ursula berner

reden, ideen, transparenz

Sparpolitik und demokratischer Diskurs

Rede im Gemeinderat, am 20.1.26 – zum Schwerpunkt Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kollegen und Kolleginnen, Liebe Zusehende im Live Stream,

wir reden heute über Einsparungen im Kulturbereich – aber in Wahrheit geht es um etwas anderes:  Es geht darum, wie viel #Demokratie wir uns als Stadt noch leisten wollen.

Sparpolitik und demokratischer Diskurs

Wenn im Kulturbereich gekürzt wird, trifft es nie nur „Programme“ oder „Events“, sondern genau jene Orte, an denen eine Gesellschaft lernt, Konflikte zivilisiert auszutragen, Widersprüche auszuhalten und neue Perspektiven zu entwickeln. Sparpolitik im Kulturbereich bedeutet deshalb immer auch Sparpolitik an demokratischer Praxis.

Das #Depot ist ein solcher Ort: Ein offener Raum, an dem zivilgesellschaftliche Initiativen, Wissenschaft, Kunst und Politik in einen Dialog treten, der sonst oft gar nicht stattfindet. Wer hier das Budget zurückfährt, reduziert nicht „nice to have“, sondern beschneidet gelebte Diskurskultur.

Depot und Klimabiennale

Gerade jetzt, wo sich die Klimakrise zur Klimakatastrophe zuspitzt, sind Foren wie die Klimabiennale unverzichtbar. Sie beschäftigt sich mit dem vielleicht wichtigsten Zukunftsthema der aktuellen Generation – mit Strategien, wie wir dieser Krise kollektiv begegnen können.

Dass Projekte wie das Depot und die #Klimabiennale „mit weniger auskommen“ sollen, ist politisch kurzsichtig. Eine Stadt, die hier spart, spart an ihrer eigenen Zukunftsfähigkeit und nimmt insbesondere jungen Menschen Räume, in denen sie ihre Ängste, ihre Wut, aber auch ihre Hoffnung artikulieren können.

#Künstlerhaus unter Druck – Freiheit der Kunst

Gleichzeitig stehen Institutionen wie das Künstlerhaus massiv unter Druck.
Eine Ausstellung, die ausdrücklich nicht auf billige Provokation zielt, sondern einen differenzierten Dialog zwischen zeitgenössischer Kunst und religiöser Erfahrung eröffnet, wird mit Vorwürfen von Gotteslästerung und gezielter Herabwürdigung überzogen. Auch Sie liebe Kollegen der ÖVP  und der FPÖ unterstützen, diese polemische Kampagne gegen die Diskurs-Freiheit der Kunst.

Diese Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“ stellt Fragen, die in einer pluralen, modernen Gesellschaft gestellt werden müssen: Wie erleben wir Religion heute, wenn Kunst vertraute Symbole neu deutet; wie kann Glaube in einer komplexen Gegenwart sichtbar werden.
Wer hier sofort nach Zensur, nach Schließung der Ausstellung oder nach Demütigung der Kuratorinnen ruft, stellt sich nicht auf die Seite der Tradition, sondern auf die Seite der Einschränkung von Grundrechten.

Die #Freiheit der Kunst ist kein Luxus, den man sich in guten Jahren leistet und in schlechten Jahren opfert. Sie ist ein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich demokratischer Gesellschaften – und sie braucht Räume, Budgets und den politischen Rückenwind, um Konflikte sichtbar zu machen, statt sie zu verdrängen.

Sparmaßnahmen, die genau dort ansetzen, wo kritische, unbequeme Diskurse stattfinden, sind mehr als technische Budgetkorrekturen. Sie verschieben die Grenze des Sag- und Zeigbaren; sie schaffen ein Klima der Einschüchterung, in dem sich Kuratorinnen, Künstler und Institutionen fragen, ob sie sich bestimmte Themen überhaupt noch leisten können.

Lueger-Denkmal: Erinnerungspolitik ernst nehmen

Vor diesem Hintergrund ist ein zweiter Schauplatz in Wien besonders aufschlussreich: der Dr.-Karl-Lueger-Platz. Die Statue Luegers wird aktuell abgebaut, gereinigt und soll anschließend in einer „Schieflage“ von 3,5 Grad wieder aufgestellt werden – eine Kontextualisierung, die rund 500.000 Euro kosten soll.

#Lueger ist wissenschaftlich klar als Gallionsfigur des polemischen #Antisemitismus beschrieben; Studierende, Wissenschaft, Anrainerinnen und die jüdische Community protestieren seit Jahren gegen seine prominente Ehrung im Zentrum der Stadt. Dass dieser Mann im Jahr 2026 immer noch eine derart große Bühne im öffentlichen Raum erhält, ist für viele Jüdinnen und Juden ein Schlag ins Gesicht.
Lia Guttmann, von der JÖH jedenfalls kritisiert die Form der Kontextualisierung mit der Schrägstellung „und dass er weggenommen wird, um geputzt zu werden, noch viel weniger.“

Die gewählte Form der „Kontextualisierung“ – eine teure Schrägstellung – bleibt hinter der historischen Verantwortung zurück.

Persönlich finde es ja durchaus interessant, den Platz beim Stubentor mal ohne Lueger auf sich wirken lassen zu können. Hier haben wir eine historische Chance! Erstmals seit 1926!!! Nutzen sie diese, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn der teure Abtransport schon erfolgt ist, wäre es jetzt eine gute Möglichkeit, das schwere, aber fragile Objekt auch anderswo zu parken.
Wie ich mir das genau vorstelle?

Ich hab das schon erzählt, wiederhole es gerne für sie hier: in Berlin wurde in derZitadelle Spandau Berlin eigens ein Museum für solche belasteten Figuren eingerichtet. „ENTHÜLLT – Berlin und seine Denkmäler“, heißt die Sammlung. Ich empfehle Ihnen allen sich das mal vor Ort anzusehen.
Hier werden sie gezeigt und in historischen Zusammenhang gestellt. Ihre Geschichte wird bewahrt, ohne die Figuren weiter als ehrenvolle Helden zu präsentieren. So einen Umgang wünsche ich mir auch für Wien.

Kurz: Wenn der kostspielige Abtransport ohnehin erfolgt, wäre es eine Chance, das Denkmal nicht wieder als monumentale Ehrenfigur ins Stadtzentrum zurückzubringen, sondern seine Geschichte an einem anderen Ort kritisch und museal zu bearbeiten – so, wie es etwa in Berlin mit belasteten Figuren geschieht.

Es ist mir klar, dass so ein neuer musealer Ort eine längere Planung braucht.

Viel einfacher umsetzbar ist dagegen eine Änderung, die wir mit unserem Antrag vorschlagen:
Eine Umbenennung des Dr. Karl Lueger Platzes!  Nicht von oben herab soll ein neuer Name vorgeschlagen werden – oktroyiert werden, sondern ganz im Gegenteil: es gilt einen Namen unter Beteiligung der Bevölkerung zu finden. In einem Partizipativen Prozess:

Graz hat es geschafft, die Dr.-Karl-Lueger-Straße mit eben so einem partizipativen Prozess in Maria-Matzner-Straße umzubenennen. Was Graz kann, sollte Wien doch ebenso können: mit Mut zu einer klaren, erinnerungspolitisch verantwortlichen Entscheidung.

Ein solcher Prozess würde zweierlei ermöglichen:

  • Eine breite Auseinandersetzung mit der historischen Figur Karl Lueger, die weit über symbolische Minimalgesten hinausgeht.
  • Eine stärkere Identifikation der unmittelbaren Nachbarschaft mit diesem Ort und seiner neuen, demokratisch verantworteten Bedeutung.

#Erinnerungspolitik darf kein Feigenblatt sein. Eine Stadt, die sich ihrer Geschichte stellt, sowie Kunst- und Diskursräume schützt, braucht mutige Entscheidungen – bei der Kulturfinanzierung genauso wie im Umgang mit ihren Denkmälern. Trauen Sie sich, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und stimmen.

Kurz was sind meine konkreten Forderungen

  1. Keine Budgetkürzungen bei kritischen Kunst- und Kulturräumen, sondern verlässliche Finanzierung und politischer Rückhalt für deren diskursive Arbeit
  2. Klare Absage an Zensur- und Einschüchterungsversuche gegenüber Kunstinstitutionen und ausdrückliche Sicherung der Freiheit der Kunst als verfassungsrechtlich geschützter Kern demokratischer Praxis
  3. Ein erinnerungspolitisch konsequenter Umgang mit Karl Lueger: kein Weiterbestehen als Ehrenfigur im Stadtzentrum, stattdessen museale Kontextualisierung sowie partizipativ vorbereitete Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Platzes.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

 

Antrag Umbennung Lueger Platz

 

 

 

 

 

 

kulturaussschuss.transparent – jan26

Kunst und Kultur auf Sparflamme gesetzt!

Die wichtigste Frage zu den aktuellen Förderakten: „Ist ein gleichbleibendes Budget bei steigenden Kosten (wegen Inflation) eine Kürzung oder nicht?“

Die Antwort fällt je nach Perspektive unterschiedlich aus: Die Stadträtin findet nein – deshalb erklärt sie immer wieder, dass bei den meisten Projekten nicht gekürzt, nicht gespart worden sei!
Die Vereine und Institutionen sehen das naturgemäß anders.

Da Förderungen – auch für große Institutionen – nur mehr für ein Jahr vergeben werden, kann kaum längerfristig geplant werden. Die Situation spitzt sich zu, wenn man noch dazu kreativ werden muss, um mit der zugesagten Förderung, das geplante Programm umzusetzen. Bei vielen bedeutet das defacto Stundenreduktionen oder sogar Personalabbau.
Kurz: Kunst auf Sparflamme.

Die Art wie derzeit der Sparstift angelegt wird, ist für große wie für kleine Institutionen zerstörerisch und schadet dem Image von Wien als Kulturstadt!

Wer #Kulturinstitutionen zwingt bestehende Verträge zu brechen, bereits beworbene und verkaufte Veranstaltungen wieder abzusagen, macht diese Kulturinstitutionen unzuverlässigen Partner:innen für Künstlerinnen und internationale Koproduktionen. Das beschädigt nicht nur das Vertrauen der Szene, sondern auch jene Strahlkraft, die man touristisch und wirtschaftlich so gerne vermarktet: Wien als Europas Zentrum für Kultur!

In seinem aktuellen Interview im Kurier von Thomas Trenkler zur Situation des MusikTheater an der Wien bringt Intendant Stefan Hernheim die Sache in Bezug auf die Schließung der Kammeroper auf den Punkt:

„Es wäre nicht schlecht, wenn den Entscheidungen mehr Sachverstand und weniger Signalpolitik zugrunde lägen. Gerade in Wien, wo jeder in #Kultur investierte Euro dreifach zurückkommt, werden voreilige Sparbeschlüsse lange Schatten werfen.“ Besonders schmerzhaft dran: Wenn das Fördergeld der VBW großteils in Musicals fließt statt in die Förderung von Kunstformen, die sich niemals selbst durch Eintritte allein finanzieren können.

Was also findet sich diesbezüglich in den 48 Akten im Jänner:

1, Die FPÖ & die ÖVP
findet zurück zu ihrer erwartbaren Form und lehnt alles ab, was Diskurs, Diversität, Interkulturalität und gesellschaftspolitisches Engagement verspricht: sei es die Förderung für die Demokratiewerkstatt (!) oder die Förderung fürs Künstlerhaus.

Letzteres wurde sowohl von FPÖ als auch von ÖVP medial kritisiert, weil die laufende Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“, angeblich blasphemisch sei. (Details zur Debatte darum hier) – Im Ausschuss erklärten sie sich beide nicht weiter.

2, Dezentrale Kulturangebote:
Schmerzhafte Kürzungen gibt es bei den Ankerzentren: Insbesondere das Kulturhaus Brotfabrik muss mit 100.000 € weniger auskommen (gefordert 250.000), das F23 mit 180.000 € weniger, die anderen Ankerzentren werden auf dem Vorjahrsniveau gefördert.

Im Grunde könnten die Ankerzentren als gesellschaftlicher Kultur-Klebstoff gesehen werden. Angebote, um unterschiedlichste Menschen zusammenzubringen. Man kann sich hier kennenlernen, „das gegenseitige Fremdeln“ überwinden und gemeinsam schöne Erinnerungen begründen.

So sehen das auch viele der dort Engagierten.
Die massive Kürzung der Brotfabrik bedeutet aber defacto, dass die Caritas hier ihre Arbeit langfristig einstellen wird müssen. Grundkosten wie Miete und Energie werden zu hoch und können über Vermietungen oder Eintritte allein nicht ausgeglichen werden. Es ist ja auch Teil des Konzepts, dass die Angebote niederschwellig und möglichst kostenfrei sind.
Deshalb stellte ich meine Frage: Ob aus den Kürzungen abzulesen sei, dass der aktuelle Fokus der Stadt doch mehr in Richtung institutionelle Exzellenz-Kultur gehe.
Nein, das wolle man nicht, erklärt die Stadträtin, wir unterstützen den Standort sehr, aber anderswo ist das künstlerische Programm „förderwürdiger“. „Wir müssen genau schauen, was der kulturelle Aspekt des Programms ist – nur den fördern wir.“ Das war die Grundlage für die Entscheidungen der Stadträtin.

Allerdings, auch der Kultursommer muss sich zusammenreißen: 500.000 € weniger als im Förderansuchen gefragt. Das ist keine Einsparung, heißt es auch hier.  Der Kultursommer ist ein Erfolgsprogramm, das Volumen soll beibehalten werden, auch das fair pay. Aber man werde nicht alle Wünsche der Bezirke nach eigenen Bühnen und Programm erfüllen können. Wo konkret eingespart werde, dass wird noch bekannt gegeben.

3, Kultur Raum Wien Gmbh (neuer Name KWG)

Wer den Blog öfter liest, erinnert sich vielleicht, ich habe das Projekt schon einige Male zum Thema gemacht.(link)
Vorab: Wir sind natürlich für ein neues Kinderkultur-Zentrum in Floridsdorf. Dort im Norden Wiens gibt es bislang nur ein sehr eingeschränktes Kultur-Angebot für Kinder und junge Menschen, aber einen wirklich großen Einzugsbereich!

Meine Kritik bezieht sich immer auf eine gewisse Undurchsichtigkeit des millionenschweren Projekts: einerseits ist unklar wieviel Geld am Schluss wirklich hineingefliesen wird, und andererseits wohin das Geld tatsächlich fließt.
Der Baustart des Projekts musste im Herbst 25 um ein weiteres Jahr verschoben werden. Jetzt ist für 2028 die Eröffnung geplant, der Baustart soll 2027 erfolgen. Schon fürs Jahr 2025 waren 390.000 € budgetiert, die wurden um weitere 1,5 Mio für Barrierefreiheit erhöht. Insgesamt wird das Projekt laut Plan 13 Mio kosten. Was an Kosten über diverse Zusatzmittel hinzu kommt, werden wir beobachten.
Irritation beim Antrag: Obwohl nun der Baustart um ein Jahr verschoben wurde, sind im vorliegenden Akt wieder 450.000 € gefragt, die sollen heuer für Planungsaufgaben notwendig werden. Was da von wem geplant werden soll, ob Stadt-intern vergeben, oder extern, oder wie weit die Planung in den letzten Jahren schon vorangeschritten ist, was also noch offen ist, das alles steht allerdings nicht im für uns einsichtigem Akt. Wir lesen es sind 80.000 € Personalkosten und der Rest Verwaltungskosten (370.000 €). Verwirrend, weil gleichzeitig auch etwa 80.000 € für einen Markenfindungsprozess ausgegeben werden sollen, dh. die sind vom letzten Jahr übrig geblieben. Das wären dann insgesam: 530.000 € für heuer.
Die Antwort, was mit dem Geld heuer genau geschehen soll, war im Auschuss sehr wage und unbefriedigend. Deshalb lehnten wir den Akt vorerst ab.

4, Das Theater zum Fürchten/Skala
Minus 200.000€ bei der Förderung (das sind 50%!) das sticht schon ins Auge. Laut Auskunft der MA7 hat der Verein genug Rücklagen (auch über die 2 anderen Spielstätten) und kommt deshalb damit zurecht. Wir hoffen das stimmt und stimmten zu.

Weitere Details und eine genaue Übersicht, was ÖVP und FPÖ abgelehnt haben findet sich bei den einzelnen Akten.

Post Nr. 1

  1. Antrag der Gemeinderäte Ing. Udo Guggenbichler, MSc und Maximilian Krauss, MA betreffend „Austritt aus internationalen Netzwerken und Organisationen ohne Mehrwert“
  2. Zwischenbericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.


Post Nr. 2

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.245.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.245.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 3

Die Förderung an die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 4

Die Förderung an Depot – Verein zur Förderung der Diskurskultur in der Gegenwartskunst für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 5

Die Förderung an Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 500.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 6

Der Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2024über eine Förderung für das Finanzjahr 2026 in der Höhe von EUR 1.000.000 an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale Wien 2026 wird betreffend das Finanzjahr 2026 aufgehoben. Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für die Klima Biennale 2026 für das Finanzjahr 2026 in der Höhe von
EUR 850.000 wird gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 850.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 7

Die Förderung an den Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 8

Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 125.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Förderung an den RundPunkt 11 – Aktionsradius Genius Loci – Verein zur Schaffung von Freiraum für konstruktiven Dialog und kulturellen Austausch für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 150.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 10

Die Förderung an Wohnservice Wien Ges.m.b.H. für das Kulturlabor Gemeindebau in der Höhe von EUR 140.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 140.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 11

Die Förderung an die Kultursommer Wien KS GmbH für den Kultursommer Wien in der Höhe von EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 4.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an die IG Kultur Wien – Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 125.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 13

Die Förderung an den Wiener Kulturservice für die Jahrestätigkeit und diverse Stadtteilprojekte in der Höhe von EUR 2.145.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.145.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 14

Die Förderung an die Basis.Kultur.Wien – Wiener Volksbildungswerk für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.255.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 2.255.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 15

Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

Post Nr. 16

Das Vorhaben der Restaurierung sowie der statischen Sicherung von Grabdenkmälern am Friedhof St. Marx mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 350.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.
einstimmig dafür

Post Nr. 17

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit der Ankerzentren in der Höhe von insgesamt EUR 1.445.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR

 

1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not |

Kulturhaus Brotfabrik

150.000
2 IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse | F23 – Kulturankerzentrum 220.000
3 Kulturverein 1210 Wien | Kultur am Platz

 

110.000
4 Kunst- und Kulturverein “SOHO IN OTTAKRING“ |

SOHO STUDIOS

255.000
5 Red Carpet Art Award – Verein zur Förderung junger Kunst | Kulturankerzentrum Atelierhof Schlingermarkt 150.000
6 Kulturzentrum Flucc | FLUCC – Center for Arts and Communities 160.000
7 Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten | Bears in the Park 200.000
8 Verein für Volkskunde | Hof der Kulturen 200.000
  Summe 1.445.000

Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.445.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP alle dafür
FPÖ 1-4 und 6-7 dagegen, 5 dafür

 

Post Nr. 18

Die Förderung an die KWG Kultur Raum Wien GmbH für den Betrieb der KWG Kultur Raum Wien GmbH in der Höhe von EUR 450.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 450.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen

Post Nr. 19

Die Förderung an die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 350.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Förderung an die Wiener Konzerthausgesellschaft für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 21

Die Förderung an Studio Dan – Verein für Neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Förderung an das Gustav Mahler Jugendorchester für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 150.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN – „ViennaJazzFloor 2026“ in der Höhe in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 105.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 24

Die Förderung an minciospace Betriebs GmbH für die künstlerischen Jahresaktivitäten in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 25

Die Förderung an das Wiener Jeunesse Orchester für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 75.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 75.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Förderung an Wien Modern, Verein für neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 1.000.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Förderung an POPFEST WIEN – Verein zur Förderung & Verbreitung von innovativer, zeitgenössischer Popmusik für das Popfest Wien in der Höhe von EUR 290.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 290.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 28

Die Förderung an den Verein VIENNA DESIGN OFFICE – Verein Neigungsgruppe Design für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 80.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von
EUR 80.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 29

Die Förderung an den Verein Filmarchiv Austria für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 250.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 30

Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 445.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von
EUR 445.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 31

Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 32

Die Förderung an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 575.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 575.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 33

Die Förderung an das Wiener Filmarchiv der Arbeiterbewegung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 65.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 65.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen
 

Post Nr. 34

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 480.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung des Förderbetrags in der Höhe von EUR 480.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 35

Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 36

Die Förderung an die Sigmund-Freud-Privatstiftung für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 420.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 420.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 37

Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 38

Die Förderung an den Verein Science Center Netzwerk für den Teilbereich „Wissens°raum – Impulse setzen für Hands-on Wissenschaftsvermittlung“ in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 39

Die Förderung an die Veterinärmedizinische Universität Wien, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, für das Vorhaben „Mensch-Wildtier-Koexistenz in Wien“ in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 40

Die Förderung an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 550.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 550.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 41

Die Förderung an das Institut für die Wissenschaften vom Menschen für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 750.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 750.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 42

Die Förderung an den Verein „Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung – Dokumentation – Vermittlung“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von
EUR 630.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 630.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 43

Das Vorhaben „Nachdotierung des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Universität für Bodenkultur Wien“ mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von EUR 170.000 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 44

Die Förderung an den THEATERVEREIN WIENER METROPOL für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 650.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 650.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 45

Die Förderung an den Verein Theater zum Fürchten für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 250.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 250.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 46

Die Förderung an die schule für dichtung für Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den Gemeinderat bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 47

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 739.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von
EUR 739.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 48

Die Förderung an die kidlit medien GmbH für Vorbereitungsmaßnahmen für das Projekt „Kinderliteraturhaus in Floridsdorf“ in der Höhe von EUR 120.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 120.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Voranschlages 2026 durch den bedeckt.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

 

 

kulturausschuss.transparent – dezember 25 – Achtung es wird lang

76 Akten!

Achtung, diesmal wird es lang!
Alle Antragsteller:innen versuchen in ihren Ansuchen zumindest die Inflationsanpassungen zu finanzieren – sprich ein bissl mehr als letztes Jahr.

Außer dem Theater in Josefstadt wird das angesichts der angespannten Budgetlage in Wien nicht berücksichtig.
Fürs Theater in der Josefstadt gibt es 800.000 € mehr als im Vorjahr.

„Wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen, Wir haben nicht gekürzt“ – betont die Stadträtin, das bedeutet „die meisten bekommen das extakt gleiche wie im Vorjahr“.
Manche halt auch weniger.

Was sich auch ablesen lässt: es gibt kein einheitliches System bei den „Nicht- Erhöhungen“ bzw. Kürzungen.

Positiv zu vermerken: auch die größten Fördernehmer müssen sich ein bissl einschränken: die Vereinigte Bühnen bekommen 51 statt der gewünschten 56 Mio (das ist weniger als 2023) und die Wiener Symphoniker bekommen 19 Mio, beantragt waren fast 23 Mio.
Ja, unsere grüne Kritik bleibt nach wie vor bestehen: kommerzielle Produktionen wie Musicals laufen in anderen europäischen Städten ohne öffentlichen Zuschuss. Ich werde da dranbleiben, die jetzige Reduktion vermittelt zumindest eine leichte Bewegung in die richtige Richtung.

Was tatsächlich ein dramatischer Einschnitt ist, ist die aktuelle Entscheidung,  Förderungen nur mehr für ein Jahr zuzugestehen. Auch für große Häuser die eigentlich mehrere Jahre im voraus Verträge abschließen müssen. Auch die, die eine Mehrjährige (Konzept-) Förderung zugesprochen bekommen haben, haben vorerst nur das Jahr 26 fix.

Warum ist das einschränkend?
Die grundlegende Krux der Förderpolitik in Wien ist lange bekannt: es gibt ein Spannungsfeld zwischen der Spiel-Saison – startet jeweils im Herbst bis Juni – und dem Finanzjahr der Gemeinde – startet jeweils von Jänner bis Dezember.
Wenn also jetzt im Dezember Mittel für 1 Jahr freigegeben werden – reichen die bis Dezember 26.  Das Frühjahr 27 ist nicht abgedeckt und muss nach aktueller (neuer) Regel neu verhandelt werden.
Die Programmplanung braucht aber klarerweise Vorlauf-Zeit. Wenn man im Herbst 26 startet, muss klarerweise schon die ganze Saison 26/27 fixiert sein. Verträge mit Künstler:innen und Regisseur:innen werden auch bei kleineren Produktionen 1 bis 2 Jahre im voraus gemacht. Dh. jede Geschäftsführung, jeder Vorstand muss bei Vertragsunterzeichnung über diesen Zeitraum damit, rechnen bei Förderausfall mit dem Privatvermögen zu haften. Das kann existenzgefährdend werden, insbesondere bei kleineren Vereinen und Produktionshäusern.

Genau diese Planungsunsicherheit und die Gefahr eines Privatkonkurses für den  jeweiligen Vereinsvorstand war der Grund, warum die erste Theaterreform einst die Mehrjahres Förderungen eingeführt hat. Auch die aktuelle Wiener Kulturstrategie hat noch einmal bestätigt, dass längerfristige (mehrjährige) Förderzusagen grundlegend angestrebt und umgesetzt werden. Das ist jetzt mal auf Eis gelegt!

Derzeit sind ALLE Mehrjahres-Förderungen auf 1 Jahr gesetzt. Selbst schon zugestanden Konzeptförderungen werden vorerst nur für das kommende Jahr bestätigt. (Ich habe dazu eine OTS verfasst!) Die Häuser sind nun gezwungen entweder  jeweils nur halbjährig vorzuplanen, oder im  Graubereich des Rechtsraum zu agieren.
In Unternehmen außerhalb der Kulturbranche wäre es unmöglich auf Verdacht Projekte vertraglich zu fixieren! Wer das so arbeitet gefährdet, sich selbst und andere.

Auch große Häuser wie das Volkstheater oder das AZW bekommen sogar ihre zugestanden Förderung nur anteilig ausbezahlt. Für den zweiten Teil wird es einen neuen Gemeinderatsantrag brauchen.

Diese Regel kommt von der Finanzstadträtin wird im Ausschuss erklärt. Die Kulturstadträtin bemüht sich Zuversicht zu verbreiten und appelliert an das Vertrauen in das Funktionieren der Stadt und das Vertrauen in das Bewusstsein der Stadtregierung, dass Kultur eine wichtige Funktion in Wien erfüllt.
Ganz davon zu schweigen, dass das Thema „fair pay“ – mit dem aktuellen Budget offenbar wieder auf Eis gelegt wurde.
Jeder weiß: Institutionen und Vereine können nur fair bezahlen, wenn sie selbst ausreichend Fördermittel erhalten oder ausreichend Sponsering aufstellen können. Gerade für kleinere Vereine ist es zunehmend schwieriger Gelder aus Drittmittel – also über Sponsoren – zu rekurieren.
Die dritte Quelle für mehr Einkommen wären die Eintrittspreise. Auch hier gibt’s eine klare Schmerzgrenze: irgendwann bleibt das Publikum aus, wenn es zu teuer wird.

Was mich schmerzt, ist dass der Sparstift auch in kleinen solidarischen Projekten nicht vorbeigeht: Für 110.000 € hat HUNGER AUF KUNST UND KULTUR angesucht – bekommen haben sie nur dieselben 100.000 € wie im Vorjahr.
Ebenso wie SUPERAR, die in ihr Ansuchen eine kleine Indexanpassung von 5000 € geschrieben hatten. Auch hier wurde nicht stattgegeben, also defacto gekürzt. In einer Zeit, wo Musikschulen ihre Elternbeiträge massiv erhöhen, verstehe ich wirklich nicht, warum diese niederschwellige zugängliche Musikausbildung für Familien mit wenig Ressourcen nicht zumindest wertangepasst werden kann. Niemand, der in solchen Projekten arbeitet, wird reich davon!

Was mich persönlich verstört: Über Jahre hat kültür gemma! migrantische Künstler:innen mit Stipendien und Praktika und viel ehrenamtlicher Arbeit unterstützen können. Jetzt soll das erfolgreiche Projekt wurde sogar  von der UNESCO als Best Practice hervorgehoben und ausgezeichnet. Jetzt sollen sie einen Raum namens MEZEKR3 bekommen, um hier Künstler:innen zu präsentieren. Ausstellungen, Performances, Lesungen, Musik- und Filmprogrammen, Diskurs- und Vermittlungsformaten sowie partizipativen Aktivitäten sind in diesem neuen öffentlichen Raum geplant. Diese umfassende Aufgabenerweiterung verursacht natürlich auch Kosten: allein die Raum-Miete macht etwa 5000€ im Monat aus. Diese Kosten sind im Förderansuchen auch abgebildet: 535 433€ standen im Antrag, die von der Stadträtin freigegeben Förderung beträgt allerdings nur 215.000€. Damit lässt sich kaum das bisherige Programm und die Miete abdecken, keinesfalls eine Erweiterung des Angebots.

Wenn die Stadt keine ausreichende Mittel hat, bzw. keine günstigen Räume für solche Projekte, warum ladet sie dann Gruppen ein, sich ausgerechnet in einen kostenintensiven Neubau am Sophiengelände einzumieten?

PS: SHIFT –  2 Mio für die freie Szene – wird ersatzlos gestrichen, kommt daher bei den Akten nicht vor.

Mehr Details bei den einzelnen Akten:

Post Nr. 1

  1. Dringlicher Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Armin Blind, Mag. Bernd Saurer, Klemens Resch, Michael Stumpf, BA und Angela Schütz, MA betreffend Wien ist Hotspot blutiger Konflikte – Zeit für einen Sicherheitsstadtrat mit Sicherheitsressort.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.
    Antrag: SPÖ/NEOS & GRÜNE dagegen; ÖVP & FPÖ dafür
    Beantwortung: SPÖ & GRÜNE dafür, ÖVP & FPÖ dagegen

Post Nr. 2

Die Förderung in Form einer ersten Rate an das Architekturzentrum Wien für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 900.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Förderung an die KunstHausWien GmbH für das Jahresprogramm 2026 in der Höhe von EUR 2.210.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 4

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kulturinitiativen gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.860.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 5

Die Förderung an „QWIEN. Verein für queere Kultur und Geschichte“ für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 7 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 6

Die Förderung an oca: migrations, minorities, arts für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 215.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS & GRÜNE dafür
ÖVP & FPÖ dagegen

 

Post Nr. 7

Die Förderung an „Hunger auf Kunst und Kultur“, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026  Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP; GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 8

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.063.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 9

Die Förderung an die Haus der Musik Museum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.810.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür


Post Nr. 10

Die Förderung an MICA (MUSIC Information Center AUSTRIA) für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 11

Die Förderung an Superar, Verein zur Förderung der Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 12

Die Förderung an echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 13

Die Förderung an d’akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik für das Jahresprogramm in der Höhe von EUR 100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf der Haushaltsstelle zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 14

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 15

Die Förderung an das KLANGFORUM WIEN für das Jahresprogramm in der Höhe von
EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 16

Die Förderung an das Wiener Volksliedwerk für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 315.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

 

Post Nr. 17

Die Förderung an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess für den Jahresbetrieb in der Höhe von
EUR 170.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 18

Die Förderung an PHACE – Ensemble für neue Musik für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 120.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat
einstimmig dafür

Post Nr. 19

Die Förderung an die MOZARTHAUS VIENNA Errichtungs- und Betriebs GmbH für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

Post Nr. 20

Die Verkehrsfläche (SCD 06925) in 1020 Wien, im Bereich Im Werd / Ecke Leopoldsgasse, wird nach Jenny Strasser (Jenny Strasser, geb. Eugenie Luise Leona Berger; geb. 18. Jänner 1913 Wien, gest. 20. Juli 2009 Wien; Widerstandskämpferin, Parteifunktionärin) in „Jenny-Strasser-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 21

Die Verkehrsfläche (SCD 06934) in 1030 Wien, im Bereich Rasumofskygasse 22 bis 24, wird nach Vuk Karadžić (Vuk Stefanović Karadžić; geb. 26. Oktober 1787 Osmanisches Reich (heutiges Serbien), gest. 7. Februar 1864 (abweichendes Sterbedatum: 26. Jänner 1864) Wien; Schriftsteller, Philologe, Sprachreformer) in „Vuk-Karadžić-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 22

Die Parkanlage (SCD 21989) in 1070 Wien, Apollogasse (am ehemaligen Areal des Sophienspitals) wird in „Sophienpark“ (nach dem von 1880 bis 2017 bestandenen Sophienspital, dessen Namensgeberin Erzherzogin Sophie von Österreich (1805 – 1872), Mutter von Kaiser Franz Joseph, war) benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 23

Die Volksschule (SCD 23024) in 1100 Wien, Sonnleithnergasse 30, wird nach Elfriede Mejchar (Elfriede Mejchar; geb. 10. Mai 1924 Wien, gest. 11. Oktober 2020; bedeutende Fotografin der Nachkriegszeit, Fotokünstlerin) in „Elfriede-Mejchar-Schule“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 24

Die Verkehrsfläche (SCD 12254) in 1130 Wien, zwischen Vitusgasse und Schweizertalstraße, wird nach Eric Sanders (Eric Sanders; geb. 12. Dezember 1919 Wien (als Erich Ignatz Schwarz),
gest. 30. August 2021 London; exilierter britisch-österreichischer Autor und Musikpädagoge) in „Eric-Sanders-Weg“ benannt.
einstimmig dafür

 

Post Nr. 25

Die Parkanlage (SCD 22086) in 1150 Wien, im Bereich der ASKÖ Sportanlage Auf der Schmelz, wird nach Lina Proksch (Lina Proksch, geb. Karoline Maria Jerabek; geb. 6. Juli 1899,
gest. 23. Oktober 1983 Wien; Widerstandskämpferin, Politikerin) in „Lina-Proksch-Park“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 26

Die Verkehrsfläche (SCD 04033) in 1190 Wien, westlich des Friedhof Grinzing zwischen Aslangasse und Straßergasse, wird nach Helmuth Lohner (Kammerschauspieler Helmuth Lohner; geb. 24. April 1933 Wien, gest. 23. Juni 2015 Wien; Schauspieler, Regisseur, Direktor des Theaters in der Josefstadt) in „Helmuth-Lohner-Weg“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 27

Die Verkehrsfläche (SCD 09762) in 1210 Wien, im Bereich zwischen Josef-Brazdovics-Straße und Siemensstraße, wird nach Juliane und Rudolf Holzhacker (erste in diesem Bereich angesiedelte Gärtnerfamilie, Gründung der Gärtnerei 1893) in „Holzhackerstraße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 28

Die Verkehrsfläche (SCD 03532) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Brigitte Kowanz (Brigitte Kowanz; geb. 13. April 1957 Wien, gest. 28. Jänner 2022; Installationskünstlerin, Professorin an der Universität für Angewandte Kunst) in „Brigitte-Kowanz-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 29

Die Verkehrsfläche (SCD 04975) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Elfriede Mejchar (Elfriede Mejchar; geb. 10. Mai 1924 Wien, gest. 11. Oktober 2020; bedeutende Fotografin der Nachkriegszeit, Fotokünstlerin) in „Elfriede-Mejchar-Gasse“ benannt.
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 30

Die Verkehrsfläche (SCD 03506) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Elise Steininger (Elise Steininger, geb. Rauch; geb. 10. Dezember 1854 Zsigmondfalva (damals Ungarn, heute Serbien), gest. 11. November 1927 Wien; österreichische Radsportpionierin, Gründerin des ersten Frauenradfahrvereins in Österreich-Ungarn) in „Elise-Steininger-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 31

Die Verkehrsfläche (SCD 03567) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Gertie Fröhlich (Prof.in Gertrude (Gertie) Fröhlich; geb. 29. Juni 1930 Kláštor, Tschechoslowakei (heute Slowakei), gest. 17. Mai 2020 Baden; Bildende Künstlerin und Pionierin der österreichischen Kunstszene der Nachkriegszeit. Sie entwarf u.a. das Logo des Österreichischen Filmmuseums und war Initiatorin der Galerie nächst St. Stephan in Wien 1.) in „Gertie-Fröhlich-Gasse“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 32

Die Verkehrsfläche (SCD 05878) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Klara Hautmann-Kiss (Dr.in techn. MMag.a Klara Hautmann-Kiss, geb. Kiss; geb.          8. Oktober 1920 Wien, gest. 25. Oktober 2000 Wien; in der NS-Zeit vertriebene und 1945 zurückgekehrte Architektin, Bühnenbildnerin, Malerin) in „Klara-Hautmann-Kiss-Gasse“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 33

Die Verkehrsfläche (SCD 02596) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach Luise Fleck (Luise Fleck, geb. Aloisia Veltée, verehel. Kolm, verehel. Fleck; geb. 1. August 1873 Wien,
gest. 15. März 1950 Wien; 1940 emigrierte und 1947 nach Österreich zurückgekehrte Regisseurin, Drehbuchautorin, Produzentin, Pionierin des österreichischen Films) in „Luise-Fleck-Straße“ benannt.

einstimmig dafür

 

Post Nr. 34

Die Verkehrsfläche (SCD 03353) in 1220 Wien, im Bereich Seestadt Aspern, wird nach der Romanfigur Momo (die Hauptfigur im 1973 erschienen Roman von Michael Ende, der von Zeit-Dieben und einem mutigen, empathischen Mädchen, das den Menschen die gestohlene Zeit zurückbrachte, handelt.) in „Momogasse“ benannt

einstimmig dafür

 

Post Nr. 35

Die Verkehrsfläche (SCD 06828) in 1230 Wien, im Bereich der Breitenfurter Straße 170, wird nach Bettina Bauer-Ehrlich (Bettina Ehrlich, geb. Bauer; geb. 19. März 1903 Wien,
gest. 10. Oktober 1985 London; exilierte britisch-österreichische Malerin, Textilkünstlerin, Kinderbuchautorin, Illustratorin) in „Bettina-Bauer-Ehrlich-Platz“ benannt.

einstimmig dafür

Post Nr. 36

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für Filmfestivals und Sommerkinos in der Höhe von insgesamt EUR 690.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 3s Research Laboratory – Forschungsverein 7.000
2 CINEMA ARTS – Verein zur Förderung von Vielfalt in Film, Kunst und Medien 8.000
3 Culture2Culture – Verein zur Förderung, Vernetzung und Entwicklung von Kunst, Kultur, Kommunikation, Bildung und Wissenschaft 90.000
4 Freund_Innen* des Pornographischen Films 25.000
5 Independent Cinema – Verein zur Förderung unabhängigen Filmschaffens 200.000
6 Koinon. Verein zur Förderung transdisziplinärer und interkultureller Vernetzung 5.000
7 Landjäger – Verein für Film- und Magazinkultur 10.000
8 Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition (JFW) 90.000
9 Verein zur Förderung der asiatischen Filmkultur in Österreich 40.000
10 dotdotdot – Verein zur Kultivierung der kurzen Form 35.000
11 Filmarchiv Austria 25.000
12 Frame[o]ut – Verein zur Förderung neuer Filmformate 25.000
13 VOLXkino – Verein zur Förderung künstlerischer Aktivitäten 130.000
  Summe 690.000

 

Für die Bedeckung der Vorhaben ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE alle dafür
ÖVP: 4 & 6 dagegen, Rest dafür
FPÖ 11 & 8 dafür, Rest dagegen

 

Post Nr. 37

Die Förderung an den Verein Österreichisches Filmmuseum für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 1.600.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 38

Die Förderung an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien für die Viennale 2026 in der Höhe von EUR 1.615.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

 

Post Nr. 39

Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 40

Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 12.500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 41

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.130.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages in der Höhe von EUR 1.130.000 ist im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 42

Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 300.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

einstimmig dafür

 

Post Nr. 43

Die Förderung an den Verein Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 34.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 44

Die Förderung an die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes für den Stiftungsbeitrag 2026 in der Höhe von EUR 781.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 45

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ gemäß Förderrichtlinien der
Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 1.527.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je
EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 46

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 47

Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit 2026 in der Höhe von EUR 5.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 48

Die Förderung an die Wiener Symphoniker für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von EUR 19.115.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 auf der Haushaltsstelle 1/3220/757 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Ö/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

Post Nr. 49

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit und für die Durchführung von Großvorhaben in der Höhe von insgesamt EUR 2.176.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 am apparat – Verein für künstlerische und technische Innovation 60.000
2 Archipelago – Verein für performative Künste 180.000
3 Art*Act Kunstverein 150.000
4 ATASH – Zeitgenössische Kunstinitiative 80.000
5 BACKPULVER – Think and Practice Tank for Contemporary Dance 29.000
6 DARUM. Darstellende Kunst und Musik 140.000
7 das. bernhard. ensemble 120.000
8 Flat Corner Kunstverein – Verein zur Förderung und Verbreitung performativer Arbeiten 55.000
9 Ian Kaler / Verein an den Schnittstellen zum Performativen 115.000
10 Institut für Medien, Politik und Theater 85.000
11 Kompanie Freispiel – Verein für zeitgenössische Theaterarbeit 120.000
12 KreativKultur 100.000
13 Kunst- und Kulturverein Raw Matters 160.000
14 Kunstverein Argo 100.000
15 new space theatre.dance company – Verein zur Förderung zeitgenössischer darstellender Kunst mit überzeitlichen Inhalten 92.000
16 SPITZWEGERICH – Verein zur Entwicklung & Produktion künstlerischer Aktionen 130.000
17 theater.nuu – Performance für junge Menschen 90.000
18 Verein für modernes Tanztheater 115.000
19 VIOLET LAKE VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER KÜNSTE IM DARSTELLENDEN UND BILDENDEN BEREICH 115.000
20 VRUM Kunst- & Kulturverein 140.000
  Summe 2.176.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE alle dafür
FPÖ 8, 10, 15 dagegen; Rest dafür

 

Post Nr. 50

Die Förderung an das Theater am Spittelberg – Kulturverein für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 160.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 51

Die Förderung an Neue Oper Wien – Verein zur Dokumentation und Durchführung von Musiktheatern und Konzerten für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 500.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 52

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 2.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 53

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 3.267.000 werden gemäß Förderrichtlinien der
Magistratsabteilung 7 genehmigt:

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Aktionstheater Wien 110.000
2 diverCITYLAB-Verein zur Förderung der Diversität in Kunst und Kultur 165.000
3 God’s Entertainment GmbH 165.000
4 Im_flieger – KünstlerInnen_Initiative 143.000
5 insert Tanz und Performance GmbH 242.000
6 Liquid Loft Verein zur Projektierung künstlerischer Ideen 264.000
7 MAD – Verein zur Förderung von Mixed-Abled Dance & Performance 110.000
8 makemake produktionen – Verein für Darstellende Kunst und Projektentwicklung 220.000
9 More Spirit Please GmbH 209.000
10 Musiktheatertage Wien 352.000
11 schallundrauch agency – Verein zur Förderung und Entwicklung von Tanz, Performance und Theater für junges Publikum 132.000
12 sirene Operntheater – Verein für Musik und Theater 319.000
13 theatercombinat – theaterverein forschung künstlerischer produktion und rezeption 165.000
14 Theaterverein Toxic Dreams 286.000
15 Verein Fortuna zur Förderung nachhaltiger Kunst 143.000
16 Verein zur Förderung der Bewegungsfreiheit 154.000
17 Wiener Wortstätten – Verein zur Förderung der Gegenwartsdramatik 88.000
  Summe 3.267.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS & GRÜNE alle dafür
ÖVP 5 & 16 dagegen, Rest dafür
FPÖ 5 & 16 dagegen, Rest dafür

Post Nr. 54

Die Förderung an den Kunstverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.230.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 55

Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Publikationsförderung im Bereich Literatur und Wissenschaft gemäß den Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 750.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Für die Bedeckung des Rahmenbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 56

Die Förderung an den Theaterverein Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 260.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 57

Die Förderung an die Wiener Kammeroper für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 830.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 58

Die Förderung an kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival 2026 in der Höhe von
EUR 200.0000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 59

Die Förderung an die Junge Theater Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

Post Nr. 60

Die Förderung an die Rohnefeld-Mittermeir Theater GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 61

Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Darstellende Kunst wird eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Pr.Z.359195-2025-GKU) von ursprünglich EUR 2.000.000 um EUR 900.000 auf sohin insgesamt EUR 2.900.000 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 Post Nr. 62

Die Förderung an die TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.100.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 63

Die Förderung an die Tanzquartier-Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 3.650.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 64

Die Förderung an die Dschungel Wien – Theaterhaus für junges Publikum GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 1.800.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 65

Die Förderung an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 720.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 66

Die Förderung an die Schauspielhaus Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.950.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 67

Die Förderung an die Theater am Werk GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 2.150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 68

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 4.515.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Caritas der Erzdiözese Wien – Hilfe in Not (Teilbereichsförderung Brunnenpassage) 380.000
2 „Drachengasse 2“ Theatergesellschaft

m.b.H

780.000
3 Kabinetttheater-Verein zur Förderung

zeitgenössischer Theaterformen

100.000
4 Kitsch & Kontor – Theaterverein 1.300.000
5 LINK.* – Verein für weiblichen Spielraum 820.000
6 Verein „Transit“-Verein für darstellende und

bildende Kunst

680.000
7 Verein der Freunde und Förderer des

Schubert Theaters

180.000
8 WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur-

und Werkstättenhäuser (Teilbereichsförderung Performing Arts)

275.000
  Summe 4.515.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, GRÜNE alle dafür
ÖVP 5 & 8 dagegen, Rest dafür
FPÖ 2, 5, 8 dagegen, Rest dafür

 

Post Nr. 69

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 1.455.000 werden gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Absolom – Verein zur Förderung freier Theaterproduktion 210.000
2 Mras Stefan e.U. (Theater-Center-Forum) 150.000
3 SPIELRAUM Theater & Theaterstudio 220.000
4 Theater Lilarum GmbH 300.000
5 TheaterArche 100.000
6 Verband Stadtinitiative – DAS OFF THEATER 280.000
7 Verein der Freunde der Freude am Theater 120.000
8 Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und ihrer

Familien – Veranstaltungszentrum AKZENT

75.000
  Summe 1.455.000

 

Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE alle dafür
FPÖ 1 dagegen, Rest dafür

 

Post Nr. 70

Die Förderung an die „Theater in der Josefstadt“ Betriebsgesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 12.700.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 71

Die Förderung an die IMPULSTANZ GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 4.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026  Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 72

Die Förderung an danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜNE dafür
FPÖ dagegen

Post Nr. 73

Die Förderung an den Theaterverein Odeon für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 1.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 74

Die Förderung in Form einer ersten Rate an die „Volkstheater“ Gesellschaft m.b.H. für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 7.200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

 

Post Nr. 75

Die Förderung an die Vereinigte Bühnen Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von
EUR 51.000.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜNE, FPÖ dafür
ÖVP dagegen

 

Post Nr. 76

Die Förderung an kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival 2026 in der Höhe von
EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
einstimmig dafür

kulturausschuss.transparent – Nov 25

– weiter wenig Infos zur Auswirkungen des Sparen auf die Kultur!

Wieder nur 6 Akten! –
Der Budget Gemeinderat wurde um ein paar Wochen auf Mitte Dezember verschoben – dh. wir als Opposition werden weitere Förderakten erst im Dezember- Ausschuss sehen. Auch dann wissen wir erst verbrieft um wie viel und vor allem wo konkret gespart werden wird.

Diesmal sind es 4 Förderansuchen:

Das jährliche Ansuchen des Museumsquartier für Publikumssicherheit (ca 36.000 €), eine leichte Erhöhung für das BRUT (50.000 €, um die Sichtbarkeit am neuen Standort zu gewährleisten und den Umzug zu strukturieren), die letzte Teil-Zahlung für das Vienna Digital Cultures 2026 und ein Investitionszuschuss für das Theater in der Josefstadt in der Höhe von 870.000€.

Fast 1 Mio. Investionszuschuss ist tatsächlich eine Summe, die einen erstmal Schlucken lässt. Auf Nachfrage erklärt die MA7, die bestehende Anlage wäre aus den 1990er (!) Jahren, werde modernisiert und auf LED umgestellt. Mit dieser Förderung kann die 2 Jahre dauernde Sanierung abgeschlossen werden. Im Antrag wird ausgewiesen, dass ein Großteil der Sanierung (insgesamt Kosten von fast 3 Mio.) aus Rücklagen des Theaters selbst finanziert wird.

Nachdem die Anträge schnell erledigt waren, gab es unter Allfälliges noch eine Nachfrage zum Stand der Einführung eines #Kultur-Euros?
Veronica Kaup-Hasler erklärte, dass sie eingeladen war im Rahmen der Budgetverhandlungen auch Vorschläge für zusätzliche Einnahmen für den Kultursektor zu machen – das ist eine davon. Sie ist noch in Verhandlung.

Ansonsten habe sie viele Sparideen – der Schwerpunkt werde derzeit auf ausgabenseitiges Sparen gelegt. Wir werden das dann bei den Akten sehen (im Dezember!)
Weitere Details folgen erst nach der Einigung zum Budget. Spätestens im Dezember!

Die  Akten im Einzelnen:

 

Post Nr. 1

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2025 bis 30.09.2025 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2025 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

Post Nr. 2

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für anteilige Center Management-, Gästebetreuungs- und Restposten BK in der Höhe von EUR 36.130,79 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

Die Förderung an die Koproduktionshaus Wien GmbH für die Jahrestätigkeit wird mit einer Erhöhung des bereits genehmigten Betrages von ursprünglich EUR 2.000.000 um EUR 50.000 auf sohin insgesamt EUR 2.050.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

  1. Dringlicher Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Armin Blind, Mag. Bernd Saurer, Klemens Resch, Michael Stumpf, BA und Angela Schütz, MA betreffend Wien ist Hotspot blutiger Konflikte – Zeit für einen Sicherheitsstadtrat mit Sicherheitsressort.
  2. Zwischenbericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

Nachdem es nur ein Zwischenbericht dazu gab fand keine Abstimmung statt.

 

Post Nr. 5

  1. Für die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2026 – Durchführung und Umsetzung wird im Voranschlag 2025 eine sechste Überschreitung in Höhe von EUR 51.000 genehmigt.
  2. Die Förderung an die Stadt Wien Kunst GmbH für Vienna Digital Cultures 2026 – Vorbereitung und Umsetzung in der Höhe von EUR 150.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 100.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung des Vorhabens ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die Theater in der Josefstadt Betriebsges.m.b.H. für notwendige technische und bauliche Investitionen für den Spielbetrieb in der Höhe von EUR 870.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 490.000 ist bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.


Einstimmig dafür

 

Meine Rede zum Novemberpogrom bei der ehemaligen Synagoge in Floridsdorf

Ich glaube, es ist eine traurige Wahrheit, dass wir unserem Affenzustand noch sehr nahe sind und dass die Zivilisation nur eine sehr dünne Decke ist, die sehr schnell abblättert.“

Diese Zitat stammt von Fritz Bauer, einem deutschen Juristen, der schon 1933 verhaftet wurde, weil er gegen die Machtergreifung protestiert hat. Damals war er 8 Monate in Haft. Er wanderte später nach Dänemark aus, wurde auch dort verfolgt und 1940 interniert – schließlich gelang ihm eine Flucht nach Schweden.

Nach dem Krieg 1949 kehrte Bauer nach Deutschland zurück. Seine Antwort auf die erlebten Leiden waren: Aufbau einer besseren Welt!

Fritz Bauers engagierte sich um eine demokratischen Justiz aufzubauen, für eine konsequenten strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts und für eine der Reform des Straf- und Strafvollzugsrechts.
Unter anderem lieferte er maßgebliche Hinweis für Adolf Eichmanns Verhaftung.

Warum zitiere ich das?

Erstens – weil die Geschichte von Fritz Bauer zeigt wie hart war es gerade auch nach dem Krieg war sich gegen Diffamierung und für Aufarbeitung und demokratische Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Und, dass er dennoch dran geblieben ist.

Und zweitens – weil gerade das Bild – die dünne Decke der Zivilisation – hervor streicht  was für mich am Novemberpogrom so entsetzlich ist:  Es waren großteils nicht „fremde Mächte“ – die Synagogen angezündet haben, Geschäfte und Wohnungen geplündert haben. Es waren Nachbarn, Bekannte, Mitschüler.
Auf Zuruf wurden alle gesellschaftlichen Normen, alle Regeln der Höflichkeit, alle Regeln des Zusammenlebens über Bord geworfen.

Die aggressive Stimmung, das rassistische antisemitische Reden in Politik und Medien, und auch im Alltag hatte den Boden gut vorbereitet. Da genügte ein Funke, um die Decke der Zivilisation abzuziehen und Zerstörung und Gewalt zu ermöglichen.

Aber: Wenn wir uns heute an die damaligen Schrecken erinnern, reicht es nicht sich entsetzt abzuwenden.
Wir müssen eine Verbindung zum heute schaffen. Erinnerungsort helfen uns Schmerz zu verarbeiten – aber sie können mehr.

Sie zeigen wohin Hate-talk – wie man es modern nennt – führt.

Wir erleben gerade, wie internationale Konflikte hierzulande als Rechtfertigung für antisemitische Hetze missbraucht werden.
Der aktuelle Antisemitismusbericht weist eine Verdoppelung von antisemitischen Übergriffen seit Oktober 2023 aus.
Drohungen gegen jüdische Einrichtungen, antisemitische Graffitis oder körperliche Übergriffe sind völlig inakzeptabel.

Wir müssen als Gesellschaft klar und unmissverständlich gegen Antisemitismus und für die Einhaltung der Menschenrechte auftreten – auf der Straße, in den Schulen und in der Politik.

Der zunehmende Rechtsextremismus im Land und die regelmäßigen Versuche autoritäre Ideologien zu normalisieren, gefährden unser demokratisches Fundament.

Dazu zählt auch ehemalige NAZIS weiter unhinterfragt im öffentlichen Raum zu ehren.
2025 ist es endlich an der Zeit sich auch zu trauen – ehemaligen Helden neu zu bewerten – ja eventuell solche Ehrungen auch aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
Wenn es möglich ist den GMEINER – Park in ersten Bezirk umzurennen – muss es ebenfalls möglich sein auch die Ehrung für Andreas Rett zurückzunehmen. – einem Kinderarzt, der zahlreiche Behinderte Kinder am Steinhof gequält hat und bis weit in der 70er Jahre hinein unfreiwillige Sterilisationen an behinderten Frauen durchgeführt hat.

Unsere Geschichte und die jahrzehntelang bemühte Opferthese Österreichs verpflichtet uns nicht nur Opfergeschichte zu erzählen, sondern auch in besonderer Weise Tätergeschichte aufzuarbeiten und öffentlich zu machen.

Da ist bisher noch wenig passiert – in der AK wurde vor wenigen Wochen eine permanente Installation „Schaltstelle des Terrors“  dazu eröffnet.
(und im übrigen bin ich der Meinung, der Morzinplatz muss neu gestaltet werden.)

Wir müssen Verantwortung für die begangene Verbrechen übernehmen, uns der Geschichte stellen. – Heute und für die Zukunft.

Erinnerungskultur darf nie nur rückwärtsgewandt sein. Vielmehr muss das Ziel sein Ausgrenzungsstrategien und Abwertungsstrategien rechtzeitig zu erkennen, aufzuzeigen und dagegen aufzutreten:

Das Entsetzen durch die Shoah verpflichtet uns, auch heute klar Haltung zu zeigen:

Gegen Terror,

gegen Antisemitismus und

und für die unbedingte Einhaltung der Menschenrechte!

 

 

 

 

 

 

 

Warum wir eine Anfrage zu Milo Raus Brief „an meine Freund:innen“ gestellt haben.

(Auschnitt aus meiner Rede im Wiener Gemeinderat am 22.10.2025)

Natürlich öffnet die Kultur – also Kulturevents – Diskussionen.

Keine Frage kann man kann umstrittene  SprecherInnen einladen und provozierende Produktionen zeigen – das stärkt den Diskurs.

Als Grünen erkennen wir an, dass künstlerischer Protest und humanistische Empörung legitime Formen politischer Kultur sind. Klar!

Doch Raus Brief verfehlt diesen Anspruch, weil er in zugespitzter Sprache ambivalente Botschaften sendet und dabei antisemitische Lesarten zulässt.
Ich will hier bewußt nicht auf die inhaltliche Debatte einsteigen.

Hier geht es eigentlich um eine strukturelle Frage: Warum wird der offene Brief „an meine Freunde:innen“ von Milo Rau auf der Startseite  der Wiener Festwochen veröffentlicht?
Was das Ganze schwierige macht ist, dass hier die Rollen verschwimmen.

Wenn die Person Milo Rau eine persönliche Debattenbeitrag per Leserbrief liefert, ist das ok.
Wenn er zur Veröffentlichung dessen die Startseite der Wiener Festwochen benutzt – dann verschwimmt die Rolle des Intendanten mit der Rolle des Privatmanns Milo Rau.

Es ist nicht ok, die Website der Festwochen als privat Blog zu missbrauchen.

Wir Grüne haben deshalb eine Anfrage gestellt, um mehr Licht in die Causa zu bringen.
Es gilt eine Reihe von Fragen zu klären, unter anderem:

  • Steht der Brief in einem Zusammenhang mit einer Produktion der Wiener Festwochen?
  • Wer hat beauftragt, dass er auf der Startseite der Festwochen steht?
  • Sind Fördermittel verwendet worden, um den Brief in ganz Europa öffentlich zu machen?
  • In wessen Namen wird im Brief gesprochen?
    Im Namen der Festwochen?
    Im Namen der Stadt Wien – als Haupt-subventionsgeberin oder im Namen von Milo Rau?
    Welches WIR wird bemüht? Wer wird von wem in Geiselhaft genommen – ein schwieriges Wortspiel merk ich grad!

Uns geht es nicht um die Hazz gegen eine einzelne Person, sondern es geht um eine
Rollenklärung zwischen Festivalintendant und Privatperson Milo Rau.
Es geht darum, wo die Grenze zwischen Inszenierung und Selbstinszenierung endet und die von Verantwortung  für ein Festival beginnt.

Wir freuen uns auf die Beantwortung …

Die  Anfrage wurde am 16.10.2025 eingebracht.
Alle Fragen finden sich hier:

kulturausschuss.transparent – Okt 25 – es wird gespart!

Auch der Oktober-Ausschuss war kurz. Nur 5 Aktenstücke.
Was sich ablesen lässt: das Gezerre ums Kulturbudget ist offenbar noch voll im Gange.
Was sich leider auch ablesen lässt: es wird gespart.

Punkt 1: die Arbeitsstipendien sind eine gute Möglichkeit, um freien Künstler:innen ein  Jahr lang ein regelmäßiges Einkommen zu verschaffen. Ein Win-Win für Stadt und Künstler:in. Letztere bekommen Rahmenbedingungen, um intensiv an einem Thema arbeiten zu können, und Sozialversicherungsbeiträge einzuzahlen – die Stadt bekommt ein künstlerisches Projekt.
Während Corona hat die damals noch rot-grüne Stadt-Regierung die Anzahl der Arbeitstipenden dem Bedarf angepasst. 3000 Stipendien wurden damals vergeben!!

Nun werden die Ausschussmitglieder geblendet: Zuerst gibt es eine Reihe von Akten mit Änderungen für neue Förderrichtlinien. Motto ”Alles wird flexibler” – wir können die Stipendien jetzt besser nach Bedarf vergeben. Und klammheimlich im Gemeinderats-Antrag sind die Arbeitstipendien dann plötzlich geschrumpft:
Statt bisher 84 Stipendien – eh zu wenig – werden ab 2026 nun nur noch 48 (!) vergeben
. Tatsächlich wird es in Zukunft nur noch 50% der bisherigen Arbeitsstipendien geben!

Das ist angesichts der angespannten sozialen Lage für Künstler:innen und den ab Jänner drohenden Verbot von Zuverdienst im AMS-Bezug ein weiterer Schlag in die Magengrube. Wieder wird zu Lasten der freien Künstler:innen gespart.

Das führt gleich zur zweiten Irritation im Ausschuss: Im Rahmenbetrag Literatur (umfasst ca 1 Mio. für literarische Einzel-Projekte und Vereine) findet sich ein Posten über 70.000 € für die Erstellung des Konzepts fürs neue Kinderliteraturhaus in Wien Floridsdorf.

Was ist dran kritisch?
Da muss ich ein wenig ausholen.

Vorab: Wir Grüne sind natürlich für die Errichtung eines neuen Kinderkulturzentrums in Floridsdorf! Das kulturelle Angebot in Floridsdorf insbesondere das für Kinder und Jugendliche ist absolut überschaubar. Gerade im bevölkerungsreichen Nordteil der Stadt braucht es mehr Orte, an denen Kinder Kunst und Literatur früh erfahren und partizipativ erleben können.
Der Weg, wie dieses Projekt geplant und finanziert wird, gibt Anlass zu großer Sorge.

Schon der erste Antrag für die Errichtung zeigte, wie unausgereift die Kostenplanung war (ich habe im Blog schon davon berichtet): Im Jahr 2024 wurden 13,065 Millionen Euro bewilligt – doch schon in der Vorlage ist zu lesen, dass „Mehrkosten durch zusätzliche Anforderungen zu Barrierefreiheit, Inklusion und Gleichstellung entstehen und gegebenenfalls ein weiterer Antrag gestellt werden muss“. Mit anderen Worten: bereits bei der Beschlussfassung war klar, dass das Budget nicht reichen wird.

Doch was dann folgte war echt nicht zu erwarten: jedes Monat kam ein neuer Finanzantrag zu dem Projekthier ein kleiner Überblick: 

  • Nov: 2023:
    KÖR GmbH wird zur KRW Kultur Raum Wien GmbH – Bau von Kinderkulturhaus in Floridsdorf wird avisiert:
  • März 2024:
    64.500 € nur für Planung des Zoom 2 (= Kinderkulturhaus) und Konzipierung ans ZOOM
  • Sept. 2024:
    – 170.000€ (Aufbau, Personal, Büro für KRW GMBH)
    – 13.065.000 € Umbau und Einrichtung + ( 2 Mio. 2024 /11,06 Mio. 2025 Mehrkosten für Barrierefreiheit
  • Nov 2024
    130.000 für Mietvertrag Erstellung – da waren schon 2 Mio. für das Jahr 2024 freigegeben!
  • Dez 2024:
    – 390.000 € Betrieb und Baubegleitung KRW GMBH für das Jahr 2025(mehr als doppelt soviel wie im Vorjahr)
  • – 303.000 für Vorbereitungskosten dh. Programm- und Organisationsentwicklung sowie für die Erarbeitung des Gestaltungskonzepts ans ZOOM
  • März 2025:
    Mehrkosten für Barrierefreiheit 1,5 Mo (für 2026)
    und jetzt Oktober 2025:
    70.000€ (aus dem Rahmenbetrag Literatur) für Kinderliteraturhaus für Konzept und Gestaltung der neuen Location.

(c)Kuehn Malvezzi

Meine Frage: Warum kommt die Gestaltung des Literaturhaus erst jetzt 2025 ins Spiel? Warum wurde Gestaltung und Konzept nicht von Anfang an mit geplant und mitbudgetiert?
Warum wird nun im Rahmenbetrag Literatur versteckt, was offenbar in der Planung vergessen wurde?
Das bedeutet konkret: Gelder, die eigentlich der freien Literatur Szene zugutekommen sollten, werden für ein stadteigenes Großprojekt herangezogen.
Diese Art der Quersubventionierung gefährdet langfristig die Vielfalt und Unabhängigkeit jener kleineren Literatur- und Kunstinitiativen, die in Wien ohnehin um jeden Euro kämpfen.

Wenn Wien in Floridsdorf ein sichtbares Zeichen für Kinderkultur setzen will, dann braucht es  transparente, nachvollziehbare und solide Finanzierungsprozesse – keine Stückwerk-Entscheidungen und kein still-schweigendes Aufblähen der Kosten über mehrere Finanzanträge hinweg!
Wir wollen Klarheit darüber,
– welche Gesamtkosten inklusive Nachbesserungen sind bis 2028 zu erwarten
– welche Bau- und Planungsetappen sind noch offen,
– und wie wird die Finanzierung künftig kontrolliert.

Hier Details  zu den Aktenstücken:

Post Nr. 1

  1. Beschluss-(Resolutions-)Antrag der Gemeinderät*innen Mag. a Mag.a Julia Malle,
    Felix Stadler, BSc, MA, Mag.a Barbara Huemer und Mag.a Ursula Berner, MA betreffend Unterstützung für Wissenschaftler*innen aus Ländern mit eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit.
  2. Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler.

BA: SPÖ/NEOS, FPÖ dagegen; ÖVP, GRÜ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür; GRÜ dagegen

Post Nr. 2

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft genehmigt den Inhalt der beiliegenden Förderrichtlinien für den Kunstankauf sowie die dargelegte Vorgehensweise und ermächtigt die Magistratsabteilung 7 redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind.

Einstimmig dafür

Post Nr. 3

Die Gesamtsumme der Jahres-Arbeitsstipendien in den Bereichen Literatur, Dramatik, Komposition, Theater, Tanz/Performance, Bildende Kunst/Medienkunst und Film wird mit
EUR 864.000, das sind 48 Stipendien à EUR 18.000, ab 2026 neu festgesetzt.  Der MA 7 – Stadt Wien Kultur wird vorbehalten, eine Aufteilung der insgesamt 48 Stipendien auf die einzelnen Sparten entsprechend dem jeweiligen Bedarf vorzunehmen.

Die Förderrichtlinien für Arbeitsstipendien in den genannten Bereich werden entsprechend den Beilagen geändert, und die MA 7 – Stadt Wien Kultur wird ermächtigt redaktionelle und formelle Anpassungen sowie inhaltliche Änderungen an den Förderrichtlinien vorzunehmen, sofern damit keine finanziellen Auswirkungen und keine Änderungen der Fördervoraussetzungen verbunden sind. Für die Bedeckung der Arbeitsstipendien ab dem Jahr 2026 in den Bereichen Literatur, Dramatik, Komposition, Theater, Tanz/Performance, Bildende Kunst/Medienkunst und Film ist in den Voranschlägen der folgenden Jahre Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

Post Nr. 4

  1. Für die Erhöhung des Förderprogramms Rahmenbetrag Literaturförderung wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 11.000 genehmigt, die mit EUR 11.000 zu decken ist.
  2. Für das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung wird eine Erhöhung des bereits genehmigten von ursprünglich EUR 810.000 um EUR 131.000 auf sohin EUR 941.000 gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ dafür
ÖVP, FPÖ dagegen

Post Nr. 5

  1. Für die Förderung an TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH für Umbau und Sanierung des Theaters an der Gumpendorfer Straße wird im Voranschlag 2025
    eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 222.000 genehmigt, mit EUR 222.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an TAG – Theater an der Gumpendorfer Straße GmbH für Umbau und Sanierung des Theaters an der Gumpendorfer Straße in der Höhe von EUR 2.167.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 222.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2026 Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ, ÖVP dafür
FPÖ dagegen

 

 

 

Die blinden Flecken in der Kinder und Jugendtsrategie

Rede im Wiener Gemeinderat, am 24.9.25

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Vorsitzende, liebe Zusehende im Saal und im Livestream

Es ist schon viel zur Kinder und Jugendstrategie gesagt worden, wir – ALS GRÜNE  – werden partizipative Projekte und politische Bildung immer unterstützen.

Aber: wir Grüne sehen es auch als unsere Pflicht, auf blinde Flecken in der neuen Wiener Kinder- und Jugendstrategie hinzuweisen. Denn diese Strategie kann nur zukunftsweisend und ehrlich sein, wenn sie auch jene mitdenkt, die tagtäglich massive Belastungen und Gefährdungen erleben – und hier versagt die Stadt Wien besonders auffällig.

Was in der aktuellen Strategie völlig fehlt, sind dringend nötige Verbesserungen bei der Kinder- und Jugendhilfe:
Die katastrophalen Zustände in den Krisenzentren sind offenkundig:
Überbelegung ist Alltag, Kinder schlafen mitunter auf Matratzen am Boden oder werden in eine völlig überfordernde Gruppensituation untergebracht. Hochtraumatisierte Kinder landen Tür an Tür mit Jugendlichen, die aus Wohngemeinschaften rückgestellt wurden.
Warum kommen sie zurück in die Krisezentren?
Weil die Kids in der MA11 WG die Gruppe gesprengt haben, zum Beispiel.
Weil sie nicht ausreichend individuell betreut werden konnten.
Solche Kinder und Jugendliche bräuchten eine eins zu eins Betreuung mit spezifisch ausgebildeten SozialarbeiterInnen evt auch therapeutische Unterstützung – stattdessen bekommen sie eine neue Gruppe mit großteils traumatisierten Kindern, die einander nicht kennen.

Die Stadt Wien reagiert immer erst, wenn ein Skandal die Titelseiten erreicht – wie etwa jetzt bei der Häufung von Straftaten bei unter 14 Jährigen,

prompt wird die neue Orientierungshilfe entwickelt und umgestetzt.
Eine an sich sinnvolle Maßnahme! Wir wollten sowas schon lange. Aber aktuell ist sie nur auf ein einziges Jahr budgetiert und es können nur 14 -20 Jugendliche  betreut werden – Der Bedarf, dass wissen alle ExpertInnen, ist weitaus größer! – so wird auch hier nur Symptombekämpfung betrieben statt nachhaltiger Veränderung.

Oder der Umgang mit Careleavern, mit Jugendlichen also, die mit 18 Jahren aus den WGs der MA11 entlassen werden, auch das ist ein weiteres Tabu.

In der alte Kinder und Jugendstrategie steht bei Punkt 147 „für einen besseren Übergang in die Selbstständigkeit, die Betreuung von Jugendlichen, die nicht in der Familie aufwachsen konnten, auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs“ tatsächlich ERLEDIGT –

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was genau ist hier erledieg?
Tatsächlich  landen viele dieser jungen Menschen nach ihrer Zeit in städtischer Betreuung buchstäblich auf der Straße. Fragen sie mal nach im Neunerhaus oder ähnlichen Einrichtungen – wo die jungen Erwachsenen herkommen, bevor sie dort aufschlagen!

Nicht zuletzt weil die Warteliste für Erstwohnungen solange ist, dass die 18 jährigen aus MA11 WGs ca 1 Jahr auf eine neue Wohnmöglichkeit warten müssen!! Was sollen sie in dieser Zeit machen???
Sie können in der Zeit Couchsurfen oder in die Notschlafstelle – sollte sie dort einen Platz finden!

Wien produziert also mit der Jugendhilfe aktiv Obdachlosigkeit – das ist kein Zukunftsmodell, für die kinderfreundlichste Stadt Europas –
das ist eine politische Bankrotterklärung. 

Wir fordern endlich innovative Konzepte für diesen Übergang und eine garantierte Wohnungsperspektive, anstatt diese meist hochbelasteten jungen Menschen im Erwachsenenleben allein zu lassen.

Hier braucht es konkrete Massnahmen und Finanzierung statt reine Willensbekundungen auf Papier!

Eine gute Kinder- und Jugendstrategie muss für alle jungen Menschen in dieser Stadt den Rahmen für ein sicheres und chancengerechtes Aufwachsen schaffen: Dazu gehört eine gesunde urbane Umwelt, volle Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung für alle jungen Menschen in Wien, uneingeschränkter Zugang zu angemessener Bildung bis mindestens 18 und echte Mitbestimmung in allen Bereichen, die das Leben von Kindern und Jugendlichen tangieren.

Wir Grüne fordern:

  • Schluss mit den Ausreden, Schluss mit kurzsichtigen Einzelmaßnahmen.
  • Es braucht eine Jugendstrategie mit klaren Maßnahmenplan zur Sanierung und Entlastung der Jugendhilfe:
  • Neuaufsetzen der Krisenzentren,
  • engmaschige Gewalt-Prävention und
  • langfristige Perspektiven für Careleaver.

Kurz es braucht eine Stadt, die wirklich Verantwortung übernimmt für ALLE jungen Menschen, die hier leben.

Nur so sorgt Wien für eine sichere und gerechte Zukunft für Kinder und Jugendliche.

Herzlichen Dank

kulturausschuss.transparent – sept25

Man merkt, Budgetkürzungen liegen in der Luft – nach wie vor ist die Tagesordnung recht kurz, das heißt konkret weniger Förderanträge als normalerweise zu der Zeit. Das höchste Förderansuchen kam wieder mal im Nachtrag: es handelt sich um einen Zuschuss für die Restaurierung und Sanierung des Wiener Stadttempels der Israelitischen Kultusgemeinde. Insgesamt wird da über mehrere Jahre 3,5 Mio zugeschossen, heuer 700.000€. Warum aber kommt das so spät? Das Projekt ist schon länger in der Pipeline und in Diskussion (vgl. aus derstandard). Es gibt keinen Grund es dem Ausschuss erst im Nachtrag vorzulegen!

Michael Mittermeir und Claudia_Rohnefeld

Die zweite beschlossene Förderung betrifft das ehemalige Gloriatheater. Nach Insolvenzverfahren und längeren Unklarheiten zur Nachfolge hat nun die Rohnefeld-Mittermeir Theater GmbH übernommen: es soll weiter als Boulevardbühne betreiben. „Dieses Haus soll erstklassige Unterhaltung, aber dennoch keine schwere Kost bieten, wenn auch der ganz derbe Humor keinen Einzug halten wird “, heißt es dazu im Konzept. Nach einigen Renovierungsarbeiten ist die Wiedereröffnung mit 2026 geplant. Gefördert wird mit 400.000€.

Der letzte Akt betrifft Aufstockungen:

  • ans TANZQUARTIER 300.000€ für ein neugestaltetes Workshop und Vermittlungsprogramm, das breiteres Publikum anziehen soll;
  • – für den Theaterverein 15.000€, weil er erstmals(!) eine vakante Funktion ausgeschrieben hat und damit unerwartete Mehrkosten im Personalbereich
  • und 15.000 für die Tschauner Bühne, die ebenfalls strukturelle Änderungen vorgenommen hat.

Die FPÖ lehnt sowohl Tanzquartier wie Theaterverein ab, die ÖVP nur die Erhöhung vom Theaterverein.

Außerdem war Matti Bunzl anläßlich des Berichts des Wien Museums da. Die BeuscherInnen-Zahlen sind sehr positiv: 658.229 Besucher:innen am Karlsplatz. Das zeigt das neue WIEN Museum wird gut angenommen.
In Sachen Teresa Fedorowna Ries hat sich die Stadt entschlossen eine schriftliche Schenkung aus dem Jahr 1946 als Grundlage zu nehmen und somit die fünf Objekte (Gemälde „Selbstbildnis“ 1902, Inv. Nr. 133.781; Skulptur „Eva“ 1909, Inv. Nr. 139.713; Skulptur „Hexe bei der Toilette für die Walpurgisnacht“ 1895, Inv. Nr. 139.714; Skulptur „Somnambule“ um 1900, Inv. Nr. 139.715; Skulptur „Porträt Maria Trebitsch“ um 1900, Inv. Nr. 139.716) im Eigentum der Stadt Wien zu belassen.“

Zwei Objekte sollen als Dauerleihgabe dem Israel Museum in Jerusalem „zu Verfügung gestellt werden“.  Darüber hinaus gebe es keine weiteren Erkenntnisse, es werde weiter nach Quellen gesucht.

Weitere Akten und Abstimmungsergebnisse  hier:

 

Post Nr. 1

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den ersten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.03.2025 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2025 zur Kenntnis.

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 2

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den zweiten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.04.2025 bis 30.06.2025 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2025 zur Kenntnis.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 3

  1. Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft wolle beschließen:

„Der Entwurf für eine Änderung der Tarifordnung wird angenommen und dem Stadtsenat übermittelt.“

  1. Der Stadtsenat wolle beschließen:

„Der Entwurf für eine Änderung der Tarifordnung wird angenommen und dem Gemeinderat mit dem Antrag vorgelegt, den Entwurf zu genehmigen.“

  1. Der Gemeinderat wolle beschließen:

„Der Entwurf für eine Änderung der Tarifordnung wird genehmigt“.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen

 

Post Nr. 4

Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft beschließt zur Vorberatung von Geschäftsstücken die Einrichtung eines Unterausschusses für Verkehrsflächen- und Objekt­benennungen.
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 5

Gemäß §17.(1) des Wiener Museumsgesetzes hat die Direktion der Museen der Stadt Wien einen jährlichen Bericht über die Erreichung der im Gesetz vorgegebenen grundsätzlichen Ziele der wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechtes Museen der Stadt Wien, genehmigt vom Aufsichtsrat lt. §26(5)14., vorzulegen. Beiliegend wird der Bericht zum Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnisnahme übermittelt.

(Weiter an: Landesregierung und Landtag)
Einstimmig zur Kenntnis genommen

 

 

Post Nr. 6

Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für die Bewerbung des Museumsquartiers Wien in der Höhe von EUR 416.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 7

Die Förderung an den Wiener Bühnenverein für die Jahrestätigkeit inklusive der Ausrichtung des Wiener Theaterpreises (Nestroypreis) in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

Post Nr. 8

Die Förderung an die Rohnefeld-Mittermeir Theater GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 400.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)

Einstimmig dafür

 

Post Nr. 9

Die Förderungen an die nachfolgend genannten Förderwerber*innen für die Jahrestätigkeit in der Höhe von insgesamt EUR 330.000 werden gemäß Förderrichtlinien der
Magistratsabteilung 7 genehmigt:

 

Nr. Fördernehmer*in Förderung in EUR
1 Tanzquartier-Wien GmbH 300.000
2 Theaterverein Wien 15.000
3 Tschauner Bühne GmbH 15.000
  Summe 330.000

 

Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, GRÜ alles dafür
ÖVP: Theaterverein dagegen, Rest dafür
FPÖ: Theaterverein und TQW dagegen, Tschauner Bühne dafür

 

 

Post Nr. 10

  1. Für die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für die Restaurierung und Sanierung des Wiener Stadttempels wird im Voranschlag 2025 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 700.000 genehmigt, die in Verstärkungsmitteln mit EUR 700.000 zu decken ist.
  2. Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für die Restaurierung und Sanierung des Wiener Stadttempels in der Höhe von EUR 3.500.000 wird gemäß der Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 700.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Magistratsabteilung 7 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür

 

 

 

 

 

kulturausschuss.transparent – juni 25

Der erste Kulturausschuss der neuen Legislaturperiode dient vor allem der Konstituierung, dh.

Es wurde eine (neue) Vorsitzende gewählt – Ewa Samel beerbt in diesem Amt Gerhard Schmid.

Weiters wurden 4 StellvertreterInnen gewählt.

  • Petr Baxant (SPÖ),
  • Lukas Brucker (FPÖ),
  • Thomas Weber (NEOS)
  • und ich Ursula Berner (Grüne) –

ÖVP als kleinste Fraktion hat keine Stellvertretung.

Inhaltlich wurde schon in letzten Sitzungen so viele Akten bearbeitet (siehe ältere Berichte), dass diesmal nur der Restitutionsbericht 24 auf der Tagesordnung stand.

Auch da gibt es einiges anzumerken.
In sehr vielen Fällen scheint es im vergangenen Jahr kaum eine Weiterentwicklung gegeben haben. Wie schon früher steht auch heuer wieder bei einigen Fällen (Herschel, Menzel, Poglayen-Neuwall), dass Erben verständigt wurden, aber die zu restituierenden Objekte noch nicht abgeholt worden sind. Bzw. keine weitere Kontaktaufnahme erfolgt ist (von Seiten der Stadt)
Leider konnte der zum Bericht als Auskunftsgeber eingeladene Provenienzfoscher Dr. Wladika keine weitere Auskunft zu den Hitergründen erteilen, weil er nicht für die Bibliothek sprechen kann.
Daher erfahren wir Ausschussmitglieder nicht, ob sich seit 2023 etwas getan hat.
Auffällig nur, dass der Bericht 23 den gleichen Wortlaut verwendet wie der im Jahr davor und weiter davor. Für Lesende wirkt es so, als wäre die Stelle einfach wieder in den heurigen Bericht hereinkopiert worden sein.
Ebenso kann nicht herausgefunden werden, warum „21 Objekte, die von der „Vugesta“ als anonymes jüdisches Vermögen angekauft wurden und laut Gemeinderatsbeschluss dem Nationalfonds zu übereignen sind“, noch immer nicht dem Nationalfonds überantwortet sind. Bericht 24 gibt dazu dieselbe Auskunft wie Bericht 23!
Dr. Michael Wladika kann dazu nichts ergänzen.

An vielen Stellen wirkt es, als wäre der aktuelle Restitutions-Bericht zu großen Teilen ein Copy &Paste aus dem Vorjahr. – Sehr schade!

Wie stehte um dei Skulturen von Teresa Fedorowa Ries?

In einer Frage waren wir besonders gespannt: Was bringt die neuerliche Prüfung der Restitutionsfrage um die Werke von Bildhauerin Teresa Fedorowna Ries ans Licht.
Regelmäßige Leser:innen des Kulturtransparent erinnern sich vielleicht: Schon im vergangenen Restitutionsbericht  gab es Unstimmigkeiten, wegen ungenauer Daten zur Künstlerin. vgl. hier den Bericht aus Sept24

Und tatsächlich ist es kompliziert die über die Jahre getätigten schriftliche Aussagen zu den Skulpturen einzuordnen. Umso wichtiger wäre es daher den Fall Nachlass Teresa Fedorowa Ries von einer unabhängigen Stelle noch einmal prüfen zu lassen.
Ein erster Schritt zur Aufklärung der aktuellen Besitzverhältnisse könnte der Einblick ins Testament von TFR zu erreichen. Dieser Einblick ins Testament gestaltet sich äußerst schwierig.

Auch im heurigen Bericht lesen wir, dass es wieder nicht gelungen ist Einsicht in das in Italien befindliche Testament zu nehmen „weil sich der Ansprechpartner im österr. Außenamt nicht zurückgemeldet hat!
Sorry Wien Museum, seit spätestens Februar 25 gibt es mit Frau Dr. Regina Rusz eine neue Ansprechpartnerin für Kulturangelegenheiten im Außenamt. Wie kann es sein, dass da über Monate kein Kontakt zustande kommen konnte?

Aktuelle Konklusio des WIEN MUSEUMs für all diese Unklarheiten: ok, die Skulpturen gehören uns – wir stellen die „Hexe bei der Toilette“ als atraktiven Blickfang in der Dauerausstellung aus.“

Nicht falsch verstehen: die „Hexe bei der Toilette“ ist ein großartige Skulptur – wer sie ausstellt, hätte die Chance, nicht nur das Objekt und die Künstlerin vorzustellen. Darüber hinaus könnte mit der Veröffentlichung der komplizierten Fragen um eine mögliche Restitution (vulgo Kontextualisierung) auch auf ein anderes österreichisches Dilemma hingewiesen werden: Den oftmals achtlosen Umgang mit jüdischem Eigentum, jüdischen Kunstwerken und jüdischen Künstler*innen.

Wir werden im Herbst eine Anfrage zu strittigen Fragen im Restitutionsbericht 24 stellen.

Stay tuned – wir berichten über weitere Entwicklungen.

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