 € pro Jahr beantragt – nicht zuletzt wegen des steigenden Drucks und immer mehr Personen, die auf solche Angebote angewiesen sind, um überhaupt Kultur genießen zu können. Wir haben trotz der zu geringen Förderung zugestimmt, weil das Projekt an sich unterstützenswert ist. Auch wenn nach bald 20 Jahren vielleicht darüber nachgedacht werden könnte, wie man das bestehende Angebot verbessern kann, damit mehr Menschen davon profitieren können, und kleinere Kulturbetriebe weniger mitfinanzieren müssen.

 

Post Nr. 41
Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 155.550 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 42
Die Förderung an die Wiener Symphoniker im Jahr 2023 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 17.085.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Warum wir das mittragen? Es gab schon 2005 einen Beschluss dazu (siehe unten), der den Verein der Symphoniker absicherte. Heutzutage muss man das zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie auch all die anderen exzellenten Musiker:innen (und andere Künstler:innen) in Wien so abgesichert werden können. Wie gelingt es, das künstlerische Arbeiten so ernst zunehmen und so wertzuschätzen, dass daraus auch ein Anspruch auf soziale Absicherung abgeleitet werden kann? Natürlich aber man das nicht allein auf Wiener Ebene lösen – aber einige Rahmenbedingen, wie Werkstipendien und anderen Umstrukturierungen in der Förderlandschaft muss man auch in dieser Stadt setze, um die lebendige Szene auch zu erhalten. Welche Strategien da noch sinnvoll sein könnten, werden wir – unter anderem – in unserer Veranstaltung „Wer gibt den Ton an. Wien und seine  Musiker:innen“ am 17.1. im Wappensaal des Wiener Rathauses erörtern. Details zur Veranstaltung hier.

zit. aus dem Stadtrechnungshofbericht von 2017:

https://stadtrechnungshof.wien.gv.at/documents/27097802/28580608/04-31-StRH-I-8-16.pdf/373ccff1-94dc-f58a-cf28-afcc4317b187?t=1724406144470

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. Dezember 2005 verpflichtete sich die Stadt Wien für den Fall einer Liquidation des Vereines zur Abdeckung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen etc. Diese Garantie der Stadt Wien war an Bedingungen gekoppelt, wie der Umsetzung weiterer Reformschritte, einer Anpassung des Pensionsstatuts an eine zeitgemäße Form sowie einer Gleichbehandlung mit den Gemeindebediensteten und Kultureinrichtungen, die von der Stadt Wien gefördert werden.

Im Ergebnis werden die Pensionszahlungen des Vereines Wiener Symphoniker lt. Prognose weitere zehn Jahre steigen [bis 2027], dann jedoch aufgrund der getroffenen Maßnahmen stagnieren und anschließend kontinuierlich abnehmen. In den Jahren 2041 bis 2047 (in diese Jahre fallen die letzten fünf Pensionsantritte von Berechtigten) werden nahezu ausschließlich Musikerinnen bzw. Musiker ohne Anspruch auf Zusatzpension in Pension gehen, da die Betriebsvereinbarung Pensionsstatut im Jahr 2006 gekündigt wurde.

 

Post Nr. 43
A) Für die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3240, Förderung der darstellenden Kunst, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 9.700.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 9.700.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 49.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3240/755 im Voranschlag 2023 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, FPÖ dafür
GRÜNE, ÖVP dagegen

Was wir dazu wissen, stammt nicht aus den Akten des diesjährigen Dezember-Ausschusses, sondern aus dem vorigen Jahr:
2022 war die Ausgangssitutation schwierig. In den 2 Coronajahren entstanden Verluste in der Höhe zwischen 21 und 23 Millionen Euro: Der Vorverkauf ging um 50% zurück, die Abos um 20%. Vor Corona lag die Eigendeckung bei 50%, jetzt sind es höchstens 30%, auch die internationalen Kooperationen sind rückläufig.

Allein durch die Erhöhungen der Kollektivverträge ergaben sich Mehrausgaben von 1,8 Mio. Euro. An Corona-Abfederungsförderungen durch den Bund erhielten die VDB 6,7 Mio. für Kurzarbeit und 800 000 für Betriebe. Da bleibt auch nach Rücklagenauflösung eben das genannte Minus. Dafür haben wir 2022 einmal um 9 Mio. plus auf 49.900 € erhöht.
Inzwischen haben die angekündigten Renovierungsarbeiten begonnen. Das Theater an der Wien ist vorübergehend ins Musemsquartier gezogen. Und präsentiert hier ein neues ambitioniertes Programm.  Wie aber sieht die Auslastung hier aus? Aktuelle Entwicklungen für 2022 kennen wir noch nicht. Wir können nur vermuten und aus eigenen Beobachtungen schließen, dass noch Luft nach oben ist.

Neben den geringeren Zuschauerzahlen gibt es in der VBW auch strukturelle Probleme, die langfristig immer Richtung Schulden führen. Hier muss die Stadträtin ansetzen! Gemeinsam mit Herrn Hanke und dem neuen Leitungsteam Stefan Herheim und Franz Patay gilt es das gesamte Konstrukt VBW auf Leerläufe und Effizienzsteigerungen hin zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie die Kostenexplosion für die nächsten Jahre eingefangen werden kann.
Als Opposition wurde ich bisher nicht informiert, ob solche Gespräche stattfinden, oder ob die Stadträtin einen strategischen Plan für die Zukunft der VBW hat. Eine diesbezügliche Anfrage blieb bei der Beantwortung wage (Ausschnitt Anfragebeantwortung 19.8.22)

Traurig ist es schon, dass ich nach 20 Jahren im Grunde den wortgleichen Antrag von Marie Ringler aus dem Jahr 2005 stellen könnte:

Antrag Marie Ringler 28.6.2005
In diesem Sinne beantragen wir: Ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2005 werden die Vereinigten Bühnen Wiens hinsichtlich aller ihrer Geschäftsfälle aufgefordert, dem Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft vierteljährlich einen schriftlichen Bericht zur wirtschaftlichen Lage, zur künstlerischen Arbeit und zukünftigen Planung vorzulegen und mit den Mitgliedern des Ausschusses zu diskutieren.
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrags.
In der vergangen Gemeinderatssitzung haben ich einen Antrag auf Berichtspflicht für alle geförderten Kulturbetriebe ab 1 Mio. Fördersumme gestellt. Der wurde abgelehnt.

Ich werde dranbleiben.
Bis es aber so weit ist, dass wir mehr Details zu den (Publikums-)Entwicklungen bei den VBW erfahren und von Restruktruierungsplänen hören, müssen wir den Antrag ablehnen.

Um nochmal – nach 20 Jahren noch immer gültig (1) – mit Marie Ringler zu sprechen: „Wir fordern (…) die Offenlegung der Budgetierung. Wir wollen wissen, wie viel Produktionen kosten. Wir wollen wissen, wofür was ausgegeben wird. Wir wollen Berichte und wir wollen sie schnell. Es kann nicht angehen, dass die Vereinigten Bühnen noch mehr Geld bekommen und noch weniger transparent sein müssen.“
Und ich ergänze: wir wollen wissen wie viele Wiener:innen von diesem teure Kulturangebot profitieren. Und wir wollen Vorschläge welche strukturellen Änderungen das neue Leitungsteam vornehmen will, um Musicals, die in anderen Weltstädten wie Hamburg Gewinne einspielen, auch für die Stadt Wien lukrativer zu machen. Dh.  wie kann man das Blatt wenden?
Vom Ressourcenmagnet zu Wiens Cashcow weniger abhängig von öffentlichen Förderungen

Fürs Theater an der Josefstadt war es übrigens möglich, die riesigen Fördersummen an Strukturverbesserungen zu binden. Nehmen Sie es doch als gutes Beispiel!  Warum das bei den VBW nicht möglich sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Vorerst kann ich nur lästig bleiben, nachfragen und nochmal nachfragen und wieder nachfragen.

 

Post Nr. 44
Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2023 für die Viennale 2023 in der Höhe von EUR 1.610.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 45
Die Förderung an den Filmfonds Wien im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von                  EUR 11.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 46
Die Förderungen im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos an folgende Fördernehmer*innen im Jahr 2023 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt EUR 645.000 werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Jahr Förderung in EUR
1 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 2023 70.000
2 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 2023 26.000
3 ETHNOCINECA – Verein zur Förderung audio-visueller Kultur 2023 50.000
4 Filmarchiv Austria 2023 25.000
5 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 2023 19.000
6 Freund_Innen* des Pornographischen Films 2023 15.000
7 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 2023 150.000
8 Kaleidoskop – Film und Freiluft 2023 100.000
9 Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur 2023 5.000
10 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 2023 90.000
11 Target Reply. Verein für Kunst- und Medienprojekte 2023 5.000
12 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 2023 30.000
13 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 2023 60.00
Summe 645.000

Die Bedeckung der Förderungen ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP 1,2,3,4,5,7,8,9,10,11,12,13 dafür; 6 dagegen
FPÖ 1,2,3,4,5,7,8,9,10,11,12 dafür; 6 & 13 dagegen

 

Post Nr. 47
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Kinoförderung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 320.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/755, auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 48
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich der Filmförderung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.000.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3710/755, auf der Haushaltsstelle 1/3710/757, und auf der Haushaltsstelle 1/3710/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 49
Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2023 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 3.900.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3400/781 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Mit der Neuübernahme des jüd. Museums stiegen gleich auch die Infrastrukturkosten. Die hier abgestimmte Summe ist weniger als das Haus definitiv braucht, beantragt waren 4,25Mio.  – zu hoffen bleibt, dass der Fehlbetrag mittels Zusatzmittel durch die Wien Holding ergänzt wird, damit Barbara Staudinger der Start nicht übermäßig schwer gemacht wird.

 

Post Nr. 50
Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2023 für seine Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 33.600 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 51
Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Jahr 2023 als Stiftungsbeitrag für die Aktivitäten 2023 in der Höhe von EUR 401.400 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 52
Die Förderung an den Verein QWIEN. Zentrum für queere Geschichte im Jahr 2023 für seine Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 53
Die Förderung an den Verein Jewish Welcome Service Vienna im Jahr 2023 für dessen Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 180.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 54
Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH im Jahr 2023 für deren Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 55
Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH im Jahr 2023 für den Ausstellungsbetrieb in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 56
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 1.446.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/755, auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 und auf der Haushaltsstelle 1/2891/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 57
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7 wird ermächtigt, im Bereich Wissenschaft und Forschung im Jahr 2023 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von EUR 170.000 zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens EUR 50.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2820/755, auf der Haushaltsstelle 1/2820/757 und auf der Haushaltsstelle 1/2820/768 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 58
1)Die Übersiedlung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes an den Standort Otto-Wagner-Areal wird – entsprechend der erforderlichen Einigung der Eigentümerin und der Nutzerin – befürwortet.

2)Die Mittelverwendung aus dem Bundesgesetz unter dem Titel „Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder“ (BGBl. I Nr. 202/2021) für das gegenständliche Vorhaben wird genehmigt.

3)Die weiteren Umsetzungsschritte, die für die Stadt Wien rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen begründen, sind einer gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen Organe der Stadt Wien vorbehalten.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Der Akt ist nur eine Willensbekundung. De facto ist der Plan das Dokumentationsarchiv großteils in den Pavillion 15, den ehemaligen „Spiegelgrund“, zu übersiedeln. Dieser Akt legt die Grundlage, um eine Machbarkeitsstudie zu dem Projekt zu erstellen. Derzeit ist geplant auch nach der Umsiedlung eine kleine Ausstellung in der Wipplingerstr zu belassen.

 

Post Nr. 59
Die Förderung an den AKTIONSRADIUS WIEN – Verein zur Förderung von Stadtkultur und kultureller Stadtentwicklung im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 210.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 60
A) Für die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 2.800.000 genehmigt, die in Fremdmitteln mit EUR 2.800.000 zu decken ist.

B) Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH im Jahr 2023 für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3819/755 im Voranschlag 2023 gegeben.(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Auch hier sind die Informationen dürftig. 40% des Publikums war zuvor nooch nie bei einer Kulturinstitution (was hier als Kulturveranstaltung gezählt wird wurde nicht so genau ausgeführt.) und 40% der Besunchenden haben ein Familieneinkommen unter 2500€, so die Auskunft der Stadträtin. Als Festivalidee im ersten Coronajahr, war es sichern ein guter erster Wurf.

Nach mittlerweile 3 Saisonen sollte man auber auch über mehr Nachhaltigkeit nachdenken. Ein Gig im Sommer für 500€ ist ok bezahlt – ist aber nicht genug um einen Sommer lang die Miete zu begleichen. Längerfristig wäre es notwendig das Konzept Kultursommer zu überarbeiten und deutlich enger mit den lokalen Initiativen in den Bezirken zu arbeiten. Auch ist die Bezahlung günstig für kleine Formationen von 1- 3 Personen oder einzelne Kabarettist:innen. Für größere Bands oder gar Sprechtheater ist das Gesamtbudget pro Abend nicht ausreichend – und endet dann letzlich wieder in Selbstausbeutung.
Ich wünsch mir von der Stadt, dass mehr von diesen 4 Mio. direkt in die Künstler:innenförderung fließt und weniger in die Infrastruktur und den „Überbau“: weil seit Frühjahr 22 der Kultursommer auch eine GmbH geworden ist, ist politische Kontrolle deutlich erschwert (siehe weiter oben ad VBW)

 

Post Nr. 61
A) Für die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Wiener Klima Biennale 2024 wird im Voranschlag 2023 auf Ansatz 3120, Maßnahmen zur Förderung der bildenden Künste, Gruppe 755, Transfers an Unternehmen (ohne Finanzunternehmen) und andere, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 500.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen auf Ansatz 3819, Sonstige kulturelle Maßnahmen, Gruppe 768, Sonstige Transfers an private Haushalte, mit EUR 166.000 in Minderauszahlungen auf Ansatz 0267, Sammelansatz Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal, Gruppe 728, Entgelte für sonstige Leistungen, mit EUR 167.000 in Verstärkungsmitteln mit EUR 167.000 zu decken ist.

B) Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2023 und 2024 für die Wiener Klima Biennale 2024 in der Höhe von EUR 500.000 für das Jahr 2023 und EUR 1.000.000 für das Jahr 2024 (insgesamt EUR 1.500.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung für das Jahr 2023 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A auf der Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.

Jahr 2023 EUR    500.000
Jahr 2024 EUR 1.000.000

Für die Bedeckung des Restbetrages von EUR 1.000.000 ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des Jahres 2024 Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Ich war etwas überrascht. Inhaltlich kann man kaum dagegen sein, dass Wien eine künstlerische Klima Biennale plant. Es ist mit Sicherheit DAS wichtigste Thema, das uns die kommenden Jahrzehnte begleiten wird.

„Grundlage für die Wiener Klima Biennale bildet die 2015 von Christoph Thun-Hohenstein in seiner Funktion als Direktor des MAK initiierte Vienna Biennale for Change, die sich von Beginn an mit ökologischen Fragestellungen beschäftigt hat. Mit der Neuausrichtung und Weiterentwicklung als Klima Biennale der Stadt Wien wird der Fokus künftig noch stärker auf die künstlerische, wissenschaftliche, innovative und kreative Auseinandersetzung mit dem Themenkreis Klimawandel, Klimaschutz und Klimaanpassung, Biodiversität, Ökosysteme und Kreislaufstrategien unter Einschluss relevanter neuer, insbesondere digitaler Technologien gerichtet.“ (PR Aussendung der Stadt Wien https://www.wien.gv.at/presse/2022/09/12/stadt-wien-ruft-klima-biennale-ins-leben)

Was genau die Rolle des Kunsthauses sein wird bei dieser Veranstaltung, die sich durch die ganze Stadt ziehen soll, sein wird, bleibt noch offen. „Als Weiterentwicklung der Vienna Biennale for Change soll sie Wiens Stärken als Wissenschafts- und Forschungsstandort mit bildender Kunst, Design und Architektur verbinden und visionäre Szenarien für eine klimamoderne Zukunft entwickeln.“ (OTS am 30.11.2022) Ob das Wien-Marketing im Vordergrund stehen wird, oder Antworten auf Zukunftsfragen mit künstlerischen Mitteln präsentiert werden? Man darf gespannt sein.

Ich wünsche dem neu ernannten Kurator:innenteam Claudius Schulze und Sithara Pathirana viel Erfolg.

 

Post Nr. 62
Die Förderung an die Wiener Kammeroper im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 750.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 63
Die Förderung an den Theaterverein Odeon im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 800.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 64
Die Förderungen an die WIENER TANZWOCHEN in den Jahren 2023 bis 2025 für das Vorhaben ImPulsRaum – Studios für die Freie Szene – Seestadt & Rennweg im Jahr 2023 in der Höhe von EUR 167.000 und in den Jahren 2024 und 2025 in der Höhe von jeweils EUR 173.000  (insgesamt EUR 513.000) werden gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der   Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung im Jahr 2023 ist auf der Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

Jahr 2023 EUR 167.000
Jahr 2024 EUR 173.000
Jahr 2025 EUR 173.000

Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Keine Frage: es gibt dringenden Raumbedarf in Wien, insbesondere qualitativ hochwertig ausgestattet Räume für Tanz.
Warum aber ausgerechnet die Wiener Tanzwochen solche Räume verwalten sollen, bleibt unbeantwortet. Ebenso, wie gewährleistet werden kann, dass die Studios wirklich auch der lokalen freien Szene zur Verfügung stehen können.  Ein Projekt typisch für vieles, was grad in Wien gemacht wird – gut gemeint. Hoffentlich können die 2 Studios den großen Bedarf zumindest ein wenig entlasten. Man wird sehen.  

 

Post Nr. 65
Die Förderung an das Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) im Jahr 2023 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien in der Höhe von EUR 560.000 wird gemäß Förderrichtlinien und Leitfäden der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

 

Rede zu den Missständen in der MA11 anhand des Volksanwaltschaftsbericht

Im Gemeinderat am 23.11.2022

Schönen guten Tag! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Publikum vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Volksanwälte und Frau Volksanwalt!

Danke, dass Sie heute gekommen sind, danke, dass Sie den Bericht heute vorlegen. Wir wissen Ihre umsichtige Arbeit sehr zu schätzen, weil es ist nicht einfach, ständig öffentlich auf Missstände aufmerksam zu machen. Sie schlagen aber immer konkrete Maßnahmen vor. Ich finde es wichtig, dass Sie weiterhin ein Stachel im Fleisch bleiben. Danke schön für Ihre Arbeit! Damit halten Sie das Vertrauen für unsere ganzen Behördenwege offen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Barbara Novak, BA.)

Jetzt zum Punkt der Kinder- und Jugendhilfe: Wir stehen vor einer schwierigen Situation bei der Kinder- und Jugendhilfe, einerseits werden in Wien bundesweit am meisten Kinder und Jugendliche abgenommen, und andererseits können genau diese abgenommenen Kinder und Jugendlichen, die ja eigentlich abgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert, nicht ausreichend betreut werden. Das liegt in erster Linie an einer Unterfinanzierung der MA 11, der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen. Das ist extrem unerfreulich. Seit ich hier im Landtag stehe, seit ich hier im Landtag und im Gemeinderat arbeite und hier sitze und regelmäßig Berichte von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, von der Volksanwaltschaft bekomme, hat sich das leider nicht geändert. Jedes Mal werden massive Mängel in der MA 11 und in den Institutionen der Stadt Wien festgestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kündigen, weil sie unter den bestehenden Bedingungen nicht mehr arbeiten können. Die Krisenzentren mussten vorübergehend wegen Personalmangels und Krankenständen geschlossen werden. Permanente Überbelegung vermindert nicht nur die Qualität der Krisenabklärung, sie macht sie zum Teil gar nicht mehr richtig möglich – wir haben es heute schon gehört, 14 Kinder statt acht Kinder werden in einer Wohngemeinschaft untergebracht. Das ist zu viel. Vollzeitstellen können nicht mehr besetzt werden. Überstunden, die auf Grund vakanter Stellen, Quarantäne, vermehrter Krankenstände, geänderter Dienstzeiten und Lockdowns angesammelt wurden, können nicht beglichen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass die Situation so dramatisch war, dass Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen zum Teil zwei oder mehr Hauptdienste hintereinander machen mussten, das heißt, 76 Stunden hintereinander Arbeit. Das ist massiv gesundheitsgefährdend und stellt eine totale Überforderung dar. So kann es hier nicht weitergehen! Das ist wirklich eine Katastrophe!

Besonders problematisch war 2021 auch die psychische Belastung in den eigenen Einrichtungen der MA 11, da in den WGs, anders als in den privaten Einrichtungen, auch Einzeldienste üblich waren, das heißt, ein Sozialpädagoge auf acht oder gar 14 Kinder. Das ist eine klare Überschreitung.

Die aktuelle Situation ist aber leider laut einer Anfrage an StR Wiederkehr in diesem Herbst nicht besser geworden. Im Oktober 2022 waren es noch immer sechs Vollzeitäquivalente, die im Bereich sozialer Arbeit gefehlt haben und 30 Vollzeitäquivalente im Bereich Sozialpädagogik. Die vakanten Stellen waren in Regionalstellen, in WGs, in Krisenzentren. Insgesamt fehlten in den gesamten pädagogischen Einrichtungen 43,8 Prozent der Vollzeitäquivalente. Das ist eine Katastrophe, sage ich noch einmal. Das kritisiert auch der nationale Präventionsschutz, mit dem die Volksanwaltschaft seit 2021 beauftragt ist. Der nationale Präventionsschutz sagt seit Jahren und fordert seit Jahren eine Aufstockung des Personalschlüssels in den Wiener WGs, doch die Stadt Wien hat bisher leider nicht reagiert.

Es geht aber darüber hinaus: De facto gibt es darüber hinaus viel zu wenig Ressourcen für die aufsuchende Familienarbeit, meine Kollegin Keri hat das vorhin schon betont. Es wird nicht genug in aufsuchende Familienarbeit investiert. Es werden die frühen Hilfen nicht ausgebaut. Sie alle wissen, die sind nur für die Hälfte der Wiener Bezirke zugänglich. Aber was heißt das für die Familien? – Es leben weiterhin viele Kinder und Jugendliche in destruktiven Verhältnissen, sind Verwahrlosungen oder Gewalt ausgesetzt, weil einfach keine Kapazität da ist, um umfassend zu helfen und um frühzeitig präventiv einzugreifen. Aufsuchende soziale Arbeit kostenfrei, psychotherapeutische Angebote und andere Therapien, all das fehlt in Wien. In Wien werden derzeit zirka 20 000 Kinder geboren, das wissen Sie, und für 10 Prozent davon wäre Unterstützungsbedarf notwendig. Derzeit können aber in Wien nur die westlichen Bezirke mit frühen Hilfen ausgesetzt werden. Auch dazu haben wir schon mehrere Anträge eingebracht, es wird auch im Volksanwaltschaftsbericht wieder darauf hingewiesen. Derzeit kann nur eingegriffen werden, wenn der Hut schon massiv brennt, das heißt, die MA 11 spielt Feuerwehr, wenn Akutgefahr droht.

An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die MitarbeiterInnen der MA 11, die sehr engagiert sind und sich in jeder Situation bemühen, ausrichten und würde mich freuen, wenn Sie das auch mit einem Applaus unterstützen, denn sie sind jeden Tag vorne an der Front und reden mit den Kindern und Familien, die es besonders schwer haben. Herzlichen Dank! (Beifall bei den GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPÖ sowie von Abg. Sabine Keri.)

Wenn der Druck dann besonders groß ist in der MA 11, dann hat man natürlich nicht genug Zeit, um das zu machen und dann passiert es, dass Informationen an die Familien unvollständig sind. Deshalb bringen wir heute einen Antrag ein, nicht nur, um die Familie einzubinden, sondern um ihnen verpflichtend Rechtsinformationen darüber zugängig zu machen, in welcher Situation sie sich befinden, welche Rechtsmittel sie einbringen können und an wen sie sich wenden können, wenn es schwierige Situationen gibt. Das ist das Ziel unseres Antrages. Ich würde Sie bitten, dass Sie zustimmen.

Warum wir das machen? – Weil auch hier im Volksanwaltschaftsbericht eine Falldarstellung zeigt, dass das nicht immer so einfach ist. Es ist manchmal strittig, es gibt sehr komplexe Fälle und es gibt keine niederschwellige Beratung in solchen Fällen für die betroffenen Familien. Die MA 11 befindet sich immer in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Kindeswohls, der Kinder und der Eltern und Ziel solcher neuen Beratungen sollte es sein, Eltern und Minderjährige über ihre Rechte, die Rechtsmittel und Unterstützungsangebote im Fall einer Krisen- oder Fremdunterbringung aufzuklären, und zwar von einer unabhängigen Stelle, und eventuell Hilfe anzubieten. Neben der aufwändigen Prüfung durch die Volksanwaltschaft, die ja immer erst im Nachhinein erfolgen kann, wäre es sinnvoll, schon akut in dem Moment, in dem es passiert, Hilfe anbieten zu können. Diese Anlaufstelle soll natürlich nicht ausschließlich für Eltern und Kinder offenstehen, aber vor allem für sie, sondern auch darüber hinaus. Wichtig ist auch: Die MitarbeiterInnen der MA 11 sollten verpflichtet sein, Eltern und Kinder über diese Beratungsstelle zu informieren, genau das kann ja im Moment der normalen Beratungen der MA 11 offensichtlich nicht ausreichend ausgeführt werden. Es gibt nicht genug Zeit dafür, deshalb muss das ausgelagert sein. Es wäre auch sehr wichtig, dass es eine neutrale Beratung gibt.

Langfristig muss aber in den gesamten Bereich des Kinderschutzes und der Jugendhilfe mehr Geld hinein. Die Volksanwaltschaft ebenso wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft streicht in allen Bereichen die massive Unterversorgung für Kinder und Jugendliche in voller Erziehung hervor. Es wäre dringend angesagt, dass der Herr Stadtrat endlich reagiert. Schaffen Sie Strukturen, schaffen Sie strukturelle Verbesserungen, schaffen Sie finanzielle Anreize, um so mehr sozial engagiertes Personal zu motivieren und vor allem auch zum längeren Bleiben zu motivieren! Kümmern Sie sich endlich um den Ausbau der frühen Hilfen!

Unsere Forderungen:

  • strukturelle Verbesserungen für das Personal,
  • 35-Stunden-Woche, bezahlte Rufbereitschaft,
  • größere Teams,
  • keine Einzeldienste,
  • mehr Springerinnen und
  • Springer und
  • eine verpflichtende Rechtsberatung für alle Eltern und Familien, die im Abnahmeprozess mit der MA 11 stehen (Beifall bei den GRÜNEN),

damit Eltern und Obsorgepflichtige und auch die Kinder verstehen, was mit ihnen passiert und wo sie sich hinwenden können und damit auch das Amt Missverständnissen vorbeugen kann. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hiermit bringe ich den Antrag ein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

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