Johann.Strauss-Festjahr2025, Sobieski-Denkmal und Kostensteigerung der KRW-Kunst Raum Wien waren im Zentrum des dies-monatigen Ausschuss.
1. Der Strauss-Jahr Bericht
Nach 4 Jahren geduldigen Wartens und nach ein paar kritischen Wortmeldungen im Gemeinderat von Seiten der Opposition, ist er nun doch in den Ausschuss gekommen: Roland Geyer, Intendant des Johann.Strauss-Festjahres2025.
Zur Einschätzung: 20 Millionen Euro wurden der Johann.Strauss-Festjahr2025 GmbH für Organisation und Umsetzung des Johann Strauss Jahres zugestanden, im Oktober Ausschuss wurden noch 2 weitere Million draufgelegt, weil die Kostensteigerungen so hoch wären. (vgl. Oktoberbericht)
Unsere Anfrage, wohin die Gelder in den ersten Jahren genau geflossen sind, wurden 2022 schriftlich nur kursorisch beantwortet.
Aber im November 2024, knapp 2 Monate vor Start des Johann Strauss Jahres, ist Roland Geyer nun doch auch persönlich im Kulturausschuss erschienen.
Freilich erst nachdem die Stadt Wien gemeinsam mit Roland Geyer als Geschäftsführer der Johann.Strauss-Festjahr GmbH am 25.10. eine Pressekonferen abgehalten hat!
Das öffentliche Statement erfolgt also vor der politischen Debatte. Zum Zeitpunkt von Roland Geyers Besuch gab es für Ausschussmitglieder keine Möglichkeit mehr, Ideen einzubringen. Wir wurden informiert, was geplant ist.
Und das ist tatsächlich megaloman: 65 Produktionen wird es geben, an 250 Tagen des Jahres wird es irgendwo in Wien zumindest ein Event geben. Man wird Johann Strauß’ Geburtstag (fürs 200.Geburtstagsjahr wird sein Name auf “Strauss” geändert) im Jahr 2025 kaum entkommen.
Ziel der Programmierung war das „historisch fundierte immer auch ins Heute zu transferieren“(zit. Roland Geyer)
Das umfassende Programm startet mit Silvester 24/25 und läuft dann durch bis Silvester 25/26. Viele (welt)bekannte Ensembles sind dabei wie: Die Philharmoniker, die Symphoniker, die Sängerknaben, aber auch Thomas Brezina und sogenannte OFF-Produktionen.
Roland Geyer betont „die Nachhaltigkeit“ des Johann.Strauss-Festjahres2025, weil die für diese Jahr erarbeiteten Produktionen mit dem Programm danach auf Tour gehen können. Das ist ja an sich sinnvoll.
Auf die Frage aber, wer dann von den Einnahmen der Touren in der Zukunft profitieren wird – die Stadt oder die Symphoniker, zB. – antwortet Roland Geyer einsilbig.
Ansonsten zeigt sich die „Nachhaltigkeit“ vor allem bei Koproduktionen „wer eine Ausstellung macht und behält, zahlt einen größeren Anteil“. (zit. Roland Geyer)
Es lässt sich daraus schließen, dass das Johann.Strauss-Festjahr2025 eine Anschubfinanzierung für einige Tourismusprojekte in Wien bildet (z.B. Johann Strauss Museum ).
Wir erfahren, dass etwas 10-15% des Gesamtbudgets für Marketing ausgegeben werden. Wie die Gelder sonst verteilt sind, erfahren wir vielleicht, NACH dem StraussJahr.
Mit 30. April 2026 soll die eigens gegründete Johann.Strauss-Festjahr2025 GesmbH wieder aufgelöst werden. Da wird es dann hoffentlich einen Geschäftsbericht geben, der ausweist, wie hoch die Anteile an Personalkosten für die Organisation (inkl.Geschäftsführung), an Künsler:innengagen, an Infrastruktur- und Mietkosten ausgefallen sind und wie hoch die Einnahmen waren.
Am besten im Sinne nachhaltiger Ressourcenplanung wäre es, eine ordentliche Evaluation zu beauftragen, die Ausgaben und Impakt analysiert, damit wir auf dieser Basis derartige Festjahre in Zukunft sorgfältig (voraus)planen können.
Viel „Feel good“ – wenig Vermittlung
Insgesamt wirkt es, als wäre ein großer Teil der Produktionen als „Feelgood-Events“ mit Auge auf Tourismussteigerung und weniger mit Auge auf Vermittlung zur historischen Person Johann Strauß gemacht worden: Schulprojekte sind übersichtlich, es gibt laut Auskunft keine Zusammenarbeit mit der Musikuniversität der Stadt Wien (MUK) noch mit der Universität für Musik und darstellende Kunst (MDW). Auch das Wiener Institut für Johann Strauss Forschung wurde nicht ins städtische Festivaljahr eingebunden.
Das finde ich schade, eigentlich völlig unverständlich. Warum wurde die Wiener Expertise hier liegen gelassen? Warum ist kein wissenschaftliches Symposium geplant? Es wäre möglich gewesen, Forschungsaufträge zu vergeben. Es wäre sinnvoll, Johann Strauß in Zusammenhang mit der Musikproduktion seiner Zeit und in Beziehung zu seinen künstlerischen Zeitgenoss:innen zu stellen, um das Phänomen Strauß klarer herauszuarbeiten. So bleibt das Programm trotz allen Bemühens leider oft an der glitzernden Oberfläche.
2. Zum Sobieski Denkmal
Die FPÖ startet einen neuerlichen Versuch am Kahlenberg ein spezifisches Sobieski-Denkmal einzufordern. Zur Einschätzung der Situation wurde eigens eine polnisch-österreischische Expert:innengruppe eingesetzt.
Ergebnis:
„ … die dringende Empfehlung, von jeglicher Form eines heroisierenden Denkmals Abstand zu nehmen. Insbesondere da so mit einer Zunahme rechtsextremer Aufmärsche rund um den Gedenktag am 12. September zu rechnen ist. Es ist zu befürchten, dass das Denkmal zu einer Kultstätte wird, die für ausländerfeindliche Hetze missbraucht werden könnte. Die Empfehlung der Expert:innen lautete daher, ein „Friedens- und Allianzdenkmal“ als Zeichen des Friedens und der Völkerverständigung zu setzen.“ Diese Einschätzung teilen wir Grüne zu 100%.
Mehr zum Hintergrund: https://www.derstandard.at/story/3000000243934/wien-sagt-endgueltig-nein-zur-sobieski-statue-am-kahlenberg
3. KRW – Kunst Raum Wien braucht mehr Geld
Wieder einmal – zum dritten Mal in diesem Jahr – war die KRW-Kunst Raum Wien GmbH auf der Tagesordnung. Im Kultur Ausschuss im September wurden einmal 13,06 Mio € für die Gesamterrichtung des neuen Kinderkulturhaus beschlossen, und in einem Extraposten 170.000 € für die Baubegleitung. Schon das verwirrend.
Jetzt im November braucht es nochmal 130.000 € für (Miet)Vertragsgebühren.
Wie kann es passieren, dass Miet(vertrags)kosten nicht in die Gesamt-Kostenplanung von über 13 Mio € eingeflossen sind? Mittlerweile kostet das Kinderkulturzentrum also vorerst um 300.000 € mehr als geplant. Es ist unklar, was da noch kommt. In „kleinen“ Förderbeträgen.
So lange das Interpellationsrecht (das Fragerecht) für GmbHs nicht in der Stadtverfassung verankert ist, gibt es keine Möglichkeiten Einnahmen und Ausgaben, Gehälter der Geschäftsführenden, tatsächliche Baukosten etc. zu erfahren. (vgl. Ausschussberichtaus dem Dez.23) Die GmbH macht die Kulturinstitution so zu einem schwarzen Loch, in das die Stadt Steuergelder pumpt.
Daher werden wir hellhörig, wenn mittels Salamitaktik zusätzlich alle paar Monate neue Kosten für die KRW GmbH auf die Tagesordnung kommen. Am Ende werden die Kosten des Projekts auf viele unterschiedliche Posten im Budget so fein verteilt sein, dass niemand mehr genau nachvollziehen kann, was die tatsächlichen Gesamtausgaben waren. Das lehnen wir ab!
Zur Klarstellung: Wir Grüne finden es sinnvoll und notwendig, dass der 21. Bezirk ein Kinderkulturzentrum bekommt. Dafür gibt es eine breite Mehrheit. Deshalb ist völlig unverständlich, warum die tatsächlichen Kosten dafür im Budget versteckt werden sollen.
Hier die Akten im Detail
Post Nr. 1
- Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend unabhängige Untersuchung Intendanz Theater in der Josefstadt.
- Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 2
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Kulturinitiativen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.030.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 3
Die Förderung an die Interessengemeinschaft JAZZ WIEN für das Clubfestival der IG JAZZ WIEN -„ViennaJazzFloor 2025“ in der Höhe von EUR 105.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 4
Die Förderung an VÖM – Vereinigte Österreichische Musikförderer für die Jahrestätigkeit (Veranstaltungen und Konzerte in diversen Locations und bei Festivals) in der Höhe von EUR 212.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 5
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm im Bereich Musik gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 2.048.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 6
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Musik – Kompositionsförderungen gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von EUR 200.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 7
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Bildende Kunst und Medienkunst gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.535.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen.
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 8
Die Förderung an QWIEN – Zentrum für queere Geschichte für die Errichtung eines neuen Standorts für QWIEN in der Höhe von EUR 360.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in Höhe von EUR 180.000 ist bedeckt.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen
Post Nr. 9
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft und Forschung“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 1.970.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 70.000 bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 10
Der Magistrat, vertreten durch die Magistratsabteilung 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm „Rahmenbetrag Wissenschaft Stipendien“ gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 mit einem Rahmenbetrag von maximal EUR 205.000 durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden Förderwerber*innen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je EUR 10.000 abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 11
Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 12
Die Förderung an „Complexity Science Hub Vienna CSH – Verein zur Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich komplexer Systeme“ für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 550.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 13
- Für die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ wird im Voranschlag 2024 eine dritte Überschreitung in Höhe von EUR 200.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 100.000 und in Verstärkungsmitteln mit EUR 100.000 zu decken ist.
- Die Förderung an den Verein zur Förderung des digitalen Humanismus für das Projekt „DigHum Konferenz 2025“ in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß der Förderrichtlinie der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in Höhe von EUR 200.000 ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. bedeckt.
Der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von EUR 100.000 ist bedeckt.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 14
Die Förderung an die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH für Anteilige Center Management-, Gästebetreuungs- und Restposten BK in der Höhe von EUR 36.207,27 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 15
Für den Ankauf des Musikautographen „XV. Zwölftönespiel“ von Josef Matthias Hauer wird im Voranschlag 2024, eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 38.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 38.000 zu decken ist.
Einstimmig dafür
Post Nr. 16
Die Förderung an die Israelitische Kultusgemeinde Wien für das Jahreskulturprogramm in der Höhe von EUR 200.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 17
Die Förderung an den Kulturverein österreichischer Roma – Dokumentations- und Informationszentrum für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 125.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
Einstimmig dafür
Post Nr. 18
- Antrag der Gemeinderät*innen Maximilian Krauss, MA, Stefan Berger und Mag.a Ulrike Nittmann betreffend Sobieski-Denkmal am Kahlenberg.
- Bericht von Frau Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler
Antrag: SPÖ/NEOS, GRÜ dagegen | ÖVP, FPÖ dafür
Beantwortung: SPÖ/NEOS, GRÜ dafür | ÖVP, FPÖ dagegen
Post Nr. 19
- Für die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung wird im Voranschlag 2024 eine erste Überschreitung in Höhe von EUR 130.000 genehmigt, die in Minderauszahlungen mit EUR 130.000 zu decken ist.
- Die Förderung an die KRW Kultur Raum Wien GmbH für die Vertragsvergebührung in der Höhe von EUR 130.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Die Bedeckung ist vorbehaltlich der Genehmigung des Punktes A. im Voranschlag 2024 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, FPÖ dafür
GRÜ dagegen
Post Nr. 20
Der Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft nimmt den dritten periodischen Bericht der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft über im Zeitraum 01.07.2024 bis 30.09.2024 durchgeführten Umschichtungen von veranschlagten Mittelverwendungen im Rahmen zulässiger Deckungsfähigkeiten (§86 Abs. 7) im Finanzjahr 2024 und 2025 zur Kenntnis.
Einstimmig angenommen
Post Nr. 21
Die Förderung an die Demokratiezentrum Wien GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von EUR 110.000 wird gemäß Förderrichtlinien der Magistratsabteilung 7 genehmigt.
Die Bedeckung ist im Voranschlag 2025 gegeben.
(Weiter an: Stadtsenat und Gemeinderat)
SPÖ/NEOS, ÖVP, GRÜ dafür
FPÖ dagegen